Hochschulreife
Als Hochschulreife wird die Reife und damit Befähigung für ein Studium an einer Hochschule bezeichnet. Die Hochschulzugangs- oder Studienberechtigung wird durch ein entsprechendes Zeugnis über
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur),
- die fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur / umgangssprachlich: Fachabitur) oder
- die Fachhochschulreife (umgangssprachlich: Fachabitur)
bescheinigt, aus denen sich dem Grunde nach ein Anspruch auf Studienzulassung (Immatrikulation) ergibt.
Die drei aufgeführten (Sammel-)Begriffe werden auf sämtliche Bildungsabschlüsse angewandt, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen.
Gegenüber der aufnehmenden Hochschule gilt als Nachweis der Studierfähigkeit des Studienbewerbers üblicherweise eine dieser vorgenannten Zeugnisurkunden, die nach dem erfolgreichen Abschluss der Sekundarstufe II ausgestellt werden; dieser Nachweis kann aber auch in anderer geeigneter Form (siehe im Folgenden) erbracht werden.
Zugang zum HochschulstudiumBearbeiten
Der Nachweis der Qualifikation für ein Hochschulstudium erfolgt grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung. In diesem Sinne ist allgemeine Zulassungsvoraussetzung ein Reifezeugnis mit entsprechender Dauer und Qualität. Mit einem Hochschulabschluss verbunden ist die Allgemeine Hochschulreife, die volle Studienberechtigung für sämtliche Studiengänge.
Im November 2008 beschloss die Hochschulrektorenkonferenz die Neuordnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte. Im März 2009 einigten sich die Kultusminister der Länder darauf, dass Absolventen beruflicher Aufstiegsfortbildungen – beispielsweise Handwerksmeister, Industriemeister, Fachwirte, Staatlich geprüfte Techniker und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse – deutschlandweit der Zugang zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiengang ermöglicht wird. Berufstätigen mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung plus dreijähriger Berufspraxis steht nach dieser Regelung der Zugang zu einem Bachelorstudium offen, wenn sie zuvor einen Qualifizierungstest bestanden oder ein einjähriges Probestudium erfolgreich absolviert haben.
Prinzipiell gilt neben dem Zeugnis selbst auch dessen Qualität, weil in einigen Studienfächern eine Zulassungsbeschränkung besteht.
Zeugnisse der HochschulreifeBearbeiten
In den Schulsystemen der Bundesländer können verschiedene Hochschulzugangsberechtigungen erworben werden:
- die allgemeine Hochschulreife, das Abitur, als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für sämtliche Studiengänge an Universitäten, Technische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen usw.
- die fachgebundene Hochschulreife bzw. das fachgebundene Abitur als eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte Studienfächer an den universitären Hochschulen, aber sämtliche Studiengänge an Fachhochschulen
- die Fachhochschulreife (allgemein oder fachgebunden, umgangssprachlich Fachabitur) als Zugangsberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen, Gesamthochschulen und (länderbezogen) bestimmte (Bachelor-)Studiengänge an Universitäten
- der berufsbildende Hochschulzugang für fachlich einschlägige Studiengänge
Fachabitur war eine Bezeichnung sowohl für die fachgebundene als auch für die Fachhochschulreife. Ursprünglich wurde allein die fachgebundene Hochschulreife umgangssprachlich als „Fachabitur“ oder in der Schreibweise Fach-Abitur (fachgebundenes Abitur) bezeichnet. Der Bedeutungswandel begann – insbesondere in den nördlichen Ländern der Bundesrepublik Deutschland – Anfang der 1970er Jahre mit der Gründung der neuen Hochschulart, der Fachhochschule. Zulassungsvoraussetzung war die Fachhochschulreife, die entweder über eine neu errichtete Schulform (Fachoberschule oder eine vergleichbare Oberschule) erworben werden konnte. Da das Abitur als Synonym für die allgemeine Hochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife bekannt war, die Fachhochschulreife dagegen noch eher unbekannt, wurde umgangssprachlich oftmals die Fachhochschulzugangsberechtigung als „Fachabitur“ bezeichnet.
Kriterien der Hochschulreife – StudierfähigkeitBearbeiten
Die Fähigkeiten, die zu dem Besuch der Hochschule berechtigen, wurden im Laufe des 20. Jahrhunderts stetig angepasst. Im Zentrum stehen:
- Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für ein Studium erforderlich sind (Schlüsselqualifikation) und
- das Wissen um die Kenntnisse (Bildungskanon).
Hier hat in den letzten 60 Jahren eine Verlagerung von der Seite des Wissens (Bildungskanon) auf die Seite der Schlüsselfertigkeiten stattgefunden.
1958 wurde von der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) der Tutzinger Maturitätskatalog[1] beschlossen, welcher Minimalanforderungen festhielt:
- Einwandfreies Deutsch: Formulierung eigener Gedankengänge und richtige Wiedergabe eines fremden (mündlich und schriftlich mit einem Wortschatz, der auch feinere Unterscheidungen ermöglicht).
- Verständnis einiger Meisterwerke der deutschen Literatur: Auch der klassischen Literaturepoche, Verständnis einiger Meisterwerke der (antiken) Weltliteratur.
- Gute Einführung in eine Fremdsprache: Flüssige Lektüre leichter bis mittelschwerer Prosa ohne Hilfsmittel. Fähigkeit über das Gelesene in deutscher Sprache zu referieren. Fähigkeit in der Fremdsprache ein einwandfreies Gespräch zu führen. Zudem erste Einführung in eine zweite Fremdsprache. Eine der Sprachen soll Latein oder Französisch sein.
- Mathematik: Quadratische Gleichungen, Trigonometrie, Algebra, analytische Geometrie; Fähigkeit mathematische Beweise zu führen; Anwendung auf Geometrie und Naturwissenschaften.
- Physik: Verständnis für den Energiebegriff, der historischen Anfänge physikalischen Denkens, der naturwissenschaftlichen Methode und deren Grenzen. Ansatz zum Verständnis chemischer Erscheinungen und ihres Bezuges auf das Energieproblem.
- Biologie: Betrachten der anschaulichen Natur und Zugang zur biologischen Betrachtungsweise.
- Geschichte: Kenntnis und Verständnis für die geschichtliche Situation der Gegenwart, seit der Französischen Revolution.
- Propädeutik: Verständnis für die philosophischen Einleitungsfragen, besonders für die anthropologischen, ausgehend von Platon oder Descartes oder Kant.
- Religion und Ethik: Orientierung über die Christenlehre, die kirchengeschichtlichen Hauptereignisse und Einführung in ethische Grundfragen.
Der Tutzinger Maturitätskatalog bildet somit die Grundlage für alle folgenden Anforderungskataloge. Es folgte 1960 die Saarbrücker Rahmenvereinbarung, welche eine Verminderung der Pflichtfächer vorsah, mit dem Ziel einer Vertiefung des Unterrichts und der Förderung der geistigen Selbstständigkeit des Schülers. Hier ist bereits der Trend zur stärkeren Gewichtung der Schlüsselqualifikationen zu sehen. 1964 folgte das Hamburger Abkommen (ein Staatsvertrag) der Kultusministerkonferenz, welches das allgemeinbildende Schulwesen der Bundesrepublik vereinheitlichte. Die Westdeutsche Rektorenkonferenz beschloss 1969 Kriterien der Hochschulreife,[2] die eine breit angelegte Allgemeinbildung forderte. Es wurde unterschieden zwischen kategorialen Fähigkeiten und formalen Fähigkeiten. 1972 folgte die KMK-Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe. 1975 wurden mit der „Vereinbarung über die Anwendung einheitlicher Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“ einheitliche Maßstäbe für die Abiturprüfungen festgelegt.
Andere LänderBearbeiten
- Matura: entspricht in Österreich, Liechtenstein, der Schweiz (dort auch Matur, Maturitätsprüfung, in den anderen Sprachen mit demselben Wortstamm analog) und Südtirol (dort auch Reifeprüfung, staatliche Abschlussprüfung) der deutschen Hochschulreife. Entsprechungen in anderen Sprachen gibt es in Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina und Polen.
- Frankreich: das Baccalauréat général entspricht in etwa der deutschen Hochschulreife (auch in Algerien, Marokko und Tunesien). Damit erhalten die Betroffenen allerdings nur den Zugang zu den Hochschulzulassungsprüfungen an einer Hochschule beziehungsweise Grande école. Das Baccalauréat général wird formal als erster akademischer Grad verstanden.
- Spanischsprachige Länder: das Bachillerato entspricht schulisch der deutschen Hochschulreife. Damit erhalten die Betroffenen allerdings nur den Zugang zu den Hochschulzulassungsprüfungen (Pruebas de Acceso a la Universidad, im Volksmund selectividad genannt).
- USA: das High School Diploma ist der Abschluss der secondary education schools in den USA. Man erhält es nach zwölf Schuljahren, wobei die letzten vier Jahre auf der High School ausschlaggebend sind. Es stellt aber nicht automatisch eine Studienberechtigung dar. In der Regel erfolgen Einstufungstests wie zum Beispiel der Scholastic Aptitude Test (SAT) oder der American College Test (ACT).
- Vereinigtes Königreich: das Schulsystem im Vereinigten Königreich kennt den sogenannten A-Level an Comprehensive Schools, Grammar Schools oder Public Schools, der zum Studium berechtigt. Man findet in Schottland, Wales, Nordirland und England jeweils eigenständige Schulsysteme, die sich in Details auch der Abschlüsse unterscheiden.
- Niederlande: das Bildungssystem in den Niederlanden kennt den „vorwissenschaftlichen“ oder „vor-universitären Bildungsgang“ (voorbereidend wetenschappelijk onderwijs, vwo). Er dauert sechs Jahre und hat die Vorbereitung der Schüler für die Aufnahme an eine Universität zum Ziel.
- Italien: durch die Staatliche Abschlussprüfung erworbenes Diploma di Maturità,[3] allgemeine Hochschulreife (alle sogenannte Sekundarschulen zweiten Grades umfassend)
Siehe auchBearbeiten
- Studienberatung und Berufsberatung – zu den Qualifikationen zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen
WeblinksBearbeiten
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Tutzinger Maturitätskatalog (Memento vom 13. Dezember 2014 im Internet Archive)
- ↑ Kriterien der Hochschulreife (WRK 1969) (Memento vom 13. Dezember 2014 im Internet Archive)
- ↑ Seit 1999 lautet die offizielle Bezeichnung Esame di Stato.