Diskussion:Richteranklage

Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Berlin - Änderungsgesetz noch nicht verkündet
Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 00:21, 7. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Erwägung der Anklage gegen Jens Maier durch Landtagsfraktionen

Bearbeiten

Inzwischen erwägen einige Landtagsfraktionen eine Richteranklage gegen Jens Maier.https://www.zeit.de/news/2022-02/10/gruene-rechtsgutachten-zur-richteranklage-gegen-afd-mann?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F und auch der Richterbund spricht sich dafür aus: https://taz.de/Rechtsextremer-AfD-Richter-Jens-Maier/!5834420/

Ist das schon genug, da es tatsächlich bereits einmalig in der BRD ist, dass es hier im Text erwähnt wird oder sollte zumindestens hier gewartet werden bis es tatsächlich zu einer Anklage gekommen ist? --Westfalentabemono (Diskussion) 12:58, 10. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Artikel widerspricht sich über Anwendung

Bearbeiten

An einer Stelle behauptet der Artikel mittels der Fußnote 7 (Quelle Hillgruber), daß die Richteranklage bereits mehrfach von sämtlichen außer drei Bundesländern angewandt wurde. An anderer Stelle wiederum behauptet der Artikel mit der Fußnote 12 (ebenfalls Hillgruber), sie wäre seit 1949 noch nie angewandt worden.

Ich nehme an, es geht um den Gegensatz zwischen Länderebene (schon häufiger angewandt) und Bundesebende (noch nie angewandt). Entsprechend müßte der Artikel das auch darstellen (auch, wenn das Instrument auf Länderebende evtl. anders heißt bzw. nicht vom Bundestag angestrengt wird), anstatt sich derart eklatant und kategorisch zu widersprechen.

Auch sollte der Artikel zum Alternativmittel der Prüfung auf Verfassungstreue vor Amtsantritt verlinken. Bei Maier ist es ähnlich wie bei der Prüfung vor Amtantritt, da es sich strenggenommen um eine *WIEDER*- bzw. *NEU*anstellung handelt. Wenn während seiner Parteitätigkeit wiederholt versucht wurde, wegen seiner vom VS erwiesenen und wiederholt öffentlich zur Schau gestellten rechtsextremenen Gesinnung sein Recht auf Wieder- bzw. Neuanstellung aberkennen zu lassen, dröhnte es aus der Justiz nur immer: "Thema irrelevant, weil er doch eh nicht mehr als Richter tätig ist." Und jetzt, wo er wieder zurückwill, wird fälschlich von einer niemaligen Anwendung der Richteranklage fabuliert, um alle Interessenten und Zuständigen abzuschrecken, obwohl dieses und andere Mittel gegen Fälle wie Maier auf Länderebene offenbar immer wieder vorkommen, durchaus auch mit Erfolg. Auch wegen solcher dilatorischer Ablenkungstaktiken sollte der Artikel auch auf die anderen Mittel als nur die Bundesbene über den Bundestag verweisen, anstatt an einer Stelle mittels falscher bzw. begrenzter Definition gewichtig zu tönen: "Sowas hat's überhaupt noch nie gegeben". --2003:EF:1702:2733:A819:A366:774B:D375 19:47, 10. Feb. 2022 (CET)Beantworten

checks and balances

Bearbeiten

ist ein ziemlich unzertrennlich mit der Verfassungsordnung der USA verknüpfter Begriff. Auf das deutsche GG bezogen lese ich das hier zum ersten Mal, wirkt doch arg merkwürdig. --2A01:C22:347C:4A00:39A4:601:E7DC:8FC5 19:51, 13. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Berlin - Änderungsgesetz noch nicht verkündet

Bearbeiten

Daher ist das Änderungsgesetz noch nicht wirksam. Vgl. Gesetzesentwurf, Tagesordnung von heute und Gesetz- und Verordnungsblatt. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:45, 18. Apr. 2024 (CEST)Beantworten