Diskussion:Ernst & Young BKK
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BearbeitenMuss auf EY BKK verschoben werden: http://www.ey-bkk.de (Markenauftritt) und neuerdings auch offiziell Impressum: http://www.ey-bkk.de/impressum/ Wer hat was dagegen?
--2003:86:2D5F:6300:D543:2166:1FF1:35C6 19:44, 15. Dez. 2016 (CET)
- Der Firmennamen hat sich nicht geändert. PG 20:11, 15. Dez. 2016 (CET)
- LOL Firma? Wat is denn ein Firmenname????? Eine Krankenkasse hat kein Firma!!! LOL --2003:86:2D5F:6300:7C4C:DCE1:98F:3F72 15:25, 16. Dez. 2016 (CET)
- Hier muss gar nichts verschoben oder umgeschrieben werden. Der satzungsgemäße Name lautet weiterhin Ernst & Young BKK - Lemma, Begriffsdefinition etc. passen unverändert. Ob es letztlich wohl die ach so freundliche IP überhaupt interessieren wird, was andere hier meinen? Nicht nur angesichts der umseitigen Versionsgeschichte (neuerlicher E-W) darf ich da wohl Zweifel dran haben... --GUMPi (Diskussion) 16:02, 16. Dez. 2016 (CET)
- @GUMPi: Hier nicht, warum dann da BKK PwC? Da sagt die von dir ins Spiel gebrachte Satzung aber etwas Langes!
- 1. http://www.bkk-pwc.de/downloads/informationen-zur-bkk
- 2. http://www.bkk-pwc.de/images/downloads/informationen/satzung.pdf
- und du widersprichst dir selbst, verschiebst mit Begründung "GUMPi verschob die Seite Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers nach BKK PwC: entspr. öffentlichem Auftritt, vgl. http://www.bkk-pwc.de/impressum", und was steht unter http://www.ey-bkk.de/impressum : EY BKK!
- --Brumfbock (Diskussion) 14:37, 17. Dez. 2016 (CET)
- @GUMPi: Hier nicht, warum dann da BKK PwC? Da sagt die von dir ins Spiel gebrachte Satzung aber etwas Langes!
- Die Unterschiede zw. können, dürfen und müssen sind bekannt? Dieser Artikel muss keineswegs verschoben/umgeschrieben werden, kann dies jedoch, wobei letzteres im Zweifel nur konsensual erfolgen darf. Noch Fragen? Ungefragt senfe ich mal: Ich sehe absolut keine Notwendigkeit einem permanten Projektstörer oder dessen Bearbeitungsmuster ähnlich kommenden Autoren übers Stöckchen zu springen oder gar Folge zu leisten. In diesem Sinne sehe ich für meinen Teil hier keinen weiteren Diskussionsbedarf, was jedoch nicht heißt, dass ich mich sachlichen Argumenten verschließen würde. Letztere dürften in diesem Gemeinschaftsprojekt voraussichtlich eher zur Angleichung von BKK PwC führen, denn hier... --GUMPi (Diskussion) 17:42, 17. Dez. 2016 (CET)
3M
BearbeitenIch denke beim Überfliegen dieser Diskussion, dass wir uns die persönlichen Animositäten mal sparen sollten und zu einer positiven konstruktiven Sprache zurückfinden sollten. Die zugrunde liegende Frage ist doch: soll sich das Lemma am Satzungsnamen, Markennamen oder der 'gebräuchlich(st)en Bezeichnung' richten? Es gibt Argumente für und gegen jegliche Wahl! Auf meiner persönlichen Hitliste steht zumindest mal der Markenname ganz unten, denn Marken ändern sich nach Bedarf und Vertriebssituation und kennzeichnen nur in seltenen Fällen das Unternehmen eindeutig (z. B. nach Verkauf der Marke). Im Sinne einer Richtlinie für Krankenkassen (Vereine, Körperschaften etc.) würde ich die Firma bzw. den Satzungsnamen gegenüber der gebräuchlichen Bezeichnung vorziehen, beim Gebrauchtwagenhändler um die Ecke ändert sich Firma allerdings öfter als die Autos, die auf dem Hof stehen - der bleibt weiterhin für uns alle Schrauber-Karl. Aus meiner Sicht: Alle KKs sollten Ihr Lemma unter dem Satzungsnamen haben und WLen vonden Marken und Gebrauchsnamen.--Alturand (Diskussion) 16:26, 31. Dez. 2016 (CET)
"Ernst & Young" vs. "EY"
BearbeitenDas Ding von oben hier mal neu begonnen, wobei Stöckchenschwinger und Stöckchenspringer hier in diesem Abschnitt bitte nicht interessieren. Jedenfalls bin ich weder das eine, noch das andere. :-) Also auf zu den gewünschten sachlichen Argumenten, @GUMPi, aber natürlich auch an alle anderen Interessierten:
- (a) Ich für meinen Teil sehe hier (klick) die beabsichtigte Ablösung vom Namen "Ernst & Young" zugunsten des Namens "EY". Da ist dann auch nicht ein Name die Kurzform vom anderen, wie es unsere Artikel Ernst & Young und Ernst & Young BKK (noch - und in meinen Augen falsch) beschreiben, sondern ein Name folgt dem anderen nach.
- (b) Auch ist die im Artikel Ernst & Young angezeigte Übereinstimmung (siehe Infobox) vom Namen "Ernst & Young" mit der Firma "Ernst & Young Global Limited" so nicht gegeben. "Ernst & Young" ist nicht die Firma, sondern es ist ein Teil der Firma. Und dieser Teil wurde jetzt umbenannt in "EY". Diese Abgrenzung ist auch gaaanz, ganz unten auf der bereits oben verlinkten Seite aufgezeigt. Die Artikel der englischen und französichen Kollegen zu Ernst&Young/EY machen das imho jeweils besser.
- (c) Die hier besprochene BKK heißt jetzt "EY BKK". Da beißt die Maus imho keinen Faden ab, und da ist (u. a.) das Impressum in Anbetracht der zugehörigen strengen deutschen Bestimmungen für mich auch der beste Beleg. (Das ändert auch die Tatsache nicht, dass die BKK ihre eigene Website zwar größtenteils, aber noch nicht überall und vollständig auf den neuen Namen umgestellt hat.) Ob jetzt eine handfeste Verschiebung von "Ernst & Young BKK" auf "EY BKK" (nebst Weiterleitung des alten aufs neue) unbedingt erforderlich ist, vermag ich nicht zu sagen (ich hätte da aber auch nichts gegen, denn falsch wäre es nicht). Umgeschrieben werden muss/müssen die Artikel aber sehr wohl (Stichwort: Nachfolgename, nicht Kurzform (WP:TF?)).
Macht was draus. :-) VG --Apraphul Disk 09:40, 22. Dez. 2016 (CET)
- Moin Apraphul, zunächst einmal ist festzuhalten, dass der satzungsgemäße Name (= "amtlicher Name" entspr. WP:NK#Organisationen und Einrichtungen) unverändert geblieben ist und (zumind. bislang) lediglich der Außenauftritt der BKK auf EY BKK geändert wurde bzw. eine entspr. Marke etabliert wurde. Selbiges gilt für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: EY ist eine Marke, doch nicht nur die Firma der globalen Dachgesellschaft lautet weiterhin auf Ernst & Young, sondern insbesondere auch die der mit dieser BKK verbundenen Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
- Nun ließe sich (mal wieder) vortrefflich darüber streiten, ob der rechtliche Name oder die im Außenauftritt verwendete Marke lemmagebend sein soll. Unsere Namenskonventionen, die lediglich Leitlinien darstellen und im Zweifel noch immer ein Konsens im Einzelfall erforderlich wird, sehen bei Krankenkassen ausdrücklich die korrekte Wiedergabe der amtlichen Bezeichnung vor, womit letztlich wohl die Lemmatierung gemeint ist (weshalb ich rückblickend auch meine Verschiebung der BKK PwC auf selbiges Lemma kritisch betrachte).
- Fazit: Es ist stets zwischen Markenauftritt und rechtlich maßgeblichem Namen zu unterscheiden. Die Namenskonventionen sehen bei Krankenkassen anscheinend den rechtlichen Namen als Lemma vor, hier nach aktuellem Stand der Satzung also Ernst & Young BKK. Sollte sich dennoch eine Mehrzahl etablierter Autoren (ggf. via WP:3M) für eine Verschiebung auf EY BKK aussprechen und die Verschiebung konsensual erfolgen können, begrüße ich das ausdrücklich, da ich persönlich die zitierte NK-Regelung nicht für der Weisheit letzten Schluss halte (doch keine Lust auf Metadiskussionen oder gar das Initieren eines MB habe). Doch ohne entsprechenden Konsens und allein durch einen sog. "Krankenkassentroll" mit Querverweis auf BKK PwC initiiert, stehe ich dieser nicht zwingend notwendigen Verschiebung ablehnend gegenüber. Macht was draus. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 12:01, 22. Dez. 2016 (CET)