Diskussion:Privatinsolvenz

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Tobias Nüssel in Abschnitt Einleitung und auch Redundanz
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Forderungsanmeldung Bearbeiten

Über die Forderungsanmeldung der Gläubiger steht relativ wenig in dem Artikel. Gehört dies mit rein? Hab in den Artikel nur reingeschaut, weil ich mir die Frage stellte, "Bedarf die Anmeldung durch den Gläubiger der Schrift- oder Textform.--Stefan (Diskussion) 16:18, 26. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Rechtsänderung 2021 Bearbeiten

Wenn jemand Lust und Zeit hat, könnte man sich in die Rechtsänderung mit Inkrafttreten 01.01.2021 einlesen. https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/insolvenzrechtsreform-eroeffnet-neue-sanierungsmoeglichkeiten_210_528582.html Es sind glaube ich nur noch 3 Jahre.--Stefan (Diskussion) 16:22, 26. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Glauben hilft. Ein Blick ins Gesetz bestätigt das aber hier: §287 II InsO. Allerdings habe ich den Artikel von Berufs wegen auf der Beobachtungsliste, und in meiner Freizeit werde ich den Teufel tun, irgendwas insolvenzrechtliches zu lesen oder zu schreiben. -- Tobias Nüssel (Diskussion) 19:40, 26. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Einleitung und auch Redundanz Bearbeiten

Ich halte die Einleitung für etwas unglücklich, wobei ich aber nur das deutsche Insolvenzrecht kenne. Genauer halte ich sie für falsch: Eine Privatinsolvenz ist im deutschen Recht alles, was keine Firmeninsolvenz ist. Privatinsolvenzen können auch Regelinsolvenzverfahren sein, nämlich bei noch Selbstständigen, etwa Freiberuflern, oder ehemals Selbstständigen mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen oder mehr als 20 Gläubigern, die vom Verbraucherinsolvenzverfahren ausgeschlossen sind. Von daher besteht auch keine vollständige Redundanz zum Artikel zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Verbraucherinsolvenzverfahren findet zwar bei der großen Mehrzahl der Privatinsolvenzen statt, aber eben nicht bei allen. -- Tobias Nüssel (Diskussion) 17:07, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten