Gunther Dieterich

deutscher Jurist und Richter

Gunther Dieterich (* 22. Mai 1959[1] in Stuttgart) ist ein deutscher Jurist und Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Leben und Wirken Bearbeiten

Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Mai 1988 war Dieterich zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Marburg tätig. Dort wurde er im Juli 1990 mit der öffentlich-rechtlichen Arbeit Eigentum und Grundwasserschutz: Eine Untersuchung auf der Grundlage der Eigentumsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Dr. iur. promoviert. Bereits im Mai 1990 hatte er eine Stellung bei der Oberfinanzdirektion Berlin angetreten. Von Juni 1991 bis November 1992 war er als Referent im Bundesministerium der Finanzen tätig. Im Dezember 1993 wurde Dieterich nach einer vorherigen einjährigen Abordnung dorthin zum Richter am Verwaltungsgericht Hannover ernannt. Im August 1994 wechselte er an das Verwaltungsgericht Kassel. Ab Mai 2002 war er Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Im März 2016 wurde Dieterich zum Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt.[2] Er trat seine Stellung zum 8. Juni 2016 an und wurde dem vor allem für Straßen- und Wegerecht, insbesondere erstinstanzliche Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen, für das Kommunalabgabenrecht und das Flurbereinigungsrecht zuständigen 9. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts zugewiesen.[3]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2022/2023. C.F. Müller, Heidelberg 2022, ISBN 978-3-8114-8705-5, S. 17.
  2. Neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt (Memento des Originals vom 23. Februar 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmjv.de, Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 17. März 2016, abgerufen am 8. März 2020.
  3. Dr. Gunther Dieterich neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 49/2016 vom 8. Juni 2016 des Bundesverwaltungsgerichts, abgerufen am 8. März 2020.