Diskussion:Kaufvertrag (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Wachauer in Abschnitt Falscher Link Verkäufer
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warum gibts hier kein link zur englischen Entsprechung? Bearbeiten

s.o Wefa (Diskussion) 21:46, 22. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Einzelnachweisfehler Bearbeiten

@Chewbacca2205:: Kannst du bitte die ISBN der Quelle <ref>Gerd Müller: ''§ 377'', Rn. 233. In: {{BibISBN|3800644926}}</ref> (Spezial:Diff/179729657) prüfen? Irgendwas stimmt damit nicht. So ist der bibISBN-Eintrag nicht verfügbar und ISBN 3-8006-4492-6 gibt es nicht:

Danke & Grüße --Cepheiden (Diskussion) 15:35, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt --Chewbacca2205 (D) 23:08, 28. Mär. 2021 (CEST)Beantworten

Falscher Link Verkäufer Bearbeiten

Der Link Verkäufer führt zum Personal des Einzelhandels (Detailhandelsfachleute), nicht aber zu demjenigen der in einem Kaufvertrag das Eigentumsrecht überträgt. Man sollte den Link entfernen oder ein neues Lemma Verkäufer (Begriff) anlegen.--Wachauer (Diskussion) 04:14, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Völlig richtig, ich eliminiere den Link. --Stephan Klage (Diskussion) 06:52, 1. Aug. 2022 (CEST)Beantworten
Danke
:erledigtErledigt --Wachauer (Diskussion) 06:47, 6. Aug. 2022 (CEST)Beantworten