Diskussion:Studienrat (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Lexberlin in Abschnitt Konzentration auf das Wesentliche
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Studienrat (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Niedersachsen

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Das neue Beamtengesetz in Niedersachsen sagt nichts speziell zu Lehrern, sondern gilt für alle Laufbahnen. Zum Schuljahr 2010/11 wird aber eine neue Laufbahnverordnung Bildung inkraft treten, die das Referendariat zum Teil obsolet machen wird... LorenaMaus--87.150.80.127 00:39, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

StR i.R.?

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Frage: Heißt ein Studienrat nach Dienstende noch "nur Studienrat" oder "Studienrat i.R." ?

nocheinefrage: ist das in österreich gleich oder trifft die beschreibung nur für deutschland zu?

Zu Frage 1: Nach den Beamtengesetzen müßte es Studienrat a.D. heißen. zu Frage 2 kann ich nichts sagen--HolgerB 17:45, 13. Dez 2005 (CET)
´Zu Frage 2: Da Studienrat in der Republik Österreich keine Amtsbezeichnung, sondern ein berufsspezifischer Ehrentitel (d.h. staatliche Auszeichnung, siehe Berufstitel) ist, kann er auch nach Dienstende unverändert weitergeführt werden. ViennaUK 23:28, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
"StR i.R." ist nicht offiziell und kann mit "StR (RS)" (=Studienrat im Realschuldienst) verwechselt werden. Studienräte, welche im Ruhestand sind, müssen offiziell "StR a.D." heißen. (nicht signierter Beitrag von 109.125.77.95 (Diskussion) 12:48, 28. Sep. 2014 (CEST))Beantworten
Eintrag hab ich entsprechend angepasst. Manche benutzen i.R., aber das ist nicht offiziell und streng genommen einfach nur falsch. Es muss a.D. heißen und da bildet kein Land eine Ausnahme, da es für ganz Deutschland einheitlich gilt. Siehe hierzu: § 18 BeamtStG. (nicht signierter Beitrag von 109.125.77.95 (Diskussion) 23:19, 1. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

StR i.W.

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In einem Buch aus den 1920er Jahren habe ich die Bezeichnung "Studienrat i.W." gefunden. Was ist damit gemeint?

--Edi Goetschel 01:13, 21. Dez 2005 (CET)

Das bedeutet "Wartestand". Das war früher eine besondere beamtenrechtliche Stellung in Deutschland. --HolgerB 18:59, 21. Dez 2005 (CET)
Nachträglich vielen Dank für die Information! --Edi Goetschel 18:04, 18. Sep 2006 (CEST)

Ich halte die juengstoen Veränderungen für eine Verschlimmbesserung:

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Zitat:

Die Ernennung zum Studienrat setzt ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (mit zwei bis drei Hauptfächern sowie Pädagogik), ein zweijähriges Referendariat mit begleitender Ausbildung an einem Studienseminar, eine i.d.R. mehrjährige Bewährungszeit als Beamter.

Der Satz ist nämlich unverständlich (unvollständig?). mfg --Oliver s. 19:43, 3. Apr 2006 (CEST)

Weibliche Form

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Wie lautet die weibliche Form und die Abkürzung der weiblichen Form?--87.166.125.108 09:22, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Das ist selbsterklärend. Im deutschen wird die weibliche Form meistens durch anfügen von "in" abgeleitet.--HolgerB 19:52, 12. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
StRin?--WerWil 11:04, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Oder StR'in--HolgerB 13:18, 21. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Eher nicht, würde ich sagen, das wäre doch ein sog. "Deppenapostroph". Bisher habe ich nur StRin gelesen. --my name ¿? 13:22, 21. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Oft findet man die Abkürzung StR' (ohne -in). --Ulsterman 11:54, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ich würde nicht sagen, daß das ein Deppenapostroph ist, da hier Buchstaben ausgelassen werden--HolgerB 19:04, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Die Angaben dazu fehlen aber auch neun Jahre später immer noch im Artikel, wohl auch weil nicht klar ist wie es nun heißen muss. Das ist wirklich bemerkenswert, denn schließlich wird es dazu eine Vorschrift geben und hier werden auch nicht wenige Lehrer mal vorbeischauen. Keiner scheints zu wissen.--WerWil (Diskussion) 17:43, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Daran wird sich bezüglich der Abkürzungen auch nichts ändern, weil nur die Amtsbezeichnungen gesetzlich geregelt sind, es aber keine Vorschrift über die Abkürzung von Amtsbezeichnungen gibt. Der Rest ist unterschiedliche Praxis, z. B. RD oder RegDir für Regierungsdirektor usw.--Lexberlin (Diskussion) 23:41, 23. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

"Studienrat i. H."

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Ich stieß neulich auf die Bezeichnung Studienrat i. H.. Was bedeutet die Abkürzung? Was für eine Amtsbezeichnung ist das? (nicht signierter Beitrag von 84.159.203.180 (Diskussion | Beiträge) 23:46, 30. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Das bedeutet "im Hochschuldienst" und soll anzeigen, daß derjenige nicht an einer Schule tätig ist. Gibt es nicht in allen Ländern.--HolgerB 15:54, 31. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Zulage?

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Hallo! Im Artikel steht, dass Studienräte A13 mit Zulage erhalten. Wo ist denn dieses geregelt? Gruß --Willicher 00:01, 3. Dez. 2009 (CET)Beantworten

In den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen. MfG Harry8 21:32, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Die Studienräte an Grundschulen (in Bayern) erhalten diese Zulage nicht.
Die tarifbeschäftigten Studienräte (gemeint sind die entsprechenden Lehrkräfte, die nicht verbeamtet wurden) erhielten im November 2006 bei der Einführung des Tarifvertrags TV-L eine Zulage von 72 €, die bei jeder Gehaltserhöhung um 7,20 € sinkt, bis sie aufgezehrt ist. Das dürfte bald der Fall sein. MfG Harry8 21:35, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Hinsichtlich der Zulage gibt es leider viele Missverständnisse und Verwechslungen. Um ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen: Studienräte (im »alten« höheren Dienst, also Studienräte an Gymnasien oder beruflichen Schulen) erhalten die sogenannte Strukturzulage (Z), welche früher allgemeine Stellenzulage genannt wurde. In Bayern ist das Ganze ein wenig anders, da die Verzahnungsämter (hier: zwischen gD und hD) abgeschafft wurden und folglich nicht mehr zwischen Oberamtsräten (Realschullehrer, Sonderschullehrer) und Räten (Gymasiallehrer, Berufsschullehrer) unterschieden werden kann (A13 berechtigt seitdem unisono zur Führung des Ratstitels). Infolgedessen erhielten Realschullehrer und Sonderschullehrer die neuen Amtsbezeichnungen Studienrat im Realschuldienst/Förderschuldienst, welche im Gegensatz zu »vollen« Studienräten (siehe oben) mit A13 ohne Strukturzulage (kurz: A13 ohne Z) besoldet werden.
Davon zu unterscheiden sind Amtszulagen (AZ), die für Funktionen vergeben werden und schlampigerweise häufig ebenfalls mit Z abgekürzt werden (richtig wäre dann A13+AZ (= A13 mit Amtszulage), beispielsweise für Konrektoren an kleinen Grundschulen), während normale Realschullehrer/Studienräte im Realschuldienst mit A13 und »volle« Studienräte mit A13Z (= A13 mit Strukturzulage) besoldet werden). Studienräte an Grund- und Mittelschulen (StR (GS) und StR (MS)) werden mit A13 (ohne Z) besoldet. Allerdings sind beide Ämter extrem selten, da sie das zweite (funktionslose) Beförderungsamt an Grund- und Mittelschulen darstellen und neben einer bereits erfolgten Beförderung nach A12+AZ sowie einem sehr hohen Dienstalter auch eine sehr gute Beurteilung voraussetzen. Wer diese Bedingungen erfüllt, ist aber für gewöhnlich längst Konrektor oder mehr. Folglich muss man StR (GS) und StR (MS) mit der Lupe suchen (es gibt sie aber!).
Zu den tarifbeschäftigten Lehrkräften: Es ist nicht so, dass für Studienräte im Beschäftigungsverhältnis eine Zulage gezahlt würde, welche nun abgeschmolzen würde. Vielmehr mussten alle Lehrkräfte eine Kürzung gegenüber den allgemeinen Tabellenwerten des Tarifwerks in Kauf nehmen, von der Studienräte im Beschäftigungsverhältnis ausgenommen wurden und die nun schrittweise abgesenkt wird. --Dixie (Diskussion) 00:08, 6. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Nachfrage zu den tarifbeschäftigten Studienräten: Mit der Abschmelzung der Zulage von 72 € im Jahr 2006 in zehn Schritten à 7,20 € auf letztlich 0 € wird doch erreicht, dass die tarifbeschäftigten Studienräte nicht mehr verdienen als beispielsweise die tarifbeschäftigten Realschullehrkräfte, die diese Zulage nie erhielten. Oder irre ich mich da? MfG Harry8 10:31, 6. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Fast richtig: Mit der Abschmelzung der Kürzung (!) der allgemeinen Tabellenwerte nach § 20 TVÜ-L für alle Lehrkräfte, die nicht die »Voraussetzungen zur Ernennung zum Studienrat erfüllen«, auf 0 € (vermutlich ab 1. März 2017, Termin steht aber noch nicht endgültig fest, sondern wird erst in der nächsten Tarifrunde (TR 2016) verhandelt) wird erreicht, dass tarifbeschäfigte Studienräte dann in vielen Bundesländern tatsächlich dasselbe verdienen wie tarifbeschäfigte Realschullehrer (längst nicht in allen, denn in Sachsen sind tarifbeschäftigte Realschullehrer beispielsweise nur in E11 statt E13 eingruppiert). Es wäre aber falsch, von der Abschmelzung einer Zulage zu sprechen, da die tarifbeschäftigten Studienräte vielmehr bislang einfach die normalen Tabellenwerte des TV-L erhielten, während die Tabellenwerte der anderen Lehrkräfte gekürzt (!) wurden.--Dixie (Diskussion) 11:56, 6. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Ungerechtigkeiten bei der Beförderung zum Oberstudienrat

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Verbesserungsvorschlag

Der Artikel sollte m.E. dahingehend ergänzt werden, dass es zumindest hier in Baden-Württemberg selbst guten Studienräten kaum mehr möglich ist, zum Oberstudenrat aufzusteigen. Das Problem: Die wenigen Beförderungsstellen werden zum großen Teil durch Ausschreibungen vergeben. Im Zuge einer größeren Autonomie der Schulen hat man den Schulleitern sehr große Macht eingeräumt. Sie können ziemlich eigenmächtig eine Stelle für einen Lehrer ausschreiben, der ihnen ins Konzept passt. Da der Schulleiter auch noch die dienstliche Beurteilung für diesen "Kandidaten" erstellt, liegt es allein in der Hand des Schulleiters, wer OSTR werden darf. Kritische Geister sind damit in vielen Fällen ausgeschlossen. Wir erleben hier z.Zt. bei einem großen Gymnasium in Baden-Württemberg folgendes: Da wurde eine junge Kollegin vorzeitig zur OSTR´in ernannt, obwohl dies niemals hätte geschehen dürfen. Diese Kollegin hat in ihrem einen Fach noch nie einen Oberstufenkurs geführt - ganz einfach deshalb, weil ihre Fachkollegen und der Fachabteilungsleiter sie für unfähig halten! Ebenso leidet sie seit frühester Kindheit an einer schweren Krankheit, die immer wieder zu wochen- und monatelangen Ausfällen führt. Es ist ein Rätsel, wie sie überhaupt (trotz dieser Krankheit) verbeamtet werden konnte. Sie war in diesem Schuljahr gerade einmal EINE Woche (die Woche nach den Sommerferien) anwesend! Seitdem ist sie KRANK geschrieben. Ihre Kollegen (z.T. Studienräte) dürfen die Mehrarbeit machen. Diese Kollegin wurde zur Oberstudienrätin befördert, weil sie der Liebling des Schulleiters ist und dessen "Steckenpferd" reitet!

s.k.m. -- 137.132.3.11 18:10, 15. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ergänzung (Quelle): Stuttgarter Zeitung (Printausgabe) vom 15.09.2013, S.12. Hier wird eine ganze Reihe von Ungerechtigkeiten geschildert. So z.B. die Tatsache, dass Schulleiter durch ihr Beurteilungsrecht allein über Beförderungen entscheiden. Früher mussten immer externe Fachberater ein Urteil abgeben, heute reicht die Schulleiterbeurteilung. (nicht signierter Beitrag von 217.233.138.139 (Diskussion) 00:30, 27. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Ob ein Externer oder der Schulleiter die Beurteilung erstellt, ist nicht so entscheidend. Ungerecht kann auch die Beurteilung Externer sein. Es hat natürlich zur Folge, dass man möglichst seinem Schulleiter Wohlverhalten zeigt. Aber bei externen Beurteilungen haben bzw. hatten die Schulleiter auch immer ihre Hand mit im Spiel. Da läßt man auf dem Weg zum Unterricht mal ein paar Bemerkungen - positiver wie negativer Art - fallen. MfG Harry8 21:39, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ob das, wie die Engländer sagen, ein Feature oder ein Bug ist, wäre erst noch einmal herauszufinden. Es kann durchaus auch der Sinn und Zweck sein, dem Schulleiter die Möglichkeit zu geben, seine Schule weitgehend so zu gestalten, wie er sie haben will, und dabei selbständig Anreize zu setzen. Bei schlechten Schulleitern kommen dabei naturgemäß schlechte Ergebnisse heraus; aber man könnte jetzt sagen, die schlechten Schulleiter sollten ohnehin die Ausnahme sein. (Zumal man regelmäßig davon ausgehen kann, dass ein Schulleiter, wenn er die Macht ganz offiziell hat, eher weniger in Versuchung sein wird, sie zu mißbrauchen, als wenn er darauf angewiesen ist, hintenrum den Gutachter zu beeinflussen.)
Es ist auch die Frage, was mit einem "kritischen Geist" gemeint ist. Selbstverständlich dürfte kriecherische Speichelleckerei bei einem Lehrer (wie sonst überall) fehl am Platze sein, was ein guter Schulleiter auch weiß. Aber ein tiefer Respekt vor dem Vorgesetzten, nicht weil er gut ist, sondern weil er Vorgesetzter ist, ein innerliches Aufspringen und Hackenzusammenschlagen, wenn er den Raum betritt, ein bereitwilliges Ausführen dessen, was er von einem haben will, und schließlich auch das Unterdrücken von unwichtiger Kritik zu unpassendem Zeitpunkt und das Nichtwiederholen von wichtiger Kritik, nachdem man sie einmal vorgebracht und der Kritisierte sie zur Kenntnis genommen hat, mag man durchaus für sehr wünschenswerte Eigenschaften eines Lehrers halten.--131.159.76.38 19:33, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Man kann nur Respekt vor Personen haben, die ihr Amt in fähiger Art und Weise korrekt ausüben. Gegenüber einem Versager als Schulleiter ist man nicht respektvoll, sondern einfach nur höflich. MfG Harry8 19:48, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Eben das soll man aber, und es geht auch (man frage mal Katholiken, deren Pfarrer ein Unsympath ist, oder Soldaten, deren Gruppenführer sie nach Strich und Faden schikaniert - beides übrigens Ausnahmefälle^^). Genaugenommen ist ein Versager als Vorgesetzter zwar an sich selber keine gute Sache, für die Frage, ob einer den schuldigen (im Idealfall aber freimütigen) Respekt und Gehorsam gegenüber der ihm vorgesetzten Obrigkeit hat, geradezu ein Lackmustest.-- Ders.:2001:A61:260D:6E01:DDF7:2BF4:2DDE:8AA0 16:41, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Versager als Vorgesetzte können den Staat / das Land aber viel Geld kosten. MfG Harry8 17:44, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Bitte WP:DS beachten. Diese Diskussionsseite dient allein und ausschließlich der inhaltlichen Verbesserung des Artikels Studienrat; weltanschauliche Abschweifungen bitte in entsprechende Foren verlagern. --Lämpel schnacken 18:43, 8. Feb. 2018 (CET)Beantworten

StR RS

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Mittlerweile tragen alle Realschullehrer auch den Titel eines Studienrates! (nicht signierter Beitrag von 217.83.6.42 (Diskussion) 19:10, 19. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Bitte konkreter: Gilt das für ein bestimmtes deutsches Bundesland? Für ganz Deutschland? Ein Beleg (Link) wäre nicht schlecht. --Vanellus 19:22, 19. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist kein Gerücht, sondern kompletter Unsinn. Wer etwas anderes behaupten will, bitte einen Beleg! --217.87.24.148 23:53, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten
Wieso soll das Unsinn sein. Da kennt sich wohl jemand sehr schlecht mit den Amtsbezeichnungen aus. Für Bayern findet man auf Anhieb duzende Belege im Netz. z.B. http://www.brlv.de/Referendare/fileadmin/downloads/Infos_und_Mehr/index.php?id=5#c2090 oder http://www.brlv.de/fileadmin/News/Abkuerzungen_KMS.pdf Siehe hierzu auch KMS vom 15.02.2011. Offizieller als KMS geht praktisch nicht. Ein Realschullehrer trägt in Bayern die Amtsbezeichnung "Studienrat im Realschuldienst". Abkürzung: "StR (RS)". (nicht signierter Beitrag von 109.125.77.95 (Diskussion) 12:48, 28. Sep. 2014 (CEST))Beantworten
>Das ist kein Gerücht, sondern kompletter Unsinn. Wer etwas anderes behaupten will, bitte einen Beleg! --217.87.24.148 23:53, 4. Jan. 2013 (CET)< Erstmal total besserwisserisch sein und dann sich für das eigene Unwissen und die Anschuldigungen, dass es Unsinn sei nicht entschuldigen. Das ist wahre Größe. (Ist übrigens Ironie, ich nehme an, dass Sie das sonst eventuell nicht verstanden hätten! Zumindest deutet Ihr Beitrag dies an.) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 2001:4C50:22E:A200:ACC9:3D0D:2D44:83C1 (Diskussion | Beiträge))

Geschichte

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Es fehlen noch Angaben zur Geschichte des Studienrates. Wurde er erst nach 1945 eingeführt, oder gab es ihn schon im Deutschen Reich bzw. davor im Deutschen Bund? --Skraemer (Diskussion) 18:23, 4. Mär. 2012 (CET)Beantworten

StR a. P. in NRW

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Ich finde keinen Beleg für die Richtigkeit der Behauptung. Ich bin Studienrat in NRW in der Probezeit und man hat mich nicht belehrt und dazu aufgefordert, mit "a.P." als Zusatz zu unterschreiben. LBG NRW §78 sagt nichts dazu. Früher gab es wohl "z.A.", aber das ist wohl vorbei. Ich schreib' immer "XY, StR" --87.78.5.47 01:05, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Ich finde im geltenden LBG diese Bezeichnung auch nicht, sie ist ja auch überflüssig. Der Hintergrund für die Veränderung liegt wohl darin, dass nunmehr auch viele Leitungsfunktionen zunächst nur "auf Probe" vergeben werden; diesen erlesenen Personenkreis möchte man wohl nicht mit einem "a.Pr."-Zusatz diskriminieren und hat ihn deshalb ganz abgeschafft. Ich stelle den Artikeltext mal richtig. --217.87.24.148 00:09, 5. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Bayern

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Kann jemand bitte mit Quelle belegen, dass "z.A." in Bayern nicht mehr geführt wird. (nicht signierter Beitrag von 109.125.77.95 (Diskussion) 15:33, 21. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Fachstudienrat

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Der fehlt.--Mehlauge (Diskussion) 11:49, 5. Mär. 2015 (CET)Beantworten


Berlin: "Studienassessor" vs. "Angestellter des Lehramts"

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Ich bin angestellter Gymnasiallehrer in Berlin. Meine offizielle Berufsbezeichnung nach dem Senat lautet "Angestellter des Lehramts (AdL)". Im Artikel ist von Studienassessor die Rede. Diesen Begriff gibt es nach Senatsverwaltung nicht in Berlin. Kann dies jemand bestätigen? Dies sollte im Text geändert werden. --Konsumopfer (Diskussion) 12:22, 28. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Bist du nach deinem zweiten Examen nicht durch die Prüfungsurkunde zum Assessor ernannt worden? Assessor ist der Titel, der einem verliehen wird, der die Befähigung zum höheren Dienst erhalten hat, unabhängig davon, ob man dann noch als solcher arbeitet.So sind eigentlich alle "fertigen Gymnasiallehrer" Assessoren, nicht aber z.B. die fertigen Grundschullehrer. Würde mich wundern, wenn Berlin keine Lehramtsassessoren ernennt. (nicht signierter Beitrag von 138.246.2.46 (Diskussion) 08:44, 30. Apr. 2015 (CEST))Beantworten
Hallo! Ich hab mein 2. Staatsexamen 2015 gemacht und darf laut Examensurkunde den Titel "Assessor des Lehramts" tragen. Vielleicht kann jemand den kurzen Eintrag korrigieren? (nicht signierter Beitrag von 93.219.182.128 (Diskussion) 08:20, 15. Apr. 2016 (CEST))Beantworten
Vermutliche Lösung des Problems: Beamte werden zu Studienassessoren, Tarifbeschäftigte nicht. Allerdings werden die Tarifbeschäftigten amtlich nicht mehr als Angestellte bezeichnet. Die gibt es nämlich nicht mehr. Die häufigste Bezeichnung ist Beschäftigte. MfG Harry8 09:59, 15. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
§ 27 Abs. 3 der Berliner Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter lautet: "Wer die Prüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien sowie für das Lehramt an beruflichen Schulen bestanden hat, ist berechtigt, die Bezeichnung „Assessorin des Lehramts“ oder „Assessor des Lehramts“ zu führen." Damit wird ein berufsbefähigender Ausbildungsabschluss bezeichnet, aber keine Einstellungsentscheidung getroffen und keine Amtsbezeichnung verliehen. Ein Tarifbeschäftigter hat kein Amt und deshalb zwangsläufig keine Amtsbezeichnung. „Assessor“ als Grundamtsbezeichnung eines Beamten ist schon lange durch „Rat z. A.“, jetzt durch „Rat“ abgelöst. Dementsprechend ist Studienrat im Berliner Schuldienst, wer als solcher ernannt wurde oder ausnahmsweise noch wird, z. B. bei Versetzung aus einem anderen Land.--Lexberlin (Diskussion) 16:43, 9. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Studienräte an Grundschulen

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In Bayern gibt es seit zwei Jahren auch Studienräte an Grundschulen.

Für die Beförderung von A12+Zulage nach A13 ist eine Wartezeit von drei Jahren erforderlich. Das heißt, es kommen in der Regel nur Kolleginnen und Kollegen infrage, die zum 1.9.2009 in A12+Zulage (Gruppe 1) befördert wurden. Zusätzlich gehören zu diesem Kreis folgende Gruppen:

- Gruppe 2: Lehrkräfte, die zwar erst am 1.1.2011 nach A12+Zulage befördert wurden, bei denen aber deshalb eine Beförderung zum 1.9.2009 unterblieb, weil zum damaligen Zeitpunkt die Kindererziehungszeiten nur bis zu 24 Monaten angerechnet wurden und gleichzeitig mittlerweile die/der Betroffene einen Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten (entsprechend unseren Infos) von bis zu drei Jahren gestellt wurde.

- Gruppe 3: Erste und zweite Konrektoren der Besoldungsgruppe A12+Zulage, die aufgrund gesunkener Schülerzahlen nicht nach A13+Zulage übergeleitet werden konnten.

- Gruppe 4: Ehemalige Funktionsträger, die sich freiwillig in ein Amt der Besoldungsgruppe A12+Zulage rückernennen ließen.

Für die Gruppen 2 bis 4 muss im Februar (2013) eine Anlassbeurteilung erstellt werden, da für sie derzeit keine aktuelle Beurteilung in der Besoldungsgruppe A12+Zulage vorliegt. Bei der Gruppe 1 liegt in der Regel eine aktuelle und gültige Beurteilung vor.

Quelle: Info 1/2013 des BLLV MfG Harry8 21:28, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Moin @Harry8: Wenn ich das aus der Sicht des Norddeutschen richtig interpretiert habe, dann gibt es Studienräte an Grundschulen in Schulleitungsfunktion, sonst nicht - richtig? Wenn dem so ist, dann handelt es sich ja kaum um reguläre Grundschullehrer, und eine entsprechende Präzisierung wäre schön; ich hab' es erstmal revertiert. Gruß, --Lämpel schnacken 21:45, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Nein, Bayern tickt da anders.
Bayern hat ja auch die Bezahlung seiner Schulleiter (und Konrektoren) angehoben. Als Grundschulrektor kann man dort jetzt A 14 + Zulage (bei mehr als 360 Schülern) erhalten. Ich habe mich gewundert, dass in diesem Artikel zu dieser mehr als zwei Jahre alten Regelung nichts erwähnt wurde. MfG Harry8 21:49, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Übrigens: Eine Quelle (vom BLLV) steht hier oben. Weitere sind leicht zu ergooglen, unter anderem über die erste Ernennung von Studienräten vor zwei Jahren. MfG Harry8 21:51, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Hier noch ein Link: Landesbesoldungsgesetz Bayern, mfG Harry8 22:37, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Konzentration auf das Wesentliche

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Man muss sich schon entscheiden, was man eigentlich darstellen will und die Artikelbezeichnung muss dem entsprechen. Der Artikel heißt Studienrat, weshalb die Angabe von Beförderungsämtern und historischen Rangordnungen verfehlt ist. Das wiederholt sich dann in den Artikeln Oberstudienrat, Studiendirektor usw., weshalb der Ersatz dieser Einzelartikel durch Höherer Schuldienst o. ä. wohl zweckmäßig wäre. Auch ist der Vorspann mit Einzelheiten überladen, die dann im Artikel wiederholt werden, was inzwischen leider eine allgemeine Tendenz zu werden scheint. Allgemeine Änderungen des Beamtenrechts, wie der Wegfall der Anstellung und damit des Zusatzes zur Anstellung zur Amtsbezeichnung, brauchen nicht für jedes Land gesondert aufgeführt zu werden; ggf. würde es genügen, auf eine Ausnahme hinzuweisen, falls sie noch in einem Land bestehen sollte. Die Ausführungen zu Niedersachsen betreffen allgemein den „Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen durch Studium und berufliche Tätigkeit“ (§ 8 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung)) und enthalten allgemeine Zuständigkeitsregelungen u. ä., die nur unter anderem auch das Amt des Studienrats betreffen, sind also jedenfalls in dieser Ausführlichkeit hier nicht am Platz. --Lexberlin (Diskussion) 16:13, 13. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

„Titel“ von Studienrätin

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An die Menschen die sich mit dem Artikel beschäftigen !

Man sieht oft bei Formularen, die man ausfüllen kann, dass dort ein Feld für Titel offen ist. Ich habe hier in dem Artikel auf Wikipedia keinen Hinweis darauf gefunden dass der Titel mit Studienrat oder Studienrätin richtig beschrieben ist. Ich stelle das aber mal als Diskussion ein. Angenommen jemand ist ein auf Lebenszeit beamteter Studienrat, darf er den Titel Studienrat als Titel führen?

Z.B.

Titel

Herr

Frau

Firma (dort)

Vielleicht ist jemand mit der Betreuung des Artikels beschäftigt und möchte ihn um diese kleine Anmerkung ergänzen, ich bin jetzt nicht fachkundig genug um das zu tun und auch nicht genug in Übung.

vielen Dank bis bald—UndMoDer (Diskussion) 13:03, 11. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Nach den Beamtengesetzen führt der Beamte die Amtsbezeichnung im Dienst und außerhalb des Dienstes darf er sie führen, weshalb er sie nicht unbefugt gebraucht, wenn er sie in Formulare einträgt. Was deren Verfasser unter Titel verstehen, müssen sie ggf. selbst erklären. Häufig findet man bei elektronisch ausfüllbaren Formularen die Vorgaben "Dr." und "Prof. Dr.", die im Rechtssinne akademische Grade darstellen. Da es sich um ein allgemeines Thema handelt, nehme ich hier keine Ergänzung vor. Siehe Titel (Recht), dort unter "3 Titel als Auszeichnung".--Lexberlin (Diskussion) 14:43, 11. Sep. 2020 (CEST)Beantworten