Ernst von der Brüggen

Landhofmeister und Kanzler des Herzogtums Kurland und Semgallen

Ernst von der Brüggen (* 11. November 1639 in Sackenhausen, Kurland; † 25. Mai 1713) war Mitglied des Oberrats im Herzogtum Kurland und Semgallen. Er gehörte der baltischen Linie des Adelsgeschlechtsvon der Brüggen“ an, welches sich um 1500 in Kurland angesiedelt hatte.

Werdegang Bearbeiten

Ernst von der Brüggen absolvierte 1665 sein Studium auf der Universität Leiden in den Niederlanden und wurde 1676 mit dem Amt eines Landbotenmarschalls[1] betraut. Von 1678 bis 1692 war er Obereinnehmer[2] der Tuckumschen Oberhauptmannschaft. Ab 1692 war er Hauptmann in Windau, 1697 wurde er zum Oberhauptmann in Goldingen ernannt. Danach wurde er Mitglied im Oberrat des Herzogtums Kurland und Semgallen und war von 1698 bis 1703 Landmarschall. Seine nächste Würdenträgerschaft war 1703 die des Oberburggrafens, danach wurde er 1709 Kanzler und noch im gleichen Jahr, von Ewald von der Osten-Sacken abgelöst.

Abstammung und Familie Bearbeiten

Die baltische Linie der Adelsfamilie von der Brüggen in Livland und Kurland ging im Stamme auf Philipp I. von der Brüggen aus dem Herzogtum Kleve und Mark zurück, der um 1485 ausgewandert war. Sie setzten sich dann in männlicher Folge fort:

  • Heinrich von der Brüggen († 1501) war von 1495 bis 1501 Landmarschall in Livland
  • Eberhard (Evert) I.[3] war um 1490 ein Ordensvasall des Deutschen Ordens in Kurland,
    • Philipp II. († 1556) war Mitglied des Ordensrates[4] im Deutschen Orden und Herr auf Stenden (im heutigen Lettland)
      • Eberhard (Evert) II. († 1614)[5] erhält 1499 vom Hochmeister des Deutschen Ordens in Königsberg einen Paßbrief,[6] er war Herr auf Stendel und in erster Ehe mit Anna von Dönhoff verheiratet
        • Eberhard III. († 1628) war mit Margarethe von Plettenberg verheiratet. Mit seinen Nachkommen im zweiten Ast setzte sich die Linie derer von der Brüggen, nach 1759, in Kurland fort.
        • Barthold I. († 1631 in Mitau, Kurland) war mit Elisabeth von Medem verheiratet
          • Philipp III. († 1661) war mit Ottilie Elisabeth von der Osten-Sacken verheiratet
            • Otto Reinhold († 1678) war mit Louise Charlotte von Grotthus verheiratet. Er wurde der Stammvater der russischen Linie.
            • Philipp IV. († 1671)

Der Vater Ernst‘s war demnach Philipp III. von der Brüggen, Herr auf Stenden im Kurland († 1661), der mit Ottilie Elisabeth von der Osten-Sacken aus dem Hause Ilmajen verheiratet war. Er hatte noch eine Schwester. Ernst v. d. B. war mit Ursula von Sacken verheiratet, ihre Kinder waren:

  • Ernst II. von der Brüggen, Erbherr von Stenden († 1726), er war Hauptmann in Grobin und mit Elisabeth von Brüggen (um 1684 – 1757) verheiratet. Sie hatten keine Nachkommen.
    • Ernst III. († 1759 in Mitau), er war Erbherr auf Stenden, er hatte keine Nachkommen. Somit war der erste Ast ausgestorben. Der Stamm setzte sich im zweiten Ast mit den Nachkommen von Eberhard III. fort.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Von dem Landbotenmarschall. In: Provinzialrecht der Ostseegouvernements, zusammengestellt auf Befehl des Herrn und Kaisers Nikolai Pawlowitsch: Nach dem Russischen Originale übersetzt in der 2. Abteilung Seiner Kaiserlichen Majestät Eigenem Kanzlei, Band 2, Verlag In der Buchdruckerei der 2. Ableitung Seiner Kaiserlichen Majestät Eigenen Kanzlei, 1845, Original von Bayerische Staatsbibliothek, Digitalisiert 23. Juli 2010 Seite 107
  2. Der Obereinnehmer war der ranghöchste Beamte einer übergeordneten Finanzbehörde, auch für den Eingang der Abgaben zuständiger ranghöchster Kassenbeamter. Obereinnehmer. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 1/2 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1997, ISBN 3-7400-0984-5 (adw.uni-heidelberg.de).
  3. Evert von der Brüggen – in Kurland
  4. „Ähnlich anderen geistlichen und weltlichen Landesherren des späten Mittelalters hatte der Deutsche Orden Rat, Kanzlei und Kammer zu organisieren, um durch diese das Regieren, das Verwaltungshandeln und die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen zu lassen.“ In: Bernhart Jähnig_ Verfassung und Verwaltung des Deutschen Ordens und seiner Herrschaft in Livland, Band 16 von Schriften der Baltischen Historischen Kommission. LIT Verlag, Münster 2011, ISBN 3-643-11005-7, S. 169, books.google.de
  5. Vorfahren und Nachkommen von Everhard van Brüggen (Memento des Originals vom 6. August 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.genealogieonline.nl
  6. Paßbrief oder Passerbrief kann heute mit Passierschein oder Pass verglichen werden. Passbrief. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 3/4 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1998, ISBN 3-7400-0985-3 (adw.uni-heidelberg.de).