Diskussion:Stadtrecht

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Kersti Nebelsiek in Abschnitt Unverständlicher Artikel

Irreführender Begriff Bearbeiten

Kurz und knapp, bezogen auf heute: Auch jede noch so kleine oder große Stadt ist eine Gemeinde, egal ob sie sich Stadt nennt oder nicht. Mit der Namensänderung ist KEINE Funktionsänderung verbunden (das mag in einzelnen Ländern unterschiedlich sein). Den Titel "Stadt" trägt eine Gemeinde von Alters her oder die Landesregierung erteilt ihr, etwa ab einer bestimmten Einwohnerzahl, das Recht, sich Stadt zu nennen. Dann kauft man im Rathaus neue Briefbögen und im Sommer gibt es ein großes Fest. Mehr bedeutet das zunächst nicht Die Zuscheidung bestimmter weiterer Aufgaben oder Befugnisse, die sonst etwa dem Kreis obliegen, hat mit der Eigenschaft als Gemeinde nichts zu tun. Das Grundgesetz des Bundes sagt in Art. 28 u.a. folgendes: "In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen [usw]. Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln." Diese Selbstverwaltung ist es, was Gemeinde ausmacht. Den Begriff "Stadt" kennt das Grundgesetz nicht. --77.178.63.128 18:01, 13. Aug. 2008 (CEST)---Beantworten

--> Das halte ich, ebenso wie die Einleitung des Artikels für falsch. Unter "Stadtrecht" ist heute in erster Linie immer noch das an die Gemeinde durch die Landesregierung verliehene Recht zu verstehen, sich als Stadt bezeichnen zu dürfen. Je nach Bundesland variieren die daraus resultierenden Folgen. Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein unterscheidet aber ebenso wie die Gemeindeordnung NRW wie auch verschiedene andere Landesgesetze sehr fein danach, ob es sich um eine Stadt oder eine "bloße" Gemeinde handelt. Die Bedeutung "Gemeinde" im Grundgesetz umfasst auch den Begriff der "Stadt", was aber in meinen Augen mit diesem Artikel nichts zu tun hat. Der Artikel sollte hier überarbeitet werden. --Sebastianbopp 16:30, 22. Nov. 2011 (CET)Beantworten

International, geschichtliche Entwicklung Bearbeiten

Wäre noch interessant zu lesen wie das Stadtrecht international aussieht und wo es das erste mal angewendet wurde. Nicht nur auf deutsches Territorium bezogen.

Worin bestanden denn die Stadtrechte in den verschiedenen Epochen oder allgemein? Darüber steht hier kein Wort. --HaSee 10:49, 17. Feb 2005 (CET)

Das denke ich auch einmal. Ich weiß, wenn ich diesen Artikel gelesen habe, wo welches Stadtrecht angewendet wurde aber nicht welche Rechte und Pflichen das Stadtrecht typischerweise ausmachte und welche Unterschiede zwischen den verschiedenen Stadtrechten bestanden. Damit bleibt Stadtrecht ein bedeutungsleeres Wort und da man nicht weiß was angewendet wurde ist auch nicht hilfreich zu wissen, wo das leere Wort angewendet wurde. --Kersti (Diskussion) 22:42, 26. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Unverständlicher Artikel Bearbeiten

Ich finde diesen Artikel noch sehr unverständlich/uninformativ. Was bedeutet das Stadtrecht heute denn nun? Ist das mehr als nur ein schmückender Titel? --androl 13:00, 12. Sep 2005 (CEST)

Heute ist es ein Titel, der sich eigentlich bloß nach der Einwohnerzahl richtet, und bedeutet für eine Stadt, dass sie im Gegensatz zu Gemeinden mehr Aufgaben selbst wahrnehmen müssen. Für die Gemeinden nimmt dann halt der Kreis diese Aufgaben wahr. Kreisfreie Städte nehmen dann halt alle Aufgaben wahr. --Blaite 14:47, 12. Sep 2005 (CEST)
Stadtrecht in der alten Form gibt es heute nicht mehr im deutschen Raum. Es wurde im Zuge der Ausbildung der Territorialstaaten vom 17. bis 18. zumeist vereinheitlicht und von der Territorialherrschaft diktiert. Das alte Stadtrecht ist eine bedeutende Entwicklung im Gebiet des heiligen römischen Reiches und begründete die Eigenständigkeit der Städte ("Stadtluft macht frei"). Natürlich gibt es auch außerhalb Mitteleuropas Stadtrechte, die dem deutschen Stadtrecht vergleichbar sind, so in Italien, und mit Sonderentwicklungen im angelsächsischen Raum. Das deutsche Stadtrecht ist historisch auch bedeutsam geworden, insofern es weit nach Osteuropa hin ausgestrahlt hat (Polen-Litauen). In Polen war das allgemein verbindliche Stadtrecht das Magdeburger Stadtrecht. "Stadt" im Rechtssinne heute (Deutschland) ist eine Verwaltungskörperschaft, die bestimmte zentrale Funktionen übernehmen kann (die Einwohnerzahl ist hier nur ein nachgeordnetes Kriterium) oder ein Ort, der aus historischen Gründen den Titel "Stadt" trägt. Die Regelungen der Städtischen Selbstverwaltung obliegen allerdings dem Landesrecht in den Bundesländern, d.h. von einem "Stadtrecht" als Eigenrecht der Städte kann heute allgemein eigentlich nicht mehr die Rede sein. (Vormals: 80.143.151.37, jetzt Stephan Hense.

Die beiden Antworten beantworten die Frage nicht. Was bedeutet dieser historische Begriff? --Kersti (Diskussion) 22:46, 26. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Vorteile für eine Stadt Bearbeiten

Was für Vorteile brachte es der Stadt denn nun genau? Was waren die Bedingungen? Konnte man es auch wieder verlieren? Von wem und durch welches Gesetz wurde es nun abgeschafft? Was unterscheidet das heutige Recht vom Stadtrecht? Das alles fehlt in dem Artikel!!!

Denke auch, daß hier viel fehlt. Herade, was die Gegenwart betrifft. Stadtrecht heute zu bekommen bedeutet z. B. eine Erhöhung der Mietpreise. Soweit ich weiß, sind auch die finanziellen Zuwendungen vom Landkreis höher. Stadtrecht kann man auch verlieren. Habe eben gelesen, daß Fehrbellin 2003 das Stadtrecht, das es seit dem 13. Jahrhundert hatte, aberkannt wurde und es nun eine Gemeinde ist. Saxo 21:42, 5. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Stadtrecht international Bearbeiten

Der gut gemeinte Beitrag gehört meines Erachtens in einen Artikel Kommunalverfassung. Das Stadtrecht ist ein stehender Begriff der Rechtgeschichte für das deutschrechtliche Stadtrecht von seinen Anfängen bis längstens zum 31.12.1899, wobei allerdings das Reichsgericht noch in den 1920ern Entscheidungen zum Fischereirecht in Lübeck unter starker Berücksichtigung des mittelalterlichen Lübischen Rechts getroffen hat (Entsch. v. 12.5.1928 -ZVLGA 24 (1929) S. 65-198- zitiert nach Lübeck Lexikon).Kresspahl 23:35, 20. Jun 2006 (CEST)

Wo man das einordnet ist mir erstmal egal, das Problem ist eigentlich, dass die jetztige Artikelstruktur ausschließlich deutsche Rechtsgeschichte widerspiegelt - und zwar nicht nur in diesem Artikel, weswegen es eher egal war, wo man es dazufügt - und umgekehrt fast alle Artikel der en-Wikipedia zum municipality law ohne Querverweise in andere Sprachen stehen. Die angesprochene Kommunalverfassung hätte ich noch am ehesten an en:municipal charter angelehnt, nicht an en:municipal corporation, Beachte auch dass en:local government und en:municipality beide auf de:Gemeinde verweisen. Das geht ziemlich kreuz und quer, und der Fachmann, der die internationelen Sachen vergleichen könnte, der fehlt scheinbar. (Ich bin nicht so einer, hab es nur infolge Übersetzung zu amerikanischen Städten angefertigt, wo die ins Deutsche übertragenen Begriffe oft meilenweit neben der Realität stehen, weil die Schreiber mit Stadtgründung und Stadtordnung wohl rein gar nicht vertraut sind). Cheers, GuidoD 00:50, 21. Jun 2006 (CEST)

Stadtrechte - Weiterleitung Bearbeiten

Die Weiterleitung ist m.E. falsch. „Stadtrechte“ ist nach meiner Kenntnis in der hoheitlichen Anwendung (kaiserliche oder landesherrliche Privilegium, wodurch eine Gemeinde zur Stadt erhoben wurde) ein Pluralwort. Verliehen wurde nicht „das Stadtrecht“, sondern verliehen wurden „die Stadtrechte“.

„Stadtrecht“ hingegen umfaßt in dem Singuar die Gesamtheit des kommunalverfassungsmäßigen Rechtsgutes einer Stadt, also von der Vorgartensatzung bis zur Mülltonnengebührenordnung, so wie „das Umweltrecht“ (und nicht „die Uwmeltrechte“) die Gesamtheit der Umweltbestimmungen umfaßt.

Daher müßte „Stadtrechte“ als eigener Artikel stehen, ggf. BKL für beide genannten Begriffe. -- TILMAN KLUGE 16:00, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Weiterleitung von "Stadtgemeinde" Bearbeiten

Bei der Recherche, was es mit den früheren badischen "Stadtgemeinden" auf sich hat, wurde ich auf die Seite "Stadtrecht" weitergeleitet. Dort allerdings taucht der Begirff der Stadtgemeinde gar nicht auf. ~ Holger Engelke 13:32, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Stadtrecht in der DDR Bearbeiten

Wer hat näheres zu den Umständen und Bedingungen für das Stadtrecht in der DDR? Es gab da so einige Fälle... ZB hier Falkenberg/Elster Danke im Vorraus --LutzBruno 22:21, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Schade Bearbeiten

Es ist eigentlich schade, dass das Stadtrecht heute nichts mehr bedeutet. Warum muss alles Recht beim Bund, bei den Ländern und der Europäischen Union sein? -- 212.183.82.90 21:39, 24. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Sonderrechte Bearbeiten

Naja, heute haben ja viele, aber natürlich beileibe nicht alle Städte, besondere Rechte. Es gibt in Deutschland kaum noch eine Stadt mit mehr als 25.000 Einwohnern, die nicht mindestens über besondere Rechte verfügt. Zuerst seien hier die kreisfreien Städte, dann auch schon die Städte mit Sonderstatus genannt. MfG Harry8 22:00, 19. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

USA Bearbeiten

Der USA-Abschnitt ist m.E. so nicht haltbar.

"Eine Gemeinde gründet sich hierbei selbst und meldet die Selbstverwaltung an." Das war ja vielleicht im Wilden Westen mal so, aber kann man das wirklich im Präsens stehen lassen? Belege?

"Dieser Prozess ist am ehesten mit einer Gewerbeanmeldung bei Firmen zu vergleichen ..." Das ist ja wohl ziemlicher Unsinn

" ... und nimmt auch dessen Begriffsbestimmung als „Municipal Corporation“ auf, wörtlich „Gemeinde(unternehmens)gesellschaft“. " abgesehen davon, dass "wörtliche" Übersetzungen oft unmöglich sind, würde ich mal "Corporation" mit "Körperschaft" übersetzen,

"lat. corpus = selbständige Trägerschaft von Rechten und Pflichten" Nein. corpus=Körper.

--Carl B aus W (Diskussion) 17:41, 22. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

da sich niemand zu Wort gemeldet hat, lösche ich den Abschnitt. --Carl B aus W (Diskussion) 11:39, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Du hast offenbar übersehen, dass ich aufgrund Deiner kritischen Anfrage den USA-Abschnitt am 22. April nachvollziehbar verbessert habe. - Ich revertiere daher Deine Löschung. --Ulrich Waack (Diskussion) 13:51, 30. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Ich hatte in der Tat übersehen, dass Du da etwas geändert hast. Die Änderungen sind ja auch eher marginal. Der Vergleich mit Gewerbeanmeldung bzw. Vereinsgründung ist immer noch Unsinn. Sowohl in Deutschland als auch in den USA kann man einen Verein gründen oder ein Gewerbe eröffnen, ohne dafür bei einer Behörde einen Antrag zu stellen. Man muss die Neugründung lediglich anmelden, was ein wichtiger Unterschied ist: ein Antrag muss begründet werden und kann abgelehnt werden ; eine Anmeldung hat die Behörde einfach zur Kenntnis zu nehmen. Ich lösche den Vereins- und Gewerbevergleich.

Kannst Du für "Eine Gemeinde gründet sich hierbei selbst und meldet die Selbstverwaltung an." einen Beleg angeben? Ich vermute, dass in den USA Kommunalverfassungsrecht durch die Einzelstaaten geregelt ist und daher in 50 verschiedenen Varianten vorhanden ist. Es mag ja sein, dass man in Alaska aus drei Blockhütten in der Wildnis eigenständig eine Gemeinde gründen kann. Aber in New York (wo wahrscheinlich schon jedes Stück Erdoberfläche zu einer Gemeinde gehört) wird es wohl ein bisschen anders laufen.

Die korrekte Übersetzung von lat. "corpus" kann uns eigentlich egal sein, da man in den USA nicht Latein spricht, sondern Englisch. Die korrekte Übersetzung des englischen "Corporation" ist in diesem Zusammenhang eben das deutsche "Körperschaft". Ich lösche den Latein-Hinweis.

Dann können wir noch diskutieren, was der USA-Abschnitt mit dem Thema "Stadtrecht" zu tun hat. Eine "Municipality" ist eben keine Stadt ("City" oder "Town") sondern eine Gemeinde. So etwas wie ein "Stadtrecht", also die Abgrenzung Stadt vs. andere Gemeinde gab es in den USA nie. Deshalb beschränkt sich der entsprechende Artikel in der englischen Wikipedia auch auf den Satz "Town privileges or city rights were important features of European towns during most of the second millennium.". Wenn sich nicht einmal die engl. WP mit dem Thema "Stadtrecht (USA)" abgibt, dann sollten wir es vielleicht auch nicht tun. Mein Vorschlag: den Abschnitt löschen und - wenn sich jemand die Mühe machen will - einen Artikel "Municipality (USA)" schreiben. --Carl B aus W (Diskussion) 13:37, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Carl B. Nein, ich besitze keine speziellen Kenntnisse des amerikanischen Gemeindeverfassungsrecht, und auch ich finde den Zusammenhang zwischen mitteleuropäischem Stadtrecht und den USA für ziemlich weit hergeholt. Ich habe lediglich versucht, dem Artikel etwas mehr Stimmigkeit und Plausibilität zu geben. Also votiere auch ich für Totallöschung. Im Falle einer Wiederkehr müsste er schon handfest belegt sein. Frdl. Gruß --Ulrich Waack (Diskussion) 20:56, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Na, dann löschen wir's doch mal. Schönen Gruß --Carl B aus W (Diskussion) 18:15, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Stadtrechtsfamilie Bearbeiten

Mir fehlte bei den Ausführungen über Stadtrecht in Deutschland im Mittelalter der Begriff der "Stadtrechtsfamilie", weswegen ich ihn dort an mir geeignet erscheinender Stelle eingebaut habe. Wünschenswert wäre meines Erachtens auch eine "Liste von Stadtrechtsfamilien von Deutschland", etwa in der Art, wie sie 1930 Hans Reichard in seiner Tübinger Dissertation "Die deutschen Stadtrechte des Mittelalters in ihrer geographischen, politischen und wirtschaftlichen Begründung. Umrisse einer geojuristischen Stadtrechtsgeschichte" und dort im Anhangskapitel "Zusammenstellung der Rechtskreise" (S. 76-79 der Dissertation) gegeben hat.--Lector minimus (Diskussion) 09:18, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Neue Stadtrechte Bearbeiten

Im Artikel steht

So gibt es z. B. in Niedersachsen Städte und Gemeinden, die als sog. „selbständige Gemeinden“ mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet sind, während andererseits Städte als Mitgliedsgemeinden einer Gesamtgemeinde ihre Aufgaben praktisch vollständig an den Gemeindeverbund abgegeben haben.

Es gibt allerdings auch den anderen Fall: In Nordrhein-Westfalen kann nur eine Stadt zu einer mittleren oder gar großen kreisangehörigen Stadt ernannt werden, nicht aber eine Gemeinde, die die Bezeichnung Stadt nicht führen darf. MfG Harry8 11:19, 20. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Du weißt doch, daß das nicht so ist. warum revidierst Du das nicht? Bitte einfach GO NRW, § 4, beachten. --84.61.176.145 15:12, 3. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Die Gemeinde wird zur Stadt, wenn sie dies nicht bereits ist. Ohne den Titel Stadt geht es in NW nicht. MfG Harry8 18:18, 3. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Unterschiede L. vs. M. Recht Bearbeiten

In allen Artikeln wird von Lübecker oder Magdeburger Stadtrecht gefaselt, ohne einen Mehrwert herzustellen, der sich erst durch die Unterschiedsbeschreibung ergibt. Was unterscheidet die beiden Rechte? Was hatte ein Küstenort mehr davon, das L Recht zu übernehmen, als das M Recht einzuführen? Was hatte eine Kaufmann zu beachten, wenn er von einer Stadt mit M Recht in eine Stadt mit L Recht fuhr und umgekehrt? Hier mal fünf Beispiele zu konkretisieren, sollte den Wikipedianern nicht schwer fallen. Danke. (nicht signierter Beitrag von 87.139.47.171 (Diskussion) 10:06, 26. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Stadtrechtsbewidmung Bearbeiten

Was bedeutet "Stadtrechtsbewidmung"? Ich fand als Definitionb "herrschaftlichen Machtübertragung an die Stadt" ([1]). Ist das zutreffend?

Insgesamt vermisse ich in dem Artikel detailliertere Aussagen darüber, wer wann Stadtrechte verleihen konnte und verlieh. Kann jemand helfen?--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:07, 5. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Weitere Bedeutung des Begriffs Bearbeiten

Mit "Stadtrecht" kann, wenn ich es richtig sehe, auch ein Buch gemeint sein, in dem die Rechte niedergeschrieben sind. Bspw. wird im Artikel Hanse ein Bild unterschrieben mit "Abbildung aus dem Hamburger Stadtrecht von 1497". Vielleicht ist damit dieses Buch gemeint, in dem ich die Abbildung aber nicht finden konnte. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 14:46, 8. Dez. 2016 (CET)Beantworten

wie weit ging die autonomie? Bearbeiten

könnte bitte im artikel präzisiert werden, wie weit die rechts- und wirtschaftsautonomie von voll-städten (vs. "minderstädte") ging? wie weit entließ der landesherr oder das reich (reichsunmittelbare städte) die städte aus seiner weisungsgewalt? was hatten die städte dafür abzugeben (steuern...)? man liest viel davon, dass mittelalterliche städte sich erst im lauf der zeit 'freigekauft' haben, indem sie dem landesherren rechte abkauften... waren solche städte dann zuvor keine städte mit stadtrecht? danke. --HilmarHansWerner (Diskussion) 18:22, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Stadtrechtsverleihung im Mittelalter - warum? Gegenleistungen?! Bearbeiten

Wenn ich recht sehe, verliert der Artikel kein Wort darüber, warum ein lokaler Herrscher oder der Kaiser einer Kommune Stadtrecht und die damit verbundenen Privilegien verleiht... ( höchstens im Bereich Ostsiedlung wird dieses ansatzweise erklärlich. ) ich erlaube mir, naiv anzunehmen, dass die Verleihung solcher Privilegien nicht ohne Gegenleistungen geschah... könnte also bitte präzisiert werden, was eine Kommune an den Herrscher abzugeben hatte, dafür, dass er ihr Stadtrechtsprivilegien verlieh...?!! Andernfalls bleibt der Artikel meines Erachtens verdächtig unbedarft, bzw die wesentlichen Beweggründe realer Politik ( wirtschaftliche und militärische Macht... ) verschleiernd...!

vgl. auch https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Heinrich_der_Löwe#Städtepolitik!?

--HilmarHansWerner (Diskussion) 19:17, 30. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Ja, der Artikel kommt noch nicht ganz auf den Punkt. Im Mittelalter gab es da wohl Differenzierungen: Recht, Bier zu brauen; Recht, Münzen zu prägen; Recht, eine Stadtmauer zu errichten. -- Willi 17:13, 28. Apr. 2020 (CEST)Beantworten