Diskussion:Neuzüchtung

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Symposiarch in Abschnitt neu?

Neuzüchtung ist doch eigentlich nicht das Verfahren, sondern das Ergebnis, oder nicht? (Siehe Diskussion Züchtung) --Guido Arnold 1. Jul 2005 21:28 (CEST)

Überarbeiten @ Sortenschutzgesetz

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Der Absatz

Unter Neuzüchtung versteht man durch Zucht gewonnene Organismen. Die Anerkennungen von neugezüchteten Sorten (bei der Pflanzenzüchtung) oder Rassen (bei nichtmenschlichen Tieren) sind im Sortenschutzgesetz sind gesetzlich geregelt und werden vom Bundessortenamt verwaltet.

geht davon aus, dass auch Rassen unter das Sortenschutzgesetz fallen. Das Gesetz umfaßt meines Wissens nur den Sortenschutz aus dem Bereich der Pflanzenzüchtung.--BKSlink 17:22, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten


nichtmenschliche Tiere ist auch überarbeitungsbedürftig. Gruss --Nightflyer 21:33, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

neu?

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Ist der Begriff bei Sorten wie MTh (1882) Rieslaner (1957) und Scheurebe (1916) noch angemessen?--Symposiarch Bandeja de entrada 02:07, 4. Jul. 2021 (CEST)Beantworten