Das Landgericht Neustrelitz war ein deutsches Landgericht mit Sitz in Neustrelitz.

Geschichte Bearbeiten

Mit der Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 17. Mai 1879 wurden die Änderungen der Reichsjustizgesetze im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz umgesetzt. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben und es wurden 10 Amtsgerichte, ein Landgericht (das Landgericht Neustrelitz) und ein Oberlandesgericht (das gemeinsame Oberlandesgericht Rostock) geschaffen.[1]

Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Anmerkung
Amtsgericht Neustrelitz Neustrelitz
Amtsgericht Neubrandenburg Neubrandenburg
Amtsgericht Friedland Friedland
Amtsgericht Woldegk Woldegk
Amtsgericht Strelitz Strelitz
Amtsgericht Fürstenberg Fürstenberg
Amtsgericht Stargard Burg Stargard
Amtsgericht Feldberg Feldberg
Amtsgericht Mirow Mirow
Amtsgericht Schönberg Schönberg für das Fürstentum Ratzeburg

Der Landgerichtsbezirk umfasste das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz mit einer Fläche von 2929,5 Quadratkilometern. 1880 umfasste es 95.673 Gerichtseingesessene. Schwurgerichtssitzungen wurden beim Landgericht Güstrow abgehalten. Für das Fürstentum Ratzeburg bestand eine Strafkammer des Landgerichts am Amtsgericht Schönberg. Das Gericht bestand aus einem Präsidenten, einem Direktor und 5 Landgerichtsräten.[2]

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Landgericht Neustrelitz nicht weitergeführt und das Landgericht Güstrow übernahm die Aufgaben.

Landesarbeitsgericht Neustrelitz Bearbeiten

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[3] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz unabhängig, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Neustrelitz entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Neustrelitz als Landesarbeitsgericht von Mecklenburg-Strelitz. Dem Landesarbeitsgericht Neustrelitz waren folgende Arbeitsgerichte zugeteilt: Arbeitsgericht Neustrelitz, Arbeitsgericht Neubrandenburg und Arbeitsgericht Schönberg.[4][5]

Mit der Bildung des Landes Mecklenburg 1934 verbunden war auch eine Konsolidierung der Arbeitsgerichte. Das Landesarbeitsgericht Neustrelitz wurde aufgehoben, das Landesarbeitsgericht Güstrow war nun für ganz Mecklenburg zuständig.[6]

Gebäude Bearbeiten

 
Gemeinsames Gebäude des Landessozialgerichts und der Zweigstelle Neustrelitz

Das Landgericht hatte seinen Sitz im denkmalgeschützten Gebäude Töpferstraße 13a nahe dem Stadtzentrum von Neustrelitz. Seit 2. März 2015 ist der Gebäudekomplex auch Sitz des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Es wurde 1865 nach Entwürfen von Friedrich Wilhelm Buttel als Großherzogliches Landgericht mit Gerichtssaal und einem Gefängnis im Hof errichtet.

Urteile Bearbeiten

Im März 1925 verurteilte das Landgericht Neustrelitz irrtümlicherweise den Polen Józef Jakubowski wegen Mordes zum Tode. Es handelt sich dabei um einen der bedeutendsten Justizirrtümer der deutschen Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Das Urteil mit vollständiger Urteilsbegründung wurde in den 1920er Jahren zweimal veröffentlicht (und zwar im Rahmen zweier Abhandlungen,[7] die sich kritisch mit der Verurteilung Jakubowskis auseinandersetzten). Der Urteilsinhalt ist damit erhalten geblieben und nach wie vor für die Öffentlichkeit zugänglich. Auch die Verfahrensakten sind vollständig erhalten geblieben; sie werden im Landeshauptarchiv Schwerin aufbewahrt.[8]

Richter Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzischer officieller Anzeiger für Gesetzgebung und Staatsverwaltung, 1879, Teil 26, S. 167 f., Digitalisat.
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 462 online
  3. RGBl. I S. 507
  4. Bekanntmachung vom 22. Juni 1927 zur Durchführung des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 23. Dezember 1926; in: Amtl. Anz. 1927, S. 357
  5. Mecklenburg-Strelitzsches Staatshandbuch, 1927, S. 53, Digitalisat
  6. Staatshandbuch für Mecklenburg, 1937, S. 358, Digitalisat
  7. Arthur Brandt: Der Fall Jakubowski. Ein Beitrag zur Frage der Todesstrafe. In: Die Justiz. Bd. III, 1927/1928, S. 291–300; Rudolf Olden, Josef Bornstein: Der Justizmord an Jakubowski. Tagebuchverlag, Berlin 1928, S. 16–41.
  8. Vgl. Richard J. Evans: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532–1987. Aus dem Englischen übersetzt von Holger Fliessbach. Kindler und Hamburger Edition, Berlin/Hamburg 2001, S. 1228.

Koordinaten: 53° 21′ 40,1″ N, 13° 3′ 44,7″ O