Diskussion:Wolfgang Schneiderhan (General)

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Grindinger in Abschnitt Dienstzeit als GI
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Karriere Bearbeiten

Hallo ich geb mal ein paar Informationen zum evtl. Einarbeiten: Quelle:Joachim Lenk: Von der Schneeschuhkompanie zum Panzerbataillon ISBN 3-9805531-8-3 Seite 112 "Der damals 19-jährige wurde zwar im April 1966 nach Dornstadt in die Rommel-Kaserne einberufen, bereits zwölf Wochen später kommandierte ihn der Kompaniechaef für acht Monate zur vierten Kompanie des Panzerbataillons 304." Weiter steht dass sich Schneiderhan zunächst für zwei Jahre verpflichtet hatte. In Münsingen wurde er zum Richtschützen auf dem Kampfpanzer M 48 ausgebildet. (nicht signierter Beitrag von Buchbibliothek (Diskussion | Beiträge) 06:22, 26. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Dienstzeit als GI Bearbeiten

Wo kommen die Daten her, gemäß Generalinspekteur der Bundeswehr#Liste der Generalinspekteure der Bundeswehr und Seite des BMVg war er vom 1. Juli 2002 bis zum 26. November 2009 (Rücktrittsgesuch) GenInsp.--Bungert55 (Diskussion) 15:17, 5. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Die Frage von Bungert55 ist berechtigt und leider noch nicht beantwortet. Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 00:37, 11. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Auf den Seiten des BMVg sind die Generalinspekteure leider mittlerweile nur noch mit Jahreszahlen datiert. --Grindinger (Diskussion) 19:57, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Pensionierungsalter Bearbeiten

Das übliche Pensionsalter für Generale ist laut Wikipedia 65, das heißt er hätte bis 2011 dienen müssen. Gilt für den Generalinspekteur eine andere Regelung?--Buchbibliothek (Diskussion) 23:49, 14. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Es gibt kein „Pensionierungsalter“. Maßgebend sind § 45, § 44 und § 50 Soldatengesetz. Die allgemeine Altersgrenze für Generale wird dabei auf 65 Jahre festgesetzt, die besondere auf 62. Darüber hinaus können Generale jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. --Bungert55 (Diskussion) 10:13, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Erst mal danke, meine Frage bezog sich auf:"Während der Amtszeit als Generalinspekteur wurde seine Dienstzeit über das übliche Pensionierungsalter hinaus zweimal verlängert, im Juli 2007 sowie Juli 2008."Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 10:35, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Das bezieht sich auf die besondere Altersgrenze (62). Danach wäre er 2008 in den Ruhestand versetzt worden. Seine Amtszeit wurde dann zunächst um ein Jahr verlängert, die zweite Verlängerung um ein weiteres Jahr wurde dann aber nicht mehr vollständig vollzogen. Im Übrigen ist die Versetzung in den Ruhestand (oder auch die Verlängerung) rechtzeitig vorher anzukündigen, deshalb die frühen Daten.--Bungert55 (Diskussion) 11:16, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten
Jetzt wird es klarer.Beim üblichen Pensionierungsalter für den nicht militärisch- bewanderten Leser der Wikipdia der Zusatz " von 62 Jahren"? Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 12:46, 15. Jul. 2017 (CEST)Beantworten