Diskussion:Seehandelsrecht (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A01:598:A009:3B35:847B:A25C:91F9:6354 in Abschnitt Schiffsarrest
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Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 12:24, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Schiffsarrest Bearbeiten

Guten Tag das Thema Schiffsarrest kam ins Interesse[Diskussion:Rhosus_(Schiff)#Arrest] wegen der Explosionskatastrophe im Hafen von Beirut 2020 und Rhosus_(Schiff)#Arrest_in_Beirut. Umseitig findet man im Artikel keine Information zu diesem Thema. Daher einige Info:

"Schiffsarrest" ist ein Begriff aus den einschlägigen Rechtsnormen. Diese sind das Seehandelsrecht (Deutschland), das in Buch 5. des Handelsgesetzbuches geregelt ist. Zusätzlich gibt es diverse Regelungen in der Zivilprozessordnung (Deutschland). Leseempfehlung ist der Zivilprozessordnung § 931 Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk. Zum internationalen Seerecht existieren die Normen „Arrest Convention 1952“ und „Arrest Convention 1999“ für die jeweiligen Unterzeichnerstaaten. Siehe auch Thomas Brüggemann: Das deutsche Recht des Schiffsarrestes (Online-PDF-Datei 3,2 MB) Spezial-Literatur (Googlebooks) + Lex Maritima (Googlebooks). Wenn das für WP:OMA zu hoch ist, darf man es in Klammern erläutern. „An die Kette legen“ gilt als fachsprachliches Synonym für den Schiffsarrest.

Hoffe es hilft zur umseitigen Verbesserung. Welche Stelle bzw. Unterartikel zum Seevölkerrecht verbessert werden kann ist mir derzeit nicht klar. LG --2A01:598:A009:3B35:847B:A25C:91F9:6354 20:20, 7. Aug. 2020 (CEST)Beantworten