Diskussion:Pessin

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Preusachse in Abschnitt Gemeindegliederung

Gemeindegliederung Bearbeiten

"Pessin verfügt über keine amtlich ausgewiesenen Ortsteile, bewohnten Gemeindeteile oder Wohnplätze."???
Die Gemeinde besteht aber offiziell aus zwei Ortteile - dem Ortsteil Pessin an der B5 gelegen und dem bewohnten Ortteil Pessin Ausbau an der Paulinenauer Straße (Kreisstraße 6312). Der Ortteil Pessin Ausbau ist als solcher mittels Ortshinweistafeln (Zeichen 385 nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) ausgeschildert --PS - Der schläfrige Bär! (Diskussion) 10:44, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Die Gemeinde Pessin besitzt keine amtlich ausgewiesenen Ortsteile, Gemeindeteile oder Wohnplätze (vgl. Hauptsatzung des Amtes Friesack (PDF) oder das Dienstleistungsportal der Landesverwaltung. Wie lautet der genaue Text auf dem Ortshinweisschild? Gruß -- Engeser (Diskussion) 10:58, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten
"Wie lautet der genaue Text auf dem Ortshinweisschild?": Pessin Ausbau
Laut Hauptsatzung führt die Gemeinde auch den Namen: "Gemeinde Pessin", daher ist diese Satzung, übrigens eine Strg+C-Abschrift der Gemeinde Mühlenberge, nicht gerade die aussagekäftigste - auch dieser Fehler wurde schon mehrfach von Einwohnern und Abgeordneten gegenüber dem Amt moniert. Im Übrigen sind auch die bewohnten Gemeindeteile der anderen Gemeinden des Amtsbereich Friesack nicht in der Hauptsatzung des Amtes aufgelistet, sondern nur die Ortsteile im Sinne des § 45 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - siehe Paulinenaue --PS - Der schläfrige Bär! (Diskussion) 11:07, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Also nicht Ortsteil, Gemeindeteil oder Wohnplatz? Wie wäre es mit einer Formulierung: der Ort/die Gemeinde besteht aus dem Kernort und dem nicht amtlich ausgewiesenen (Orts-)Teil Pessin Ausbau oder ähnlich umschrieben. Rechtsverbindlich ists halt nur wenn es amtlich ist. Im Übrigen heißt die Gemeinde nur Pessin. In der Hauptsatzung heißt es die Mitgliedsgemeinden sind: ... Gemeinde Pessin ... . Gemeinde ist immer eine Zusatzbezeichnung, kein Bestandteil des Namens. Was eine Gemeinde ist, ist im Kommunalrecht definiert (mit Ortsbürgermeister und Gemeinderat). Ein Ortsteil hat noch einen Ortsvorsteher und Ortsbeirat, ein amtlicher Gemeindeteil (und auch ein Wohnplatz) hat keine eigene kommunalrechtliche Vertretung. Mitglied in einem Amt kann nur eine Gemeinde im kommunalrechtlichen Sinne sein (schließt Stadt mit ein!), daher die genaue Bezeichnung des kommunalrechtlichen Status von Pessin in der Hauptsatzung. Zu c&p kann ich nur sagen, da hat es sich die Amtsverwaltung sehr einfach gemacht. Gruß -- Engeser (Diskussion) 11:46, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Du wirfst hier etwas viel in einen Topf! Du zitierst hier die Satzung des Amtes jedoch nicht die Hauptsatzung der Gemeinde und nur dort werden sowohl die Ortsteile gem. § 45 BbgKVerf als auch der Name der Gemeinde ge. § 9 BbgKVerf definiert. Die Bezeichnung "Gemeinde" ist gem. Definition in der Hauptsatzung der Gemeinde Pessin bestandteil des Ortnamen - siehe hierzu im Vergleich die Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf: Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf (PDF). Die Nennung von bewohnten Gemeindeteilen wird im Gegensatz zu Ortsteilen durch die BbgKVerf nicht gefordert, daher ist der amtliche Nachweis für mich weiterhin fraglich. --PS - Der schläfrige Bär! (Diskussion) 12:12, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Der Name der Gemeinde ist schlicht und einfach Pessin, egal in welcher Kombination das in der Hauptsatzung steht. In dieser Hinsicht ist die Hauptsatzung völlig irrelevant. Änderungen eines Gemeindenamens sind nämlich ministeriell genehmigngspflichtig und werden im Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg publiziert. Schau außerdem mal in Topographische Karten, Fahrpläne etc. pp. Wir hatten ähnliche Diskussionen um Ortsnamen schon. Jedenfalls kann weder die Gemeinde noch das Amt noch der Kreis einfach den Namen einer Gemeinde ändern, auch nicht mit der Hauptsatzung! Und das mit gutem Grund, ansonsten würden vielleicht etliche Gemeinden einfach mal so ihren Namen ändern, in die Hauptsatzung schreiben, und ab der Änderung der Hauptsatzung sind wird dann Bad Pessin. Es bleibt bei einfach Pessin. Es sei denn Du zeigst mir die Namensänderung in Gemeinde Pessin im Amtsblatt (es gibt ähnliche Fälle z.B. Flecken Zechlin und Dorf Zechlin, sind offizielle Namen). Als Beispiel für die Namensänderung einer Gemeinde: die Gemeinde Bad-Saarow-Pieskow wollte 2002 das Pieskow weg lassen. Musste genehmigt werden (hier, PDF). Und bitte bleib sachlich. Ich versuche hier nur zu erklären, warum und weshalb. Ansonsten hängt mein Herzblut nicht an diesem Artikel und ich muss hier auch nicht unbedingt weiter diskutieren. Gruß -- Engeser (Diskussion) 15:20, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten
"Und bitte bleib sachlich." - Hier gegen verwehre ich mich erst einmal! Bisher wurde diese Diskussion auf einer sachlichen Ebene geführt und ich bin durch aus belehrbar jedoch gegenüber Oberlehrer immun. Erst recht, wenn sie eine Hauptsatzung als "völlig irrelevant" betrachten. Komische Auffassung hinsichtlich kommunaler Selbstverwaltung???
Die Hauptsatzung in ihrer momentan gültigen Form wurde mit Sicherheit gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf angezeigt und der Name gem. § 9 Abs. 1 Satz BbgKVerF als solcher durch das MIK genehmigt. Somit ist die Bezeichnung schon Bestandteil des Namens, da der Paragraf 1 einen Eigennamen definiert. Und bzgl. der Sachlichkeit ;-) : "Schau außerdem mal in Topographische Karten, Fahrpläne etc. pp." - ersetzen diese neuerdings amtliche Nachweise? Sorry, aber um diese, um amtliche Nachweise, ging es ursprünglich in der Diskussion. Der VBB sowie der Havelbus mit ihren Fahrplänen sind vielleicht im aller weitesten Sinne noch Körperschaften des öffentlichen Rechts, obwohl beide privatrechtliche Gesellschaften sind, aber noch lange keine Institutionen der Legislative. Selbiges gilt für den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und ihren Kartenmaterial. Da jedoch nach deiner Meinung Fahrpläne pp ausreichen, ist der Nachweis sehr leicht erbracht, dass Pessin über Ortsteile verfügt - siehe Ortshinweistafeln (Zeichen 385 nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) sowie der Fahrplan der Linie 669 innerhalb des VBB. Dort wirst du die Haltepunkte Pessin, Dorf und Pessin, Ausbau finden. Ist das jedoch amtlich? --PS - Der schläfrige Bär! (Diskussion) 19:38, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Geschichte Bearbeiten

"Die Brüder Otto und Ernst von Knobloch wurden am 15. März 1544 vom niederlausitzischen Landvogt Albrecht von Schlick Graf von Passaun (Landvogt von 1540-44) mit einem Drittel Mittweide und einem Drittel Skuhlen (heute Schuhlen) belehnt. Mitbelehnt zur gesamten Hand waren ihre Vettern Lorenz, Arnt, Joachim und Klaus von Knobloch zu Ferchesar und Pessin."
Mir fehlt da der geschichtliche Bezug zur Gemeinde Pessin. Der Absatz gehört für mich eher zu Familiengechichte der Familie von Knoblauch! --PS - Der schläfrige Bär! (Diskussion) 11:07, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Ich fand das sehr interessant, dass Lorenz, Arnt, Joachim und Klaus von Knobloch zu Ferchesar und Pessin noch mitbelehnt waren an Gütern in der Niederlausitz. In der Familiengeschichte der Knoblauch geht so was völlig unter, wenn sie denn mal halbwegs ausführlich dargestellt sein sollte, was sie im Moment in keinster Weise ist. Sicher kann man da auch anderer Meinung sein. Gruß -- Engeser (Diskussion) 11:53, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Es steht nicht in Frage im Raum: ob die Tatsach interessant ist oder nicht, sondern welche geschichtliche Bedeutung die Aussage hinsichtlich der Geschichte der Gemeinde Pessin hat. Pessin liegt an der ehemligen Transitstrecke zwischen Berlin-West und Hamburg, da wäre für die Familie Mustermann auch die Aussage interssant: Das Herr Maximilian Mustermann, späterer Minsiterpräsident von XY, 1979 mit seinen Auto mitten im Ort mit einer Autopanne liegen geblieben ist und in seinem Auto übernachten musste. Die geschichteliche Bedeutung für die Gemeinde wäre ebenfalls bei null.
Neben der ortsgeschichtlich eher bedeutungslosen Tatsache der Belehnung, steht die Nennung in keinem Zusammenhang mit der an dieser Stelle bezeichneten Geschichte des Herrenhauses oder gibt es Belege, das Einer der genannten Herren zu dieser Zeit Bewohner des Herrenhauses war? Bei allein sieben knoblochschen Zweigen und meinen bisherigen Kenntnissen zur Familien- und Ortsgeschichte ist ein Nachweis eher unwahrscheinlich, da sich die Besitzverhältnisse an dem betreffenden Herrenhaus innerhalb der Familie bis hin zum Eigentumswechsel an derer von Bredow stetig wechselte. Man könnte die Tatsache, vielleicht etwas anders verpacht/umschreiben hinsichtlich der Ausbreitung des Adelsgeschlechts, eher in den Folgeabsatz einbinden. --PS - Der schläfrige Bär! (Diskussion) 12:37, 5. Feb. 2018 (CET)Beantworten