Diskussion:Porselen

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink

eingemeindung Bearbeiten

mit einer eingemeindung wird die ortschaft nicht "aufgelöst", sondern lediglich die wahrnehmung der gemeindlichen rechte und pflichten einer anderen verwaltung übertragen. Richtig ist die eingemeindung in oberbruch, richtig ist aber auch die -indirekte- eingemeindung nach heinsberg. Was POSELEN betrifft, ist diese eingemeindung die aktuelle--217.88.172.136 09:45, 28. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ja und nein. Es kommt auf die jeweilige Gesetzeslage an. --MitigationMeasure (Diskussion) 14:07, 28. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 11:33, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten