Diskussion:Robe

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 217.95.70.201 in Abschnitt Robe des Standesbeamten?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Robe“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Begründung Bearbeiten

Durch ihre Einheitlichkeit bringt die Anwaltsrobe zudem zum Ausdruck, dass alle ihre Träger im Prozess im Rahmen der rechtlichen Vorgaben gleichgestellt und durch das Gericht gleich zu behandeln sind, ungeachtet dessen, ob sich beispielsweise jemand einen teuren Anzug leisten kann oder normale Straßenkleidung trägt. Es zählt das gesprochene Wort – die Verteidigung oder der Vortrag. Da müssen wir aber schnell noch das Zeugenmäntelchen sowie den Sachverständigenkittel erfinden - sonst können diese weiter durch teure Kleidung Gerichtsverfahren manipulieren. Mal im Ernst: So eine Begründung ist sicher gut für den Juristenstammtisch, aber für mehr auch nicht. --Jost Riedel (Diskussion) 20:26, 30. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Wenn da keine Belege stehen, lösch es doch einfach. (Und bitte den ganzen Abschnitt nach ganz unten = Aktuellstes verschieben, siehe Regeln für Diskussionseiten). --Spinnerin mit Faden 18:47, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Die Ergänzungen zu den Roben der internationalen Gerichte finde ich großartig. Allerdings war die im Artikelkopf bislang verwendete Abbildung (Stich eines französischen Advokaten in Robe um 1900) meines Erachtens wesentlich besser zur Repräsentation des Lemmas geeignet als das neu eingefügte Foto, auf dem man die Roben des Internationalen Gerichtshofs lediglich über Stuhllehnen hängend wahrnehmen konnte - die Aufnahme war zu groß, unscharf und ließ die Form und Trageweise der Roben überhaupt nicht erkennen. Ich habe mir daher erlaubt, das Foto wieder gegen die alte Abbildung auszutauschen. --HH 17:03, 28. Jul 2006 (CEST)

  • Wie hübsch, ein bevormundender Thumbnail von einem groben Stich.. jetzt wissen wir gottseidank, wie man die Robe trägt, die Vorderseite vorne und brav zuknöpfen. --CJB 17:41, 28. Jul 2006 (CEST)

Eben! Jemand, der als Informationssuchender in der Wikipedia nachschlägt, ist vielleicht gerade auf der Suche nach scheinbar banalen Fakten dieser Art - schließlich wollen wir hier Basiswissen vermitteln und nicht als bekannt voraussetzen. Deshalb wäre mir eine ähnlich gestaltete aktuelle Abbildung der deutschen Amtstrachten auch wesentlich lieber als die veraltete französische Darstellung (auch dort ist das Barett inzwischen unüblich). Im Vergleich mit dem Foto ist der "Thumbnail" aber immer noch die bessere, weil aussagekräftigere Wahl. --HH 18:12, 28. Jul 2006 (CEST)

  • Das Bild ist schlichtweg hässlich und dein Argument mag feinsinnig klingen, verkennt aber i.E., dass solche User am Text erst recht scheitern würden... Investiere die Zeit such mal ein Bild von einem zeitgenössischen Juristen. --CJB 18:20, 28. Jul 2006 (CEST)

Das Bild ist zugegebenermaßen häßlich und stammt auch nicht von mir. Trotzdem war ich froh, als es jemand eingefügt hat, denn ich habe bisher nirgendwo eine vernünftige, copyright-freie Darstellung der aktuellen deutschen und österreichischen Amtstrachten gefunden. Auf Fotos kann man die entscheidenden Details (Samt- / Seidenbesatz) in der Regel schlecht unterscheiden; deshalb fände ich Zeichnungen besser. Überhaupt fehlen in dem Artikel noch viele Informationen, die ich bislang nicht ermitteln konnte: wann wurden in (West-)Deutschland die schwarzen Barette abgeschafft? Geschah dies offiziell oder durch rein faktischen Verzicht? Gab es in der DDR eine Amtstracht der Richter, oder wurde dort vor Gericht Zivilkleidung getragen? Wie sahen die Amtstrachten vor 1945 bzw. vor 1918 aus, insbesondere am Reichsgericht? Der Artikel steht erst am Anfang. --HH 20:54, 28. Jul 2006 (CEST)

  • Nun in der ICJ-Sammlung gibt es noch weitere Bilder, sogar mit verschiedenen Roben gleichzeitig und sie sind copyright-frei. Es sei denn sie sind dir nicht deutsch genug, denn das sind sie in der Tat nicht.. --CJB 07:57, 29. Jul 2006 (CEST)
Nicht deutsch genug? Ich bitte derlei ungeheuerliche Frechheiten zu unterlassen und mache darauf aufmerksam, dass ich oben zugunsten der Beibehaltung der Abbildung einer französischen Anwaltstracht argumentiert habe. Die Ausstattung des Artikels mit Bildern von Amtstrachten aus dem deutschsprachigen Raum (auch die Artikelteile über die sehr interessanten österreichischen Roben stammen von mir!) wäre kein Ausdruck nationalistischen Denkens, sondern trüge schlicht dem Umstand Rechnung, dass die meisten Benutzer der deutschsprachigen Wikipedia mutmaßlich primär nach diesen Informationen suchen. Da die Amtstrachten in den einzelnen Staaten ganz unterschiedlichen, teils sehr komplexen Traditionen folgen und entsprechend anders aussehen, wäre es unsinnig, den Artikel willkürlich mit Bildern aus der genannten Quelle zu illustrieren. --HH 13:59, 30. Jul 2006 (CEST)

Noch eine Bilddiskussion Bearbeiten

Im Artikel Peter Carington, 6. Baron Carrington findet sich dieses Bild mit der Unterschrift:

 
Lord Carrington in der Robe des Kanzlers des Hosenbandordens

Ist das wirklich eine Robe? Wenn ja, müßte der Artikel noch um die nicht-amtliche Verbreitung ergänzt werden - Wenn nein, wie bezeichnet man die Kleidung sonst? -- Matt1971 ♪♫♪ 15:35, 17. Sep 2006 (CEST)

Möglicherweise handelt es sich bei dem mantelartigen Kleidungsstück technisch gesehen um eine Robe, aber ich hielte es für besser, hier den Begriff "Ornat des Kanzlers des Hosenbandordens" zu verwenden - damit wäre das gesamte Ensemble einschließlich Kopfbedeckung, Amtskette etc. erfasst. --HH 19:15, 04. Okt 2006 (CEST)
Ich halte das für ein Cape bzw. einen ärmellosen Mantel, wie er z.B. auch als Abendmantel zum Frack verwendet werden kann. --130.92.9.57 17:23, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten


Dritte Bilddiskussion Bearbeiten

Ich möchte nicht kleinlich erscheinen, aber gehört dieses Foto des kanadischen Generalgouverneurs wirklich in den Artikel? Die abgebildete Person trägt jedenfalls eindeutig eine militärische Uniform mit Fangschnur, Epauletten und Portepee am Säbel. Eine Robe kann ich auf dem Bild nicht ausmachen. Im weiteren Sinne mag der Begriff auch Synonym für prunkvolle Abendgarderobe sein, aber auch noch alle Galauniformen irgendwelcher Streitkräfte und Behörden darunter zu fassen, ginge wohl doch zu weit.--HH 22:16, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Abendroben Bearbeiten

Diese passen nicht in den Artikel. Ich habe diesen eingangs erwähnten Hinweis gelöscht. Der Artikel sollte mit der Überschrift versehen werden: Robentragen in der Justiz. --JaJo Engel 23:39, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Die Bedeutung Bearbeiten

Die Bedeutung des Wortes und evtl. Etymologie ist vollkommen unterblieben!

Weshalb?

war ursprünglich die geraubte Ritterrüstung (got. "raupjan" = "ausziehen" und fränk. "rauba" = "Beute", "Raub", aber auch "Kleid"). Heute ist die "Robe" die Amtstracht der Richter und Geistlichen

http://www.etymologie.info/~e/d_/de-umkehr.html (nicht signierter Beitrag von 80.135.58.51 (Diskussion | Beiträge) 10:47, 12. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten


Tragen der Anwaltsrobe durch Nichtjuristen Bearbeiten

Jemand hat in den Artikel die Behauptung aufgenommen, es gebe keine Vorschrift, die Nichtjuristen das Tragen der Robe vor Gericht verbiete. Als Quelle wird eine Verfügung der Rechtsanwaltskammer München vom 19. Dezember 2008 (B 4816/2008) genannt, die ich jedenfalls im Internet nicht ausfindig machen konnte. Ich halte die Aussage allerdings bereits in strafrechtlicher Hinsicht für falsch. Die Robe ist ein Amtskleid im Sinne von § 132a Absatz 1 Nr. 4 StGB. Das Tragen der Robe durch Unbefugte ist damit verboten - dies gilt notwendigerweise erst recht in gerichtlichem Kontext. Ich habe die Behauptung vorerst entfernt. --82.113.121.200 16:13, 11. Dez. 2009 (CET)Beantworten

ich habe diese wieder eingefuegt. § 132a definiert nicht was robe ist, ebenfalls wird dort nicht definiert das eine robe ein amtskleid ist. auch wenn du im internet die Verfügung der Rechtsanwaltskammer München vom 19. Dezember 2008 (B 4816/2008) nicht findest, ist sie trotzdem ein beleg. hier gelten nicht nur virtuelle belege sondern auch gedruckte... -- κnØ∈®ζ ※erzaehl mir was※ 16:39, 11. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Die pauschale Behauptung, Nichtjuristen sei es gestattet, vor Gericht in der Anwaltsrobe aufzutreten, kann durch den Verweis auf eine Verfügung der RAK München überhaupt nicht belegt werden. Die Juristenrobe ist ein Amtskleid im Sinne von § 132a StGB (vgl. z. B. Tröndle/Fischer, StGB, § 132a Rn. 15). Die Robe versinnbildlicht die Stellung des Anwalts als Organ der Rechtspflege (vgl. § 20 BORA; so wörtlich Henssler/Prütting, BRAO, § 20 BORA, Rn. 3). Wenn jeder Nichtjurist in Robe vor Gericht auftreten dürfte, wäre dieser gesetzliche Zweck ausgehebelt. Selbst wenn die RAK München dies abwegigerweise für zulässig halten sollte, entfalten ihre Verfügungen keine Wirkung außerhalb des Kreises ihrer eigenen Mitglieder, erst recht nicht gegenüber der nicht-anwaltlichen Allgemeinheit. Dem Unterzeichner ist eine gleichlautende Verfügung "seiner" Anwaltskammer Frankfurt am Main bislang nicht zur Kenntnis gelangt. Ich habe die Behauptung vorerst wieder entfernt und bitte vor dem nächsten Wiedereinfügen wenigstens um Erläuterung, was die RAK München da eigentlich genau verfügt hat. --82.113.106.89 16:34, 15. Dez. 2009 (CET)Beantworten


Schon ein Irrsinn, was hierzulande für ein Bohai gemacht wird um das sog. "Lügenmäntelchen"! (nicht signierter Beitrag von 84.170.240.95 (Diskussion | Beiträge) 21:10, 22. Dez. 2009 (CET)) Beantworten
Wenn Sie sich über das Thema informiert hätten, statt an dieser Stelle alberne Klischees zu verbreiten, dann hätten Sie eventuell festgestellt, dass der im Hinblick auf die Amtstracht getriebene Aufwand in vielen Ländern weit größer ist als in Deutschland. Schon die französischen und italienischen Juristentrachten sind viel aufwendiger als die deutschen - von der Situation im britisch geprägten Teil der Welt ganz zu schweigen. Einen besonderen "Bohei" machen wir in Deutschland um die Amtstracht also keineswegs. --82.113.121.199 09:50, 28. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Sind die ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in diesem Sinne Nichtjuristen? Ist ihnen das Tragen der Robe erlaubt - oder verboten?--Güwy (Diskussion) 14:09, 18. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Robe der Richter am Bundesverfassungsgericht Bearbeiten

Münchner Kostümbildner??? Tracht der Richter im Florenz des 15. Jahrhunderts??? Alles umstritten, wie folgender Artikel auf Seite 248 unter D. darstellt: http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/geschichte/neuzeit_2/bvg-roben.pdf Eventuell ändern oder anpassen oder zuimndest zitieren? (nicht signierter Beitrag von 91.20.204.172 (Diskussion) 14:28, 28. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Pflicht zur Robe und Krawatte bei Rechtsanwälten in Deutschland Bearbeiten

In einigen Bundesländern in Deutschland wie in Brandenburg, in Berlin (seit 2009), in Thüringen (2014) und in Schleswig-Holstein (2014) erfolgen in den letzten Jahren Reformen bei der Kleiderordnung von Rechtsanwälten, wonach diese nicht mehr zum Tragen einer Krawatte und Robe vor den Gerichten verpflichtet sind. Die Thema könnte sich in einem eigenständigen Abschnitt erwähnt werden.

RussischeBärentatze (Diskussion) 18:08, 23. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Zitat Bearbeiten

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.“

Bitte mal prüfen, ob es im Original wirklich "diese Spitzbuben" heisst oder nicht "die Spitzbuben". Das ergäbe dann einen ganz anderen Sinn. (nicht signierter Beitrag von 212.41.88.189 (Diskussion) 13:12, 23. Jun. 2014 (CEST))Beantworten

gute Frage, die aber wohl nicht so einfach beantwortbar ist, solange man nicht eine Quellenausgabe findet, vielleicht bei KOBV Berlin-Brandenburg. Keiner, der das Zitat verwendet, nennt eine nachprüfbare Quelle, auch Wikiquote unter Jurist nicht. --Goesseln (Diskussion) 17:21, 21. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Ehrenamtliche Richter Bearbeiten

Im Artikel steht: "Dennoch ist das Tragen von Roben für Ehrenamtliche Richter grundsätzlich weder vorgeschrieben noch angeboten, nur Handelsrichter tragen Robe."

  • 1. Frage: was soll angeboten bedeuten? verboten / empfohlen / nützlich ? Selbst der Duden liefert mir keinen Hinweis auf das was der Autor damit gemeint haben könnte.erledigtErledigt
  • 2. Frage: ist es irgendwo (per Gesetz oder Verodnung, Erlass etc.) festgelegt, dass Handelsrichter Robe tragen?

Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 12:22, 6. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Zu 1.: Angeboten kommt von anbieten. Anbieten oder ein Angebot machen ist zwar umgangssprachlich, aber in der Regel in den Kontexten eindeutig: Ein Hinweis auf eine oder mehrere freiwillig nutzbare Handlungsalternativen. Mit den Worten "Schöffen können in der Verhandlung eine Robe tragen" wäre das Tragen einer Robe in diesem Sinne "angeboten". "Freigestellt" ist wohl manchem Leser verständlicher. Entscheidend ist m.E., dass durch den Hinweis auf die Schöffenregelung die vorangehenden Ausführungen (zur Bedeutung der Robe) durch Klarstellung der von den Schöffen erlebten Praxis stark relativiert, wenn nicht gar ad absurdum geführt werden.--Güwy (Diskussion) 00:02, 7. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Zu 1.: Vielen Dank Güwy! --Qaswed (Diskussion) 00:14, 7. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 18:04, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Robe des Standesbeamten? Bearbeiten

In den Artikel wurde - ohne Quellenangabe - die Behauptung aufgenommen, in Kindesschutz- und Familiensachen dürfe der Verfahrenspfleger bzw. -beistand "die Rechtsanwaltsrobe oder die Robe der Standesbeamten (schwarzer Unterstoff/schwarzer Samtbesatz mit goldener Paspellierung)" tragen. Mich würde sehr interessieren, seit wann und wo eine derartige Amtstrachtregelung existieren soll.

In der Alltagspraxis wird - ganz im Gegenteil - in Kindesschutz- und Familiensachen sogar auf das Tragen der Richter- und Anwaltsroben weitestgehend verzichtet, bei nichtöffentlicher Verhandlung ohnehin. Einen Verfahrenspfleger in Samtrobe mit Goldborten (!) habe ich in vielen Jahren als Anwalt noch nie zu Gesicht bekommen; der Träger würde sich schlicht der Lächerlichkeit preisgeben. Bitte Quelle ergänzen oder Behauptung streichen! --217.95.70.201 14:39, 7. Dez. 2018 (CET)Beantworten