Für Schüler im Literaturunterricht

ist dieses Merkblatt wertvoll:

http://www.christian-rauch-schule.de/fachbereiche/dl/002.pdf -- Winwarwis 12:35, 31. Mai 2009 (CEST)

Lexikonartikel?

...und wie werden Lexikonartikel zitiert? Das fehlt hier leider. Irgendwie geht das doch anders, oder? Ich hab da schon mal was gehört, weiß aber nix genaues mehr. Vielleicht kann jemand helfen?


Unter "Weblinks" sollte auch auf Wikiquote verwiesen werden. Ich hab mich halb tot gesucht das Wiki-Zitate-Portal zu finden, da mir der Name Wikiquote nicht mehr einfiel. Unter "Siehe auch" hätte ich nie geguckt.

kleinzitat

Hallo,

Wie groß darf denn nun ein kleinzitat sein? Bzw. muss beim Großzitat ein gewisser Anteil "eigene Schöpfung" sein?

Gruß Stefan-Xp 18:11, 8. Mai 2005 (CEST)

Zitate in der Wissenschaft

Könnte jemand eine Quelle oder mindestens einige Beispiele für diese Darstellung hinzufügen? Mir fehlt die Begründung..

siehe unter: Liste_von_DIN-Normen#DIN_1-4999, speziell die DIN 1505: "Titelangaben von Schrifttum" --Exxu 12:45, 13. Aug 2005 (CEST)

Lesenswert-Diskussion

Das Wort Zitat kann aus dem lateinischen Wort citare (=herbeirufen) hergeleitet werden und hat die Bedeutung einer wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.

Bin überzeugt, aber wenn ihr schon unbedingt contra stimmen müsst, verbessert ihn wenigstens ein wenig (damit ein paar Leute den auf der Beo haben und nicht immer Spamlinks von Zitatesammlungen reinkommen ...) --Historiograf 02:56, 28. Sep 2005 (CEST)

  • Pro --GS 13:24, 28. Sep 2005 (CEST)
  • Nix Contra Pro Anneke Wolf 20:40, 29. Sep 2005 (CEST)
  • Pro - Spamlinks? -- €pa 22:02, 29. Sep 2005 (CEST)
Schau mal die Versionsgeschichte an. Ersteller von Zitatesammlungen haben sich da gern eingetragen. --Historiograf 21:55, 30. Sep 2005 (CEST)
  • Pro -- SkINMATE 22:09, 29. Sep 2005 (CEST)
  • da man ja nicht mit "contra" stimmen darf: neutral. Die Einleitung ist unstrukturiert (Miniabsätze ohne klar erkennbare Linie). Der Abschnitt "Wissenschaftliche Zitierrichtlinien" hat relativ deutlich Anleitungscharakter ("Keine sinnentstellenden Auslassungen vornehmen!"). Zitate in der Literatur oder Musik fehlen vollständig.--Gunther 22:41, 30. Sep 2005 (CEST)
  • die von Gunther genannten Punkte kann ich komplett nachvollziehen, daher contra --Andreas ?! 12:11, 1. Okt 2005 (CEST)

Struktur des Artikels

Eine Gliederung der Form

"3. Zitate in der Wissenschaft 3.1 Wissenschaftliche Zitierrichtlinien 4. Zitieren im Internet"

ist eigentlich genau eine, die ich meinen Studenten immer auszutreiben versuche, denn eine Unterebene ist eigentlich erst bei mehr als einem Gliederungspunkt auf dieser Unterebene sinnvoll (also kein 3.1. wenn's nicht auch mindestens 3.2 gibt) -- & nun finde ich diese Nonsense-Struktur ausgerechnet in einem Artikel übers (wissenschaftliche) Zitieren... ;) Könnte man das nicht ändern?--Swann 18:47, 15. Jan 2006 (CET)

Lob

Erstmal ein dickes Lob die Seite ist der Hammer, nur um eines wollte ich bitten kann man nicht bei den zitatarten ( bei denen es mögl. ist) ein Beißpiel hinterlassen?Sisebut 21:58, 9. Feb 2006 (CET)

Mehrfacheintrag

Die Folgenden Artikel überschneiden sich teilweise:

  • Zitat - Wörtlich übernommene Stelle aus einem anderen Werk. Sollte mit einer Quellenangabe versehen sein
  • Zitation - Verweis von einer Publikation auf eine andere (wesentlich ist der damit hergestellte Link und nicht die Formatierung etc.)
  • Quellenangabe - Angabe eines als Quelle verwendeten Werkes
  • Literaturangabe - Angabe einer Literatur im Allgemeinen z.B. in einem Literaturverzeichnis

Quellenangabe und Literaturangabe könnten zusammengeführt werden. Zitat und Zitation sind unterschiedliche Sachverhalte. -- Nichtich 09:35, 1. Mär 2006 (CET)

Hallo Nichtich, der Unterschied zwischen Zitation und Quellenangabe ist mir nicht klar. Unter Zitation steht: Während beim Zitat der zitierte Wortlaut oder Sachverhalt im Mittelpunkt steht, bezieht sich die Zitation auf die konkrete Quelle. Ich sehe folgende Arten von Verweise:
  1. Zitat ist wörtlich: "Asche zu Asche" (Bibel ...)
  2. Zitation ist sinngemäß: Müller-Lüdenscheids Messergebnisse liegen um etwa 5% höher, was im Rahmen der Messgenauigkeit liegt.
  3. Weiterführende Literatur ist ohne Auswirkung auf die eigene Arbeit Näher mit diesem Phänomen befasst die Dissertation von Müller-Lüdenscheid.
  4. Assoziative Verweise ohne Bezug: vgl. Müller-Lüdenscheid. Dies ist leider eine weitverbreitete Unsitte in der Wissenschaft (und auch hier), da dem Leser die wissenschaftliche Arbeit des Vergleichs aufgebürdet wird und der Autor selbst sich die Interpretation erspart. Womit ich übrigens zufällig bei meiner Existenz hier angelangt bin.

--Siehe-auch-Löscher 10:29, 1. Mär 2006 (CET)

Die Abgrenzung zwischen Zitat & Zitation sehe ich so nicht: Für sinngemäße Zitate ist mir der Ausdruck "indirektes Zitat" deutlich geläufiger als "Zitation". "Zitation" würde ich eigentlich eher als einen abstrakteren Obergriff für Zitate & Zitierweisen verstehen. Übrigens: Den Satz "Während beim Zitat der zitierte Wortlaut oder Sachverhalt im Mittelpunkt steht, bezieht sich die Zitation auf die konkrete Quelle" verstehe ich auch nicht ;) --Swann 13:46, 1. Mär 2006 (CET)
Soweit ich es sehe, geht es bei Zitaten mit Quellenangaben und Literaturangaben darum, IN wissenschaftlichen Arbeiten die Quellen anzugeben, um sie nachprüfbar zu machen. Bei den Zitationen geht es um die Auswertungen von den Beziehungen ZWISCHEN wissenschaftlichen Arbeiten zu szientometrischen, bibliometrischen und informetrischen Zwecken. --Christoph Demmer 13:53, 1. Mär 2006 (CET)

Angabe der Quelle: Verlag

Ich stehe dem Zwang den Verlag anzugeben kritisch gegebenüber. Eine Quellenangabe dient der eindeutigien Identifizierung desjenigen, der eine Äußerung gemacht hat. Welcher Verlag seine Meinung veröffentlich hat, ist dabei unwichtig. Die Angabe von Name, Erscheinungsort und -jahr ist ohne zweifel wichtig, weil jeder Autorenäußerung zeitlichen Einflüssen unterliegt. Ist die Wortäußerung in Ost- oder Westdeutschland erschienen? Vor oder nach der Wende? Bei Zeitungen hingegen ist die Angabe des Verlags eventuell nötig, weil der Verlag maßgeblich auf die Redaktionen einfluss nehmen kann. - Ich bitte also darum - nach Abschluss der Diskussion - den Verlagsnamen ich eine nicht-obligate Angabe umzuwandeln. Die Politik- und Geschichtswissenschaften z. B. machen das auch nicht.

Ja, den Verlag lass ich oft auch weg. Dennoch - gerade in der Gesch.Wiss. ist es doch zu überdenken, bei schwer erhältlicher Literatur.--Ziko 19:53, 31. Mai 2007 (CEST)

zitat in der kunst

..würde mich interessieren, inweit da urheberechte relevant sind..

Philosophisches Zitat

Was mir hier irgendwie fehlt ist die Angabe, inwieweit das Zitieren von verstorbenen Philosophen erlaubt ist, wie sie ja als Aphorismen im Internet zu hauf zu finden sind. Mir war bekannt (hörensagen), dass das Zitieren von Philosophen die länger als 30 Jahre tod sind erlaubt ist, hier lese ich, dass es 70 Jahre sein sollen http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm Was ist nun die Wahrheit wo steht dazu was geschrieben? Aus dem UrhG 51 ist dazu nix zu entnehmen? Danke für Sachdienliche Hinweise Ich fand gerade... http://bundesrecht.juris.de/urhg/__64.html Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Also ist man bei Aphorismen nach 70 Jahren auf der Sicheren Seite!? (nicht signierter Beitrag von Marcus Tuerner (Diskussion | Beiträge) 04:22, 12. Mär. 2010 (CET))

...der Link in der Sektion "Weblinks" mit dem Text:

"Links zu Zitiervorschriften und zum wissenschaftlichen Arbeiten"

...und dem Ziel

http://www.ub.uni-kl.de/hilfen.htm

...ist tot.

Vermutlich sollte er auf

http://www.ub.uni-kl.de/cms/131.html

verweisen.

mfg llamar

Rechtschreibfehler

Im Abschnitt "Zitate in der Wissenschaft" zweite Zeile steht: Der Wissenschafter ... Da fehlt das "l", das müsste heißen der Wissenschaftler

Gleich in der ersten Zeile heißt es, "... und hat die Bedeutung einer wörtlich übernommene Stelle". Da fehlt wohl das "n" am Ende von "übernommene". Warum kann man bei diesem Artikel solche Korrekturen eigentlich nicht selbst vornehmen?

Das kann man und frau, außer der Artikel ist wegen laufender Edit Wars temporär gesperrt. --maOhenNe (nicht signierter Beitrag von 82.113.99.29 (Diskussion) 19:56, 10. Jun. 2013 (CEST))

Zitate im Schweizer Recht

Der Hinweis auf den Fall Kreis/Schweizerzeit ist irreführend, da das schweizerische Bundesgericht gegenteilig entschieden hat. Der inhaltliche Bezug wurde als nicht genügend erachtet und die Urheberrechtsverletzung bejaht. Siehe BGE 131 III 480.

Vgl. dazu auch den Aufsatz: Der Zweck heiligt die Mittel - Kann ein ganzes Werk ein Zitat sein? [1]

Fehler

"oder ein Hinweis auf" muss heißen "oder eines Hinweis auf" Zitatensammler 09:35, 18. Nov. 2007 (CET)

Wissenschaftliches Zitieren

Der Text im Lemma ist an einer Stelle definitiv falsch. Bei der Angabe des Namens des zitierten Autors wird natürlich zuerst der Nachname erwähnt und dann erst der Vorname. Das ist nicht nur wissenschaftlicher Brauch, sondern auch vernünftig. Wer sucht denn im Alphabet zuerst nach dem Vornamen?! Wie sind denn die Namen im Telefonverzeichnis, Literaturlexikon etc. geordnet? Man stelle sich nur einmal vor, man kennt von einem Autor nur den Nachnamen und muss sich durch Unmengen von Vornamen wühlen, um ihn zu finden. Oder man lässt die Liste der Namen vom Computer alphabetisch ordnen und finden dann die Autoren von Aaron bis Zyriakus aufgelistet.

Die schülerhafte Wikipedia-Marotte, zuerst den Vornamen zu nennen, hat mit dem Interlink-System zu tun ("Sigmund Freud" statt "Freud, Sigmund"), ist ansonsten eindeutig falsch und sollte im Lemma geändert werden.

Literatur

  • Dichtl, Erwin / Issing, Otmar: Wissenschaftliches Arbeiten. München 1984, S. 121-127.

WDW Köln 87.78.155.57 12:11, 17. Dez. 2007 (CET)

Das ist doch Geschmacksache und wird in jedem Fachgebiet, und dort von jedem Verlag, anders gehandhabt.
Und auch Bücher enthalten mehr oder minder gut begründete bzw. gewichtete Ansichten, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es ist nicht gut, wenn manche Juristen unnötig aus den Ansichten Gesetze machen wollen. -- Mit freundlichem Gruss, 87.160.70.16 11:54, 14. Dez. 2008 (CET)

Beispiele Buch

Ich poste jetzt einfach mal ein Buch in den verschiedenen Formaten. In wie weit kann man das den in den Hauptartikel einbauen? Ich finde die verschiedenen Arten des Zitieren sind sehr unübersichtlich dargestellt. Bei mehr Zeit widme ich dem gern. Meine Quelle ist worldcat.org. --Perditta 11:30, 12. Mär. 2009 (CET)

APA

Perrow, C. (1987). Normale Katastrophen: Die unvermeidbaren Risiken der Grosstechnik. Theorie und Gesellschaft, Bd. 8. Frankfurt am Main [etc.]: Campus.

Chicago (Verfasser-Datum)

Perrow, Charles. 1987. Normale Katastrophen: die unvermeidbaren Risiken der Grosstechnik: Theorie und Gesellschaft, Bd. 8. Frankfurt am Main [etc.]: Campus.

Harvard

PERROW, C. (1987). Normale Katastrophen: die unvermeidbaren Risiken der Grosstechnik. Theorie und Gesellschaft, Bd. 8. Frankfurt am Main [etc.], Campus.

MLA

Perrow, Charles. (Titel wird unterstrichen) Normale Katastrophen: die unvermeidbaren Risiken der Grosstechnik. Theorie und Gesellschaft, Bd. 8. Frankfurt am Main [etc.]: Campus, 1987.

Turabian

Perrow, Charles. Normale Katastrophen: die unvermeidbaren Risiken der Grosstechnik: Theorie und Gesellschaft, Bd. 8. Frankfurt am Main [etc.]: Campus, 1987.

Selbstzitate

Für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Selbstzitaten und Plagiaten siehe u.a. das einschlägige Buch von Markus Kiesel, MfG, 87.160.70.16 12:00, 14. Dez. 2008 (CET)

Zitatprivileg angewendet auf öffentliche Einrichtungen? Selbsterstelltes Foto = Zitat? Zitatprivileg = Kostenfreiheit?

ich erlaube mir hier, einige rechtsfragen zu stellen, die nicht nur von privatinteresse sind. vielleicht kann mir jemand kompetentes helfen, sie zu klären. gewisse (teil-)öffentliche einrichtungen, wie (staatliche, kommunale) museen oder stiftungen (z.b. für schlösser und gärten) nehmen bekanntlich für sich das recht in anspruch ("hausrecht", "materialgüterrecht"), alle bilder ihrer objekte selbst zu vermarkten. damit verletzen sie m.e. das zitatprivileg bzw. die informationsfreiheit ("Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ... Eine Zensur findet nicht statt.") und die wissenschaftsfreiheit ("... Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."). unstrittig scheint mir ohnehin das zitieren bereits publizierter abbildungen; fraglich ist das recht, eigene aufnahmen von (öffentlich zugänglichen) objekten machen zu dürfen, die entweder (so) nicht existieren, oder die insbesondere z.b. aspekte zeigen, die in vorhandenen abbildungen nicht (genügend) sichtbar sind, die jemand für seine meinungsäußerung bzw. seinen wissenschaftlichen diskurs (im weiten sinne) benötigt, und die dann zitate dieser objekte wären. in allem, was ich bisher gelesen habe (v.a. Paul W. Hertin, Urheberrecht), wird im zusammenhang von zitaten von der wiedergabe aus anderen publikationen gesprochen, nicht dagegen von der erstellung von bilddokumenten zwecks ausübung der wissenschaftsfreiheit. die spitzfindige frage ist dann wohl, ob man die exponate von einrichtungen, die größtenteils mit öffentlichen geldern zum zwecke der verwaltung öffentlichen kulturguts finanziert werden, als "allgemein zugängliche quellen" bezeichnen kann, oder ob museen und stiftungen sagen können: unsere objekte befinden sich in befriedeten bereichen und sind daher durch das sog. "hausrecht" wie privatbesitz geschützt...

eine weitere frage, die deutlich beantwortet zu werden verdiente, ist, ob die tatsache, dass ztitieren unter bestimmten umständen "zulässig" ist, auch bedeutet, dass dies gebührenfrei bleibt?!?

danke! ich bitte ggf. um kontaktaufnahme per email... --HilmarHansWerner 18:33, 1. Jan. 2010 (CET)

vgl.

Im aktuellen Harvard Style, der ja auch immer mehr Verwendung in Deutschland findet, schreibt man doch gar kein "vgl." mehr. Wieso wird das hier verschwiegen? (nicht signierter Beitrag von 79.200.112.38 (Diskussion) 22:52, 5. Jan. 2011 (CET))

„(...)“ vs. „(..)“

Im Artikel heißt es ohne Quellenangabe:

Auslassungen von nur einem Wort werden mit zwei Punkten (..) gekennzeichnet.

Dazu hätte ich gern eine Quellenangabe (nicht signierter Beitrag von 87.183.150.126 (Diskussion) 19:56, 6. Mär. 2011 (CET))

zitat vergütungsfrei bzw. kostenfrei?!

es heißt im artikel, dass man zitieren kann, "ohne dass ... eine Vergütung gezahlt werden muss (§ 51 UrhG in Deutschland..." woraus ist diese aussage bitte abgeleitet? leider steht die vergütungsfreiheit nicht ausdrücklich im § 51.

§ 52a stellt dagegen ausdrücklich fest, dass selbst die "öffentliche Zugänglichmachung" "kleiner Teile eines Werkes" "ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern" (also eigentlich nicht wirklich öffentlich, z.b. über das Internet) für "nichtgewerbliche Einrichtungen" eine "angemessene Vergütung" erforderlich macht (bleibt offen, wie sich der gesetzgeber denkt, dass "nichtgewerbliche Einrichtungen" die unterm strich doch heftigen gebühren aufbringen sollen, die "Verwertungsgesellschaften" aufzurufen meinen berechtigt zu sein...). meint der gesetzgeber also wirklich, dass das zitieren im rahmen eines "selbständigen sprachwerks" um so viel privilegierter ist, dass es, im unterschied zur verfügungstellung zu nichtgewerblichen unterrichtszwecken (ebenfalls mit beleg- und veranschaulichungsfunktion), kostenfrei ist?? wäre ja schön! und: darf jemand, der zitiert (z.b. ein populärwissenschaftlicher journalist oder sachbuchautor), auch davon leben, also "gewerblich" bzw. "kommerziell" zitieren? (auch lehrer und professoren an öffentlichen, nicht kommerziellen einrichtungen, werden ja für ihre arbeit bezahlt...!) danke für einschlägige hinweise auf die logik des gesetzes und/oder die praxis der rechtsprechung!!!

einschlägig ist http://www.uni-potsdam.de/db/wiki/elearning/index.php/Urheberrecht_und_E-Learning#Das_Zitatrecht_.28_.C2.A7_51_UrhG..29 (2.5.11), wo auch die kostenfreiheit behauptet wird. übrigens auch die kommerzielle verwertbarkeit eines werks mit zitaten...

-- HilmarHansWerner 16:22, 2. Mai 2011 (CEST)


Ich habe mal in einem Leserbrief aus dem Prometheus zitiert. Die Zeitung meinte, daß sei unzulässig, bzw. es müßte zumindest der Autor und das Erscheinungsjahr genannt werden. Eigentlich ist der Prometheus und sein Autor, Goethe, jedermann bekannt. Und es ist auch jedermann bekannt, daß Goethe bereits länger als 70 Jahre tot ist. Trotzdem meinte die Zeitung, sie dürfe aus urheberrechtlichen Gründen das Zitat aus dem Prometheus nicht veröffentlichen. Kann das sein? (nicht signierter Beitrag von 91.52.182.98 (Diskussion) 03:58, 3. Dez. 2011 (CET))

was ist ein "selbständiges sprachwerk"?

könnte jemand mit kompetenz hier oder besser im artikel definieren, was mit einem "selbständigen sprachwerk" alles gemeint sein kann? leider findet man sogar in einschlägiger wissenschaftlicher literatur (paul w. hertin, urheberrecht, münchen, 2004) keine triftigen erläuterungen. die frage ist insbesondere: was ist "selbständig"? (vermutlich, dass der text auch unabhängig von den zitaten eine gewisse "selbständigkeit" hat, also nicht nur aus zitaten besteht... [vgl. http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Handbuch_moderner_Zitate]; oder kann auch gemeint sein, dass der text nicht nur alibi für bild-publikationen, insb. zu kommerziellen werbezwecken, darstellt...?!)

antworten ergeben sich wohl aus folgenden stellen:

- "Die Homepage des D ist ein selbstständiges wissenschaftliches Werk, da sie methodisch-systematisch nach Erkenntnissen strebt und solche Erkenntnisse vermittelt und eine eigenständige persönliche geistige Schöpfung des D ist."

- "...muss das zitierende Werk also selbstständig urheberrechtsfähig sein..."

- "Das neue Werk muss urheberrechtlich eigenständig schutzfähig und unabhängig von den verwendeten Zitaten sein; auch ohne die Zitate muss also ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk vorliegen (siehe geschützte Inhalte)."

- "Zwar kann eine Zitatensammlung als Sammelwerk oder Datenbankwerk Urheberrechtsschutz genießen, aber es liegt wegen der Abhän-gigkeit von den zitierten Werken kein "selbstständiges" Werk vor, was Voraussetzung für die einwilligungsfreie Übernahme der Zitate wäre."

(http://www.lehrer-online.de/dyn/bin/385940-386032-1-zitatrecht.pdf, 2.5.11)

und ferner: kann ein gesprochener vortrag oder eine gesprochener text, z.b. als mp3-datei (ggf. zugleich als geschriebener text ausgeliefert), ein "selbständiges Sprachwerk" sein???

eine antwort ergibt sich wohl aus der novelle des urhg. vom 1.1.08 mit der neuen, einleitenden 'generalklausel': "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats ... insbesondere, wenn ... in einem selbständigen Sprachwerk angeführt..." das sprachwerk ist hier nur noch der sonderfall einer generellen, medienunabhängigen erlaubnis. "Dabei kann das zitierende Werk in Erweiterung des Wortlauts und unter Beachtung der neuen Generalklausel des § 51 UrhG wohl jede Werkart und nicht nur ein Sprachwerk sein." (http://www.uni-lueneburg.de/hyperimage/hyperimage/downloads/F_Schaffner_Bildrechte08.pdf, 2.5.11)

-- HilmarHansWerner 16:39, 2. Mai 2011 (CEST)

Eigenzitat

Auch dieses sollte im Lemma berücksichtigt werden. Immerhin ist es anscheinend Usus geworden, in manchen wiss. Arbeiten diese missbräuchlich zu verwenden. Im Artikel steht momentan ausdrücklich daß ein Zitat auf einen anderen Autor hinweist. Ein Eigenzitat weist nicht auf einen anderen Autor, sondern auf eine andere, eigene (wiss.) Arbeit hin. Zabia 20:20, 10. Jun. 2011 (CEST)

geloescht, da definitiv falsch und ohne nachweise. ich finde schlimmer dass nur texte als zitat gelten (ist "may the force be with you" kein zitat da es aus nem film stammt? in tischgespraechen daheim ist es auch ein Zitat, wenn wir "cool mit dach" sagen, auch wenn diese aussage nie zu papier gebracht wurde) und ich als leihe wundere mich, dass ein reiner hinweis auf einen text (wie im Lemma behauptet), ein zitat ist. 62.143.83.180 03:43, 17. Aug. 2011 (CEST)

Gramatik?

sry bin leider total unsicher ob ich stoehre, ich hab eigendlich nur nach verschidenen Zitat formen gesucht. indirekte rede, direkte rede, zitate in verschiedene abostroffe einschliessen, zeichensetzung fuer verkuerzungen oder "anmerkungen der redaktion" bin legasteniker und haete nicht danach gesucht wenn ich es wirklich wueste.

solte dass nicht entweder nen grossteil des artikels (mit unterverweisen) einnehmen, oder zumindest fals ich hier falsch bin n verweis zu dem artikel der die gramatik von "worten die nicht die eigenen sind" (dachte das is n zitat) beschreibt?

fals einer helfen kan: im vorraus danke --Q1712 (nicht signierter Beitrag von 62.143.83.180 (Diskussion) 03:43, 17. Aug. 2011 (CEST))

sinngemäße Zitate

Ein Zitat (das; lateinisch citatum, „das Angeführte/Aufgerufene“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.

Es gibt aber auch nicht-wörtliche sinngemäße Zitate (die halbe Wikipedia).

In der Wissenschaftlichen Literatur unterscheidet man bei Zitaten wörtliches Zitieren und sinngemäße nicht-wörtliche Wiedergabe der Gedanken anderer. Wörtliche Zitate (Sätze oder Satzteile) werden dort durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Nicht wörtliche, sinngemäße Wiedergabe von Ergebnissen, Thesen, Hinweisen, etc. werden dort nicht in Anführungszeichen gesetzt. Wie beim wörtlichen Zitieren muss auch in diesem Fall die Quelle (Autor, Jahr,Seitenanzahl der wiedergegebenen Stelle) angegeben werden ( Voigt, Annette / Kirchhoff,Thomas / Trepl, Ludwig: Leitfaden zur wissenschaftlichen Textarbeit, Lehrstuhl für Landschaftsökologie, TU München, pdf-Datei 90 kB, Seite 5, abgerufen am 9.Oktober 2011 ).

Sinnvolle Ergänzung:

Ein Zitat (das; lateinisch citatum, „das Angeführte/Aufgerufene“) ist eine wörtlich oder sinngemäß nicht-wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle.

--Ohrnwuzler 01:41, 11. Okt. 2011 (CEST)

neue Begriffsdefinition:

Die alte Definition

Ein Zitat (das; lateinisch citatum, „das Angeführte/Aufgerufene“) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten.

sollte durch eine allgemeingehaltene Definition, etwa

Ein Zitat (das; lateinisch citatum, „das Angeführte/Aufgerufene“) ist ein übernommenes Sujet oder Motiv aus mündlichen oder schriftlichen Texten (als Textzitat), Melodien (als Musikzitat), Bildinhalten (als Bildzitat etwa aus einem Gemälde oder Foto) oder einer Handlung oder Begebenheit (beispielsweise aus einem Film), wobei das Zitat exakt (Beispiel wörtliches Zitat), sinngemäß (als Paraphrase) oder stark abgewandelt' (als Improvisation über ein Motiv), wiedergegeben wird. Der Hinweis auf die Originalstelle wird selbst auch Zitat genannt. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten. Eine exakte vollständige Nachbildung (also nicht Teile daraus wie bei einem Zitat) ist eine Kopie, wenn das Zitat oder die Kopie als vermeintliches Original in Umlauf gebracht wird eine Fälschung oder einPlagiat.

ersetzt werden, nicht „bezieht sich auf Text, aber auch“ (das ist nicht neutral) sonndern „bezieht sich auf Text und“. Warum soll hier „Text“ vorgereiht werden? Zitiert ein Choreograph oder Drehbuchschreiber etwa nicht gleichwertig? Was ist dazu ein Kompromiss? --Ohrnwuzler 15:56, 11. Nov. 2011 (CET)

Hallo Ohrnwuzler, wie Du sicher im Editkommentar gesehen hast, habe ich nicht mit dem Inhalt an sich ein Problem, sondern mit der Verständlichkeit. Die Einleitung eines Artikels sollte auf Anhieb verständlich sein, ohne jedes zweite Wort erst nachschlagen zu müssen. Die hohe Anzahl der Links im obigen Änderungsvorschlag zeigt meiner Meinung nach schon, dass dies hier nicht der Fall ist. Ich denke, im weiteren Text kann man das alles natürlich noch genauer und detaillierter ausführen, die Einleitung sollte aber eher allgemeiner gefasst und damit leichter lesbar sein.
Ich wage mal einen Vorschlag:
Ein Zitat (das; lateinisch citatum, „das Angeführte/Aufgerufene“) ist ein übernommener Teil aus einem anderen Werk. Dabei kann es sich um einen mündlichen oder schriftlichen Text, ein Musikstück, ein Bild oder eine Begebenheit handeln. Der Hinweis auf die Originalstelle wird selbst auch Zitat genannt. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten.
Eine exakte vollständige Nachbildung (also nicht Teile daraus wie bei einem Zitat) ist dagegen eine Kopie. Wenn diese als vermeintliches Original in Umlauf gebracht wird, handelt es sich um eine Fälschung oder ein Plagiat.
Dann als eigener Absatz:
Arten von Zitaten
Ein Textzitat ist ein übernommenes Exzerpt aus einem mündlichen oder schriftlichen Text. Ein übernommenes Sujet oder Motiv aus einer Melodie wird Musikzitat genannt. Weiterhin gibt es Bildzitate, etwa aus einem Gemälde oder einem Foto, sowie Zitate aus einer Handlung oder Begebenheit (beispielsweise aus einem Film). Ein Zitat kann dabei jeweils exakt (Beispiel wörtliches Zitat), sinngemäß (als Paraphrase) oder stark abgewandelt (als Improvisation über ein Motiv) wiedergegeben werden.
Vielleicht kannst Du das noch weiter ausbauen? Wie gesagt: Für eine Einleitung halte ich den Änderungsvorschlag für deutlich zu kompliziert. --Stepro 16:44, 11. Nov. 2011 (CET)

Veröffentlichung und Genehmigung

Müsste man nicht etwas stärker auf die Punkte Veröffentlichung und Genehmigung eingehen? Darf erst aus einer Quelle zitiert werden, wenn sie veröffentlicht ist? Wo liegen hier die Ausnahmen, was sind die Regeln? Wer muss mir eine Genehmigung erteilen, wenn ich z. B. als Biograph aus den privaten Briefen eines verstorbenen Politikers, Wissenschaftlers etc. zitieren möchte? Darf ich als Privatperson ohne Nachfrage einfach aus Briefen und E-Mails an mich zitieren (oder ist da der Absender zu fragen)? -- 194.95.117.68 17:11, 16. Nov. 2011 (CET)

Antrag auf Entfernung von "Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit)."

Begründung: Wenn es richtig ist, dass Zitate ohne Erlaubnis und ohne Vergütung veröffentlicht werden dürfen, weil "Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen", dann schließt "Zitat" das Vollzitat ein.

Wir können aber in der Wirklichkeit beobachten, dass Vollzitate i.d.R. nicht ohne Erlaubnis und auch nicht unentgeltlich zulässig sind. Sie werden abgemahnt und juristisch verfolgt. Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten, warum das so ist:

a) Vollzitate dienen – anders als andere Zitate – nicht der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung. In diesem Falle wäre der zu löschende Satz übermäßig allgemein und deshalb falsch. Er schlösse einen Fall ein, der gerade nicht gölte.

b) Auf die kulturelle und wissenschaftliche Weiterentwicklung einer Gesellschaft kommt es gar nicht an oder diese ist gar nicht beabsichtigt. In diesem Fall wäre der zu löschende Satz vollständig falsch.

c) Das Zitatrecht ist ein Kompromiss zwischen den antagonistischen Interessen der Urheber und der Öffentlichkeit. Es soll nur soviel Zitat erlaubt werden, wie nötig, aber nicht mehr, damit die ökonomische Verwertung des geistigen Eigentums gewährleistet bleibt.

usw.

Offensichlich stimmt also etwas nicht mit dem zu löschenden Satz: Er steht im Widerspruch zur Realität. Er ist kontrafaktisch. Kontrafaktische Aussagen gehören nicht in die Wikipdia. Jedenfalls nicht im Indikativ.

Historie:

Benutzer Zickzack hat meine Änderung rückgängig gemacht mit dem Kommentar: "das ist aber die Argumentation, keine TF". Richtig ist, dass das eine als Argument vorgebrachte Aussage ist. Die Frage ist: Von wem? Es ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass es sich um eine wissenschaftliche (juristische) Aussage handelt, denn es fehlt die Quelle. Den Vorwurf der TF habe ich noch gar nicht erhoben.

Benutzer Stepro meint zu meiner Änderung: „Wenn es "offensichtlich falsch" wäre, würden das alle so sehen, nicht nur Du.“ "Offensichtlich falsch" heißt nicht, dass alle das offensichtlich Falsche erkennen. Ich verstehe den Einwand schon nicht. Will Stepro damit sagen, dass ein Satz schon deshalb zutreffend ist, wenn er nur lange genug unbeanstandet in der WP gestanden ist?

--91.9.108.86 15:05, 5. Jun. 2012 (CEST)

Fragen zu "Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen."

Frage 1: Bedeutet "Zitatrecht" das Recht (also die Befugnis), ein fremdes Werk zu zitieren?

Frage 2: Ist es richtig, dass nicht Werke etwas beanspruchen können, sonder nur Menschen? Ist daher der o.g. Satz so zu verstehen?:

Das Zitatrecht dürfen nur Autoren von solchen Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen."

Frage 3: Auf einer Demonstration führt ein Autor sein Pappplakat mit, auf dem außer einem in Anführungszeichen gesetzen Satz aus einem mit hinreichender Schöpfungshöhe ausgestattetem Werk eines anderen (ein Zitat) sich kein weiterer Text befindet. Weist das Pappplakat die unter Frage 2 genannte »eigene „Schöpfungshöhe“« auf?

Frage 4: Falls das Pappplakat eine eigene Schöpfungshöhe nicht aufweist, ist das Zitat dann im Sinne des in der Kommentarüberschriften zitierten Satzes zulässig?

--93.192.161.188 16:21, 5. Jun. 2012 (CEST)

Eingeschränkter Blick auf die Welt

Der Artikel hat einen ziemlich eingeschränkten Blick auf die Welt. Der Begriff "Zitat" wird in unterschiedlichen Bereichen der Wissenschaft durchaus unterschiedlich verwendet. In den Naturwissenschaften sind wörtliche Zitate sehr selten und auch sinngemäße Zitate, die sich sprachlich eng an das Original anlehnen, sind nicht die dominierende Form. Meist wird inhaltlich zitiert (keine Ahnung, ob "inhaltlich" der Fachausdruck ist). Im Grunde ist das dann einfach eine Quellenangabe, man redet aber durchaus von "zitieren". Der die ganze Berufung auf das Urheberrecht im Abschnitt über wissenschaftliches Zitieren geht an der Sache vorbei, jedenfalls in den Naturwissenschaften. Ich zitiere aus wissenschaftlichen Gründen, nicht weil das Urheberrecht irgendetwas sagt. Das Urheberrecht schafft allenfalls einen rechtlichen Rahmen dafür, liefert aber keinen Anhaltspunkt, ob ein Zitat aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll oder erforderlich ist. Natürlich kann man auch etwas zitieren, das keine schöpferische Leistung darstellt (egal, ob ich wörtlich, sinngemäß oder inhaltlich zitere). Ich kann eine computerberechnete Zahl zitieren, einen Telefonbuch-Eintrag, eine Gen-Sequenz oder was auch immer, wenn ich das aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten für sinnvoll halte. Ebenso ist es nicht unüblich, zu einem einzelnen Punkt gleich mehreren Veröffentlichungen unterschiedlicher Autoren zu zitieren, was nach der Logik des bisherigen Wikipedia-Textes nur selten möglich wäre ("persönliche geistige Schöpfungen" etc.). Insgesamt finde ich, der Artikel müsste die Diversität der wissenschaftlichen Disziplinen besser berücksichtigen. Hingegen könnten die Details zum Zitierstil entfallen. Die blähen den Text auf, ohne viel zu bringen, zumal auch hier wieder gilt: Es gibt nicht den allgemeingültigen Stil. --193.196.237.20 10:37, 23. Nov. 2012 (CET)


Totallöschung

Diese Totallöschung finde ich etwas übertrieben.

Text:
Ein Zitat (das, lateinisch citatum ‚Angeführtes‘, ‚Aufgerufenes‘) ist ein mehr oder weniger exakt übernommener (wenn man den Kontext kennt) wiedererkennbarer Teil eines schöpferischen Werkes in ein anderes Werk, beispielsweise aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle; auch andere Medien, wie Bilder („Bildzitat“), Muster, Musik („Musikzitat“), eine Choreografie, eine Geste oder eine Handlung können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten.
Ursprünglicher Text:
Ein Zitat (das, lateinisch citatum ‚Angeführtes‘, ‚Aufgerufenes‘) ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden. Zitate, deren ursprünglicher Kontext verloren und nicht mehr rekonstruierbar ist, werden zu Fragmenten.

Abgesehen davon dass die Links „sprechend“ sein sollten (wozu soll jemand „Bilder“ anklicken, weiß doch eh jeder was ein Bild ist), verstehe ich nicht, warum Muster, Choreografie, Geste und Handlung stören.

Und da auch sinngemäße und abgewandelte Zitate Zitate sind, ist das „wörtlich“ schon mal falsch. Filmhandlungszitate sind selten „wörtlich“. Ist ein bißchen zu textfixiert das Ganze.

Schnell mal revertieren ist halt einfacher als sich mit Inhalten auseinanderzusetzen. --Ohrnwuzler (Diskussion) 14:06, 20. Dez. 2012 (CET)

Hah! WP lässt einen Schmunzeln. Derselbe, der bei mir Muster, Choreografie, Geste und Handlung weggelöscnt hat, schrieb ein paar Absätze drüber selbst:

Arten von Zitaten
Ein Textzitat ist ein übernommenes Exzerpt aus einem mündlichen oder schriftlichen Text. Ein übernommenes Sujet oder Motiv aus einer Melodie wird Musikzitat genannt. Weiterhin gibt es Bildzitate, etwa aus einem Gemälde oder einem Foto, sowie Zitate aus einer Handlung oder Begebenheit (beispielsweise aus einem Film). Ein Zitat kann dabei jeweils exakt (Beispiel wörtliches Zitat), sinngemäß (als Paraphrase) oder stark abgewandelt (als Improvisation über ein Motiv) wiedergegeben werden.

Auch nicht schlecht. Aber warum dann die Löschung? --Ohrnwuzler (Diskussion) 14:33, 20. Dez. 2012 (CET)

Weil ein Zitat eine wörtlich übernommene Stelle ist? --Marcela   ¿•Kãʄʄchen•? 08:01, 3. Jan. 2013 (CET)
Es gibt auch nichtwörtliche Textzitate, die trotzdem Zitate sind.
Ein Zitat ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine bestimmte Textstelle. Auch andere Medien, wie Bilder und Musik, können als Zitat verwendet werden.
Das klingt so wie „Mus wird aus Äpfeln hergestellt. Auch andere Obstsorten können zu Mus verarbeitet werden“.
Da ist eine Definition nach Art „ist ein mehr oder weniger exakt übernommener (wenn man den Kontext kennt) wiedererkennbarer Teil eines schöpferischen Werkes in ein anderes Werk,“ schon wesentlich allgemeiner gültig.
Eine auf Werke bezogene Definition findet sich auch in dieser Quelle. --Ohrnwuzler (Diskussion) 01:38, 4. Jan. 2013 (CET)

Zitierfähigkeit ?!

"Generell muss geprüft werden, ob ein Werk überhaupt zitierfähig ist."

Punkt und aus. Das ist natürlich überaus dünn und wenig hilfreich. Die Frage ist halt: Nach welchen Kriterien ist ein Text denn zitierfähig? -- Wenn ich die Aufmerksamkeit der Gemeinde mal auf die Diskussion beim GRIN-Verlag lenken dürfte? Ich habe da gerade auch einen kleinen Absatz reingeschrieben. Das oben drüber zur Zitierfähigkeit -- sehr lesenswert! --Delabarquera (Diskussion) 11:29, 7. Feb. 2013 (CET)

Abschnitt Zitat#Wissenschaftliche Zitierrichtlinien

Der ganze Abschnitt ist geschrieben wie die Zitiervorschrift einer Fakultät, und in der Form unenyklopädisch. --129.13.72.198 18:44, 25. Jun. 2013 (CEST)

(und diese Diskussionsseite braucht dringend ein Archiv)