Feldarmeekorps 4

ehemalige Heereseinheit der Schweizer Armee

Das Feldarmeekorps 4 (FAK 4) der Schweizer Armee war eine Heereseinheit aus mehreren Divisionen, Brigaden und direktunterstellten Korpstruppen, der von einem Korpskommandanten (vor Armee 61 Oberstkorpskommandant) geführt wurde. Das Ostschweizer 4. Armeekorps (seit 1961 Feldarmeekorps 4) bestand von 1891 bis 2003, mit einem Unterbruch von 1911 bis 1940.

FAK-Räume 1992
Festung Heldsberg, Grenzbrigade 8

Vorgeschichte Bearbeiten

Fast alle grossen Armeen Europas folgten dem Beispiel Napoleons I. und teilten im 19. Jahrhundert ihre Streitkräfte in Armeekorps ein. Seit der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 war der Bundesrat ermächtigt, militärpolitische Entscheide über die Souveränität der Kantone hinweg zu fällen. 1891 teilte er die Schweizer Armee erstmals in vier Armeekorps ein.

Das 4. Armeekorps bestand 1902 aus der 4. und 8. Division. Mit der Truppenordnung von 1911 wurde die Zahl der Armeekorps von vier auf drei und der Divisionen von acht auf sechs herabgesetzt.

Erster Weltkrieg Bearbeiten

In der Ordre de bataille von 1917 wurde die Armee in 6 Divisionen gegliedert[1]:

Division Brigaden Regimenter Bataillone der Infanterie
1 GE VD 1, 2, 3 1+2, 3+4, 5+6 1 2 3, S1 S2[2] S7, 4 5 6, 10 13, 8 9, 11 12 88
2 FR NE JU[3] SO 4, 5, 6 7+8, 9+10, 11+12 14 15 16, 18 19 20, 21 22 24, 17 23 90, 49 50 51, S3 S4 S5
3 BE VS 7, 8, 9 13+14, 15+16, 17+18 25 26 27, 28 29 30, 31 32 33, 37 38 39, 34 35 36, 40 89
4 BS BL AG LU 10, 11, 12 19+20, 21+22, 23+24 41 42 43, 44 45 48, 46 52 53, 54 97 99[4], 55 56 57, 58 59 60
5 ZH SH NW OW TI 13, 14, 15 25+26, 27+28, 29+30 61 62 98 S6[5], 63 64 65, 67 68 69, 66 70[6] 71, 47 72 86, 94 95 96
6 SG TG AR AI GR GL 16, 17, 18 31+32, 33+34, 35+36 73 74 75, 79 80 85, 78 81 82, 83 84 S7, 76 77 S8, 91 92 93

Zweiter Weltkrieg Bearbeiten

Nach der Kriegsmobilmachung im Zweiten Weltkrieg vom 1./2. September 1939 bezog die Armee eine Bereitschaftsaufstellung im Mittelland, mit der bei einem Überfall nach allen Richtungen hätte Front gemacht werden können. Aufgrund des Operationsbefehles Nr. 2 vom 4. Oktober 1939 besetzte die Schweizer Armee die Limmatstellung, um einen Angriff aus dem Norden und eine Umgehung der französischen Maginot-Linie durch die Schweiz aufhalten zu können. Das 4. Armeekorps hatte mit der Division 7, der Gebirgsbrigade 12 und der Leichten Brigade 1 den Abschnitt rechts der Armeestellung (Limmatstellung) von Sargans bis Bendlikon/Kilchberg zu halten und den Flügel der Armee in Graubünden zu decken.[7][8] Nachdem im Reduit Festungen gebaut und für sechs Monate Vorräte für die Truppe und die dortige Bevölkerung angelegt waren, wurden mit dem Operationsbefehl Nr. 13 vom 24. Mai 1941 die restlichen Divisionen 2, 4, 5, die bisher in der vorgeschobenen Stellung eingesetzt waren, in den Zentralraum verlegt.[9]

Mit der Truppenordnung 1938 (TO 38) waren die Grenztruppen reorganisiert, 11 Grenzbrigaden (Gz Br) neu geschaffen und Wehrmänner mit Wohnsitz im Einsatzraum zugeteilt worden. Während des ganzen Zweiten Weltkrieges blieben die Grenzbrigaden in ihrer Stammregion, Einsatzraum und Unterstellung wurden oft angepasst. Dem 4. Armeekorps waren die Grenzbrigaden 6, 7 und 8 unterstellt.

Aufträge und Einsatzräume des 4. Armeekorps im Reduit (Op Bef Nr. 13) Bearbeiten

Mit dem Operationsbefehl Nr. 13 vom 24. Mai 1941 erhielt das 4. Armeekorps unter Jakob Labhardt den Auftrag das Reduit mit Nordfront im Einsatzraum Bürgenstock bis Linthebene zu verteidigen und den Zugang zum Gotthard von Norden zu sperren. Dem 4. Armeekorps wurde zeitweise die 5. Division unterstellt. Der Stab des 4. Armeekorps baute 1941/1942 den unterirdischen, geschützten Kommandoposten Selgis A 7444 am Eingang des Muotathals.

Einheit Kommandant Truppenstärke (TO38[10]) Auftrag Einsatzraum
5. Division Eugen Bircher/Rudolf von Erlach 22'000   Bürgenstock bis Rigi
6. Division Herbert Constam/Corbat 26'000 Sperrt Zugänge zum Talkessel von Schwyz Rigi – ZugerbergEtzel
7. Division Hermann Flückiger/Hans Frick 22'000 Sperrt Zugang Wägital, Sihlseeraum, hält Oberegg, Etzel, verzögert Vordringen in Linthebene Etzel – Stöcklichrüz – Linthebene
3. Leichte Brigade Wirth 10'000 Verzögerungskraft im Mittelland Nordostschweiz
Festungsgebiet Sargans Fritz Gubler     Sargans

Korpsabschnittgrenze Vierwaldstättersee Bearbeiten

Die Aufstellung der Schweizer Armee wurde mit entsprechenden Operations- (Op Bf) und Ergänzungsbefehlen laufend und zeitweise in rascher Folge dem Verlauf des Kriegsgeschehens angepasst. Dabei wurden die Aufträge an die Armeekorps, Abwehrfront, Abschnittsgrenzen und Truppenunterstellungen geändert. Die Schlüsselstellung des Reduiteingangs Vierwaldstättersee war davon mehrfach betroffen[11]:

Einheit / Op Bf Nr. 11 12. Juli 1940 12 17. Juli 1940 13 15. Mai 1941 Div 19. März 1943 13 27. Dezember 1943
Armeekorps (Nord) 2 4 4 4 4
Division (Nord) 7 6 6 6 5
Korpsgrenze   Seemitte Seemitte Rigi Seemitte
Armeekorps (Süd) 2 3 2 2 2
Division (Süd) 8 8 5 5 4

Kalter Krieg und Armee 61 Bearbeiten

 
Armeekorps 2 im Grunddispositiv von 1992

Die Schweizer Armee hat aufgrund des Haager Abkommens[12] die Pflicht, ihr Territorium ab den Landesgrenzen nach dem Grundsatz der Bewaffneten Neutralität zu verteidigen. Deshalb konnten den Armeekorps feste Korpsräume zur Verteidigung zugeteilt werden.

Der Korpsraum des FAK 4 umfasste den Raum östlich der Walensee-Linth-Limmatlinie auf dem Gebiet der Kantone Zürich, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen oder Teilen davon. Er reichte von Schaffhauser Zipfel bis ins Rheintal und vom Boden- zum Zürichsee. Das grenznahe Gebiet verfügt über Fluss- und Seenhindernisse zur Verteidigung, während das Gebiet dahinter offen und manövrierbar ist. Strategisch sind in diesem Landesteil die hohe Bevölkerungsdichte und das bedeutende Industriepotential zu berücksichtigen. Um einen allfälligen gegnerischen Stoss durch das Mittelland weniger verlockend zu machen, war für das FAK 4 eine rasche Mobilmachung und sehr rasches Erstellen der Kampfbereitschaft wichtig.

Die Grenzbrigade 6 (Kaiserstuhl AG bis Eschenz TG, inklusive Schaffhauser Zipfel: Festung Ebersberg und 71 Sperren) Thurgauer Grenzbrigade 7 (Fänenbach/Mammern bis Steinachmündung/Bodensee: Festungsgürtel Kreuzlingen und 22 Sperren) und die St. Galler/Appenzeller Grenzbrigade 8 (Steinach bis Buchs im Rheintal und im oberen Toggenburg bis Starkenbach: Artilleriewerk Heldsberg und 32 Sperren) waren von 1945 bis 1994 (wie seit 1938) für den Grenzraum von Kaiserstuhl bis Sargans verantwortlich.

Der Einsatzraum der Felddivision 6 hatte eine Ausdehnung von 40 (Ost-West) auf 48 km (Süd-Nord) und umfasste das Engnis von Kemptthal, den Flughafen Kloten und das Furt- und Glatttal. In ihrem Einsatzraum befanden sich die Sperrstellen des Stadtkommandos Zürich, Bilten, Brüggen-Rorholz, Grynau, Grindbühl, Lidwil-Luegeten, Kaltbrunn, Mösli-Benken, Reichenburg, Schänis und Schmerikon.

Im Einsatzraum der Felddivision 7 befanden sich die Sperrstellen von Schönholzerswilen und Sittertobel.

Die Mechanisierte Division 11 war das bewegliche Element des Armeekorps 4. In ihrem Einsatzraum befanden sich die Sperrstellen Bichelsee, Guntershausen, Mülibach, Sennhof, Winterthur.

1961 gab es aufgrund der Truppenordnung 61 folgende Änderungen: Die 11. Division wurde in die Mechanisierte Division 11, die 6. Division in die Felddivision 6, die 7. Division in die Felddivision 7 umgewandelt.

Aufgrund des Grunddispositiv Zeus von 1992 umfasste das FAK 4 die Felddivisionen 6, 7 und die Mechanisierte Division 11, die Grenzbrigaden 6, 7 und 8.

Die Reform Armee 95 führte zur Auflösung der Grenzbrigaden 6, 7, 8 sowie der Mechanisierten Division 11.

Mit der Armeereform XXI wurden alle Armeekorps und Divisionen per Ende 2003 aufgelöst.

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Feldarmeekorps 4 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gliederung der 6 Divisionen der Schweizer Armee, «Ordre de Bataille» von 1917
  2. VBS: Genfer Schützenbataillon 14 (Memento des Originals vom 23. Januar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.he.admin.ch
  3. «Jura bernois» (umfasst aus heutiger Sicht Berner Jura und Kanton Jura)
  4. Altbasel: Basler Füsilier Bataillon 97 und 99
  5. VBS: Zürcher Geb S Bat 6 - erstes und ältestes Schützenbataillon der Schweiz (Memento des Originals vom 23. Januar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.he.admin.ch
  6. Zürcher Infanteriebataillon 70 (Inf Bat 70) (Memento des Originals vom 31. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.infbat70.ch
  7. Schweiz 1940: Operationsbefehl Nr. 4 (Aufmarsch Nord) (Memento des Originals vom 10. November 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schweiz1940.ch
  8. Ordre de Bataille für den Operationsbefehl No 4 (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schweiz1940.ch
  9. Edgar Bonjour: Geschichte der schweizerischen Neutralität. Vier Jahrhunderte eidgenössischer Aussenpolitik. Band 9: Dokumente. 1939–1946. Helbing und Lichtenhahn, Basel u. a. 1976, ISBN 3-7190-0677-8.
  10. aufgrund der Truppenordnung 38, TO 38
  11. Hansjakob Burkhardt: Befestigung „Seesperre Nas“ und Schweizer Marine auf dem Vierwaldstättersee. Nidwaldner Museum, Stans 2005
  12. Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs Abgeschlossen in Den Haag am 18. Oktober 1907.