Der Gerichtsbezirk Engelhartszell (anfangs Gerichtsbezirk Engelszell) war ein dem Bezirksgericht Engelhartszell unterstehender Gerichtsbezirk im Bezirk Schärding (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Jänner 2003 aufgelöst und das Gebiet dem Gerichtsbezirk Schärding zugewiesen.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Engelhartszell
Engelhartszell
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Engelhartszell
 Landesgericht Ried im Innkreis
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Bezirk Schärding
Sitz des Gerichts Engelhartszell
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Ried im Innkreis
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Schärding


Geschichte Bearbeiten

Der Gerichtsbezirk Engelhartszell wurde durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 23 Steuergemeinden Altendorf, Aschenberg, Au, Engelhartszell, Entholzen, Ginzelsdorf, Glatzing, Hackendorf, Kiesdorf, Kopfing, Kösseldorf, Neukirchendorf, Oberaichberg, Pyrawang, Ried, Schauern, St. Aegidi, Stadl, Unteraichberg, Urschendorf, Vichtenstein, Wesenurfahr und Wetzendorf.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit Gerichtsbezirken Peuerbach, Raab und Schärding den Bezirk Schärding.[3]

Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirks Engelhartszell und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Schärdingbeschlossen. Mit dem 1. Jänner 2003 trat die Verordnung in Kraft.[4]

Gerichtssprengel Bearbeiten

Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt der Auflösung die sieben Gemeinden Engelhartszell, Esternberg, Kopfing im Innkreis, Sankt Aegidi, St. Roman, Vichtenstein und Waldkirchen am Wesen.

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)