Gerichtsbezirk
Braunau am Inn
Braunau am Inn
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Braunau am Inn
 Landesgericht Ried im Innkreis
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Braunau am Inn
Sitz des Gerichts Braunau am Inn
Kennziffer 4041
zuständiges Landesgericht  Ried im Innkreis
Fläche 516,98 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 52.776
(1. Jänner 2023)

Der Gerichtsbezirk Braunau am Inn ist ein dem Bezirksgericht Braunau am Inn unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Braunau am Inn (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk ist neben dem Gerichtsbezirk Mattighofen einer von zwei Gerichtsbezirken im politischen Bezirk Braunau am Inn.

Größe des Gerichtsbezirks bis Dezember 2004
Bezirksgericht Braunau am Inn

Geschichte Bearbeiten

Der Gerichtsbezirk geht auf das „Land- und Pfleggericht Braunau“ zurück, das ursprünglich dem Herzogtum Bayern unterstand. Dem Gericht in Braunau waren dabei das Landgericht Oberweilhart, das Pfleggericht Braunau, das Landgericht Mauerkirchen, das Pfleggericht Uttendorf, das Forstgericht Burghausen und das Pfleggericht Wildshut zugehörig.[1]

Im Zuge des Bayerischen Erbfolgekrieges musste Bayern jedoch 1779 das Innviertel durch den Frieden von Teschen an Österreich abtreten. Das Gebiet wurde in der Folge Teil von Österreich ob der Enns.

Dem Bezirksgericht unterstanden ursprünglich neun Gemeinden:

Braunau am Inn, Gilgenberg am Weilhart, Handenberg, Mining, Neukirchen an der Enknach, St. Georgen am Fillmannsbach, St. Peter am Hart, Schwand im Innkreis und Überackern.

Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirkes Mauerkirchen und die Zuweisung des Gebietes zum Gerichtsbezirk Braunau am Inn beschlossen. Mit dem 1. Jänner 2005 trat die Verordnung in Kraft.[2]

Gerichtssprengel Bearbeiten

Seit 2005 umfasst der Gerichtsbezirk Braunau am Inn die oben genannten neun sowie die folgenden zwölf Gemeinden:

Altheim, Aspach, Burgkirchen, Helpfau-Uttendorf, Höhnhart, Mauerkirchen, Moosbach, Polling im Innkreis, Roßbach, St. Veit im Innkreis, Treubach und Weng im Innkreis.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Kurt Klein (Bearb.): Historisches Ortslexikon. Statistische Dokumentation zur Bevölkerungs- und Siedlungsgeschichte. Hrsg.: Vienna Institute of Demography [VID] d. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Oberösterreich Teil 1, Statutarstädte, Braunau am Inn, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Kirchdorf an der Krems, Linz-Land (Onlinedokument, Erläuterungen. Suppl.; beide PDF – o.D. [aktual.]).
  2. BGBl. II Nr. 422/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)