Diskussion:Steffen Mues

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Tanneneichhorn in Abschnitt "Kritik"
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"Beachtliche Rede" als "politische Leistung"

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Sollte man Mues' beachtliche Rede am 16.12.2009 als politische Leistung erwähnen? Würde ich gerne machen, wenn sie online zu finden wäre. Ist sie das, ich kann sie nicht finden. -- 141.99.254.253 09:55, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Beachtliche Rede?

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Frage an die IP 141.99.254.253: Was ist an welcher „Rede“ von Siegens Bürgermeister Mues besonders „beachtlich“ und als außergewöhnlich „politische Leistung“ hervorzuheben? Zu dem angeschnittenen Redebeitrag, der 2009 bei einer Kranzniederlegung in Abwesenheit von Mues von seinem Stellvertreter verlesen und nicht von ihm vorgetragen wurde, ist von der IP nichts Begründetes angeführt, was den Redetext als außergewöhnlich erkennen und bewerten ließe.

Ungewöhnlich ist der Absatz, der sich auf die Rede im Lemma bezieht, von der die IP 141.99.254.253 angibt, sie selber nicht finden zu können, auch deshalb, weil der Text sich wie ein Werbe-Beitrag liest, der von der IP als „beachtliche Rede“ hingestellt wird, jedoch nichts von einer neutralen oder relevanten Darstellung erkennen lässt und auch vom Inhalt kein besonders hervorzuhebender Beitrag ist.

Erstaunlich, dass sich dieser Text über Jahre in diesem Lemma halten konnte.

Der Absatz im Lemma liest sich, als gehe er auf eine Unterstützer-IP für die beschriebene Person zurück. Gab’s schon mal – und vergleichsweise noch kräftiger durchzogen - in diesem Lemma vor der Siegener Bürgermeisterwahl 2014. Siehe Versionsgeschichte. Das wurde folgerichtig von einem Sichter revertiert, da es dem Anspruch an enzyklopädische Regeln in WP nicht entsprach.

Der in das Lemma zu Mues geschriebene Absatz der IP 141.99.254.253 wirft Fragen auf:

Was ist ein „entschlossener Humanist“ und wodurch kommt das in dem Redetext und im Verhalten von Mues als Bürgermeister zum Ausdruck?

In welchem Zusammenhang setzte sich Mues „über zwischenparteiliche Differenzen hinweg“ und zudem „eine historische Klarstellung der Stadtgeschichte durch“?

Wo hat es „zwischenparteiliche Differenzen“ um den Redetext von Mues gegeben und worin bestanden diese Differenzen konkret?

Diese Angaben in dem Lemma-Absatz der IP 141.99.254.253 sind eine subjektive Sicht oder nicht zutreffend beschrieben.

Am 16. Dezember 2008 hat erstmals eine Demonstration durch ein Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus auf einer Kundgebung am Siegener Rathaus-Marktplatz mit rund 2000 Gegen-Demonstranten gegen den Aufmarsch von Rechtsextremisten um die NPD und „Freie Nationalisten“ stattgefunden. Gut 100 Rechtsextremisten demonstrierten an der unteren Löhrstraße (vor dem Stadtbad) und an der Frankfurter Straße.

Das Aktionsbündnis „Geh denken“ gegen die Rechtsextremisten war auf Initiative und einen Aufruf des DGB angeregt und mit weiteren Unterstützer-Initiativen aus den demokratischen Parteien und der Zivilgesellschaft zustande gekommen. Redner neben dem DGB-Kreisvorsitzenden Brase waren die ev. Superintendentin Kurschus und der kath. Pfarrer Rickelhoff für die beiden großen Kirchen sowie der VVN-Sprecher Mertens und Siegens Bürgermeister Mues. . Die Kundgebung des Aktionsbündnisses fand deshalb am 16. Dezember statt, dem Tag, an dem seit Jahrzehnten in Siegen der folgenschweren Bombardierung der Alliierten der Stadt Siegen mit vielen Opfern am 16. Dez. 1944 gedacht wird, um damit der Demonstration der Rechtsextremen entgegenzutreten.

Ein Jahr später, am 16. Dezember 2009, fand das jährliche Gedenken der Bombardierung Siegens mit der Kranzniederlegung wie zu allen früheren Jahren statt. Neu war, dass der NPD-Vertreter, der seit der Kommunalwahl 2009 im Siegener Stadtrat saß, für den Gedenktag einen „Totenmarsch“ von rechtsextremen „Freien Nationalisten“ angemeldet. hatte

Bürgermeister Mues nahm das zum Anlass, sich in einem besonderen Beitrag, der auf seiner Homepage unter „Standpunkte“ steht, zum Gedenken der Siegener Bombardierung mit einem Text zu äußern. Dieser wurde von seinem Bürgermeister-Stellvertreter Kamieth bei der Kranzniederlegung verlesen, weil Mues einen auswärtigen Termin wahrnahm.

Der Bürgermeister ging in seinem vorbereiteten Text auch auf die Bombardierungen von Antwerpen und der belgischen Partnerstadt Ypern ein, die angeblich von einem Kommandostand in Siegen abgefeuert worden seien und viele Tote in Antwerpen gefordert hätten. Für diesen V 2 -Abschuss mit Kommandostand vom Gebiet der Stadt Siegen gibt es keinen Beleg, der einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Bombardierung Siegens nachweisen würde. Raketen wurden von der Wehrmacht von vielen Standorten im Reichsgebiet, darunter auch aus dem benachbarten Westerwald, abgefeuert.

Siegens frühere Bürgermeisterin Hilde Fiedler hatte bereits in ihrer Amtsperiode 1989-1994 auf die Bombardierung Antwerpens bei einem anderen Anlass hingewiesen. Zu klären wäre also noch, welche Bombardierungen angeblich von Siegen „ausgegangen waren“, die die IP 141.99.254.263 anführt, und welcher Zusammenhang mit der Siegener Bombardierung der Alliierten am 16. Dezember 1944 bestanden haben soll. Das liest sich, als sei vom Gebiet der Stadt Siegen eine direkte Gegen-Bombardierung erfolgt.

In welchem Zusammenhang hat Bürgermeister Mues eine „historische Klarstellung der Stadtgeschichte anlässlich des jährlichen Gedenkens an die Bombardierung von Siegen“ gemacht? Dass die terroristische, kriegstreiberische NS-Gewaltherrschaft – oder ob diese nun mit dem Begriff „Faschismus“ besetzt wird - den 2. Weltkrieg ausgelöst hat, ist und war zum Gedenken der Siegener Bombardierung bei der Gedenkfeier 2009 mit dem Redetext des Bürgermeisters nichts geschichtlich neues.

Alle Fraktionen im Siegener Stadtrat standen hinter dem Aktionsbündnis gegen den Rechtsextremismus. Die von der IP 141.99.254.253 erwähnten „zwischenparteilichen Differenzen“ hat es nicht gegeben. Die Kranzniederlegungen mit den Siegener Bürgermeistern am Unteren Schloss haben zuvor bereits über Jahrzehnte als stilles Gedenken an die Opfer der Bombardierungen stattgefunden, eingedenk aller Kriegsopfer, nicht nur der Siegener Opfer, ohne dass Reden gehalten wurden, wie das auch vielerorts bei vergleichbaren Gedenken, ob in Berlin oder anderswo, selbst in Anwesenheit von obersten Repräsentanten des Bundes usw. zu verschiedenen Anlässen mit Kranzniederlegungen stattfindet.

Worin besteht nun die Besonderheit in dem Redetext von Mues, der auf seiner Homepage hinterlegt ist, womit erklärt sich sein Verhalten als „entschlossener Humanist“, dass ihm die IP 141.99.254.253 zuschreibt? Der Absatz im Lemma sollte entfernt werden, weil er eine subjektive Beschreibung der IP ist, mit Bewertungen, die nicht den Fakten entsprechen und die im Lemma beschriebene Person in einer nicht erklärbaren und nachvollziehbaren Weise überhöht.

Unter einem „Humanisten“ wird in der modernen Menschheitsgeschichte gemeinhin ein herausragendes Auftreten, Verhalten und Wirken von außergewöhnlichen Menschen gegenüber ihren Mitmenschen verstanden, beispielsweise bei Albert Schweitzer oder anderen vergleichbar humanitär aufgetretenen Persönlichkeiten. Das ist nicht mit dem Auftreten der in diesem Lemma beschriebenen Person zu vergleichen.

http://steffenmues.de/standpunkte

Daher der Vorschlag, den fraglichen Absatz der IP 141.99.254.253 im Lemma löschen! --62.226.106.134 17:04, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Zusatz-Anmerkung zu dem fraglichen und zur Löschung vorgeschlagenen Absatz, Mues habe als Bürgermeister „über zwischenparteiliche Differenzen hinweg eine historische Klarstellung der Stadtgeschichte“ durchgesetzt und „wegen der Thematisierung im Stadtrat sei es zur Niederlegung von Ämtern in Mues' eigener Fraktion gekommen.[3] (↑ Gedenken auch an Angriff auf Antwerpen. WAZ Mediengruppe. 25. November 2009. Abgerufen am 3. Juli 2011):
Da es im Siegener Stadtrat eine große fraktionsübergreifende Mehrheit für den Antrag gab, gab es auch von Mues nichts durchzusetzen. Zur „Niederlegung von Ämtern in Mues‘ eigener Fraktion“, der CDU-Fraktion, ist es nicht gekommen (↑ Zeitungsbericht "Gedenken auch an Angriff auf Antwerpen". WAZ Mediengruppe. 25. November 2009): Die Darstellung in dem Artikel der WAZ Mediengruppe „CDU-Mann legte alle Ämter nieder“ und an anderer Stelle „legte alle Mandate nieder“ ist nicht zutreffend:. Bei dem genannten CDU-Mann Bäumer handelte es sich um einen sachkundigen Bürger der CDU-Fraktion, der als Vertreter der Reservisten-Kameradschaft bekannt war, aber über keinerlei Ämter oder Mandate im Stadtrat verfügte, die nur bei und durch Wahlen (Kommunalwahl) erlangt bzw. vergeben werden können.
Und: Einen konkreten Beleg für Bombardierungen mit V 2-Raketen „von Siegen aus befohlenen Angriff auf die belgische Stadt“, gemeint ist Antwerpen, wie es in dem angeführten Artikel der WAZ-Mediengruppe steht, gibt es nicht. Der Nachweis darüber wird auch weder in dem fraglichen Lemma-Absatz noch in dem Zeitungsartikel geführt. --62.226.126.166 10:30, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten

gelöschter Abschnitt Kritik des Users "DerThomas"

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"Kritik"

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Gerade "Kritik" bedarf einer sorgfältigen Abwägung von Persönlichkeitsrechten der behandelten Person und dem Interesse der Öffentlichkeit an einem vollständigen Bild der Persönlichkeit. Was garnicht geht, ist das Einfügen eines den Artikel inhaltlich dominierenden Textes mit massivsten Vorwürfen gegen die Person Mues. Schon gleich garnicht, wenn lediglich durch einen Link auf eine Privatwebsite als Beleg angeführt wird, die lediglich belegt, das durch ein kleines Grüppchen diesbezügliche Vorwürfe erhoben wurden und eine von der Polizei unterbundene Plakatkampagne stattfand. Bitte reputable Belege anführen, sonst bleibt es draussen. Wikipedia ist keine politische Kampfplattform. Zudem könnten die Vorwürfe selbst strafrechtlich relevant sein, wenn sie nicht bewiesen werden können (z.B. Üble Nachrede), auch deshalb nichts für WP. - Andreas König 13:44, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Zur weiteren Klarstellung: Bericht "derWesten.de" bzw. Westfälische Rundschau. Eine Relevanz für Wikipdia ist daraus gewiss nicht zu ersehen --KV 28 17:34, 13. Nov. 2011 (CET)Beantworten
ok, dann ist es sicher angebracht, beim nächsten Versuch in WP das auch Hr. Mues mitzuteilen, damit sein Anwalt mal bei dem User anklopfen kann, der meint eine einstweilige Verfügung werde aus Jux erlassen. - Andreas König 17:23, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Diese Informationen sind veraltet und ohne Korrektur irreführend, denn im Februar 2013 (siehe hier) sprach die Berufungskammer den "Flugblattaktivisten" in zweiter Instanz frei. Der hatte etwas Grenzwertiges getan: eine in der Öffentlichkeit stehende Amtsperson massiv und unter Angabe etwa der Anschrift der Fachkraft persönlich kritisiert und immerhin die Frage nach hunderten psychischen Kindesmisshandlungen (!) aufgeworfen. Dazu führte er einen als Beispiel dienenden Fall von Elterntrennung auf und zitierte den Familienrechtsexperten Professor Jopt ("Am Jugendamt arbeiten wohlmeinende Dilettanten"). Das tat er nicht privat, sondern im Namen einer Kleinpartei und nach aktueller Ansicht des Gerichts unter Deckung der Meinungs- und Äußerungsfreiheit aus Artikel 5 GG. Interessant ist die einseitige Berichterstattung mancher Medien, als wären die Expertenmeinungen und die Fallschilderung gar nicht auf den 10000 Flugblättern zu lesen gewesen. Genau so aufschlussreich ist die Reaktion des Bürgermeisters Steffen Mues (CDU), zuerst Gerichtsprozesse gegen Kritiker in Aussicht zu stellen und gleichzeitig augenscheinlich nicht auf die Kritik in der Substanz einzugehen. Das stößt den zahlreichen Betroffenen natürlich mittelmäßig sauer auf. --Hällob zogepackt! Diskussion 15:25, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Wobei ja durchaus der Kern ist, welche Relevanz so etwas für eine Enzyklopädie hat, etwa, wenn man der Person, von der der Artikel handelt, Fehlverhalten im Handeln als Amtsträger nachweisen kann. An sich ist das ganze m. E. in der Tat familienrechtlich/-politisch ein ziemlich leidiges und durchaus nicht irrelevantes Thema, bei dem man häufig auch noch auf Unverständnis stößt.
Bedacht werden soll durchaus, daß Thomas M. (Statt Partei; der mit den Flugblättern), wie ziemlich viele Geschädigte von Familientrennung, aus der Defensive − nach einer Reihe für Otto Normalverbraucher unverständlicher behördlicher Entscheidungen − heraus handelt, nachdem das Kind buchstäblich im Brunnen liegt. Was seinerzeit in den Zeitungen zu lesen war, ist auch starker Tobak: Der Überbringer der schlechten Nachricht wird suggestiv als „Prozeßhansel“ oder „Querulant“ hingestellt, weil er nichts weiter tut, als sein (und das der Kinder!) Grundrecht nicht nur aus Artikel 5, sondern auch aus Artikel 6 GG (Ehe- und Familienleben) zu verteidigen (und dafür auch gewiß mal (zu) heftig zu reagieren und auf die Barrikaden zu steigen). Ein Schmankerl am Rande ist, daß der Jugendhilfeausschuß der Stadt Siegen unter Vorsitz von Jens Kamieth im Geisweider Rathaus wohl schon 2009 mit der Thematik betraut war. Da kamen aber keine Trennungseltern zu Wort, sondern bspw. Lobbyistinnen des örtlichen Frauenhauses, wohl mit der unausgesprochenen Zielvorgabe, das Thema in die Richtung zu drehen, Väter seien soundso häufig gewalttätig. Man darf ergo die Neutralität selbst der überparteilich wirkenden kommunalen Kontrollorgane anzweifeln, bei denen die Jugendamtspersonen, o Wunder, meist praktischerweise direkt im Jugendhilfeausschuß sitzen und Kritik an sich selbst wohl auch dementsprechend behandeln.
Herr Prof. Jopt ist allerdings wohl kein Familienrechtsexperte. Er ist Psychologe, wie es aus dem Link hervorgeht. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 20:29, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 11:49, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten