Andere Deutungen des Schlagwortes Bearbeiten

Meines Wissens nach wird der Begriff auch für Personen eingesetzt die psychisch nicht zurechnungsfähig sind und unter behördlicher bzw. ärztlicher Beobachtung stehen. Meistens haben solchen Personen einen Vormund der vom Gericht bestellt wird. Die Aussage das jemanden einen Waffenschein hat, ist auf die rechtliche Verantwortungsfähigkeit der angesprochenen Person zugeschnitten. Jener Waffenschein hat nichts mit der Jagd auf Tiere als Ernährungmittel als solches zu. Vielmehr ist damit gemeint, das jener Waffenscheininhaber mehr oder weniger tun und machen kann was er lustig ist, ohne das Ihm großartige rechtliche Folgen ins Haus stehen. Andererseits wird das Schlagwort aber auch als Beleidgung verwendet, weil die angesprochene Person mit genau jenem Umstand der Unzurechnungsfähigkeit vergleichen will. Vielleicht kann ja der ein oder andere Mitleser/-in dazu noch fundierte Aussagen machen und das in den Artikel packen. --84.176.90.98 15:09, 29. Jan 2006 (CET)

Einspruch !!!

Die Aussage

"Als Jemand der einen Jagdschein besitzt, wird auch bezeichnet wer als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird."

kann man so nicht stehen lassen. Wer psychisch Kranke, die aufgrund einer tiefgreifenden Störung von Gerichts wegen nicht für ihre Tat zur Verantwortung gezogen werden können in dieser Form bezeichnet, muss sich ins Abseits stellen. Diese Bezeichnung mag umgangssprachlich noch so bestehen, ist aber wertend und beleidigend und ungefähr auf dem Niveau angesiedelt, wenn psychisch Erkrankte Personen als "Ballaballa, Banane, durchgeknallt, durch die Bohne" etc. bezeichnet werden. Dies ist Ausdruck der Missachtung der Würde, die auch ein psychisch Erkrankter für sich zu Recht beansprucht.

Zitat: "Bis in die 60er Jahre gab es den Paragraph 51 durch den psychisch Kranke pauschal als strafunmündig eingestuft wurden. Dieser Paragraph wurde durch §20 StGB "Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen" ersetzt."

Auch das ist so nicht haltbar. Zwar bin ich kein Jurist sondern Arzt (ja, Psychiater...) Aber der §20 ist nicht das einzige Gesetz, das den alten §51 ersetzt hat. Eine Vielzahl von Gesetzen haben letzten Endes die Grundlage dafür geschaffen. dass Rechte der Patienten gewahrt werden und eben nicht die Pauschalisierung vorherrscht, wie der Beitrag "Jagdschein" es hier darstellt.

In sofern ist der Beitrag nicht nur beleidigend sondern auch falsch.

Ich halte diese Diskussion im übrigen an dieser Stelle für deplaziert. Weder diese Diskussion noch der Unter-Beitrag, auf den ich mich beziehe, sollte hier überhaupt stehen. Ich schlage vor, dass der Einschub komplett gelöscht oder zumindest mit dem Zusatz versehen wird, dass die Bezeichnung "Jagdschein" im Zusammenhang mit psychisch kranken Menschen beleidigenden Charakter hat.

Waidmannsheil

B. Schlözer

Da der Begriff nun mal auch eine alternative Bedeutung hat, muss man diese hier auch erwähnen. Das hat nichts mit Beleidigung zu tun. Die Wikipedia ist auch nur ein Spiegelbild der Gesellschaft. Darum habe ich den Abschnitt wiedereingefügt. Falls jmd anderer Meinung ist, einfach kurz hier auf der Diskussionsseite einen Kommentar hinterlassen. Dann kann man darüber sprechen. Alex42 03:36, 16. Nov. 2006 (CET) Alex42 16:17, 6. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Ich habs gelöscht, wenn das hier drin stehen soll, dann brauchts dafür eine Quelle, ganz einfach. Grüße --Zollernalb 20:21, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Einfach mal bei Google nach "Jagdschein Schuldunfähigkeit" suchen. Im Übrigen braucht man nicht für alles eine Quelle. Mündliche Überlieferung ist in keinster Weise schlechter, ging Jahrtausende ja auch so. Alex42 23:12, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich hoffe, ich kann an deine Vernunft appellieren. Für solch eine Aussage, die hunderttausende Menschen allein in der Bundesrepublik diskreditiert, brauchst du eine Quelle, und zwar eine gute (z.B. keine Foren o.ä.). Ich weiß nicht, wie weit du dich mit der Problematik im Gebiet der Jagd im allgemeinen oder speziell hier in der Wikipedia auskennst, aber das Thema braucht nicht noch solch eine bescheuerte Redewendung, die sich irgendein Idiot möglicherweise mal ausgedacht hat. Also, ich werde das Ding jetzt wieder löschen, wenn du es ohne reputable Quelle wieder einfügst, werde ich dich wegen Editwar auf der Vandalismusseite melden. Nichts für ungut. --Zollernalb 23:39, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Also, ich habe das Ding jetzt wieder eingefügt, wenn du es ohne reputable Quelle wieder löscht, werde ich dich wegen Editwar auf der Vandalismusseite melden. Nichts für ungut. Alex42 19:45, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
In Ordnung, deine freundliche Art ist wirklich beeindruckend. --Zollernalb 20:12, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Wie du sicherlich gemerkt hast, hast du einen fast wortgleichen Satz zuerst geschrieben. Ich hab damit nicht angefangen und hoffe dass wir uns nicht wegen sowas in die Haare kriegen Alex42 23:03, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Natürlich habe ich gemerkt, dass du meinen Satz albern nachgeäfft hast. Ich wollte dich mit meinem Satz dringend bitten, eine Quelle anzugeben, du wolltest mich mit deinem nachgeäfften Satz ärgern, das ist der Unterschied. Aber keine Angst, ich bin nicht nachtragend ;-) --Zollernalb 23:26, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Das höchst Problematische ist hier die verfälschende Darstellung. Die als Beleg angeführte Stelle bei Röhrich bezieht sich auf die Redensart „Den Jagdschein 51 machen“. Nur so hat es auch Hand und Fuß und könnte angeführt werden, aber nicht in der verzerrenden Form, dass jemand, „der einen Jagdschein besitzt“ nicht zurechnungsfähig ist. Das ist in der Tat Mumpitz. Also: Entweder die unglücklich formulierte Passage anpassen oder löschen! --J.-H. Janßen 19:28, 24. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ich finde diesen Punkt in diesem Zusammenhang – Entschuldigung – ziemlich dämlich. --Cessna 210 12:00, 27. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Ich kenne diesen Begriff auch aus dem allgemeinen Sprachgebrauch: "Der hat den Jagdschein" oder "Der ist reif für den Jagdschein" (Wird übrigens auch in dem Film "Full Metal Jacket" verwendet). Diese Erklärung sollte schon kurz erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 85.179.58.125 (Diskussion) 17:38, 3. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Ich finde beim Begriff "Bananen" keinen Hinweis darauf, dass es auch die Redensart "Du bist doch banane." oder "Das ist völlig banane." gibt. Ich sehe daher auch keinen Grund dafür, dass es hier erwähnt werden müsste. Es entsteht somit der Verdacht, dass die Anmerkung mit böser Absicht (wieder-)eingefügt wurde. Ansonsten bitte sofort bei Bananen nachholen.

Die gezielte Verbindung von Jägern mit psychisch Kranken steht meines Erachtens nicht im Einklang mit den Zielen der Wikipedia und sollte daher wenn notwendig woanders erfolgen. --JF203495 (Diskussion) 18:21, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Auch bei der Stadt Appenzell finde ich keinen Hinweis darauf, dass die Badener einen geistig Minderbemittelten "Appenzeller" nennen. Zu recht, denn es wäre Unsinn. Derselbe Unsinn wie der Abschnitt "Redensart" bei Jagdschein - er sollte daher ersatzlos gestrichen werden. Wer traut sich? --Lukas Berlinger (Diskussion) 18:36, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Da sich jetzt hier länger niemand mit gegenteiliger Meinung gemeldet hat, nehme ich den Absatz jetzt raus. JF203495 (Diskussion) 16:38, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Mutig, mutig, ich gratuliere. Hoffentlich sperrt Dich jetzt nicht der unfehlbare Admin He3nry auf Lebenszeit mit anschließender Sicherungsverwahrung. Gruß und WMH --Lukas Berlinger (Diskussion) 19:11, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Eine seriöse Quelle wurde bestellt? Wenn man den Links der WP folgt, kommt man auch zu http://www.dwds.de/?qu=Jagdschein. Hier wird der umgangsprachliche Begriff eindeutig und harmlos genannt. Also sollte man den Mut haben, diese Bedeutung, die doch mindestens 50 Jahre galt, aufzuführen.--Wikipit (Diskussion) 11:12, 26. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Ich habe es wieder reingenommen. Es existieren zwei Quellen, die Begrifflichkeit wurde unzweifelhaft so verwendet, auch wenn sie heute weniger gebräuchlich ist. Genau so steht es ja auch im Artikel. Alex42 (Diskussion) 16:08, 1. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Und ich werde es ganz schnell wieder rausnehmen, falls es nicht ein anderer vor mir tut. Und ich unterstütze die Drohung von Zollernalb, Dich wegen Editwar zu melden. Hier geht es um eine amtliche, gesetzlich verankerte Lizenz und nicht um eine blödsinnige Deutung. Das kann einfach eine Relevanz haben. --Lukas Berlinger (Diskussion) 16:26, 1. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Rausgenommen. --178.27.100.31 18:42, 1. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Wenn Relevanz angenommen wird, kann man ja Jagdschein (Redensart) anlegen.--Emergency doc (Disk)RM 18:49, 1. Aug. 2013 (CEST)Beantworten
Sorry liebe Jäger, aber wer so schnell beleidigt ist der ist tatsächlich reif für einen Jagdschein: http://www.duden.de/rechtschreibung/Jagdschein#Bedeutung2 ... verschließt weiter eure Augen! (nicht signierter Beitrag von 87.160.80.33 (Diskussion) 22:03, 20. Sep. 2013 (CEST))Beantworten
Lass es sein. Du nervst. --Lukas Berlinger (Diskussion) 10:13, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Danke lieber Berlinger für diesen konstruktiven Beitrag! Ihre letzte Sperre wegen Beleidigung haben Sie ja anscheinend schon hinter sich. Es ist müssig mit Leuten zu diskutieren, die auf Ihren Benutzerseiten groß damit prahlen Jäger zu sein. Klar, man sieht sich und seine Zunft immer als Größte und Beste an und schmäht dabei jede Verballhornung die damit im direkten oder indirekten Zusammenhang steht. Das ist aber genauso objektiv wie die Selbstdarstellung eines Politikers. Daher, lieber Berlinger und andere Jäger, habt ein einsehen, das ein "Jagdschein haben" nicht einzig und allein eine Auszeichnung für die edelsten Menschen im deutschsprachigen Raum ist, sondern auch "salopp, scherzhaft amtliche Bescheinigung der Unzurechnungsfähigkeit" http://www.dwds.de/?qu=Jagdschein ... Lukas Berlinger, lass es sein. Sie sind lästig. 85.178.91.124 13:40, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Neidisch? Wäre ich an Deiner Stelle auch, wenn ich nichts Sinnvolleres zu tun hätte, als mich über ein solches dämliches Thema rumzustreiten. Aber ein Tipp: Geh auf irgendwelche jagdgegnerseiten, dort kannst Du Dich austoben und Deine Vorurteile unter Deinesgleichen pflegen. Hier nicht. --Lukas Berlinger (Diskussion) 14:06, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Bleibt bitte mal beim Thema. Auch ich kenne den Begriff "Jagdschein" von früher in dem Zusammenhang "Der hat nen Jagdschein, der darf das". Seriöse Quellen sind auch genannt. Was genau ist der Grund, weshalb das in Wikipedia keinen Platz haben sollte? --Of (Diskussion) 17:27, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Klar gibt's den Begriff, das wissen wir alle. Aber zum einen ist die Diskussion hier abgeschlossen gewesen mit dem Ergebnis, dass diese zweite Bedeutung hier nicht hingehört. Dann muss man die Diskussion nicht wieder mit voller Penetranz von vorne beginnen, wie geschehen. Zum anderen vermute ich hier einfach einen Jagdgegner, der versucht, mit derlei Sticheleien die ihm ungeliebte Jägerschaft in die Nähe einer grenzdebilen Bande zu rücken. Ähnliches hatten wir jüngst mit der Diskussion beim Stichwort Jäger, wo einige (nachgewiesen) Veganer unbedingt den Begriff "Hobbyjäger" glaubten anbringen zu müssen. --Lukas Berlinger (Diskussion) 20:29, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Ganz ruhig verehrter Berlinger, weder bin ich Veganer noch habe ich ein Problem mit der Jägerschaft. Auch bin ich nicht grenzdebil oder habe Vorurteile gegen die Jägerschaft. Ich bin lediglich neidisch auf Ihre ganzen Qualifikationen aber kein Jagdgegner. Ich bin ein Gegner Ihrer Einstellung! Auf meinen ersten Beitrag in dieser Diskussion antworteten Sie "Du nervst."! Alles was ich wollte, ist einen reputablen Beleg zu liefern, da die gesamte Diskussion keinen einzigen derartigen Verweis nannte. Ich habe keine Ahnung warum Sie keine Sachlichkeit an den Tag legen und in jedem einen umwelt-, tierliebenden Veganer sehen. Sei es wie es sei, Sie machen das schon! 85.178.69.184 21:17, 23. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Warum soll ich sachlich sein? Ich beobachte die Welt und stelle fest, sie ist unsachlich und hinterfotzig, trickreich und verlogen. Das fängt bei meinem hinterlistigen Kater an und hört bei Zynikern wie Ihnen nicht auf. Und dann soll ich sachlich sein? Als einziger weit und breit? (nicht signierter Beitrag von Lukas Berlinger (Diskussion | Beiträge) 20:31, 23. September 2013 (CEST))
Spricht etwas gegen die von Emergency doc vorgeschlagene Vorgehensweise einen Artikel Jagdschein (Redensart) anzulegen und entsprechend über BKL zu verlinken? --Of (Diskussion) 09:26, 24. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Spricht nichts dagegen, aber bitte BKL II. --Zollernalb (Diskussion) 09:31, 24. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Also IP, der Weg ist offen. --Of (Diskussion) 14:22, 25. Sep. 2013 (CEST)Beantworten
Die fragliche Textstelle wurde entfernt, ohne den entsprechenden Artikel anzulegen, daher habe ich das jetzt nachgeholt. Alex42 (Diskussion) 16:01, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Austellung Bearbeiten

"Mit 16 Jahren kann allerdings der Jugendjagdschein gemacht werden" Der jugendjagdschein kann in niedersachesen schon mit 15.jahren gemacht werden.Hab das ma geändert (nicht signierter Beitrag von 79.221.164.225 (Diskussion | Beiträge) 16:00, 11. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Richtig: Prüfung geht ab 15 Jahren, ausgehändigt wird das Papierchen dann am 16. Geburtstag. Gruß --Cessna 210 13:00, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Jagdschein und Jagdschutz Bearbeiten

In der Aufzählung "Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber:" unter Zweck steht der Punkt: (berechtigt) "zur Jagd und zur Wahrnehmung des Jagdschutzes,". Soweit ich mich entsinne sind zum Jagdschutz nur berechtigt: Polizisten, Förster, bestimmte Jagdaufseher und der Jagdausübungsberechtigte. (nicht signierter Beitrag von 85.179.58.125 (Diskussion) 17:38, 3. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

siehe Jagdschutz --Of 08:05, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Alsogut Oberförster, dann kann dieser Punkt hier also rausfliegen? - Grüsse Klaus (nicht signierter Beitrag von 78.51.73.187 (Diskussion) 17:54, 4. Jan. 2011 (CET)) Beantworten
Meine Änderung wurde verworfen, vielleicht möchte sich ein anderer daran versichen - Grüsse Klaus--92.227.65.163 21:19, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Ich weiß nicht, ob du Jagdschutz richtig gelesen hast. Der Jagdschein ist in der Regel die Voraussetzung für die Ausübung des Jagdschutzes. Der Satz "Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber zur Jagd und zur Wahrnehmung des Jagdschutzes" ist schon richtig. Wird der Jagdschein entzogen (oder er erlischt), entfällt damit auch das Recht zur Ausübung des Jagdschutzes. --Of 11:52, 3. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Vielleicht solltest Du mal lieber diskutieren, bevor Du einfach Änderungen rückgäng machst? Vielleicht solltest Du als Oberförster(?) Dich auch mal über Jagdschutz informieren und den Artikel selbst mal lesen. Vielleicht möchtest Du aber doch über meine folgenden Gedanken mal nachdenken und dich jetzt mal konstruktiv beteiligen: Ja, ein Jagdrevier-Pächter ist zum Jagdschutz berechtigt, wenn er auch einen gültigen Jagdschein hat. Aber jagdschutzberechtigte Polizisten haben in der Regel keinen Jagdschein. Förster haben natürlich schon wieder die Pflicht zum Jagdschutz, auch wenn das im Jagdschutz-Artikel nicht drin steht. Dagegen haben viele einen Jagdschein, aber dadurch keine Berechtigung zum Jagdschutz z.B. Jagdgäste oder Begehungsschein-Inhaber, die ja die Masse der wirklichen Jäger ausmachen. Wo siehst Du also die Verbindung von 'Jagdschein berechtigt zum Jagdschutz'? Ansonsten vielen Dank an denjenigen, der meine Änderung am 19. Januar wiederhergestellt hat. Hat leider nicht lange gehalten. Sorry Oberfoerster, Deine mangelnde Diskussionskultur, Ignoranz und Dein unproduktives Verhalten auf Wikipedia nervt mich jetzt. Deswegen werde ich jetzt sofort die Änderung wieder einpflegen anstatt auf einen einen weiteren Einzeiler von Dir mit Verweis auf die Jagdschutz-Seite zu warten. Grüsse Klaus--78.50.205.176 21:14, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Es wird nirgends behauptet, dass dieses die einzige Berechtigung für die Ausführung des Jagdschutzes ist. "zum Erwerb von Munition für Langwaffen" ist doch der gleiche Fall. Selbstverständlich gibt es Personengruppen (z.B. Sportschützen) die hierfür nicht extra einen Jagdschein machen müssen, sondern auf Grund anderer Rechtsvorschriften dazu berechtigt sind. Zu deinen Äußerungen zu "konstruktiver Beteiligung" möchte ich jetzt lieber mal schweigen. Bitte lege dir einen Benutzernamen zu, damit ich zumindest an Hand deiner Beiträge mir ein Bild über die Diskussionswürdigkeit machen kann. --Of 08:59, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Also nachmal: Der Jagdschein allein berechtigt nicht zum Jagdschutz. Jagdschutzberechtigt sind Polizei, Förster, bestimmte Jagdaufseher und der Pächter mit Jagdschein. Ein Polizist braucht keinen Jagdschein um jagdschutzberechtigt zu sein. Weiter sind die meisten Besitzer eines Jagdscheins sicherlich nicht jagdschutzberechtigt, da sie kein Revier gepachtet haben. Nachzulesen BJagdG §25 "Jagdschutzberechtigte". Im BJagdG Abschnitt IV "Jagdschein" (§§ 15 - 18a) steht nichts von einer mit dem Jagdschein verbundenen Jagdschutzberechtigung. Fazit: Der Jagdschein allein berechtigt nicht zum Jagschutz. Nur der Jagdausübungsberechtigte (normalerweise also der Pächter) braucht einen Jagdschein, wenn er wirklich Jagdschutz ausüben möchte. Und diesen hat der Pächter ja, ansonsten könnte er auch kein Revier pachten (BJagdG §11 Abs. 5). Wenn das jetzt mal nicht diskussionwürdig war ;-). Grüsse Klaus--78.51.170.216 18:03, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Der Jagdschein allein berechtigt auch nicht "jagdlich tätig sein zu dürfen", dazu braucht man ein Revier oder einen Begehungsschein. Du hat doch §25 selbst herangezogen: "Der Jagdschutz in einem Jagdbezirk liegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten ob, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, ...". Ich denke mal, dass der Autor sich auf diesen Satz bezogen hat. --Of 09:20, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten
  • Oder einfach eine Jagdeinladung. Das mit der tatsächlichen Ausübung der Jagd wird im Artikel im darüberliegenden Absatz erläutert. Falls hier wirklich Diskussionsbedarf besteht, bitte selbst einen neuen Thread aufmachen und hier nicht ablenken, Danke.
  • Jetzt zum eigentlichen: Danke für das Zitat, warum denkst Du steht der von Dir unterstrichene Satz dort? Damit alle Jagdscheinbesitzer auf einmal Jagdschutzberechtigung haben? Nein! Damit ist nur dafür gesorgt, dass ein Jagdausübungsberechtigter ohne Jagdschein (der dann auch nicht selbst jagen darf) eben auch keinen Jagdschutz (dabei muß er ja auch unter Umständen Wild schiessen) aussüben darf.
Kann es vielleicht sein, dass Du einfach nur nicht-Pächter also z.B. einen Jäger nur mit Begehungsschein zu den Jagdausübungsberechtigten (im Sinne des Gesetzes) zählst?
Grüsse Klaus--78.50.193.123 18:00, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten
P.S.: Ich hatte da gerade noch einen Gedanken: Du bist anscheinend wirklich ein Förster. Für Jäger sollte es klar sein, dass nicht der Jagdschein den Jagdausübungsberichtigten/Pächter ermächtigt auch Jagdschutzberechtigung zu haben. Sondern umgekehrt, der Jagdschein ist überhaupt Vorraussetzung um überhaupt Jagdausübungsberechtigter/Pächter werden zu können. Andere Jäger z.B. mit Begehungsschein haben ja eindeutig keine richtige Jagdschutzberechtigung. Vielleicht hattest Du da nur einen falschen Blickwinkel aus Förstersicht? Also nichts für ungut, ich hoffe es ist jetzt klarer geworden. Grüsse Klaus --78.50.193.123 18:12, 24. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe einmal die Versionsgeschichte durchforstet. Der Text wurde von Benutzer:Zollernalb mit Quellennachweis eingefügt, allerdings wurde inzwischen die Nebenbedingung "in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte" gelöscht. Ich habe die Quelle inzwischen überprüft und kann die Aussage bestätigen. Ich habe Zollernalb mal benachrichtigt, damit er sich äußern kann. --Of 07:54, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Das mit dem Jagdschutz sollte imo schon rein, jetzt in Ordnung? Details kann der interessierte Leser ja dann bei Jagdschutz nachlesen. --Zollernalb 11:49, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Denke, so sollte es noch besser sein. Gewisse Aspekte des Jagdschutzes können ja von dem Jagdschutzberechtigten an einen einfachen Jäger übertragen werden. Damit ist das quasi auch erwähnt. Jetzt müsste noch der Artikel Jagdschutz verbessert werden. Das ist aber eine andere Geschichte. Grüsse Klaus--85.179.217.223 16:30, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Naturschutzwart Bearbeiten

Unter dem Punkt "Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber:" wird aufgeführt: "Bei Revieren, die in Naturschutzgebieten liegen, ist der Jäger, sofern er eine forstliche Ausbildung hat, auch Naturschutzwart mit hoheitlichen Aufgaben". Ist das wirklich heute in Deutschland noch so? Und nächste Frage, betrifft das eher einen Revierpächter oder den Jagdscheiinhaber bzw. Jäger? Grüsse Klaus --78.50.205.176 21:29, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ich kann für diese allgemeine Angabe ebenfalls keine Quelle finden. Ohne Belege wäre der Satz zu löschen. --Of 11:34, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Ich wart erstmal ab ob noch Antworten kommen, kann ja auch durch Landesgesetz geregelt sein. Grüsse Klaus --85.179.217.223 16:32, 25. Feb. 2011 (CET)Beantworten
Die Stelle findet sich unter anderem im Bayerischen Jagdgesetz, Artikel 42, Abs. 3: "Die bestätigten Jagdaufseher, die Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind, haben die Aufgaben und Befugnisse der Naturschutzwacht." Da Revierinhaber dem bestätigten Jagdaufseher gleichstehen, gilt: Revierinhaber mit forstlicher Ausbildung haben auch die Funktionen eines Naturschutzwarts, wie geschrieben. Jagdscheininhaber können von der Unteren Jagdbehörde auf Antrag als Jagdaufseher bestätigt werden. Haben sie eine forstliche Ausbildung, gilt Obiges. Der Begriff forstliche Ausbildung ist in den Verordnungen zu den Landesjagdgesetzen geregelt. (nicht signierter Beitrag von Cessna 210 (Diskussion | Beiträge) 20:42, 24. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

welche Kaliber sind dies bei Kurzwaffen ? Bearbeiten

Die Waffenbehörden stellen ohne Bedürfnisprüfung Jagdscheininhabern Voreinträge für zwei Kurzwaffen beliebigen, aber jagdlich geeigneten Kalibers aus.

Was ist - bezogen auf Kurzwaffen - ein jagdlich geeignetes Kaliber ? Beispiele ? Rainer E. 21:08, 17. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Naja, dass muss jeder für sich entscheiden. Natürlich gibt es auch gesetzliche Vorgaben: Bundesjagdgesetz §19/Sachliche Verbote: (Verboten ist) "auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;". Es ist also nach Gesetz, keine "strenge" Frage des Kalibers (das muß man bei der Jagd mit Langwaffe auf Schalenwild berücksichtigen)

Für Kurzwaffen wird nach meiner Erfahrung in der Realität oft 9mm oder .357 gewählt. Erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und es ist auch spezielle Fangschussmunition für diese gebräuchliche Patronentyp gut erhältlich. Andere Jäger, die z.B. Wildschweine/Schwarzwild nachsuchen müssen haben aber gerne mehr Energie dabei. Für die Fallenjagd, wie im Gesetz erwähnt, tut es natürlich auch z.B. eine .22 lfb. (nicht signierter Beitrag von 78.51.178.252 (Diskussion) 19:55, 19. Jan. 2012 (CET)) Beantworten

Änderungen bei "Berechtigungen" Bearbeiten

Unter "Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber" habe ich zwei Punkte geändert: Erstens den Nachsatz zur Anmeldefrist erworbener Langwaffen gestrichen, denn das gehört meiner Ansicht nicht hierher. Hier geht es um den Jagdschein und nicht um Feinheiten und Fristen des Waffengesetzes, zumal auch der angegebene Beleg nicht gestimmt hat. Zweitens die Sache mit der Trichinenprobe angefügt und die Quelle genannt. --Cessna 210 (Diskussion) 20:18, 25. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Habe den Text weiter gekürzt und gestrafft. Da war doch einiges redundant. (nicht signierter Beitrag von Lukas Berlinger (Diskussion | Beiträge) 18:50, 24. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Ungesichtete Version ist problematisch Bearbeiten

Hier steht eine ungesichtete Version im Raum, die diskutiert werden sollte.

1. Unter "Zweck" die Sache mit den Kurzwaffen gehört nicht an diese Stelle, weil der Kauf von Kurzwaffen nichts mit der Jagd zu tun hat. Das ist zwar faktisch richtig, aber an dieser Stelle unpassend und sollte da nicht hin.

2. Auch dieser Satz darf keinen Eingang in die gesichtete Version finden: "Bei Verlust oder Erlöschen des regelmäßig zu erneuernden Jagdscheins verliert auch die WBK ihre Gültigkeit."

Das ist erstens falsch, zweitens gibt es dafür keine Quelle (kann es auch nicht geben). Zwar ist die WBK an ein Bedürfnis gebunden, in diesem Fall ist es der Jagdschein, aber diese unmittelbare Kausalität trifft nicht zu. Da erlöscht nichts automatisch, schon gar nicht bei Verlust. Das mag Wunschdenken mancher Grüner und Jagdgegner sein, entbehrt aber jeder Grundlage.

Die anderen Änderungen sind akzeptabel, wenn auch ein wenig geschwollen formuliert. --178.27.100.31 16:13, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Hat sich alles erledigt

Andere Länder Bearbeiten

Sollen hier auch andere Länder auftauchen (außer D/AUT/CH) oder ist es gewünscht dafür eigene Artikel anzulegen. Wenn andere Länder hier rein sollen, sollte die Einführung allgemeiner gehalten werden. Was denkt Ihr? --Chtrede (Diskussion) 17:20, 26. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

"müssen sich zu einer Jagdgenossenschaft zusammenschließen" ... Bearbeiten

... nein, müssen sie nicht, denn sie bilden eine Jagdgenossenschaft kraft Gesetzes (§ 8 Abs. 1 BJagdG); eines expliziten Akts des Zusammenschlusses bedarf es nicht. Ich habe das mal geändert. --Wolfgang Fieg (Diskussion) 20:29, 21. Jun. 2022 (CEST)Beantworten