Weiß jemand wie hier ein "typisches" Urteil aussieht? --84.169.158.77 23:32, 27. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Was ist, wenn man auf seinem eigenen Privatgrundstück, und nicht im öffentlichen Verkehr ohne Fahrerlaubnis fährt? Nach dem Gesetzestext wär das ja auch verboten. Sollte man vielleicht erwähnen. --Bassklotz 18:25, 27. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Soweit ich weiß, brauchst Du auf Deinem Privatgrundstück keine Fahrerlaubnis. Ebenso ist es auf dem Privatgrundstück nicht erforderlich, dass das Fahrzeug angemeldet und versichert ist. Das Gleiche gilt auch für Autorennen. Da diese nicht im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden, sondern auf Rennstrecken oder auf Straßen, die während des Rennens für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden, benötigen die Fahrer keine Fahrerlaubnis und die Fahrzeuge keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr. Ein Unterschied besteht wiederum bei Privatgrundstücken, die für den öffentlichen Verkehr zugänglich sind (z.B. Kundenparkplätze). In diesem Fall gilt auch auf dem Grundstück die StVO, was bedeutet, dass man eine Fahrerlaubnis besitzen muss, wenn man diese Grundstücke befährt bzw. das Fahrzeug zugelassen und versichert sein muss. --91.5.255.134 18:06, 6. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Was ist wenn ich ohne Führerschein ein Mofa, das nicht Versichert ist im Straßenverkehr bewege??? (nicht signierter Beitrag von 62.104.212.113 (Diskussion | Beiträge) 22:01, 17. Jul 2009 (CEST))

Der Artikel sagt aus "Fahren ohne Prüfbescheinigung = 20€ bei Kontrolle". Ist das immer so, oder nur beim ersten Mal? Kommt noch was dazu? 100 Euro oder mehr für die Prüfbescheinigung bei einer Fahrschule zu zahlen wäre dann ja völlig unwirtschaftlich. (nicht signierter Beitrag von 77.181.78.149 (Diskussion) 04:29, 9. Okt. 2012 (CEST)) Beantworten

unwirtschaftlich mag sein, aber irgendwann bist Du mit vorsätzlichem Handeln dran (dann kostet es mind. das doppelte). Außerdem wäre zu bedenken, dass Dein Versicherer sich im Schadensfall leistungsfrei sieht. Desweiteren kann der beharrliche Verstoß von der Polizei auch an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Dort wäre die charakterliche Eignung für die Zulassung zum Straßenverkehr zu prüfen. Ich hätte mit so einer Einstellung schon meine Zweifel. --Mattes (Diskussion) 06:42, 14. Okt. 2015 (CEST) P.S. die Mofa-Prüfbescheinigung gehört nur ganz am Rande hierher (als Querverweis, nicht als originärer Artikelinhalt), da es sich nicht um eine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne handelt. Das Delikt Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG kommt hierbei gar nicht zur Anwendung.Beantworten

Notfälle

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Was ist mit Fahren ohne Fahrerlaubnis in z.B. lebensbedrohlichen Notfällen (zum Arzt, Rettungsstelle etc.) oder bei Gefahr für Leib und Leben (Flucht)? --178.12.216.236 11:08, 3. Dez. 2013 (CET)Beantworten

dann greift möglicherweise rechtfertigender Notstand --Mattes (Diskussion) 06:42, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Einwilligung des Grundstücksbesitzers oder Grundtückeigentümers

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Es ist lediglich die Einwilligung des Grundstückseigentümers erforderlich. Wozu braucht man diese Einwilligung? Was wären die Rechtsfolgen, wenn man ohne Einwilligung fährt, mit/ohne Fahrerlaubnis? Belege? --Diwas (Diskussion) 12:41, 27. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Erst mal keine Rechtsfolge - außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums ist's dem Staat erst mal egal.
Der Grundstückseigentümer kann dich vom Grundstück verweisen und Hausverbot erteilen.
Und natürlich Schadenersatz verlangen, wenn was kaputt gegangen ist, oder ihm sonst ein Schaden entstanden ist.
Ggf. könnte noch "Grober Unfug" oder so was im Raum stehen.
Für all das ist gänzlich egal, ob man einen Führerschein besitzt oder nicht.
Aber: Ich bin kein Jurist, alles nur meine (private) Meinung...
--arilou (Diskussion) 16:59, 20. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
PS: Als "öffentlicher Verkehrsraum" gilt übrigens alles, was von anderem öffentlichen Verkehrsraum als "einfach befahrbar" erscheint (nicht abgesperrte Garageneinfahrt, Pkw-Stellplatz, ...) sowie jede Fläche, auf der sich >= 1 amtlich zugelassenes Kraftfahrzeug befindet. Z.B. der Acker eines Bauern, wenn sein Traktor drauf fährt: Öffentlicher Verkehrsraum -> StVO.

unscharfe Formulierung "Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben"

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Betr. diff Diese Aussage ist unpräzise:

„Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und…“

„ihm bislang keine gültige Fahrerlaubnis erteilt wurde…“

Dies habe ich geändert in

„ihm bislang keine gültige bzw. erforderliche Fahrerlaubnis erteilt wurde …“

Dies wurde reviertiert, obschon genauer formuliert. Mein neuer Vorschlag wäre:

„ihm bislang keine gültige Fahrerlaubnis bzw. erforderliche Fahrerlaubnisklasse erteilt wurde…“

Fahrerlaubnis und Fahrerlaubnis haben unterschiedliche Bedeutungen, sind also nicht synonoym. Es geht um die Herausstellung, dass jemand a) keine FE besitzt oder b) keine erforderliche FE-Klasse besitzt. Bei der ersten Formulierung "ihm bislang keine gültige Fahrerlaubnis erteilt wurde" fehlt der Tatbestand der fehlenden FE-Klasse. Der Gesetztestext des § 21 Abs. 1 Satz 1 sagt zwar lediglich "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat" aus, gemeint ist damit auch die fehlende FE-Klasse (sonst könnte man mit einer FE für Kl. A (ich habe eine FE) auch Fzg. der Klasse C fahren und geht damit straffrei aus). Hat jemand Einwände gegen den letzen Vorschlag? --Mattes (Diskussion) 12:47, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Mir war auch aufgefallen, dass der Artikel jeweils voraussetzt, dass es um die fehlende Fahrerlaubnis für das gerade geführte Fahrzeug handelt. Ich bin nicht sicher, ob man dies ausdrücklich hineinformulieren muss. Vielleicht:

„ihm bislang keine für dieses Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis erteilt wurde…“

Grüße --Diwas (Diskussion) 20:45, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
OK das ist gut, ich würde es etwas abstrakter formulieren: "für ein Fahrzeug" – danke! --Mattes (Diskussion) 08:29, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Dann "für das Fahrzeug" oder "für solche Fahrzeuge", denn "für ein Fahrzeug" wäre wieder die von dir bemängelte Unschärfe: Jemand fährt einen großen Bus mit großem Anhänger, hat aber nur eine Fahrerlaubnis für ein Leichtkraftrad. --Diwas (Diskussion) 20:07, 13. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
„für solche Fahrzeuge“ …so möge es sein. MfG, --Mattes (Diskussion) 06:42, 14. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 19:46, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Woher kommt der seit einigen Jahren gehypte Glaube daran, dass Arbeiter regelmäßig den Führerschein kontrollieren müssten?

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Woraus soll sich dies ergeben? Wenn das so wäre, müsste es doch eigentlich "schon immer" so gewesen sein. Da ist doch nichts neu an dem Gesetz, oder? Kann der der Arbeitgeber nicht "in gutem Glauben" davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter, der sich irgendwann einmal mit gültigem Führerschein beworben hat/eingestellt wurde, diesen auch immernoch besitzt, wenn er den Verlust nicht gemeldet hat? Führerscheinkontrolle ist doch eigentlich eine eher hoheitliche Aufgabe. Wie wollte ein "normaler Mensch" z.B. eine Fälschung erkennen? Fragen über Fragen... --93.227.10.170 09:04, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten