Diskussion:Oberhaus

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2001:16B8:C3FE:8600:DA08:31A:B263:DD32 in Abschnitt Versuch nichtgewählter Personengruppen, sich Privilegien und Macht zu sichern
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4. theoretisches Prinzip Bearbeiten

Für eine die erste Kammer gibt es noch eine vierte Möglichkeit, die aber bisher (zumindest in der Moderne) nur theoretisch diskutiert wird: Das per Losverfahren zusammengesetzte „House of Lots“ (vgl. http://www.zeit.de/2016/49/demokratie-buecher-lektuere-david-van-reybrouck ). Ist diese Möglichkeit erwähnenswert? --Einar Moses Wohltun (Diskussion) 14:45, 20. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Hallo, abgesehen davon, dass es sich aktuell, glaube ich, wirklich nur ein Gedankenexperiment handelt: Die Prinzipien im Artikel verweisen auf die Zusammensetzung & Repräsentationsidee des Oberhauses. Dies ist unabhängig von der Frage, wie die Parlamentarier bestimmt werden (z.B. durch Volkswahl oder Losverfahren). Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 10:50, 24. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Fragwürdige Definition Bearbeiten

Dass «Oberhaus» eine sehr üblich («zumeist») Bezeichnung für diejenige der beiden Kammern sei, die «keine allgemeine Volksvertretung« «darstelle», stimmt doch gar nicht (von der sprachlich merkwürdigen Formulierung der ganzen Einleitung einmal abgesehen). «Oberhaus» verbindet man fast nur mit Grossbritannien, ich habe den Begriff noch kaum je auf andere Länder angewandt gesehen. Was hier gemeint ist, wird auch auf Deutsch viel eher mit «Senat» wiedergegeben – oder aber mit «Zweiter Kammer». Es ist ja bezeichnend, dass im Absatz «Politikwissenschaft» der ganze Artikel, so wie er sich jetzt präsentiert, in Frage gestellt wird – und zwar zu Recht. Der Artikel sollte grundlegend überarbeitet und vermutlich auch auf ein geeigneteres Lemma verschoben werden. Gruss, --Freigut (Diskussion) 18:27, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Hallo, also ich kenne den Begriff durchaus als Synonym für die "erste Kammer", so wie das Unterhaus die zweite Kammer bezeichnet (siehe hierzu auch die Verlinkungen, Weiterleitungen bzw. Begriffklärungsseite). Die ersten Kammern sind aber nicht zwingend Senate. Mit allgemeiner Volksvertretung sollte wahrscheinlich gemeint sein, dass die Parlamentarier dieser Kammer hier nicht zwingend aus einer (quasi-)direkte Volkswahl hervorgehen, sondern beispielsweise von den Gliedstaaten (genauer: deren Parlamenten oder Exekutiven) bestimmt werden. Gegenüber der Optimierung der Formulierung des Satzes bin ich aber aufgeschlossen. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 14:12, 16. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Es wäre schon hilfreich, wenn erst einmal geklärt würde, wo und wofür dieser Begriff verwendet wird. Dabei wären Beispiele für die tatsächliche Verwendung dieses konkreten Begriffs zu geben - es kann doch nicht angehen, schiefe Beispiele für das, was gemeint sein könnte, an dessen Stelle zu setzen. Mir ist keine Verfassung bekannt, in der von „Oberhaus“ oder „Unterhaus“ die Rede ist (habe aber auch noch nicht nachgeforscht). Dass die referierte Bedeutung mit diesen Begriffen verbunden wird, mag ja sein, aber dann gehört dazu auch die Angabe, warum und seit wann dies so ist. Nach den Einträgen im DWB Bd 7, 1090-92, und Bd 24, 1620-23, scheinen sich diese Begriffe im Deutschen vor allem für das englische Parlament seit Anfang des 18. Jhd. eingebürgert zu haben. Aber weder für das 18. noch für das 19. Jhd. sind diese Begriffe als amtliche Bezeichnungen in „Zwei-Kammer-Systemen“ verwendet worden. --Hvs50 (Diskussion) 12:12, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Das sehe ich auch so, Hvs50. Gruss, --Freigut (Diskussion) 13:58, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Na denn, vielleicht sollten wir uns an die entsprechenden Änderungen - auch beim Unterhaus - machen? Gruss --Hvs50 (Diskussion) 15:41, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Du bist gemäss deiner Benutzerseite Jurist? Das wäre schon einmal ein gute Voraussetzung… --Freigut (Diskussion) 15:45, 15. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Versuch nichtgewählter Personengruppen, sich Privilegien und Macht zu sichern Bearbeiten

So muss man es wohl mindestens historisch sehen.

Und so wird es unkritisch bis heute praktiziert, da es die Parteienmacht stärkt.

Die Rechtfertigung/Beschönigung Mechanismus gegen eine zu lebendige Demokratie zu sein, ist Unfug: Dafür hätte man - in einer Demokratie - dann ältere Bürger WÄHLEN müssen, d.h. demokratisch durch die Wähler bestimmen. Zweitens sollte es, wie in Deutschland, in jeder Demokratie Ewigkeitsrechte auf Verfassungsebene geben, die auch vom Parlament nicht geändert werden können. In Deutschland sind das fünf: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat und die Aufteilung in Bundesländer.

Ein Bundesrat (Deutschland) ist keine Volksvertretung, sondern eine Versammlung der Exekutiven der Länder. Die sind zwar gewählt, aber in dem Augenblick in dem sie gewählt SIND, wechseln sie ihre Position im System der Gewaltenteilung, sind plötzlich (und richtigerweise) Antagonisten des Parlaments. Eine Versammlung systemischer (!) Parlamentsgegenspieler wird dadurch nicht zur Volksvertretung oder gar zu einem Parlament.

Natürlich MUSS man das vor dem Hintergrund der Gewaltenteilung(slehre) sehen, denn die ist DAS gedachte Kontrollinstrument.

Gruß, Mareike

-2001:16B8:C3FE:8600:DA08:31A:B263:DD32 08:53, 12. Mär. 2024 (CET)Beantworten