Diskussion:Fernand Sanz

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Nicola in Abschnitt Illegitim
Der Artikel „Fernand Sanz“ wurde im Januar 2013 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 9.02.2013; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.
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Illegitim Bearbeiten

Das hier bitte nicht persönlich nehmen, aber illegitim ist man höchstens im Bezug auf Erbrechte, aber nicht als Sohn als solcher. Ich wollte nicht, dass Sanz darauf reduziert wird.-- Alt * 19:11, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Leven Tam, ich nehme so etwas nicht persönlich. "Illegitim" ist aber zweifellos das Fachwort dafür, siehe auch hier: Unehelichkeit, ist ja nicht dasselbe wie "illegal" :) Illegitim würde ich in diesem Falle auch vorziehen, da es sich ja nicht nur um Kinder handelte, die unehelich waren, sondern die wurden ja auch nicht als Söhne anerkannt und konnten keine königlichen Erbrechte in Anspruch nehmen. Von daher wäre es mir lieber, Du würdest das wieder ändern, aber zumindest in "außerehelich". --  Nicola - Disk 19:48, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten