Diskussion:Ordensgemeinschaft

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Güwy in Abschnitt Finanzierung

Hochzeiten, Reformen

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Hier sollte auch gesagt werden, dass Orden ihre Hochzeiten hatten und oft Nutzen stifteten, dann aber auch in Verfall gerieten und dann unterschiedliche "Reformen" notwendig waren.

Viele Orden wurden im Zuge der Reformation und dann wieder im Gefolge der Französischen Revolution sowie der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgehoben.

--Keichwa

Ist "heiden/heidnisch" nicht ein wenig eigenartig? Ich zumindest bin jedesmal drüber gestolpert.--80.133.98.142 02:37, 3. Jul 2004 (CEST)

Mönch - s -tum oder Mönch-tum? =

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heißt es Mönch - s -tum oder Mönch-tum??? --Claus Peter 09:08, 5. Dez 2004 (CET)

Mönchtum. --robby 00:12, 6. Dez 2004 (CET)
Claus Peter & robby: Beides ist (und war schon immer) richtig (Duden), "Mönchtum" ist aber gebräuchlicher, z.B. ca 4x so häufig im www und sogar rund 10x so häufig im "Google Books Korpus" (Ngram Viewer)--Ciao • Bestoernesto 21:34, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Ordensgemeinschaften in der römisch-katholischen Kirche

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Was ist can. 603/604? Bitte erklären, sonst fliegt's raus! -- w-alter 21:07, 16. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe das gerade etwas erweitert, Du hättest allerdings bei genauerem Lesen im Hinblick auf die erwähnten Eremiten und geweihten Jungfrauen und vor dem Hintergrund, daß das Kirchenrecht bereits mehrfach erwähnt wurde, ohne weiteres selbst fündig und schlau werden können. Wenn Du Deinen Wunsch nächstens dann noch etwas höflicher vorträgst, steigt auch schlagartig die Bereitschaft, sich Deinethalben Mühe zu machen. --Turris Davidica 11:18, 17. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Obwohl ich weder Katholik noch gar Kirchenrechtler bin, war mir klar, dass es sich um Bestimmungen des Kirchenrechts handelt. Aber Wikipedia wird nicht für Insider geschrieben, deshalb sollen solche Insider-Kürzel unterbleiben und stattdessen kurz dargelegt werden, um was es geht, oder alternativ an eine Stelle verlinkt werden, wo diese Erklärung zu finden ist. Es ist Aufgabe der Autoren, sich diese Mühe zu machen, nicht des Lesers. Für meinen Tonfall entschuldige ich mich (war wohl gerade wegen anderer Dinge gereizt). --w-alter 00:07, 21. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Kein Problem, das kann in der Advents- und Weihnachtszeit schonmal vorkommen. Zum CIC: der Can. 604, der den verlinkten Ordo Virginum betrifft, wird im entsprechenden Hauptartikel in voller Länge zitiert. Das sollte m. E. reichen. Falls entsprechendes bei den Eremiten fehlt, sollte man es dort einfügen. Grüße & guten Rutsch! --Turris Davidica 17:16, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten
(gemäß Can. 488, 2 CIC/1917) war eingefügt, da dies die jetzt nur noch historische Unterscheidung begründete, vgl. LThK³, auch die hielt den Hinweis für sinnvoll. Ebenda gibt es einen Artikel für Nonne und einen für Chorfrau, die nicht aufeinander bezogen sind. Nonne gehöhrt zu Nonnus, eine mönchische Bezeichnung.
"Viele Orden sind schon im frühen bis hohen Mittelalter entstanden, wie beispielsweise die Benediktiner, Prämonstratenser, der Deutsche Orden oder die Augustiner-Chorherren." Wie kommt die Reihenfolge der Aufzählung zustande? Sie folgt weder einer zeitlichen Reihenfolge, noch der Präzedenz oder einer Ordnung nach Art, daher verstehe ich nicht, warum die Änderung in eine alphabetische Abfolge rückgängig gemacht wurde. -- Siard 21:58, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Die Aufzählung folgt der zeitlichen Reihenfolge der Ordensgründungen und ist im Kontext dieses Satzes durchaus angemessen und sinnvoller als eine alphabetische Nennung. Darum wiederhergestellt. --Jordi 12:00, 3. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Affiliation

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In Affiliation (BKL) steht:

Affiliation ist eine Form der Mitgliedschaft im Orden (verlinkt auf (Ordensgemeinschaft), ohne dazu ein Gelübde ablegen zu müssen.

Der Begriff "Affiliation" taucht aber im Artikel "Ordensgemeinschaft" nicht auf. Wäre schön, wenn dies nachgeholt werden könnte. -- Hey Teacher 13:26, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Andersherum wird eher ein Schuh daraus - ich habe die Definition auf der BKL entsprechend geändert. --Turris Davidica 14:21, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Oblaten

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Man könnte hieran anschließend m.E. auch Donaten (gibt es mW bei den Karthäusern, weitere Beispiele kenne ich nicht, kann es aber geben) und Familiaren (die es zumindest m.E. historisch bei manchen Klöstern oder in enger Verbindung damit gegeben hat) erwähnen. Man kommt zwar über Dritte Orden per Link auch auf Familiaren, aber m.E. ist dort die Bedeutung zu eng gefasst, ich glaube zumindest historisch gab es eine engere Verbindung zum Kloster, wie der Wortsinn und die antike Bedeutung = zur Familiaritas, zur Familie/Hausgemeinschaft Gehöriger auch nahelegt. Dargestellt wird bislang nur eine modernere Bedeutung von Familiaren, die *außerhalb* des Klosters leben. Belegen kann ich das mom nicht, meine aber, man findet z.B. in älteren Kirchenlexika Nachweise. Und mir fallen noch die berühmten Konversen der Zisterzienser oder Fratres barbati ein, die wohl auch als Laienbrüder übersetzt werden, wobei vielleicht fraglich ist, ob man das immer als identisch mit den Laienbrüdern neuerer Zeiten bis Vat. II ansehen kann. Sozialkritik des Mönchtums am Rande: Letztere haben wohl auch im Wesentlichen die Landeskultur- und Meliorationsarbeiten etc. getragen.--Frankenschüler 22:33, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Religiosen

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Zitat aus einleitendem Text des Artikels:

Der im Deutschen außerhalb des kirchenrechtlichen Sprachgebrauchs allerdings wenig gebräuchliche Oberbegriff für alle, die eine der durch Gelübde oder bindendes Versprechen begründeten Formen eines gottgeweihten Lebens (lat. vita consecrata) leben, lautet Religiosen bzw. gottgeweihte Personen.

Ich schlage vor, den Begriff Religiosen, der im weiteren Artikeltext wiederholt wird, intern auf Klerus oder direkt den entsprechenden Abschnitt dort zu verlinken. Eben weil es ein zwar praktischer, "bequemer", aber nicht gerade sehr geläufiger, kaum gemeinverständlicher Begriff ist!--Frankenschüler 23:30, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Mit Verlaub, die Verlinkung von Religiosen auf Klerus ist inhaltlich völlig irreführend und daher verfehlt, weshalb ich sie auch revertiert hatte. Religiosen ist einfach ein Synonym für Personen des geweihten Lebens, wie du selbst zitiert hast, also alle, die als solche benannt werden: Ordensfrauen und -männer der monastischen, kontemplativen und aktiven Orden, Mitglieder der Säkularinstitute, Jungfrauen, Eremiten und Angehörige der Gesellschaften des apostolischen Lebens (in dieser Reihenfolge). Nur ein kleiner Teil der Religiosen ist zugleich auch Kleriker, während der überwiegende Teil es nicht ist bzw. per se nicht sein kann. Über die Aussage, ich sei Mitglied seines Klerus', wäre der Bischof sicher einigermaßen erstaunt. ;)
Zu deinen Beiträgen hinsichtlich einiger grammatischer und Bezugsfehler unten und anderswo danke ich dir und werde die entsprechenden Korrekturen vornehmen. Bei längerer Beschäftigung mit einem Artikelsieht man irgendwann den Wald auch vor Bäumen nicht mehr.--Turris Davidica 10:19, 14. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Begriff und Verbreitung

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Zitat:

"In der römisch-katholischen (lateinischen) Kirche wird zwischen Orden im eigentlichen Sinn und Ordensgemeinschaften neuzeitlichen Ursprungs, die zumeist nicht vor dem 17. Jahrhundert entstanden sind, unterschieden. Zu den Ordensgemeinschaften gehören länger als 700 Jahre bestehende Gemeinschaften, darunter monastische Orden, deren Mitglieder Mönche oder Nonnen sind, geistliche Ritterorden, Bettelorden und Regularkanoniker. Letztere werden meist als Kongregationen bezeichnet."

Worauf bezieht sich "Letztere"? Auf die Regularkanoniker? Oder auf die "Ordensgemeinschaften neuzeitlichen Ursprungs" im Gegensatz zu den "Orden im eigentlichen Sinn", welche dann = Erstere wären, aber schon in dem folgenden Satz "Zu den Ordensgemeinschaften ..." genauso genannt werden wie die "Letzteren" (die neuzeitlichen Gründungen), nämlich Ordensgemeinschaften ...

wo doch im letzten Satz des Absatzes eigentlich die "Letzteren" gemeint sein müßten, also die nicht über 700 Jahre alten Orden?

Gemeint ist: Orden = monastische Orden etc. + Ordensgemeinschaft neuzeitlichen Ursprungs = Kongregation, oder verstehe ich das falsch?

Das ist unglücklich und mißverständlich formuliert, wenn nicht fehlerhaft, scheint mir.--Frankenschüler 23:52, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Das wäre falsch. Gemeint ist: Ordensgemeinschaften neueren Ursprungs sind meist Kongregationen. Monastische Orden sind dagegen immer Orden. Ich habe das gerichtet.--Turris Davidica 10:23, 15. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ordensleute als eigener Stand

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Die jüngste Einfügung habe ich etwas gekürzt. Zum einen: natürlich sind die Begriffe Kleriker und Ordensangehöriger nicht identisch, wieso also soviele Worte darauf verwenden, etwas zu widerlegen, was gar nicht behauptet wurde? Zum anderen, die Gegenüberstellung des Standes der Ordensleute in Ost- und Westkirche ist inhaltlich problematisch: auch in der lateinischen Kirche bilden die Ordensleute einen eigenen Stand (wie im übrigen auch die erwähnten Jungfrauen oder etwa die Eheleute). Darüber hinaus ergeben sich die Ordensleute auch in der lateinischen Kirche Verpflichtungen, wie etwa das Stundengebet zu halten, bei klausurierten Nonnen, die Klausur einzuhalten, nicht zu heiraten (Ehehindernis) etc. Grüße--Turris Davidica 10:24, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Nun ja, es ist in der Tat nicht soo schrecklich bedeutsam, aber andererseits zum Teil auch ein heikles Thema, wenn man sich die Geschichte der Orden ansieht und die extremen Unterschiede, die in Männerorden früher zwischen Klerikern und Laienbrüdern gemacht wurden. Jedenfalls ist es so, wie du es jetzt geschrieben hast, auch wieder nicht ganz korrekt: Ordenspriester gehören selbstverständlich ebenfalls dem Ordensstand an (und sind gleichzeitig Kleriker). Kleriker oder Laie sein ist also das eine, und das ist der einzige kirchenrechtlich bedeutsame "Standesunterschied", den es nach dem CIC83 heute noch gibt. Dass andererseits auch das Ordensleben, das Eheleben usw. in hergebrachter Redeweise (und auch im CIC selbst) noch als "Stände" bezeichnet werden, ändert daran nichts. Hier werden einfach unterschiedliche Kategorien mit demselben Wort bezeichnet. Geweihte Jungfrauen, Eheleute, Ordensschwestern, Fratres ... sind nach dem CIC heute alles Laien, unabhängig von ihrer Lebensform (dem "Stand" im traditionellen Sinn) und ihren damit ggf. verbundenen (und auch kirchenrechtlich bedeutsamen) Rechten und Pflichten. Und das ist schon wichtig, auch theologisch. Der Osten sieht das weiterhin völlig anders, dort würde man nie auf den Gedanken kommen, einen Mönch oder eine Nonne als "Laien" anzusehen. --Jordi 00:09, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Esoterik, Druiden. Rosenkreuzer etc.

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Ich habe den Artikel um Schlenker in diese Richtung gekürzt. Das Lemma heißt "Ordensgemeinschaft" im Sinne von en:Religious order, es:communidad religiosa etc. Bitte für esoterische Gruppierungen etc. ggf. ein eigenes Lemma schaffen, diese Dinge dort unterbringen und unter der BKL Orden einen Unterpunkt anlegen. Hier sind sie nicht am Platz. Esoterik ist keine Religion. --Turris Davidica 11:34, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Vor meiner Ergänzung wurde im Text jedenfalls suggeriert, dass die Druidenorden sich auf die "Keltische Religion" beziehen würden. Das ist definitiv falsch und sollte so nicht stehen bleiben. Um der Neutralität willen würde ich vorschlagen, auf diese neueren Formen von Orden zu verweisen. Warum sollte hier nicht eine weite Auffassung von Religion vertreten werden? Warum soll Schamanismus in indianischen Völkern Religion sein und Esoterik in modernen Gesellschaften nicht? Ich möchte mir jedenfalls nicht anmaßen da eine Grenze zu ziehen. Was wären die inhaltlichen religionswissenschaftlichen Argumente? -- Hk27 12:36, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Es sind keine Ordensgemeinschaften. Das Lemma heißt …gemeinschaft, nicht Orden, daher auch zur Verdeutlichung die HInweise auf fremdsprachliche WP. Sieh auch die Einleitung.
Und wie ist das mit Druidenorden? Das sind doch Gemeinschften und sie fallen auch unter die Definition von Religion: "(lat: religio, zurückgeführt auf religere = immer wieder lesen; oder religare = zurückbinden) bezeichnet eine Vielzahl unterschiedlicher kultureller Phänomene des Glaubens an eine „andere Welt“ der Gottheiten oder der Spiritualität, die menschliches Verhalten, Handeln, Denken und Fühlen prägen und Wertvorstellungen normativ beeinflussen." -- Hk27 14:34, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Auf die trifft doch aber weder die Bindung durch Gelübde noch das gemeinschaftliche Leben (in der Regel) in einem Kloster zu. --Turris Davidica 14:42, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Bezüglich Gelübde weiss ich da nicht bescheid. Aber das mit dem gemeinschaftlichen Leben kann ich als Abgrenzungspunkt nachvollziehen. -- Hk27 18:11, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Der Verweis auf Buddhisten müßte nach der Definition dieses Artikels übrigens raus. Diese können nämlich kein "gottgeweihtes Leben" führen, da sie nicht an einen Gott glauben. -- Hk27 12:51, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
siehe oben. Zumindest die dauernde Bindung durch Gelübde trifft zu, die Lebensgemeinschaft und das "in der Regel in einem Kloster". Ansonsten kenne ich mich mit dem Buddhismus nicht gut genug aus.--Turris Davidica 13:10, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Die Freimaurerorden würde ich trotzdem hier sehen. Sie sind christlich und man ist durch ein Gelübde lebenslang gebunden. Dass man als Ordensmann in einer Klostergemeinschaft leben muss halte ich für ein Gerücht.

Begriff "geweihtes Leben" und Katholische Ordenssystematik

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Ich habe jetzt mal diesen Zweig der Diskussion mit einer neuen Überschrift versehen, die passender ist. Das Thema darüber ist ja bereits geklärt. -- Hk27 10:46, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

M.E. würde "gottgeweihtes Leben" eher unter einen Artikel "Christliche Ordensgemeinschaften" passen, wobei dann immernoch die christlichen Orden rausfallen, die keine "Weihe" kennen (evangelische, ökumenische). Protestanten lehnen den Begriff der "Weihe" zum Teil explizit ab. Selbst die röm.-kath. Konkregationen, die hier z.T. genannt werden, kennen ja auch keine Weihe sondern lediglich Gelübde bzw. Profeß. Nur bei den alten Orden kann man im im kirchenrechtlichen Sinne (altes Kirchenrecht) von "geweiht" sprechen. Im aktuellen CIC gibt es die Unterscheidung Orden/Kongregation allerdings nicht mehr. Nach CIC von 1983 werden sogar Säkularinstitute mit dem Begriff "geweihtes Leben" versehen. Der Verweis auf Vita_consecrata macht deutlich, dass es aus dem christlichen Sprachgebrauch kommt und vorwiegend im Katholischen verwendet wird. Der Begriff "religiöses-" bzw. "spirituelles Leben" wäre demgegenüber für alle Ordensgemeinschaften, auch anderer Religionen, zutreffend. -- Hk27 14:23, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Was meinst Du mit "geweiht im kirchenrechtlichen Sinne"? Vita consecrata) führt die verschiedenen Lebensformen an, die von der Kirche als Formen des geweihten Lebens betrachet werden. Im Artikel steht "gottgeweiht". Die Mitglieder alter Orden sind genauso sehr "gottgeweiht" wie die der Kongregationen oder Säkularinstitute. (Kann es sein, daß Du bei Weihe etwas mit der Jungfrauenweihe verwechselst?) Der Ausdruck "religiöses Leben" ist - im Unterschied zum englischen "religious life" – hier sprachlich nicht geläufig, ebenso "spirituelles Leben.
Es gibt für Weihe die Unterscheidung von Ordinatio, Consecratio und Benedictio Weihe_(Religion). Im Katholischen scheint es wohl vor allem noch die Jungfrauenweihe als Consecratio zu geben, aber in manchen Orden gibt es wohl auch noch die Mönchsweihe, die wohl auch als Consecratio gilt. Die Abtsweihe ist jedenfalls Benedictio. Der Unterschied ist m.E. auch dass das eine nach kath. Lehre ein untilgbares Prägemal "character indelebilis" (als spezielle Ergänzung der Taufe) enthält und das andere nicht. In dem Sinne ist also die Jungfrauenweihe und die Mönchsweihe selbst von Rom unlösbar im Gegensatz zu einer Profess (gilt die neben dem Gelübde auch als benediction?). In der Ostkirche gibt es jedenfalls noch die Mönchsweihe. Im Artikel werden die Gesellschaften "Apostolischen Lebens" (CIC Cann. 731-755) auch als Orden nach Definition dieses Artikels aufgeführt, obwohl sie im Kirchenrecht gerade von den "Instituten des geweihten Leben" (CIC Cann. 573-606) unterschieden werden. Das finde ich auch nachvollziehbar. Die obige Definition "gottgeweiht" wird damit aber auch im katholischen Verständnis schwierig. Vielleicht wäre ja der Begriff "geistliches Leben" machbar? -- Hk27 18:11, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Bevor nun alles ein Einheitsbrei wird, würde ich die Verschiebnung dieses Lemmas nach "Christliche Ordensgemeinschaft" diskutieren. Dann kann jeder das auseinanderdvidieren, was auf die jeweiligen Ordensgemeinschaften zutrifft. --Turris Davidica 14:42, 13. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Um dem Thema gerecht zu werden, sollte m.E. bei den katholischen Orden nach dem aktuellen CIC unterschieden werden. Demnach gehören die Säkularinstitute zum "geweihten Leben", die Gesellschaften apostolischen Lebens jedoch nicht. Auch letztere könnten in diesem Artikel verbleiben, wenn in der Einleitung auf "gottgeweihtes Leben" verzichtet wird. Dann wären auch protestantische und ökumenische Gemeinschaften und Gemeinschaften, die nicht an einen personalen "Gott" glauben unter diese Definition zu subsumieren. Bei der Definition brauch es doch auch keines gängigen Begriffs, wenn eine Beschreibung - ohne geläufigen Ausdruck - passender ist. -- Hk27 10:46, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

e.V.

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Offenbar sind viele Ordensgemeinschaften heute ein eingetragener Verein. [1][2] Warum ist das so? Was hat das mit Kirche zu tun? Verein bringe ich eher mit einem Kegel- oder Karnevalverein in Verbindung--Iclandicviking 22:29, 7. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Kurz gesagt hängt dies mit dem staatlichen Recht zusammen, denn dieses kennt in vielen Ländern das Kloster (als Beispiel) nicht als rechtsfähige Körperschaft. Soll die Gemeinschaft als Ganzes handeln können, so muß eine entsprechende Rechtsform her, die passenste ist dabei der eingetragene (also rechtsfähige) Verein. Selbst ein Kloster braucht heute ein (gemeinsames) Konto. -- Siard 16:20, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ordensliste

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Gibt es keine Liste der Orden, wie Unit (Diskussion) 09:48, 13. Mär. 2012 (CET)Beantworten

                                  Augustiner,
                                  Benediktiner, 
                                  ...

Siehe:

Altkatholisch

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Hallo Turris D, in dem Artikel Orden von Port Royal steht, dass der nur von 2004 bis 2010 unter altkatholischer Juriskdiktion standen. Demnach wäre die Aussage "keine Orden mehr" richtig... --Der wahre Jakob (Diskussion) 21:42, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Beim Orden von Port Royal blickt irgendwie keiner mehr so richtig durch. Ich hatte die kommentarlose Änderung für einen Vandalismus gehalten. Es gibt aber meines Wissens durchaus Gemeinschaften unter dem Dach der Altkatholischen, etwa der vor nicht allzulanger Zeit verstorbene Bruder Taddäus mit seinem Franziskushof.--Turris Davidica (Diskussion) 22:06, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Kann ich dich wg. Thaddäus mal per E-Mail ansprechen oder du mich?--Der wahre Jakob (Diskussion) 22:08, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Klar.--Turris Davidica (Diskussion) 22:16, 18. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Altkatholische Kirche

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Die ohnehin nicht sehr aufschlußreiche Aussage über die altkatholische Kirche habe ich zunächst aus dem Artikel entfernt; vielleicht kann ein Fachkundigerer dazu etwas beitragen? So [3] kann man jedenfalls nicht im Artikel formulieren.--Turris Davidica (Diskussion) 22:51, 25. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Islamische Orden

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Offenbar in einem weiteren/analogen Sinn spricht man wohl auch beim Islam von "Orden". Nach Günter Seufert; Christopher Kubaseck: Die Türkei: Politik, Geschichte, Kultur. Beck, München 2004 (Beck'sche Reihe; 1603), ISBN 3-406-51110-4, S. 89 verbot Mustafa Kemal "die Logen aller islamischen Orden".

Erbakan und auch Erdogan waren in der "Bruderschaft der Naksibendiye .., einem alten Orden, der sich fest zum religiösen Recht bekennt." (a.a.O., S. 132)

--Karl-Hagemann (Diskussion) 21:09, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Drei Dinge, die der Papst nicht weiß

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  1. Was die Jesuiten wieder vorhaben.
  2. Wieviele Taschen ein Franziskanerhabit hat.
  3. Wieviele Frauenkongregationen es gibt.

--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:55, 5. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Finanzen und Wirtschaften

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Nur „Schenkungen, Erbschaften und erfolgreiches Wirtschaften...“ werden in diesem Zusammenhang genannt. Ein Orden/Kloster kann nach letzterem auch als Wirtschaftsunternehmen (heute z.B. Kloster Andechs) betrachtet werden, das früher auch gut von Fronhöfen- und Leibeigenen-Leistungen wie u.a. dem Zehnt und Fronarbeit lebte. Und Ordensgemeinschaften, die ihre Nonnen in die Haushalte von Bischöfen und Kardinälen abstellen oder für Sex an Kleriker vermitteln,[1] ähneln u.U. „Zeitarbeitsfirmen“. Von daher könnte und sollte m.E. die finanzielle Seite der Gemeinschaften in diesem und anderen Artikeln (wie z.B. wurde der Bau von Cluny finanziert?) bitte näher ausgeleuchtet werden.--Güwy (Diskussion) 19:45, 9. Mär. 2019 (CET)Beantworten

  1. Gottes missbrauchte Dienerinnen, arte-tv

Finanzierung

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Die Ausführungen von @Güwy halte ich für etwas gewagt. Dargestellt ist eine germano-/eurozentrische Sicht mit Schlagseite hin zu monastischen Orden mit verwertbaren Liegenschaften, die Bettelorden und neueren geistlichen Gemeinschaften kommen weniger vor. Ebenfalls fehlen zB die Pfarrergehälter oder die Einnahmen durch Gestellungsverträge, etwa durch Tätigkeiten in Kranken- und Altenpflege. Indische Frauenorden finanzieren sich dort zT durch die Arbeit ihrer Schwestern in deutschen Altenheimen. Der ganze Bereich der nichteuropäischen Kontinente dürfte kaum zum Dargestellten passen. Aber mal ein Anfang. Es brauchte eine fachliche Quelle und weniger journalistische.--Der wahre Jakob (Diskussion) 11:51, 2. Jul. 2020 (CEST) P.S. Der inzwischen eingestellte Spiegel-Artikel ist in anderer Hinsicht interessant, zum Thema "Finanzierung DER Ordensgemeinschaften" gibt er eigentlich nichts her.--Der wahre Jakob (Diskussion) 11:55, 2. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Danke @Der wahre Jakob für Hinweis und Überlegungen. Mit Einsatz von Mitgliedern als Haushaltskräfte oder im Gesundheits- und Erziehungswesen wähnte ich auch die indischen Nonnen subsummiert, ebenso die Einnahmen durch Gestellungsverträge, etwa durch Tätigkeiten in Kranken- und Altenpflege. Die Pfarrergehälter sehe ich nun mit Einsatz in der Seelsorge abgedeckt. Man kann das sicherlich noch ausbauen und detaillieren: immer ran! Grüße,--Güwy (Diskussion) 06:03, 8. Jul. 2020 (CEST)Beantworten