Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Strukturformeln

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Ist es überhaupt erwünscht, den Inhalt des Gesetzes derartig zu erläutern, dass alle erfassten Strukturen aufgelistet und erläutert werden? Das dürfte den Artikel vermutlich auf die dreifache Länge ausdehnen. Im Prinzip kann man das ja auch in dem Gesetz so nachlesen. Ich meine, das Strafgesetzbuch ist ja auch nicht in eigenen Worten noch einmal in der Wikipedia abgedruckt. Andererseits ist es eventuell für den Leser interessant, insbesondere, weil man dank Links auch Erläuterungen zu einzelnen Sachen besser finden kann. Ich bin mir unsicher, ob wir das so umfangreich behandeln sollen. – Sivizius (Diskussion) 14:06, 27. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Ja und nein. Einerseits kommt dann so ein Blödsinn raus [1], auf der anderen Seite schaut es total uneinheitlich aus. --分液漏斗 (Diskussion) 17:36, 27. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

IFT-Gutachten ist keine Parteiaussage der Grünen

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Quellenfälschung: Beide Quellen -auch deine neu hinzugefügte- trennen klar zwischen IFT-Gutachten und Aussage der Grünen. In der Quelle(13) steht: "Im Evaluationsbericht des IFT steht tatsächlich, das Gesetz habe „keinen nennenswerten Einfluss“ auf den Konsum der Substanzen gehabt". Quelle(14) schreibt "Darüber hinaus haben sich dem Bericht zufolge die Bezugswege auf den illegalen Handel im Internet verlagert, ohne dass eine Reduzierung des Konsums und der damit verbunde­nen gesundheitlichen Risiken erreicht werden konnte. Die Entkriminalisierung der Kon­sumierenden greift dem Evaluationsbericht zufolge ebenfalls nur unzureichend." Und zwar beides nicht als Zitat der Grünen.
Dass die Grünen den Bericht kommentieren, macht selbigen nicht zu einer Grünen-Aussage. Wenn der Inhalt des IFT-Gutachtens klar von den Stellungnahmen der Grünen getrennt und beides richtig bequellt wird, kann es in den Text. Sonst bleibt der tendenziöse POV draussen. Dr. Skinner (Diskussion) 19:51, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Deine Kritik geht daneben. Natürlich sind das Aussagen der Grünen, steht doch explizit in den Einzelnachweisen. Der einzige zulässige Kritikpunkt wäre: Wieso nehmen wir eine Politikeraussage als Quelle, wenn wir Zugang zum Originalbericht haben. [2]
Dass Du anscheinend Saidmann hinterhereditierst, lasse ich mal (weitergehend) unkommentiert. --grim (Diskussion) 22:06, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Da haben sich ja zwei drei gefunden...;-) Die oben zitierten Quellenauszüge sind eben explizit keine Politikerkommentare. Mit der IFT-Quelle und ohne 'Man-On-A-Mission'-POV ist der Text wieder in Ordnung. Grüße, Dr. Skinner (Diskussion) 23:03, 24. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

LTO: "Bundesgesundheitsministerium unterläuft Gesetzespanne: LSD-ähn­liche Stoffe plötz­lich legal"

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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lsd-derivate-drogen-legalisierung-strafbar-gesetztespanne-bmg-lauterbach-npsg-btmg/

Ist mir zu hoch, aber vielleicht kann das jemand mit Fachwissen geeignet einarbeiten. 79.140.114.207 21:55, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Puhhh, wird ein Gesetz wirklich ungültig, wenn es Interpunktionsfehler gibt?
5.2 ließt sich so
a) R1:Wasserstoff, Alkyl- (bis C8), Cycloalkylmethyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylethyl- (Ringgröße C3
bis C6), Cycloalkylpropyl- (Ringgröße C3 bis C6), Alkylcarbonyl (bis C10)-Cycloalkylcarbonyl- (Ring-
größe C3 bis C6), Cycloalkylmethylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Cycloalkylethylcarbonyl- (Ringgröße
C3 bis C6), Cycloalkylpropylcarbonyl- (Ringgröße C3 bis C6), Benzylcarbonylgruppen.
und dann würde hinter Alkylcarbonyl ein "-" fehlen, während das "-" hinter bis (bis C10) ein "," sein müsste. Ich weiß nicht 100 % ob das der Grund ist, aber auf den ersten Blick ist das, verglichen mit alten Anlagen der Unterschied. Ob das relevant für den Artikel ist, weiß ich nicht. Da heute das erste Mal ist, dass ich davon höre, scheint die mediale Rezeption noch nicht allzu groß zu sein. Auch interessant, dass das wohl 3 Monate lang nicht aufgefallen ist. Beste Grüße --Gimli21 (Diskussion) 23:11, 21. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Bild (kein Link) und taz (https://taz.de/Panne-im-Gesundheitsministerium/!5914235/) habens aufgegriffen, mediale Rezeption dürfte damit kommen. Der Fehler könnte wie analysiert sein, deckt sich jedenfalls mit der taz.
Ich erinnere an den Formfehler beim Bußgeld 2020 (x-beliebige Quellen: https://www.rueden.de/blog/verkehrsrecht/formfehler-neue-stvo-und-verschaerfte-fahrverbote-unwirksam/ https://www.zimmer-gratz.de/?p=1344 https://www.hilbert-kampf.de/news/wirbel-um-den-neuen-bussgeldkatalog/), war ja auch unwirksam (oder wie auch immer man das in de Konsequenz dann bezeichnen mag), wobei der Fehler dort war, dass in der Aufzählung "§ 26a Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes" die Nummer 3 fehlte.
Unabhängig davon passt es wohl erst dann in den Artikel, wenn etwas klarer ist, was da jetzt passiert, dann könnte ja ein Abschnitt "Panne bei Änderung 2022" oder so hinzukommen. 84.186.202.133 11:10, 22. Feb. 2023 (CET)Beantworten
(Ichw ar auch 79.140.114.207) 84.186.202.133 11:11, 22. Feb. 2023 (CET)Beantworten