Österreich Ungarn Bearbeiten

"Als Teil der K.k. Landwehr waren sie dem Kriegsministerium unterstellt und nicht der k.u.k. Armee. Sie waren für Polizeiaufgaben auf dem Land zuständig." Im dazu verlinkten Artikel zum k.u.k. Kriegsministerium steht aber, dass diesem die k.u.k. Armee unterstand, nicht die k.k. Landwehr, also genau das Gegenteil. (nicht signierter Beitrag von 84.114.88.87 (Diskussion) 19:59, 12. Dez. 2015 (CET))  Ok -- Centenier (Diskussion) 10:35, 23. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Gendarmerie und Polizei Bearbeiten

Mir fehlt hier eine genauere Abgrenzung der Gendarmerie zur Polizei. Kann das jemand ergänzen? -- Benutzer:Peter Kramer 28. Sep 2005

was meinst du genau? Grds.:

Gendarmerie (Carabinieri) = im ländlichen Raum / Gemeinden ohne eigene (kommunale oder staatliche)) Polizei zuständige Polizeieinrichtung dazu: auch Militärpolizei

Beispiel aus der Nachkriegszeit: Wikistadt hat eine kommunale Polizei von 5 Beamten - Chef ist der Bürgermeister. Die benachbarten Dörfer Wikidorf1 und Wikidorf2 haben keinen eigenen Polizisten. In Wikistadt gibt es auch eine Gendarmerie (2 Mann) - die sind dann zwar in Wikistadt ansässig - sind hier aber nur in zweiter Linie (Auf Anforderung) zuständig. Zuständig sind sie für die Wikidörfer.

Ähnlich kann es in USA sein: Der Sheriff sitzt zwar in der County-Hauptstadt, ist aber erst ausserhalb der Stadtgrenze zuständig, weil es eine City-Police gibt. Ausnahme z.B. Gefangenentransporte - die macht auch in der Stadt der Sheriff, evtl. auch den "Gerichtsdiener" etc. Grundsätzlich (ohne die Militärkomponente ist also das Verhältnis Sheriff/Police ähnlich dem Gendarmerie/Polizei).

Sie sind also nicht "fast" zivile Polizisten - sondern sind in diesem Dienstbereich die "zivile" Polizei. carabinieri und gendarmerie haben da ja eine zwischenstellung. gehören zum verteidigungsminister - unterstehen aber ausser bei auslandseinsaätzen oder tätigwerden als militärpolizei dem innenminister.

für vergehen (unterschlagung rauschgift aus asservatenkammer) landen sie (Carabinieri) vorm normalen örtlich und sachlich zuständigen strafgericht - nicht vorm militärgericht Benutzer:Andy.s 21.02.2006


  • Die Gendarmerien als "polizeiähnlich" zu bezeichnen, passt vielleicht nicht ganz, es sei denn man meint, sie wären "fast" so wie die zivilen, "normalen" Polizeien, wie man sie z.B. in Deutschland kennt. Wie weiter unten ganz treffend steht, sorgte früher das Militär für Ruhe und Ordnung auch im Innern. Dann beauftragte man Teile des Militärs sich permanent um diese Aufgabe zu kümmern, wodurch die Gendarmerien entstanden (der Vorläufer der mit der Revolution entstandenen archetypischen franz. Gendarmerie ist sehr viel älter). Auch in Deutschland ist das so gelaufen, doch die vielen historischen Brüche haben hier alle gewachsenen Polizeistrukturen zerstört, weswegen das hier heute alles so befremdlich anmutet (nicht so in Österreich, wo man es erst Mitte 2005 geändert hat). Die zivilen Polizeien entstanden erst später und i.d.R. nur in den Städten (i.d.R. nicht zu verwechseln mit den Stadt- und Gemeindepolizeien) als "bürgerlichere" Wachkörper, während auf dem "bäuerlichen" Land weiter das Militär zuständig blieb (beachtet werden sollte hier, dass Stadt und Land füher verschiedene "Welten" waren). In vielen Ländern hat sich dies bis heute so erhalten. Manchmal mutet es altertümlich und überkommen an, doch in vielen Fällen hält man aus verschiedenen, oft gewichtigen Gründen daran fest. Weder Bundesstaaten noch Einheitsstaaten stellen i.d.R. nur einen einzigen nationalen Polizeikörper auf, weil dies die Gefahr birgt, Machtmissbrauch, Korruption und Vetternwirtschaft in einer riesigen, für die Gesellschaft essenziellen Organisation u.U. schlecht oder gar nicht eindämmen zu können. Föderale Staaten zerlegen ihre Polizeibehörden aus diesem Grund auf der kommunalen, staatlichen und föderalen Ebene und schaffen auf diese Weise die notwendigen "checks and balances", wobei ihnen auch noch eine recht gute Verteilung der Polizeiaufgaben und Kompetenzen gelingt. Einheitsstaaten schaffen die besagten notwendigen "checks and balances" sehr oft durch zwei nationale Polizeikörper mit sich z.T. überschneidenden Aufgaben und Zuständigkeiten. Man versucht hier durch Schwerpunktsetzungen (Stadt vs. Land, Sonderpolizei vs. allgemeine Polizei) Effizienzverluste auszugleichen. Oft besteht zwischen solchen nationalen Polizeikörpern ein erhebliches Konkurrenzdenken, was jedoch auf der anderen Seite für die allgemeine Sicherheitslage recht förderlich sein kann (oft nicht so für die öffentlichen Haushalte). In vielen dezentralen Einheitsstaaten gibt es Bestrebungen, einen der beiden nationalen Polizeikörper zu regionalisieren, also den verschiedenen Regionalregierungen zu unterstellen und bei den nationalen und regionalen Polizeikörpern dann zu einer neuen Aufgabenverteilung zu kommen. Dem steht oft entgegen, dass man manchen Regionalregierungen weniger Vertrauen schenkt als anderen.

(Ein Beispiel für die negativen Folgen einer reinen "Nationalpolizei" bietet Guatemala: es gab z.B. Fälle, in denen Angehörige der Policia Nacional Civil bei Kontrollen Autofahrern heimlich Drogen ins Fahrzeug legten und dann "fanden", um Geld gegen Freiheit zu erpressen. Einzelne Polizeikommissariate hatten zu diesem Zweck ganze "Drogenplantagen" im Hinterhof. Dem betroffenen Autofahrer könnte in solchen Fällen ein Anruf bei einer ganz anderen, militärischen Polizei [oder die Drohung damit, oder das Bewusstsein des Zivilpolizisten, dass man sowas machen könnte] u.U. sehr helfen. Der Umstand, dass zwei nationale Polizeikörper nicht nur auf die Bürger sondern auch auf sich selbst gegenseitig aufpassen, ist trotz mancher Effizienzverluste und Mehrkosten oft nicht zu unterschätzen.)


Danke für die Informationen. Jetzt muss das nur noch jemand in den Artikel einbauen. ;-) -- Peter Kramer 08:11, 28. Feb 2006 (CET)


So, ich habe die Informationen mal so gut es ging eingearbeitet. Wäre nett wenn jemand noch einzelnachweise einbringen und meineRechtschreibung überprüfen könnte. Ansonsten kann ja noch, falls nötig, etwas ergänzt werden. ~ Lars (nicht signierter Beitrag von 80.153.217.177 (Diskussion) 23:48, 21. Jul 2015 (CEST))

Vatikan Bearbeiten

Es gab neben der Schweizergarde noch eine Gendarmerie im Vatikan.--Tresckow 17:49, 6. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Artikel bedarf Überarbeitung Bearbeiten

Solange die Liste sowohl mit der Liste der englischen Version, als auch mit der Weltkarte im völligen Widerspruch steht, muss dieser Artikel klar überarbeitet werden. Bitte entfernt den Überarbeitungshinweis nicht - bzw. wieder stellt ihn wieder her - solange das nicht gegeben ist. (nicht signierter Beitrag von 78.34.118.113 (Diskussion | Beiträge) 18:51, 4. Sep. 2009 (CEST)) ==Beantworten


Falsches Bild Bearbeiten

Auf dem Bild steht, dass Deutschland heutzutage noch eine Gendarmerie hätte, dies ist laut Artikel und eigener Erfahrung natürlich nicht so.

-- 93.205.191.186 10:29, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Etymologie Bearbeiten

gens d'armes = Waffenleute nicht Leute der Waffen, wobei ich offen lassen möchte, was unter "Leute der Waffen" = "gens des armes" zu verstehen wäre. "Bewaffnete" dürfte jedenfalls eine angemessene Übersetzung für "gens d'armes" sein.--89.0.77.55 01:26, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Falsche Angabe 1936/39 Bearbeiten

Im Juni 1936 wurden die Gendarmerien, in Preußen Landjägerei genannt, aufgelöst und als Gendarmerie des Einzeldienstes dem Reichssicherheitshauptamt unterstellt. - das kann wohl nicht sein, denn das RSHA wurde erst 1939 gegründet. --188.174.27.70 17:50, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Formal ja; der Sache nach war das RSHA auch nichts anderes als die ein wenig ausgebaute Realunion der Posten "Chef der Sicherheitspolizei" (formal beim Staat) und "Chef des SD" (formal bei der Partei), und diese Personal-bzw. Realunion bestand genau seit 1936.--2001:A61:21AF:3601:F0DA:2967:DC6C:8AE8 22:28, 18. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink Bearbeiten

GiftBot (Diskussion) 04:37, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Aufzählung unter Deutschland Bearbeiten

es wird ausgeführt: ...unterstand dem Kriegsministerium, worauf eine Liste der deutschen Gendarmerien folgt. Es wird also der Eindruck erweckt, die hätten alle "dem Kriegsministerium" (?) unterstanden. Das stimmt allerdings nicht, die sächsische z. B. war dem sächsischen Innenministerium unterstellt. --88.217.110.25 12:07, 19. Dez. 2018 (CET)Beantworten

„In manchen Ländern stellt sie auch heute noch die Militärpolizei im Ausland“ Bearbeiten

In was für fällen (außer dem Kriegsfall) agiert eine Militärpolizei nicht im eigenen Land? NB: ich habe die Vermutung, daß das „im Ausland“ auf „nicht in Deutschland“ beziehen könnte, zweifle aber, ob das nur so gemeint sei. Vielmehr sind die Gendarmerien in FR oder AT in zivilen Friedenszeiten eher einem Ordnungsamt resp. Kriminaldienst zuzuordnen (als einer nur im Kriegsfall agierenden Militärpolizei – die dann erst noch gar nicht im eigenen Land tätig wäre).--ProloSozz (Diskussion) 10:23, 16. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Es hndelt sich hier um die französische und andere nach diesem Vorbild aufgebaute Gendarmerien. --Socius sociologicus (Diskussion) 22:37, 1. Sep. 2022 (CEST)Beantworten