Diskussion:Stammliste der Askanier

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A02:810D:8FC0:DC0:ED93:4600:9135:AB51 in Abschnitt Erwachsenenadoptionen

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Die Artikel Stammliste der Askanier und Stammliste von Anhalt haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Stammliste von Anhalt einige Textpassagen übernommen und in Stammliste der Askanier eingefügt.

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DynaMoToR (Diskussion) 16:09, 27. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Listenbeginn Anhalt Bearbeiten

Diese Liste beginnt erst mit Joachim Ernst (*1536), aber es ist nirgends angegeben, wo man die vorhergehenden Fürsten verzeichnet findet, nämlich unter Askanier. --Dunnhaupt 22:16, 15. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Löschung Bearbeiten

Grund fuer die Löschung ist die Tatsache, dass es laut Familiengesetz und dem Familienoberhaupt keine Rechtmaessige Adopiton und Weitergabe des Familiennamens durch Adoptierte geben kann.--Lancelotaw (Diskussion) 16:43, 14. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Das mag nach dem Recht der Bundesrepublik stimmen (oder auch nicht, dass "es laut Familiengesetz ... keine rechtmäßige Adoption und Weitergabe des Familiennamens durch Adoptierte geben kann"; bitte belegen), ist das aber auch international durchgängig und über alle Zeiten hinweg so wie in Deutschland geregelt bzw. geregelt gewesen? Ich meine, dass bedeutsame Vorkommnisse, ggf. auch bei uns nicht rechtsgültige Vorkommnisse, passende Erwähnung finden müssen. --Liebe Grüße aus Darmstadt! Rolf29 (Diskussion) 18:21, 18. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Friedrich August (1813–1875) Bearbeiten

Ist dieser angebliche Sohn von Viktor II. Karl Friedrich (Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym) in dieser Stammliste richtig? Man findet ihn als Friedrich Gustav von Stein-Liebenstein in MyHeritage. Wenn es zu dieser Person und zu seiner Verwandtschaft mit dem Hause Anhalt keinen Beleg gibt, sollte man ihn hier löschen - oder, wenn es ein außereheliches Kind war, dies im Artikel (des Vaters) erwähnen. --Hvs50 (Diskussion) 03:55, 27. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Erwachsenenadoptionen Bearbeiten

Worauf ergibt sich die Zugehörigkeit von Frederic von Anhalt zu den Askaniern? Die Zugehörigkeit ergibt sich nicht aus dem deutschen Namensrecht, sondern kann sich (da es sich um die Kategorisierung eines Adelsgeschlechtes handelt) nur aus dem historischen Adelsrecht ergeben. Niemand käme auf die Idee eine Stammliste der Familie Kohl zu erstellen und dort Helmut und seine Kinder einzuordnen, erst durch den Bezug zum historischen Adelsrecht ergeben diese Listen einen Sinn. Auch wenn man dies unter heutigen Gesichtspunkten als Anachronismus betrachtet, basiert halt einzig auf diesem Recht die Zugehörigkeit zu einem Adelsgeschlecht. Ob man nun der Meinung ist noch lebende Personen gehören dort überhaupt nicht kategorisiert oder ob man der dies grundsätzlich für korrekt hält: Herr Prinz von Anhalt ist kein Mitglied der Familie im adelsrechtlichen Sinne. Daran ändern auch das deutsche Namensrecht oder die Adoption nichts. Aus diesem Grund sollte die Aufführung sowohl von Frederic, als auch seinen Adoptivkindern in der Stammliste gelöscht werden. Tönjes 18:50, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Stimme zu. Paskengen (Diskussion) 18:52, 5. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Adel als solches gibt es nicht mehr, "adelsrecht" ist schall und rauch, deutsches familien und namensrecht sind ausschlaggebend, ob jemand zu einer familie gehört oder nicht. Norschweden (Diskussion) 04:16, 14. Apr. 2021 (CEST)Beantworten
Vielleicht in diesen Fällen nicht direkt in den Text setzen, sondern als Anmerkungen (eigener Abschnitt ähnlich wie Einzelnachweise) ganz unten im Text. Wenn man in Deutschland als Erwachsener adoptiert wird, ist man nicht mit der gesamten Familie verwandt. Man ist nur mit den Adoptiveltern verwandt, nicht mit deren Vorfahren. Das ist rechtlich anders geregelt als bei Minderjährigen. Auch bleibt die Verwandtschaft zu den bisherigen Eltern erhalten. Im Falle der Anhalts wurde allerdings in den USA adoptiert, was in Deutschland anerkannt werden muss. Hier kann ich rechtlich keine Auskunft geben. Ich würde die Herrschaften unter Anmerkungen in einen eigenen Abschnitt ganz unten setzen. Sollen andere entscheiden; ich erwähne nur die rechtliche Situation in Deutschland, nicht in den USA. Siehe Erwachsenenadoption. --2A02:810D:8FC0:DC0:ED93:4600:9135:AB51 07:44, 14. Apr. 2021 (CEST)Beantworten