Diskussion:Deutscher Reisepass/Archiv

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Studmult in Abschnitt Sprachen auf der Passkarte

RFID über MRZ sichern (Angriffsmöglichkeiten)

Die RFID Daten sind (wie beschrieben) über die MRZ geschützt. Sind die MRZ-Daten bekannt (die zwei Zeilen mit den vielen '..<<<<'), so kann der RFID Chip mit den "sichtbaren" Daten des Reisepasses ausgelesen werden - auf eine Distanz von 10 Metern (siehe Skimming Diskussion).

Dadurch ist zu beachten, dass neben den normalen Daten wie Name, Geburtsdatum und Ausweisnummer etc. vorallem das Passfoto in der Qulität auslesbar ist, wie es in dem Dokument gespeichert wurde. Dadurch erleichtert sich die Möglichkeit der Passfälschung für einen Angreifer, der den Ausweis nicht mehr 1:1 hochauflösend einscannen braucht. Es genügt vollkommen aus "sicherer" Entfernung (beispielsweise über einem Flughafen-Checkin) eine Kamera und ein RFID-Reader zu installieren. Ist er in der Lage die MRZ-Daten zu erkennen (aus sicherer Entfernung), kann der Ausweis ausgelesen werden und (vorallem) das exakte Passfoto ermittelt werden, was wiederum das Fälschen von Ausweisen nicht unerheblich erleichtert. Der Aufwand für Angriffe dieser Art ist jedoch nicht unerheblich. Das Potential allerdings ebenfalls nicht unbeträchtlich. --GPO (nicht signierter Beitrag von 82.136.75.57 (Diskussion | Beiträge) 23:28, 11. Aug. 2009 (CEST))

Nein, das ist unrichtig. Unten bei Skimming ist dargelegt, worin einer der Fehler dieser Argumentation besteht. 10m Lesedistanz sind bei ISO14443 physikalisch unmöglich. Es bleibt außerdem rästelhaft, worin der Nutzen eines Pass-Replikats bestehen soll. Klauen ist leichter. Gruß, ColaBear 23:36, 11. Aug. 2009 (CEST)
Klauen fällt auf und führt zur Sperrung des Passes bzw. Anzeige, dass er entwendet wurde. Wenn der nutzen eines Pass-Replikats "rätselaft" ist, haben wir ein grundsätzlich sehr unterschiedliches Verständnis von Kriminellen. Gruss --GPO (nicht signierter Beitrag von 82.136.75.57 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 12. Aug. 2009 (CEST))

Skimming

Betrifft den Abschnitt:

  • Der vorgenommene Angriff beruht darauf, dass der Lesezugriffsschutz Basic Access Control (BAC) des elektronischen Passes einen kurzen und somit schwachen Schlüssel aufweist. Dieser Schlüssel wird zudem zum Teil aus den persönlichen Daten der Person (Geburtsdatum) gebildet, was die wirksame Länge des Schlüssels weiter verkürzt, falls diese Daten bekannt sind. Dies war beim Angriff der Fall; es gab vorab Kenntnis der persönlichen Inhaberdaten. Dennoch wurden vier Stunden unmittelbaren Kontakts zum Chip im Reisepass benötigt, was nicht einem Auslesen im Vorübergehen entspricht. Daher ist umstritten, ob diese Form des Skimming ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Nicht unerheblich ist in diesem Zusammenhang die Reichweite von 10 Metern, innerhalb der RFID Chip gelesen werden kann. http://www.heise.de/security/news/meldung/print/126819 --GPO

Das ist jetzt aber wirklich komplett falsch. Die zitierte US-PassCard ist eine Vicinity-Karte nach ISO18000 mit entsprechender Reichweite. Der ePass ist nach ISO14443 auf Proximity ausgelegt. Reichweite: 10cm mit Glück. Gruß, ColaBear 23:30, 11. Aug. 2009 (CEST)
Das beruhigt mich zu hören und hilft mir weiterhin zu enträtseln wer sich hinter dem Pseudonym ColaBear versteckt ;-)
Gruss --GPO (nicht signierter Beitrag von 82.136.75.57 (Diskussion | Beiträge) 13:26, 12. Aug. 2009 (CEST))

Angriffe auf den Reisepass bzw. die Daten

Der letzte Abschitt: "Verschiedene Angriffsformen zielen auf die Manipulation der PC in Meldebehörden, an denen die persönlichen und biometrischen Daten der Passinhaber erfasst werden. Bei einem erfolgreichen Angriff könnten die Passdaten abgehört, verfälscht oder gefälscht werden. Das Konzept wurde praktisch am Beispiel der Manipulation von Fingerabdruckdaten demonstriert.[27][28][29]. Da es sich bei solchen Angriffen um ein allgemeines, nicht für ePässe spezifisches Problem der Informationssicherheit handelt, ist ihre praktische Bedeutsamkeit umstritten."

...ist inhaltlich richtig. Ich würde jedoch vorschlagen folgendes dazu ergänzen, da es in der derzeitigen Version etwas verharmlost dargestellt wird: Die Möglichkeit solche Angriffe abzuwehren, indem zum Beispiel die Fingerabdrücke bereits in dem Lesegerät verschlüsselt oder zumindest signiert werden, findet jedoch aus organisatorischen Gründen nicht statt. Ebenfalls werden die biometrischen Daten über das Internet an die Bundesdruckerei online übertragen anstatt sie beispielsweise in einem geschlossenem System gleich in der Meldestelle in den RFID-Chip zu speichern. Dadurch unterliegen die Daten diversen Angriffsmöglichkeiten, wie sie im Internet allgemein üblich sind - noch bevor sie in den Pass gelangen.


Auch wenn man damit Gefahr läuft in eine technische Diskussion abzurutschen, sind es doch berechtigte Einwände die diverse Angrifsmöglichkeiten erlauben. Nicht zu verachten ist die Tatsache, dass ich derzeit andere Daten in meinem Personalausweis stehen habe, als sie in meinem Reisepass stehen - eben weil sie nicht kontrolliert werden. --GPO

Hallo Herr P., um die technische Diskussion kommen wir in diesem Fall nicht herum, aber auch nicht um eine die Prozesse der ePasserstellung betreffend. Zunächst mal bitte Butter bei die Fische: Bei WISO war - soweit ich mich erinnere - nur zu sehen, wie der Angriff im Labor durchgeführt wurde, nicht in einer Meldebehörde. Oder wurde etwa doch ein echter Amtsrechner angegriffen? Sind also nun die Daten deines ePasses abweichend, weil sie tatsächlich manipuliert sind? Gibt es eine Quelle dafür, dass die Passdaten über das Internet übertragen werden? Die "organisatorische Gründe" für den Verzicht auf eine Signierung sind allerdings massiv: Mit ist nicht bekannt, dass es weltweit einen einzigen zertifizierten Scanner gäbe, der das beherrscht. Was ich aber vor allem nie begriffen habe - bitte um Aufklärung: Wenn der Amtsrechner angegriffen werden kann, warum dann nur die Fingerbilder manipulieren? Dann ginge doch erheblich mehr! Ich weiß nicht, irgendwie ergibt das alles noch kein rundes Bild. Gruß, ColaBear 21:53, 11. Aug. 2009 (CEST)


Hallo ColaBear, Wiso hat das ganze Thema natürlich fernsehtauglich verpackt und natürlich habe ich keine Meldebehörde angegriffen, denn das wäre strafbar.
Aber ich habe von meiner Meldebehörde beispielsweise eine E-Mail erhalten, aus der (per E-Mail Header) ersichtlich ist, dass dort ein E-Mailclient verwendet wird, der agreifbar ist durch Viren (remote code execution). Der Hersteller (des E-Mailclients) selber mahnt dazu, dringend die Version zu erneuern - und das seit langer Zeit. Entsprechende Exploits sind ebenfalls im Internet verfügbar und das ist nur eine Behörde aber eine Botschaft, die alle Deutschen Bürger eines gesamten Landes erfasst.
Soweit ich informiert bin gibt es vom BSI zwar Richtlinien zur Absicherung der "Amtscomputer", aber es sind lediglich Hinweise und keinesfalls Vorschriften. Die Sicherheit wird bislang noch dezentral geregelt - jede Meldestelle kümmert sich mehr oder weniger selbst darum.
Ebenfalls münzt meine Labor-Tesstellung bewusst auf das SDK des Lese-Herstellers, das meines Wissens eben auch in allen Meldebehörden verwendet wird. Somit wäre ein "Ausbreiten" des Test-Trojaners auch möglich, ohne das ich die Software in den Meldestellen weiter kennen müsste. Alleine das Angreifen des SDK (durch DLL-Injection) wäre ausreichend.
Die Information, dass Passdaten online Übertragen werden habe ich von unterschiedlichen (Regierungsstellen). Um genau zu sein, habe ich dabei sogar noch "schlimmeres" gehört, was auf die dezentrale Sicherheit in den Meldestellen zurück zu führen ist.
Was das Signieren der Fingerabdrücke betrifft, haben sogar die genau die Hersteller der Scanner, die in den Meldestellen eingesetzt werden, baugleiche Geräte im Sortiment, die eben doch die Daten Verschlüsseln oder Signieren könnten. Die "Organisatorischen Gründe" der Regierung sind jedoch, dass in der Meldestelle die (Bild-)Qualität der Fingerabdrücke kontrolliert werden muss. Aber auch das liesse sich eigentlich immernoch mit Verschlüsselten Daten einrichten.
Der Punkt, dass neben den Fingerabdrücken noch wesentlich mehr verändert werden könnte ist vollkommen richtig. Der Hintergrund, die Fingerabdrücke zu Erfassen, ist aber ein ebenso fragwürdig und mir geht es lediglich darum zu verdeutlichen, dass die bereits gesammelten Daten eben nicht frei von Manipulierbarkeit sind bzw. bereits angegriffen sein könnten.
Warum in meinem eigenen Personalausweis etwas anderes steht als in meinem Reisepass (bei Bedarf schickte ich gerne Beweise) hängt einfach damit zusammen, dass bei den erfassten Daten schlichtweg keine Kontrolle durchgeführt wird. Der/die nette Mitarbeiterin hat bei mir lediglich gefagt, ob alles in Ordnung ist. Und als braver Bürger habe ich natürlich zugestimmt und renne seit dem "mit falschen Daten" in echten Pässen durch die Lande... Genau diese Nachlässigkeit sehe ich als Gefährlich an.
--GPO
Wenn wir uns doch also einig sind, dass ein manipulierter Rechner auf der Meldebehörde theoretisch jede nur denkbare Form von Abhören und Ändern beliebiger Daten ermöglichte, dann ist nicht nachvollziehbar, warum gerade und nur für den Fingersensor eine besonders geschützte Linie samt hochkomplexer PKI bis zur BuDru vorliegen sollte. Es müsste ein ebensolcher Schutz für Tastatur, Lichtbildscanner, Festplatte, Arbeitsspeicher usw existieren. Das ergibt keinen Sinn.
Enzyklopädisch ist doch der Abschnitt jetzt ganz okay. Dass Angriffe passieren könnten steht drin. Für jede einzelne Angriffsvariante Gegenmaßnahmen und Aufwände zu erörtern, kann nicht Aufgabe einer Enyklopädie sein. Gruß, ColaBear 23:04, 11. Aug. 2009 (CEST)
Fingerabdrücke sind in vielen Köpfen (vorallem bei Richtern) immernoch etwas "einmaliges" und haben somit eine hohe Beweisfähigkeit. Deshalb wurde das ganze Thema ja von den USA so massiv getrieben. Allerdings haben wir mit der Art der Umsetzung erhebliche Lücken geschaffen, die an dieser Beweisqualität erheblich kratzen. Genau darum geht es mir - um Missbräuche bzw. unschuldige Opfer zu vermeiden. Darum halte ich Aufklärung für wichtig und sei es auch nur es "als möglich zu erachten, dass die Daten manipuliert sein können". Denn das ist fakt.
PS: Aber um es klar zu sagen, die Art wie wir es in Deutschland umgesetzt haben ist immer noch die beste Variante mit höchster Qualität! Gruss --GPO (nicht signierter Beitrag von 82.136.75.57 (Diskussion | Beiträge) 23:28, 11. Aug. 2009 (CEST))

Sicherheitsprobleme

Glaubt man diesem Artikel "Sicherheitsexperte führt Klonen von RFID-Reisepässen vor", dann gibt es massive Sicherheitsprobleme. Vielleicht kann jemand noch mehr herausbekommen, bevor es im Artikel verarbeitet wird. --AxelvE 10:42, 5. Aug 2006 (CEST)

  • Nope, der Artikel, bzw. besser gesagt der wired-Artikel auf den dieser sich bezieht, ist massiv sensationssüchtig übertrieben ("Bild sprach zuerst mit dem Toten", anyone?). Es ist und war schon immer klar dass man die Chips kopieren kann, wenn das Antikopierfeature (Active Authentication) nicht aktiviert ist. Das steht in den ICAO-Dokumenten auch überall drin und niemand hat je etwas anderes behauptet. Ohne Active Authentication muss die Echtheit des Passes weiterhin durch die konventionellen Sicherheitsmerkmale sichergestellt werden. Henryk Plötz 11:16, 6. Aug 2006 (CEST)
  • Naja, ganz so ist es nicht. Das Problem ist vielmehr, dass die Lesegeräte (in den Flughäfen weltweit und an unzähligen weiteren Stellen) durch ausgerollte Zertifikate in der Lage sein müssen die Echtheit der Pässe zu kontrollieren. Das ist derzeit noch nicht überall der Fall und wird auch in den nächsten 5-6 Jahren vermutlich nicht überall der Fall sein. So hat der Holländische Kollege gleich dieses beispielvideo bei YouTube reingestellt: http://www.youtube.com/watch?v=r5t9ijfzr20

--GPO (nicht signierter Beitrag von 82.136.75.57 (Diskussion | Beiträge) 21:45, 11. Aug. 2009 (CEST))

Wo die Zertifikate nicht geprüft werden, ist typischerweise die gesamte Schutzhöhe nicht gerade besonders ambitioniert angelegt. Vergleichbar einfachen MRZ-Lesegeräten, die man mit jeder Fotokopie bedienen kann. Dass deutsche ePässe AA nicht implementieren, ist mit Datenschutz begründet - um Tracking zu verhindern. Gruß, ColaBear 22:02, 11. Aug. 2009 (CEST)
Richtig, das wissen Sie und das weiss ich. Aber wird es auch an den entspechenden Stellen bewusst so gehandelt? Ich habe heute erst wieder einen Flug hinter mir bei dem ich per eTix eingecheckt habe (am Computer) und beim Boarding mein Pass nicht kontrolliert wurde - obwohl ich die Landesgrenze überflogen habe und Europa verlassen habe. Gruss, --GPO (nicht signierter Beitrag von 82.136.75.57 (Diskussion | Beiträge) 22:17, 11. Aug. 2009 (CEST))
Also ein Flug aus dem Schengenraum hinaus? Dann hat die Passkontrolle ja wohl die Bundespolizei erledigt. Ohne gibts nicht. Dass beim Boarden nicht erneut kontrolliert wurde, ist ein Verstoß der verantwortlichen Luftfahrtgesellschaft gegen geltendes Recht. Bei low-risk Flügen wird das leider manchmal vernachlässigt. Womit wir wieder beim Thema Schutzhöhe wären. Ich hielte es für zielführend, wenn wir beim Thema Passsicherheit auch die tatsächlichen Schutzziele zumindest beispielhaft erläuterten. Also: In welchem realen Szenario ergibt welcher Angriff welchen Schaden. Gruss, ColaBear 22:33, 11. Aug. 2009 (CEST)
Nein, es war innerhalb des Schengenraums. Was ich damit andeuten wollte ist auch weniger eine "unerlaubte Flucht". Ich denke dabei vielmehr an das Szenario das "ich" jemanden mit meiner Identität (elektronisch eingecheckt) fliegen lasse und in der Zeit ein perfektes Alibi habe. Oder glauben Sie irgendein Richter der Welt würde anzweifeln, dass ich nicht 10.000 Meter hoch über der Erde in der Luft war, wenn ich die Boardkarte habe und auch die Fluggesellschaft bestätigt, dass ich geflogen bin. Natürlich ist es die Schutzhöhe auf der einen Seite aber vorallem der Kenntnissstand (der Bevölkerung) auf der anderen und den Richter möchte ich sehen, der vor soeinem Fall steht.
--GPO

Ilustrationen

Wie wären Bilder der jeweiligen Pässe? --PhilippW 10:22, 5. Jul 2004 (CEST)

Und ein aktuelles bei der einleitung statt dem alten preussischen

Ich hatte eine entsprechende Darstellung eingestellt, die allerdings von Padeluun heraus genommen wurde mit der - nicht nachvollziehbaren - Begründung, dass es sich um eine "Werbung für die Bundesdruckerei" handeln solle. Wo bitte ist da eine Werbung, wenn der aktuelle Pass dargestellt wird? Dann bitte auch alle anderen Dokumente rausnehmen, auch auf anderen Seiten (z.B. beim Personalausweis. Außerdem hatte ich bei meiner Überarbeitung den Rechtschreibfehler "preussischer" in "preußischer" korrigiert. Der ist natürlich jetzt wieder drin.
Wie sehen das grundsätzlich die anderen? -- Emmridet 10:03, 27. Feb. 2007 (CET)
Ich denke, als Mitarbeiter der sogenannten Bundesdruckerei sollten Sie mit dem nötigen Fingerspitzengefühl herangehen. Die Funktionalisierung der Wikipedia als Marketinginstrument ist nicht Sinn dieser kooperativen Enzyklopädie. Pass != Bundesdruckereipass. Und als Einstiegsillustration einen historischen Pass zu nehmen ist sicherlich ein guter Ausweg aus dem "Der Key-Account-Manager-der-Bundesdruckerei-betreibt-Produktplacement-in-Wikipedia"-Dilemma zu entfliehen. Ich finde, Sie sollten die Arbeiten an den Seiten am eigenen Produkt in der Wikipedia nicht mehr (bezahlt) am Arbeitsplatz machen, sondern maximal in Ihrer Freizeit. Am besten wäre es, die Arbeit am Artikel Pass ganz zu lassen (und auch keine Sockenpuppen einzusetzen, wie beim Revert meiner Korrektur). Ich editiere ja auch nicht groß an den Seiten des FoeBuDs oder BigBrotherAwards. Und den Tippfehler bei "preußisch" werde ich jetzt gleich korrigieren. Sorry. --padeluun 14:18, 27. Feb. 2007 (CET)
Meine Güte, halt doch einfach deine blöde Paranoikerfresse.
lol - seit wann braucht die Bundesdruckerei Werbung? -- Hartmann Schedel Prost 21:34, 11. Dez. 2007 (CET)
die BDr braucht Werbung, weil sie - anders als der Name vermuten läßt - eine ganz normale GmbH ist (und nicht etwa eine Behörde oder etwas vergleichbares). Davon ab scheinen sich hier oben ja zwei an einer empfindlichen Stelle getroffen zu haben... aua. --Himbeerkuchen 09:27, 29. Apr. 2008 (CEST)

Angaben im Reisepass

Gibt es eigtl. eine internationale Übereinkunft/Vereinbarung in der festgelegt ist, was für Daten ein Reisepass mindestens enthalten muss? Manche Länder haben z. B. eine Religion- oder Blutgruppenangabe in ihren Pass. Und wo ist international festgelegt, welche anderen Merkmale, wie z. B. Abmessungen oder Seitenanzahl ein Reisepass hat, um ihn als Reisepass zu akzeptieren? -ThSch 20:08, 22. Apr 2005 (CEST)

Es gibt Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrtvereinigung ICAO, an die die meisten neuen Muster von Pässen angepasst werden. Ich glaube aber, Ausführungen hierzu gehören eher in den allgemeinen Eintrag Pass (Dokument), da nicht nur Reisepässe, sondern alle Pässe betroffen sind.

Sprachen

Welche Sprachen sind es eigentlich, die vorne im deutschen Reisepaß aufgeführt sind?

Die offiziellen Amtssprachen der EU ohne Minderheitensprachen wie z. B. Plattdeutsch. Durch die EU-Osterweiterung auf 25 Länder müsste es daher bald eine neue Reisepassversion mit mehr Sprachen (insgesamt 20?) eingeführt werden. -ThSch 07:04, 30. Mai 2005 (CEST)

Biometrie und USA

Ich habe mal recherchiert und aus allerlei widersprüchlichen Informationen (die meisten Leute werfen "maschinenlesbar" und "Ausweis mit biometrischen Daten" durcheinander) hat sich herausgeschält, dass die Regelungen für visafreie US-Einreise folgendermaßen auszusehen scheinen:

  • Seit Oktober 2004: Maschinenlesbarer Ausweis (ohne biometr. Daten) Pflicht
  • ab 26.10. 2006:
Ausstellungsdatum
vor 26.10.06
Ausstellungsdatum
nach 26.10.06
maschinenlesbar ja ja
Biometr.
Daten
nein ja

Das Kriterium der Maschinenlesbarkeit erfüllen die Europapässe ja schon lange. D.h. jemand >= 26 könnte mit einem Pass, der im Sommer 2005 ausgestellt wird, noch bis 2015 visafrei in die USA reisen - vorausgesetzt die Regelungen werden nicht geändert.

Ich habe den Artikel mal entsprechend geändert; allerdings ist die Quellenlage sehr verwirrend - falls ich mich also geirrt habe, bitte ich um Korrektur. --Baumi 03:20, 1. Jun 2005 (CEST)

Laut Bundesdruckerei stimmt das so: Wichtig für USA-Reisende: Aufgrund der verschärften Einreisebedingungen der Vereinigten Staaten werden zur visafreien Einreise in die USA ab dem 26. Oktober 2004 maschinenlesbare Pässe benötigt. Seit der Einführung des EU-Reisepasses im Jahr 1988 werden alle zentral in der Bundesdruckerei GmbH gefertigten Dokumente maschinenlesbar ausgestellt. Gruß --Aylorion 22:08:32, 28. Jul 2005 (CEST)


Des Rätsels Lösung ist: Die USA lassen ab dem 26.10.2005 nur noch Staaten zum "Visa-Waiver-Programm" zu, die biometrische Reisepässe ausstellen. Zudem kann - individuell - nur am "Visa-Waiver-Programm" teilnehmen, wer einen maschinenlesbaren Reisepass (d.h. mit den beiden maschinenlesbaren Zonen in OCR-B-Schrift) besitzt (Motiv: massive Beschleunigung der Grenzabfertigung, wer jemals "hinter den Kulissen" gesehen hat, wie rasch diese Zonen eingelesen werden, hat für diese Haltung bestes Verständnis). Also: Wenn

  • Deutschland ab dem 26.10.2005 Pässe mit Biometrie-Chip ausgibt (trifft ja fast zu: Ab dem 1.11. werden diese Pässe ausgegeben) und
  • der individuelle Pass maschinenlesbar ist (er muss nicht ein Biometrie-Pass sein, wenn nur der Ausstellerstaat als solcher ab dem Stichtag Biometrie-Pässe ausstellt, reicht es aus),

kann man weiterhin visumfrei in die USA einreisen. Die Erfüllung der ersten Bedingung hängt nicht vom einzelnen Reisenden, sondern nur von der Bundesregierung ab (--> erfüllt). Die zweite Bedingung hängt eben vom Pass ab. Ergebnis aber: Mit jedem deutschen maschinenlesbaren Pass kann weiterhin jeder Deutsche visumfrei in die USA einreisen - wenn man dort nicht gerade als Gangster registriert ist oder dem Einreisekontrolleur erzählt, man sei arm wie eine Kirchenmaus und wolle daher illegal einwandern.

Im Text stand 26.10.2006, geändert auf 2005. -- Grapelli 08:06, 23. Sep 2005 (CEST)
Der Termin wurde aber auf 2006 verschoben. Siehe [Frist für biometrische Reisepässe verlängert] [Bundesdatenschützer: Aufschub der USA bei biometrischen Pässen für Nachbesserung nutzen]

RFID

Was ich bis jetzt noch nicht verstanden habe: Warum haben sich die zuständigen Stellen dafür entschieden RFID-Chips zu benutzen. Man hätte doch genauso gut normale berührungsgebundene Chips verwenden können (für alle relevanten Situationen akzeptabel) nutzen können. Warum handelt man sich solche ohne Not solche Sicherheitsprobleme ein. --Docvalium 00:04, 3. Feb 2006 (CET)

Na ja, ist doch ganz praktisch wenn man diese lästigen Demonstranten und Passanten quasi im Vorrübergehen unbemerkt identifizieren kann. Zumindest aus Sicht einer Leute bei Verfassungsschutz und BND. Interessant sind diese Daten auch für Datenhändler, Detekteien und fremde Geheimdienste. Hat sicher auch einen abschreckenden Effekt auf einen Teil der potentiell Demonstrierenden, die einem als Politiker die Arbeit nur unötig erschweren.
Deutschlands 2010: Fingerabdrücke im Pesonalausweis, Kammeras überall, Satellitenortung für die zukünftige PKW-Maut, Wahlcomputer deren "Auszählungsprozeß" niemand beobachten kann. Und RFID-Passivsender in Gesundheitskarte, Geldscheinen, Kleidung und in zahlreichen Produkten. So eine gute Infrastruktur wünscht sich manch totalitärer Überwachungsstaat...
--Micha99 03:27, 3. Feb 2006 (CET)

Zu meiner aktiven Zeit als Berufsdemonstant habe ich nicht unbedingt immer einen Reisepass bei mir getragen... 12.42.51.27 14:55, 22. Jun 2006 (CEST)

Naja, noch ist man NICHT verpflichtet sich ständig auszuweisen, aber bald könnte ja so ein Gesetz kommen - und man muss dann ständig einen Ausweis dabei haben. - Ist doch praktisch wenn der dann schon einen Funkchip hat - denn, dass die nur auf die Reisepässe beschränkt bleiben glaubt doch bestimmt niemand mehr.

Der Grund dafür düfte Schily heißen und ist u.a. hier zu finden: [[1]] [[2]]

Österreichische Reisepässe

hier gibts Infos: http://www.help.gv.at/Content.Node/2/Seite.020900.html 84.147.170.158 19:13, 26. Apr 2006 (CEST)

ups, bei Kindern ist die Gültigkeit anders... Zitat: "Begrenzte Gültigkeitsdauer des Reisepasses für Kinder

bis zum vollendeten 1. Lebensjahr: 1 Jahr mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 4 Jahre ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 5 Jahre ab der Vollendung des 12. Lebensjahres: 10 Jahre"

Quelle: http://www.help.gv.at/Content.Node/2/Seite.020400.html 84.147.170.158 19:19, 26. Apr 2006 (CEST)

und hier noch Infos zum Sicherheitspass: http://www.bmi.gv.at/reisepass/ 84.147.170.158 19:25, 26. Apr 2006 (CEST)


wiki1 schreibt: ich war gerade beim bezirksamt in wien und habe mir einen neuen sicherheits pass ausstellen lassen. es dauert 5tage bis ca. 2wochen. aber ganz genau weiß das auch noch niemand :) beim foto sollte keine brille spiegeln, also ich hab sie dann lieber gleich abgenommen.

Angaben zu den leeren Seiten

Die leeren Seiten werden im Artikel leider zu wenig besprochen, bitte nachtragen. Danke. Unterschrift 21:10, 28. Jun 2006 132.199.211.18 nachgetragen von K@rl 21:14, 28. Jun 2006 (CEST)

Mir ist das Ganze Prozeder mit einem Reisepass nicht klar; wozu man den überhaupt braucht und warum. Kommt bei jede Resie in ein nicht EU Land auf eine neue Seite ein Vermerk, wenn ja warum? 89.245.204.147 23:09, 5. Dez. 2009 (CET)

Nicht bei jeder, aber in vielen Fällen. Guckstu Visum. -- SibFreak 23:13, 5. Dez. 2009 (CET)

Angaben was ist auf dem Chip

Hallo ich weis nicht ob ich jetzt einfach so hier ne Frage stellen kann ist ja kein Forum? aber mich würde mal interessieren was in diesem Chip von Haus aus schon gespeichert ist z.B. Vorstrafen oderso was ...?

Auf dem Chip ist zunächst nur und genau das gespeichert was auf der sogenannten Datenseite des Passes jetzt schon in der Maschinenlesbaren Zone aufgedruckt ist (der untere Teil mit den zwei Zeilen in der komischen Schrift und den "<" statt Leerzeichen): Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Ablaufdatum, Dokumententyp, Dokumentennummer, Staatsangehörigkeit. Plus das Foto natürlich. Dazu kommen noch Prüfinformationen (Passive Authentication) die lediglich dazu dienen, festzustellen dass diese Daten tatsächlich echt und unverändert sind. Ab demnächst später irgendwann werden dann auch noch die Abdrücke der beiden Zeigefinger gespeichert. --Henryk Plötz 05:30, 24. Apr. 2007 (CEST)
Anmerkung: Die „komische“ Schrift ist eine OCR-B-Schrift (optisch lesbare Schrift) und das Datum („…demnächst später irgendwann…“) ist der 1. November 2007. Und noch was: Es werden zwei Finger (nicht zwei Zeigefinger) gespeichert, denn was macht die Behörde, wenn einer der beiden Zeigefinger nicht mehr existent ist? Man nimmt einen anderen Finger nach einem weltweit genormten Schema. --217.6.168.18 08:31, 24. Apr. 2007 (CEST)

Fingerabdrücke

Elektronischer Reisepass mit biometrischen Daten (ePass)

Letzer Satz im zweiten Absatz: "Neu erfasst werden zwei Fingerabdrücke."

Die wurden bei mir nicht erfasst!?

-- erst ab anfang 2007 ist der aktuelle stand. sollte man aber nochmal recherchieren.

Jetzt ist Herbst 2007 geplant. 84.62.187.81 11:18, 3. Apr. 2007 (CEST)

Die Fingerabdrücke werden seit einem Beantragungsdatum ab etwa Mitte Oktober 2007 (d.h. Passabholung nach dem 01.11.07) gespeichert, vorausgesetzt die Behörde verfügt(e) schon über die benötigten Lesegeräte dafür. Melitta

Chip darf zerstört werden

Ich finde, das sollte jetzt kein "nein/doch"-Spielchen werden. Jeder Mensch ist berechtigt, eine drohende Gefahr, wie sie hier durch einen RFID-Chip im Pass gegeben ist, aus dem Weg zu räumen. Mag das die RFID-Lobby gerne anders haben -- Fakt ist, dass jeder einen RFID-Chip in seinem Besitz zerstören darf. padeluun 14:30, 11. Sep 2006 (CEST)

Das ist deine Interpretation. Ob das ein Gericht ähnlich sehen würde, wage ich zu bezweifeln. Es bleibt dabei, dass das Sachbeschädigung ist, weil Du fremdes Eigentum beschädigst. --Docvalium 18:37, 11. Sep 2006 (CEST)
Zeig mir ein Gesetz, das das Beschädigen eines RFID-Chips im Pass unter Strafe stellt, und dann nehmen wir das auch gerne in den Artikel mit rein. Mit "einfach nur behaupten" wird das aber nichts. Danke für die Beachtung aller Sicherheitbestimmungen. padeluun 21:11, 11. Sep 2006 (CEST)
Dazu braucht es kein spezielles Gesetz, weil es unter das allgemeinere Gesetz fällt, das Sachbeschädigung verbietet. Wieso sollte das denn keine Sachbeschädigung sein, wenn ich fremdes Eigentum (der Pass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland) beschädige. --Docvalium 22:19, 11. Sep 2006 (CEST)
Führe juristische Diskussionen bitte mit Juristen. Ansonsten ist der Diskurs bei runden Tischen des Wirtschaftministeriums und der EU genau dahingehend, dass das Vernichten von Chips eben nicht verboten ist. Ist ja auch logisch: Kein Gesetz kann und darf Dich zwingen, Dich selber zu gefährden. Der Chip gefährdet Dich -- also mußt Du ihn eliminieren. Auch wenn der Mitarbeiter der "Bundes"druckerei (gebt der doch endlich mal einen anderen Namen, vielleicht "Druckerei Clifford Chance" oder so ähnlich...), der diesen RFID-Lobby-Wunsch hier in die Wikipedia eingetragen hatte, das vielelicht gerne anders hätte ... -- padeluun 22:30, 11. Sep 2006 (CEST)

Dies ist eine juristische Diskussion und wenn Du Dich nicht dran beteiligen willst, dann halte Dich einfach raus. Jetzt mal ehrlich: Ob die Gefahr so real ist, wie manchmal kolportiert und ob das ein Gericht anerkennen würde ist eine Frage, die sich nicht so einfach beantworten lässt. So gesehen zwingt einen ja auch niemand überhaupt einen Reisepass zu besitzen. Als Kompromiss könnte man ja einsetzen: "Ob dies legal ist, ist umstritten." --Docvalium 23:03, 11. Sep 2006 (CEST)

Eine Angelegenheit ist nicht allein dadurch umstritten, dass ein Lobbyist einen Wunsch artikuliert (wie es der Kollege vor Dir getan hat). Zum "Umstritten sein" gehört schon ein bißchen mehr zu. Die Funktionalisierung der Wikipedia durch Lobbyisten als Projektionsfläche derer Wünsche wird bewußt nicht nicht hingenommen. -- padeluun 10:17, 12. Sep 2006 (CEST)
Und Sachbeschädigung wird nicht legal, weil sich ein paar selbsternannte Datenschützer bedroht fühlen. Das ist genauso Lobbyarbeit wie ein Bundesdruckereimitarbeiter, der hier so etwas einstellt. --Docvalium 17:34, 12. Sep 2006 (CEST)

Net böse gemeint, aber wenn es Sachbeschädigung sein soll, den Chip zu zerstören, dann darf ich meinen Reisepass ja nur noch mit Samthandschuhen und eingetütet anfassen, weil der sich sonst ja abnützen könnte. Und ihn in der Waschmaschine mitwaschen, bei Regen in der Hosentasche zu transportieren, zu knicken oder als Notizblock zu benutzen ist dann wohl auch verboten???

Du benutzt Deinen Reisepass als Notizblock? Es ist trotzdem ein Unterschied ob ein Reisepass den normalen Belastungen des Gebrauchs ausgesetzt ist, oder Du ihn mutwillig beschädigst. --Docvalium 20:56, 12. Sep 2006 (CEST)
(ich bitte gleich im Voraus darum, meinen Eintrag jetzt nicht ganz so ernst zu nehmen:) nirgendwo in dem Pass steht, daß er nicht in einer Mikrowelle eingeführt werden darf, ebenfalls steht in der Bedienungsanleitung einer Mikrowelle nichts dergleichen :-)). Ich komm da nur drauf jetzt weil ich meinen RP aus Versehen in der Mikrowelle hatte (ich weiß auch net so recht wie er da eigentlich hingekommen ist). Übrigens bezüglich des "fremden" Eigentums habe ich vor kurzem weiter unten einen Punkt geschrieben (den hier hatte ich wohl übersehen sonst hätte es auch ganz gut hierher gepasst) -- Hartmann Schedel Prost 19:37, 2. Nov. 2007 (CET)
stimmt nicht, auf der hinteren inneren Umschlagseite steht: "Dieser Reisepass enthält sensible Elektronik und sollte mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden wie andere elektronische Geräte. Zur Erhaltung der Funktionalität insbesondere daher bitte nicht biegen, perforieren oder extremen Temperaturen oder extremer Feuchtigkeit aussetzen." SmilingBoy 11:52, 31. Aug. 2008 (CEST)

Historische Eintragung "Beruf"

Dies war der Grund, weshalb die Angabe des Berufs in früheren Pässen enthalten war. Mitte bis Ende der 1960er Jahre führte dies jedoch zu anderen Schwierigkeiten, insbesondere bei Reisen in „den Osten“, das damalige „sozialistische Ausland“.

Ohne Beispiel ist dieser Satz m. E. unbrauchbar. Welche Art von Beruf führte denn zu Schwierigkeiten? --AndreasPraefcke ¿! 23:45, 25. Nov. 2006 (CET)

Unter anderem SOLDAT oder Polizist. Entsprechende Dienstgrade wären noch viel SCHWIERIGER. - 84.44.138.153 15:26, 9. Mär. 2008 (CET)

Einleitung

Ein Reisepass ist ein Ausweisdokument, das von Staaten ausgegeben wird, um ihren Staatsbürgern Reisen ins Ausland zu ermöglichen. : Der Satz hat ein vermeidbares Passiv etc - und es dürfte klar sein, d. "Reisen ins Ausland zu ermöglichen" - schön, gibt der Staat auch Reiseproviant oder was, d.h.: erm. = Blödsinn. Siebzehnwolkenfrei 13:21, 25. Jan. 2007 (CET)

ausgetauschtes Bild

Der Artikel heißt "Reisepass" nicht "Elektronischer Reisepass". das Bild auszutauschen ist unangemessen. Ich hätte kein Problem damit, wenn das Bild des ePasses *zusätzlich* in den Artikel aufgenommen würde (z.B. statt des ausgekoppelten ePass-Logos) weiter untern. --padeluun 10:43, 17. Mär. 2007 (CET)

Manipuliertes Bild REISESPASS

Benutzer Häsk hat ein manipuliertes Bild des Österr. Reisepasses hochgeladen. Da steht REISESPASS oben ... Vielleicht sollte man sich die anderen Beiträge dieses Users auch mal genauer ansehen ... --131.130.1.135 08:36, 2. Apr. 2007 (CEST)

Vielen Dank, habe ich mal entfernt. --Docvalium 12:13, 2. Apr. 2007 (CEST)
OK, habe inzwischen auch den "REISESPASS" erkannt. --Emmridet 16:00, 2. Apr. 2007 (CEST)
Habe es mal wieder reingetan. Jemand hatte das Bild auf dem Server gestern ersetzt, habe das mal wieder rückgängig gemacht und das Bild wieder eingesetzt. Häsk hatte damit wohl nichts zu tun, seine Version ist sauber. --Docvalium 17:34, 2. Apr. 2007 (CEST)
Stimmt, Häsk ist unschuldig. Es war offenbar ein Aprilscherz von einem User namens Öö. --131.130.1.143 00:37, 4. Apr. 2007 (CEST)

Erfinder

Wer hat den Reisepass eigentlich erfunden - und wozu? Ich meine, in Albert Einsteins Biographie (Fölsing) gelesen zu haben, dass es sowas seinerzeit noch nicht gab. -- Kyber 22:56, 3. Apr. 2007 (CEST)

Oh, die Engländer wissen da mehr: "Before the First World War, passports were not widely used for international travel. Crossing a border was usually very easy, and no supporting documentation or declarations were required. They were, however, commonly used for travel within a handful of states such as the Ottoman Empire and tsarist Russia, where they were commonly held documents. During the war European governments suddenly had an interest in preventing people with useful skills or potential manpower from leaving, and keeping out spies or other security threats, so passports were demanded at border crossings. After the war the new controls were not removed and became standard procedure, although not without controversy. British tourists of the 1920s complained about the new annoyances, and especially about the attached photographs and physical descriptions, which led to a "nasty dehumanisation" in the words of one traveller. .. Following the world wars, the League of Nations (International Conference on Passports, Customs Formalities and Through Tickets, 1920), .." Mag das jemand übersetzen? -- Kyber 23:04, 3. Apr. 2007 (CEST)
War auch das Deutsche Reich an dieser International Conference on Passports beteiligt? -- Kyber 12:16, 4. Apr. 2007 (CEST)
Nicht der Beginn, aber ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Reisedokument wie wir es kennen, dürften die Chicagoer Verträge von 1944 gewesen sein, in denen die ICAO mit der weltweiten Harmonisierung und Spezifizierung von Reisedokumenten beauftragt wurden. Nicht gerade mein Spezialgebiet, aber unter icao.org sollte sich Material dazu finden. Grüße, ColaBear 15:51, 23. Jun. 2007 (CEST)
In http://www.icao.int/icaonet/dcs/7300.html, in der Originalversion, ist zu "pass" nichts zu finden. -- Kyber 17:14, 23. Jun. 2007 (CEST)
In Artikel 13 werden "Passports" kurz erwähnt. Ansonsten sind noch Artikel 23 und 37 erwähnenswert, da sie die Regulierungshoheit der ICAO für "Immigration Procedures" begründen. In wieweit sich daraus eine Spezifikationsrecht für die Reisedokumente ergibt, das schaue ich mir jetzt mal näher an... ColaBear 12:53, 25. Jun. 2007 (CEST)

Erfinder

Wie sieht es mit der Geschichte des Reisepasswesens aus? Antike, Mittelalter, Neuzeit, Moderne? War wirklich der 1. Weltkrieg der erste Anlass, um Reisepässe einzuführen?

Nein, war er nicht. es gab schon im Mittelalter "Begleitbriefe". Aber leider steht wirklich nichts über die Geschichte der Reisepässe. --JonnyBrazil 18:21, 5. Dez. 2007 (CET)

"Reisepasskarte"?

Nur eine Kleinigkeit:

Die Bundesdruckerei benutzt den Ausdruck "Reisepasskarte", der sich derzeit in einer Bildunterschrift des Artikels findet. International gebräuchlicher ist m.E. der Begriff "Datenseite" (engl. data page), der weniger irreführend ist. Als Karte stellt man sich ein selbständiges Objekt vor, was jedoch hier nicht der Fall ist. Hat da jemand Detailkenntnis? Gruß, ColaBear 15:09, 12. Mai 2007 (CEST)

In einigen Ländern werden die Personaldaten entweder auf der entsprechenden Datenseite (data page) eingetragen oder ein Aufkleber wird hier aufgebracht. Beim deutschen Reisepass bildet die Reisepasskarte einen – schon vom Substrat her – eigenständigen Kartenkörper, der mit dem Passbuch vernäht ist. Meines Erachtens ist dieser Begriff nicht irreführend. -Emmridet 20:08, 12. Mai 2007 (CEST)
Prinzipiell stimme ich zu, daß es für den deutschen Pass Sinn ergibt, von der "Reisepasskarte" zu sprechen. Andererseits finde ich es nicht optimal, wenn auf der ganzen Seite kein einziges Mal das Wort "Datenseite" vorkommt. Spätestens beim Eintrag über den vorläufigen Pass, ("Seit Januar 2006 wird der neue Vorläufige Reisepass gemäß den Mindestsicherheitsstandards in der EU ausgestellt: Er enthält einen fälschungsgesicherten Aufkleber mit den Daten des Passinhabers und ist maschinenlesbar. Dieser Aufkleber stellt die „Reisepasskarte“ dar.") könnte sich der Eindruck verfestigen, daß "Reisepasskarte" und nicht "Datenseite" den Fachbegriff darstellt. Mein Vorschlag: Änderung in "Datenseite" im gerade zitierten Satz, sowie Anpassung der Einleitung beim deutschen Pass, z.B. aus "sowie einer hierin eingebundenen Kunststoffkarte mit Papier-Inlett (der Reisepasskarte), die die persönlichen Daten des Antragstellers enthält" ein "Die Datenseite, die in einem Pass die persönlichen Daten des Antragstellers enthält, ist im Falle des deutschen Passes eine in das Passdokument eingebundene Kunststoffkarte mit Papier-Inlett (die Reisepasskarte)". --Fipptehler 07:54, 13. Mai 2007 (CEST)
Guter Vorschlag, den ich unterstützen möchte. --Emmridet 10:22, 13. Mai 2007 (CEST)
Sehr gut gelöst. Nächster Wunsch: Da seit der Einführung der Chips schon fast zwei Jahre vergangen sind, zudem das Bild praktisch einen beliebigen ICAO-konformen Pass darstellt und der Begriff "Datenseite" allgemeinverständlicher zu sein scheint, möchte ich als Bildunterschrift vorschlagen, statt
  • "Reisepasskarte mit biometriefähigem Foto gemäß den geänderten Vorschriften", besser:
  • "Datenseite mit biometriefähigem Foto"

zu verwenden. Was meint ihr? Viele Grüße, ColaBear 19:45, 15. Mai 2007 (CEST)

Fände ich gut. --Fipptehler 19:56, 15. Mai 2007 (CEST)

Redundanz: Umstrittene Gründe für den ePass

Durch die Einfügung des Absatzes über die Häufigkeit der (Ver-)Fälschung deutscher Pässe im Abschnitt Schutzziele haben wir jetzt Redundanz zum Abschnitt Entstehungsgeschichte. Dort steht im Wesentlichen das Gleiche zum Zweifel an den Begründungen durch den damaligen Innenminister. Ich würde es eher bei den Schutzzielen stehen lassen und aus der Entstehungsgeschichte entfernen, traue mich aber nicht, das anzurühren - es ist politisch umstrittene Materie. Eure Meinungen? Freundliche Grüße, ColaBear 15:39, 23. Jun. 2007 (CEST)

Wie ist das mit Sichtvermerken?

Wenn man einen neuen Pass beantragt, kann man dann Visa etc. übertragen lassen oder laufen sie mit dem Ablauf des Passes ab? Im Detail geht es um ein unbefristetes Nichteinwanderer-Visum der Vereingten Staaten, das in meinem seit 1999 abgelaufenen Kinderausweis eingetragen ist. Einen Reisepass habe ich nicht. --E-qual !!! 19:46, 18. Sep. 2007 (CEST)

Da sowas eh nur die Botschaft machen könnte, wendest Du Dich am besten an die. --Docvalium 20:40, 18. Sep. 2007 (CEST)

zu viele Weblinks

Hallo.
Unter Weblinks findet sich eine lange Liste an Weblinks. Man sollte da einmal aufräumen (siehe z. B. "Reisepass auf Reisen schützen", WP:WEB#Allgemeines). Das will ich aber lieber den Artikelbetreuern überlassen. --Euku B ¿ 09:15, 3. Nov. 2007 (CET)

Praxistauglichkeit der biometrischen Merkmale

Man könnte noch einen Abschnitt über Praxistauglichkeit der biometrischen Merkmale in den Artikel einfügen. Als Grundlage könnte die BioP II Studie und die Kommentare des CCC dienen:

oder weiß jemand noch weitere Quellen? Gruß Azrael. 13:50, 21. Dez. 2007 (CET)

Mit Verlaub, das halte ich für keine gute Idee. Ein Link auf den entsprechenden Artikel Biometrie wäre wohl angemessener. Denn sonst starten wir hier eine unendliche Diskussion um Lebenderkennung (aka Kopienerkennung) der Sensoren, überwachte versus unüberwachte Szenarien, multimodale Biometrie, Angriffsszenarien auf Biometrie in Vereinzelungssituationen usw usf. Alles interessante Themen, aber sie gehören in den Artikel über Biometrie und nicht hierhin. Den in der ARD gezeigten Angriff auf einen biometrisch ausgestatteten Warenhauskiosk (ohne Kopienerkennung, unüberwacht) fand ich amüsant, das Ergebnis vorhersagbar. Aber in dem Beitrag kam keine Grenzkontrolle vor. Was also hat er mit dem ePass zu tun? Dass es um Fingerabdrücke geht? Da ist sehr viel mehr Differenzierung erforderlich. Bei aller Freude an engagierter, auch kritischer Arbeit mit Biometrie droht dem Reisepassartikel hier nur eine weitere Politisierung - einer Enzyklopädie ist das nicht würdig. Ich schlage Änderung vor. Grüße, ColaBear 14:40, 21. Dez. 2007 (CET)
Gut bemerkt. Volle Unterstützung meinerseits! LG --Emmridet 17:19, 21. Dez. 2007 (CET)

Gerüchte und Legenden

Der elektronische Reisepass ist sprengbar: Er enthält einen Chip, der auf Funksignal gesprengt werden kann und deswegen in Diplomatenpässen fehlt.

So ein Quatsch: Ist vielleicht schon mal jemanden aufgefallen, dass der Diplomatenpass sehr wohl einen Chip hat? --Emmridet 11:43, 26. Dez. 2007 (CET)

http://www.gulli.com/news/leichter-leute-sprengen-rfid-2006-08-09/ http://www.ccc.de/updates/2007/risikoexperiment-reisepass?language=de Die Diskussion um die Fingerabdrücke ist ein Ablenkungsmanöver. Die 1- und 2-Euro-Münzen haben in Zentrum und Rand einen unterschiedlichen Metallgehalt, sodaß sie ständig ein elektromagnetisches Feld generieren, welches den allergieerzeugenden Nickel und das tödliche Nickelcarbonyl aktiv in den Körper schleudert. Ferner speist der Strom das RFID, das sich bei den neuen Personalausweisen unter dem Punkt unter dem Lichtbild befindet.

Wieder Quatsch: Der jetzige deutsche Personalausweis beinhaltet überhaupt keinen Chip. Das rote Feld ist Bestandteil des Sicherheitselements Identigram. --Emmridet 11:53, 26. Dez. 2007 (CET)

In Brüssel wird ein international nutzbarer Großrechner geplant, der drei Stockwerke hoch ist, La Bete (das Tier, auch die Bestie) heißt und von dem Computeranalytiker Dr. Hanrik Eldeman betreut wird. http://www.truthorfiction.com/rumors/b/beastofbelgium.htm

(Die Seite trägt den Vermerk "Science Fiction", ein alter Trick des Bevölkerungsmanipulations- und -reduktionsprogramms, seine Verbrechen zu verschleiern, bis sie unentrinnbar sind. Ein weiteres Beispiel ist die UFO-Legende, wobei es sich tatsächlich um die Schauberger'schen Implosionsmotoren handelt.)

Das System dient u.a. der Überwachung von Menschen, die einen Identifikationschip (RFID) tragen. Quelle: Realis, 1997, S. 72. Natürlich kann La bete Signale nicht nur empfangen, sondern auch senden, könnte also z.B. künstliche Herzstillstände erzeugen. Man kann also die Renten von, sagen wir, 100.000 EuropäerInnen / Jahr kassieren, indem man sie durch einen Zufallsgenerator von La Bete töten läßt. Es würde kaum auffallen, denn der künstliche Herzstillstand ist vom natürlichen nicht zu unterscheiden.

Wir benötigen ein direktdemokratisches Ombuds-System, um solche Staatsverbrechen zu verhindern.

Derartige Wünsche bitte an die Bundesregierung richten und nicht dieses Forum missbrauchen! --Emmridet 11:53, 26. Dez. 2007 (CET)

Dr.med.Heinz Gerhard Vogelsang, Internist u. Arzt f. Naturheilverfahren. Homöopathie. Leydelstr. 35, D-47802 Krefeld. xxx

Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.131.29.23 und wurde am 6. November 2007 um 19:47 Uhr verfaßt. --Fipptehler 11:26, 26. Dez. 2007 (CET)

weitere Belege dazu: [3]

Passive Authentication

Also, ich hab mir jetzt die gesamte Diskussion durchgelesen und festgestellt, dass hier mehr oder weniger Fachleute oder sehr Interessierte diskutieren. Aber obwohl der Reisepass-Artikel interessant ist, ist er doch etwas lang und unübersichtlich geworden und insbesondere finde ich den (für mich) wichtigsten Teil zu den ICAO-Bestimmungen bzw. wie sie in den Ländern umgesetzt werden einfach zu kompliziert. Gibt es für diese ganzen schweren, englischen (bzw. deutschen Fach-)Wörter (passive authentication...)keine verständlichen Übersetzungen? Ich weiß jetzt immer noch nicht so richtig, was mit meinen Daten passiert. Bitte um Aufklärung. Gruß Melitta

Moin, da stimme ich zu, der Artikel ist länglich, er enthält reichlich Kürzungspotential. Es sollte Sinn ergeben, wenn man die komplizierten ICAO-Verfahren (BAC, EAC, AA usw) in eigene Artikel ausgliederte und verlinkte. Wie man die Begriffe vereinfacht, das weiß ich leider auch nicht. Beispielsweise ist EAC wirklich so übel komplex - nein, kompliziert! - dass ein Mathestudium als Vorbereitung zum Verständnis nicht unangebracht wäre. Mir ist schon klar, dass solche Undurchsichtigkeiten nicht gerade die Akzeptanz des betroffenen Bürgers befördern. Andererseits hat der auch nicht die geringste Ahnung, wie die Geheimzahl seiner EC-Karte geschützt wird - und will es im allgemeinen auch nicht wissen. *seufz* Viele Grüße, ColaBear 12:15, 13. Feb. 2008 (CET)

Geschichtliches

Ich bin eher zufällig über den Artikel Pestbrief, der angeblich als historischer Vorläufer gilt, auf den Reisepass gestoßen und war dabei enttäuscht, dass ich hier überhaupt nichts zur Geschichte des Reisepasses finden kann, obwohl oben schon vor über einem Jahr der fehlende Geschichtsabschnitt festgestellt wurde. Die Einführung von Reisepässen und deren historische Umstände sind sicher sehr interessant. Vor allem das Zustandekommen internationaler Abkommen in den letzten zwei- bis dreihundert Jahren wäre zum Verständnis des internationalen Passwesens sicher hilfreich und wertvoll. Es wäre schön, wenn Autoren mit dem entsprechenden Fachwissen solche Informationen noch hinzufügen würden. -- Qhx 10:51, 25. Mai 2008 (CEST)

Habe ein ganzes Regal voll Literatur über die Geschichte des Passwesens. Nur: gehört das in Reisepass oder Pass (Dokument)? Oder lieber einen eigenen Eintrag zur Geschichte des Passwesens anfangen und von beiden verlinken? -- Furukama 12:48, 26. Jun. 2008 (CEST)

Österreich-Pass

Aus gegebenen Anlass: Bitte keinen Editwar vom Zaune brechen: Die Informationen zum Ö-Pass sind fachlich nicht korrekt formuliert und gehören hier nicht rein. Der Artikel behandelt den Reisepass im Allgemeinen. Für die anderen Länder gibt es auch keine genauen Darstellungen der Sicherheitselemente und des Layouts, die ohnehin ständig irgendwelchen Änderungen herstellerseits unterliegen. Wer soll sowas pflegen? Deshalb: Bitte nicht mehr einbauen!!! --Angiemaus 08:45, 23. Jun. 2008 (CEST)

Aus der verlagerten Diskussion mit Benutzer:Clik!:
Den Artikel "Informationen zur Gestaltung zum Österreichischen Reisepass" ist nötig, weil ich Österreicher bin und jeder der den Artikel aufruft, wissen sollte, wie ein Österreichischer Reisepass aussieht und aufgebaut ist! Ich finde es nicht trotzdem nicht okay, ich dachte immer, Wikipedia ist eine "freie Enzyklopädie". Wenn ein Österreicher noch nicht mal reinschreiben darf, wie der Reisepass von seinem Land gestaltet ist, ist für mich Wikipedia nicht mehr frei! Entscheidungsfreiheit gehört dazu! Gruß Clik!
Hier geht es nicht um Deine Meinungsfreiheit und das, was Du persönlich denkst, was ein Landsmann von Dir im Artikel vorfinden sollte, sondern darum, wie ein Artikel aufgebaut ist. Wenn Dir soviel daran liegt, Deine Informationen, die übrigens fachlich unkorrekt formuliert sind, zu kommunizieren, dann schreibe einen eigenen Artikel zum österreichischen Reisepass und die Welt ist in Ordnung. Gruß Detlef. --Emmridet 13:38, 24. Jun. 2008 (CEST)
Also nimm den ganzen Absatz und bilde das Stichwort "Euro-Pass von Österreich" und wenn Du wirklich gut bist dann beschreibe auch den alten dunkelgrünen Pass vonb Österreich und vergiss nicht das da ein interessanter Füllstoff für den PVC-Einband verwendet wurde: jenes Transparentpigment vom Neuendorfer See; ein Quarz der deshalb im PVC verwendet werden konnte weil er von Natur feinkörnig und mit "--" umgeben war. Das wäre ja eigentlich der Österreich-Pass, wie gesagt heute hat ja auch die Alpenrepublik den Euro-Pass und das sind Sicherheitsmerkmale wie im deutschen Euro-Pass oder auch (??) im polnischen. Das Ende der Fahnenstange sollte nun erreicht sein. --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 19:02, 24. Jun. 2008 (CEST)

Bilder

Sind Reisepässe amtliche Werke? KönigderKarottenblumen 21:26, 16. Jul. 2008 (CEST)

Vornamen im maschinenlesbaren Bereich

Der Artikel behauptet, im maschinenlesbaren Bereich sollten Vornamen (also Plural) stehen:

„Im optisch maschinenlesbaren Bereich der Passkarte befinden sich folgende Informationen: Vornamen, […]“

Im Beispiel-Reisepass (und auch in meinem eigenen) ist es aber nur der erste Vorname, der zweite steht nur im oberen Teil:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg

Und im Artikel Maschinenlesbarer Bereich wiederrum sind mehrere Vornamen im Beispiel aufgeführt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Adenauer_MRZ_2.jpg

Was stimmt jetzt? Was ist der Normalfall?
(Und nebenbei, was auch der Grund ist, warum es mir aufgefallen ist: Was sollte ich in meinem Visaantrag benutzen? Alle Vornamen wie im oberen Teil des Reisepasses oder nur den aus dem maschinenlesbaren Teil?) --87.150.96.42 16:21, 14. Aug. 2008 (CEST)

Fingerabdrücke: Bilder versus "Verformelung"

Hallo,

in europäischen ePässen werden die Bilder von Fingerabdrücken gespeichert, nicht "Verformelungen" wie etwa Minutien. Grundlage ist die Entscheidung der europäischen Kommission K(2006) 2909 endg. vom 28. Juni 2006. Dort heißt es im Abschnitt 2.2.3. explizit: "Die Fingerabdrücke sind als BILDER gemäß [5] zu speichern." Die Großschreibung des Worts BILDER steht sogar so im Text, siehe [4]. Die Bilder werden mit dem dem Verfahren WSQ komprimiert, das ist so eine Art JPG für Fingerabdruckbilder.

Die Referenz 5 ist die ISO 19794-4, Biometric data interchange formats -- Part 4: Finger image data.

Gruß ColaBear 14:13, 26. Okt. 2008 (CET)

zu Reisepass#Einreise_in_die_USA_ohne_elektronischen_Reisepass

Wie sieht es denn mit den Pässen aus, die zwischen dem 26.10.2005 und dem 01.11.2005 ausgestellt wurden? Auf der Registrierungsseite des Visa Waiver Program (Wer ist berechtigt, das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) in Anspruch zu nehmen?) stehen folgende Informationen:

Falls ein Reisepass am 26.10.2005 oder danach ausgestellt oder erneuert/verlängert 
wurde und nicht den folgenden Anforderungen entspricht, muss der Reisende ein Visum beantragen:
  1. Maschinenlesbare Reisepässe, die am 26.10.2005 oder danach und bis zum 25.10.2006 ausgestellt   
  oder erneuert/verlängert wurden, müssen den folgenden Anforderungen entsprechen. Es ist ein 
  Digitalfoto erforderlich, das auf der Datenseite des Reisepasses aufgedruckt ist, ODER ein
  integrierter Chip, der Informationen der Datenseite enthält (ePass). Bei einem Digitalfoto handelt 
  es sich um ein Foto, das auf das Blatt aufgedruckt und nicht in den Reisepass eingeklebt oder 
  einlaminiert ist. 

Ein Pass hat das Ausstellungsdatum 28.10.2005, ist also noch ohne Chip - das mit dem nicht eingeklebten oder einlaminierten Digitalfoto lässt sich am fertigen Reisepaß ja nicht realisieren, also muß man ein Visum oder einen neuen Paß beantragen? --Bassaar 02:35, 8. Jan. 2009 (CET)

Der deutsche Reisepass genügt im obigen Fall dem Teil der Anforderung, die sich auf das Lichtbild bezieht. Dieses ist bei Reisepässen im fraglichen Zeitraum in die Datenseite integriert und nicht eingeklebt oder -laminiert. --Fipptehler 18:51, 16. Jan. 2009 (CET)

Angriffe auf BAC mit Datenbankinformationen

Hallo,

im Abschnitt Datenschutz weist jemand darauf hin, dass das Auslesen von Passdaten trotz BAC auch ohne Aufklappen des Dokuments möglich sei, wenn die Daten der maschinenlesbaren Zeile zuvor in eine Datenbank eingetragen wurden. Dies erlaube eine Identifikation.

Die Behauptung ist nicht richtig. Ein Angreifer könnte lediglich versuchen, mit den Daten eines oder weniger Dokumente ein in der Nähe befindliches Dokument anzusprechen. Falls dies mit einer Datenübermittlung reagiert, dann ist es damit detektiert. Die Limitierung auf einen oder wenige Datensätze folgt aus dem Zeitbedarf für eine Verbindungsherstellung im Fall falscher Schlüssel. Ob sich aus diesem Szenario ein reales Risiko für den Schutz persönlicher Daten ergibt, erscheint äußerst fraglich. Er gäbe deutlich einfachere Methoden, die Anwesenheit einer bereits bekannten Person festzustellen. ColaBear 18:34, 16. Jan. 2009 (CET)

Umzug

Wie oft kann man bei einem Reisepass umziehen, ohne dass ich einen neuen beantragen muss? Es gibt nur ein paar Felder; was aber passiert, sobald diese voll sind. Sind dann wieder 60€ zu entrichten für ein ganz neues Exemplar? (nicht signierter Beitrag von 84.162.70.57 (Diskussion | Beiträge) 22:50, 15. Feb. 2009)

Dann wird vermutlich mal eine andere Seite verwendet. Außerdem glaube ich nicht, dass man verpflichtet ist, diesen Eintrag vornehmen zu lassen. Das sind beides nur Vermutungen von mir, Aufklärung wäre mal interessant. --77.4.47.147 06:29, 12. Aug. 2009 (CEST)
Nur mal so zur Erinnerung: Im Reisepass wird überhaupt keine Adresse eingetragen. Deshalb kann man so oft umziehen wie man will, ohne dass es den Reisepass tangiert. Wichtig ist in diesem Fall die aktuelle Meldebescheinigung bzw. die Eintragung der Wohnanschrift im Personalausweis. --Detlef ‹ Emmridet 09:57, 12. Aug. 2009 (CEST)
Ja aber der Wohnort steht drin und ist bei Umzug zu ändern. Das haben dann gern die Bewohner im Grenzgebiet wegen der Zollfreimenge vergessen. Ober ist es neuerdings anders?[5]--Iclandicviking 12:54, 1. Jul. 2011 (CEST)

ID zwingend mit biometrischen Daten in der Schweiz???

Meines Wissens werden gemäss der Vorlage nur die Pässe zwingend mit biometrischen Daten versehen. Bei den IDs kann der Bundesrat dies in eigener Kompetenz entscheiden. (nicht signierter Beitrag von 213.160.63.49 (Diskussion | Beiträge) 07:29, 5. Mai 2009 (CEST))

Neun Monate lang stand dieser absolute Schwachsinn im Artikel im Artikel und niemand hat es bemerkt und korrigiert! *Kopfschüttel.* Sogar gesichtet wurde diese Falschinformation. Debianux 20:44, 17. Mai 2009 (CEST)

Lesenswert-Kandidat?

Ich finde diesen Artikel sehr gut und würde ihn gerne als Kandidat für lesenswerte Artikel einstellen. Was halten die Autoren davon? Pittigrilli 17:08, 2. Aug. 2009 (CEST)

Hm, weiß nicht. Hab hier zwar auch a bisserl beitragen können, aber einen Vorzeigeartikel stelle ich mir anders vor. Er ist derzeit noch überfrachtet mit technischen Details, die ein eigenes Lemma erhalten sollten. Auch die Gliederung ist erkennbar historisch gewachsen und dementsprechend verstrubbelt. Beispiel: Es erscheinen in Europa überhaupt keine anderen Pässe als ePässe mehr. Dies sollte sich auch in der Gliederung ausdrücken. Was man dem Artikel zum jetzigen Zeitpunkt zugute halten kann, ist die einigermaßen funktionierende Balance des POV angesichts eines politisch stark umstrittenen Themas. Wenn ich mal ein bisschen Zeit fände ... Gruß, -- ColaBear 22:36, 2. Aug. 2009 (CEST)
Möchte mich als Ko-Autor dem Vorredner vollinhaltlich anschließen. Ich befürchte, dass bei einer Kandidatur der Schuss in die falsche Richtung geht. Lieber erstmal ins Review einstellen. LG --Detlef ‹ Emmridet 09:55, 4. Aug. 2009 (CEST)
Na dann macht doch mal ;-) Pittigrilli 21:42, 11. Aug. 2009 (CEST)

Biometrischer Reisepass

Die von Benutzer:3122WIKI vorgenommene Änderung, nun garnichts mehr über den biometrischen Reisepass zu sagen und das Ganze einfach in einen anderen Artikel zu kopieren, halte ich für kontraproduktiv und widerspricht imho den Urheberrichtlinien von Wikipedia. Wie sehen das die anderen? --Detlef Emmridet 21:12, 4. Aug. 2010 (CEST)

Absolut richtig, hier sind entscheidende Passagen einfach verlagert worden. Die grundlegenden Dinge des biometrischen Reisepasses sollten zumindest in den Grundzügen dargestellt werden. Bitte reverten oder entsprechend anpassen! Angiemaus 07:16, 5. Aug. 2010 (CEST)
Ich hatte die Vorstellung, dass da noch einige ausgelagerte Sätze wieder in diesen Artikel zurückköpiert werden. Ja es ist doch tatsächlich so, dass bei soviel Material im Hauptartikel ein Exzerpt dessen im Stammartikel geäußert wird. Was und warum, die Ablaufabsätze müssten nicht. Und vorallem, wer verlagert stellt auch den Inhalt im Stammartikl dar. --Paule Boonekamp 07:46, 5. Aug. 2010 (CEST)
Ich hab ihm mal was auf seine Diskussionsseite geschrieben in der Hoffnung, dass er reagiert. --Detlef Emmridet 08:10, 5. Aug. 2010 (CEST)

Bitte die länderspezifischen Details auslagern

Hallo zusammen, ich bitte darum die Länderspezifischen Details (hier hauptsächlich den Deutschen Reisepassteil) in eigene Artikel auslagern. Für die Schweiz gibt es ja schon einen entsprechenden Artikel, gleiches sollte auch für Österreich Reisepass (Österreich) und Deutschland Reisepass (Deutschland) gemacht werden. Vielen Dank kandschwar 10:54, 12. Dez. 2010 (CET)

Abbildung Datei:Reisepass_BRD_1980.JPG im Abschnitt Reisepass in Deutschland ...

Im Artikel steht, dass der abgebildete Reisepass bis 1988 Verwendung fand. Tatsächlich liegt mir jedoch genau dieser Reisepass mit grünem Einband aus dem Jahr 1995 vor (Herausgabedatum). Entweder ist die Abbildung oder der Text falsch --Langinger 10:08, 14. Jun. 2011 (CEST)

Hier muss unterschieden werden zwischen dem „alten“ grünen Reisepass bis Ende 1987 und dem danach ausgegebenen Vorläufigen Reisepass, der – auch heute noch – einen grünen Einband hat. --Detlef Emmridet 10:35, 14. Jun. 2011 (CEST)
Hallo Detlef. Entschuldigung, die Löschung war keine böse Absicht. Bin noch nicht so sehr mit Wikipedia als Editor vertraut und mach sicher noch den ein oder anderen Fehler. Ich hatte hier nachgelesen, dass man einen Thread löschen soll/kann, wenn es sich nur um Kleinigkeiten handelt. Wollte eigentlich nur alles richtig machen. :) --Langinger 23:18, 15. Jun. 2011 (CEST)

Eigentum der BRD

Ich quote mal ...dass es sich um Sachbeschädigung handelt, da der Reisepass Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist - wie schauts den eigentlich nun damit aus: der Inhaber ist ja Deutscher und somit de facto und de jure die Bundesrepublik - also gehört der Paß eigentlich auch ihm, da ja in einer Demokratie das Volk nicht wie in einer Diktatur oder Monarchie von der Regierung getrennt ist (nicht zu vergessen: in einer Demokratie geht laut Grundgesetz-Artikel 20, Absatz 2 bekanntlich alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird von diesem ausgeübt...). Das fiel mir spontan dazu ein. Meinungen? -- Hartmann Schedel Prost 15:10, 1. Nov. 2007 (CET)

Was ist das denn für ein verquerer Gedanke? Das würde dann ja bedeuten: Ich kann z.B. das Berliner Reichstagsgebäude nach Lust und Laune beschädigen. Denn ich bin Deutscher und kann mit meinem Eigentum tun und lassen, was ich will....Selten so einen dummen "Gedanken" gehört/gelesen --217.236.158.225 12:33, 2. Nov. 2007 (CET)

ich halte jetzt zwar diese Kombination/diesen Gedankenschritt für ein bißchen merkwürdig, aber bitte - jeder wie er meint - du solltest allerdings Abstand davon nehmen, Bausparer zu werden, wenn Du ein (in der Regel doch recht kostenintensives) Gebäude solcherart mit einem Fetzen Papier gleichstellst :-) -- Hartmann Schedel Prost 19:18, 2. Nov. 2007 (CET) - Nachtrag: im Übrigen ging ich weniger auf die Zerstörung los, sondern eher auf die Eigentums-Verhältnisse -- Hartmann Schedel Prost 15:48, 3. Nov. 2007 (CET)
Wenn du Aktieninhaber einer AG bist, dann bist du zwar auch Miteigentümer, aber das berechtigt dich dennoch nicht, die Gebäude, Einrichtugnen usw. der AG zu beschädigen. --78.43.182.189 07:04, 17. Sep. 2010 (CEST)

Hier geht es aber immer noch nicht darum etwas zu beschädigen, sondern um Eigentumsverhältnise. Laut UNO werden wir als Germany, also Deutschland geführt. Ausweise und Pässe werden merkwürdigerweise aber von einer Bundesrepublik Deutschland ausgegeben. Kurz um, auf den Ausweisen und Pässen müßte daher NUR Deutschland stehen ohne Bundesrepublik. Die UNO erklärt die DDR und BRD für erloschen, da sie zu -Germany- fusionierten. Deutschland ist Völkerrechtlich anerkannt, die BRD ist es nicht. Aus diesen Grund tragen unsere Reisepässe ja auch aussen den Reichsadler von 1937 (6 Federn pro Flügel) und innen den Bundesadler von 1949 (7 Federn pro Flügel). zwoologe--89.247.66.126 15:14, 9. Aug. 2011 (CEST)

Bundesadler

Kann jemand sagen, warum nicht der 'Deutsche Bundesadler' auf dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland aufgedruckt ist? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 88.70.171.94 (DiskussionBeiträge) 11:48, 14. Dez. 2008)

Vielleicht ist es ja Deiner Aufmerksamkeit entgangen, aber der Bundesadler ist auf der Vorderseite der Passkarte im Unterdruck rechts eingearbeitet. Darüber hinaus ist er im Identigram über dem Lichtbild enthalten und unter Halogenlicht relativ gut in Form eines Hologramms zu erkennt. Außerdem ist er auf jeder Seite (also auch auf dem Cover) zu erkennen. Also: Augen auf! Gruß Detlef ‹ --Emmridet 11:56, 14. Dez. 2008 (CET)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dazu habe ich noch eine Frage: Hat der Bundesadler nicht 5 Federn an jedem Flügel? Gruß jens (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 88.70.171.94 (DiskussionBeiträge) 12:16, 14. Dez. 2008)
Hallo Jens, es gibt verschiedene Abbildungen des Bundesadlers. Je nach Verwendung werden also unterschiedliche Darstellungen verwendet. Und bitte immer mit den vier Tilden unterschreiben! Liebe Grüße Detlef ‹ --Emmridet 16:29, 14. Dez. 2008 (CET)

Aussen auf dem Reisepass ist der Reichsadler von 1937 eingeprägt. Innen hingegen ist einer der vielen vielen vielen verschiedenen Bundesadler abgebildet. Die erklärung findet man auf der Homepage der UNO. Bei memberstates werden wir als GERMANY geführt und diesbezüglich steht dort auch noch eine weitere erklärung dazu. Sinngemäß sind DDR (GDR) und BRD (FRG) erloschen da sie zu Germany fusionierten. Da wir als Deutschland geführt werden darf aussen auf dem Pass auch kein Bundesadler abgebildet sein, denn die Bundesrepublik Deutschland als Verwaltung der Besatzungsmächte und dessen EINHEITLICHER Bundesadler ist bei der Wiedervereinigung ja erloschen. Nur komisch das diese BRD noch immer auf Ausweisen und Reisepässen geführt wird, nicht wahr? Warum gibt es so viele unterschiedliche Bundesadler? Weil es sich bei dem Bundesadler um kein Staatswappen mehr handelt, denn wäre er ein Staatswappen dann wäre er EINHEITLICH gestaltet. Das Staatswappen unterliegt Normen die International anerkannt sind. Diese Normen unterbinden quasi eine freie künstlerische gestaltung von Staatswappen, denn die Norm verlangt 1 (in worten E I N) EINHEITLICHES Staatswappen. Die verschiedenen Bundesadler sind die Firmenlogos der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Deutschland wird von dieser GmbH NUR verwaltet. Deutschland kommt gar nicht erst zum tragen sondern soll sang und klanglos in der EU verschwinden. Und jetzt kommt ihr, ihr Brüder des Lichts, und versucht uns immer noch hinter selbiges zu führen?! zwoologe--89.247.66.126 15:59, 9. Aug. 2011 (CEST)

Reisepass West für "DDR-Bürger" vor der Wiedervereinigung

Einige meiner Bekannten in der DDR waren auch vor der Grenzöffnung im Besitz eines West Reisepasses und reisten damit in "westliche" "Drittländer". Einerseits haben dies so die DDR Behörden nicht mitbekommen, andererseits galten sie in den Drittländern so nicht als "DDR Bürger". Musste man dazu einen Nebenwohnsitz in der BRD anmelden oder wurde sogar auch der "DDR" Wohnsitz eingetragen. Noch im Frühjahr 1990 habe ich mir für meinen DDR Reisepass für 38,40 Mark Ost ein Visum für Italien in Ostberlin besorgt. Hätte ich mir auch ein paar S-Bahn Stationen weiter in West-Berlin einen West Reisepass ausstellen lassen können und mir so das Visum gespart? Datei:VisumDDRReisepassItalien.JPG--Iclandicviking 12:24, 1. Jul. 2011 (CEST)

Bei Westberlinern ist mir bekannt, dass sie einen fiktiven 2. Wohnsitz außerhalb Berlins benötigten, um als vermeintlicher Nicht-Westberliner in die DDR reisen zu dürfen. Nach Ostern (ich glaube 1971) war das dann nicht mehr erforderlich. Dmicha 13:14, 17. Nov. 2011 (CET)

Namensschreibweise Groß/Klein

Kenne verschiedene deutsche Reisepässe der BRD, in denen unterschiedliche Namensschreibweisen verwendet werden. Mal der Name vorwiegend mit Großbuchstaben (mit Ausnahme von ß) mal vorwiegend mit Kleinbuchstaben (mit Ausnahme des ersten Buchstaben). Nach welcher Richtlinie wird hier vorgegangen? Wenn das Bild des Passes von Max Mustermann dem aktuellen Zustand entspricht, scheint wieder Schreibung vorwiegend mit Großbuchstaben en vogue.--Jocme 23:06, 22. Nov. 2011 (CET)

Welches Bild von Max Mustermann meinst Du? Im Artikel ist die Personaldatenseite eines Christian Musterman (mit einem „n“ im Nachnamen) abgebildet. Grundsätzlich wird die Schreibweise in Großbuchstaben nach den Empfehlungen des ICAO vorgenommen. --Detlef Emmridet 11:25, 23. Nov. 2011 (CET)
Sorry, ja, Christian Mustermann. Offenbar hast Du recht, der ICAO-Standard 9303 legt weitgehend die Schreibung des Namens fest. Detailiert beschrieben ist die Schreibung des Namens im maschinenlesbaren Teil, es ist genau vorgeschrieben, welche Buchstaben verwendet werden (A-Z, 0-9 und >). Beim nicht-maschinenlesbaren Teil (Visual Inspection Zone, VIZ) gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum. In 8.6 note a) wird angegeben, dass Buchstaben "A to Z" verwendet werden sollen. Andererseits erlaubt note c) die Verwendung von anderen Spezialbuchstaben in der VIZ. Note c) wäre offenbar überflüssig, wenn note a) wirklich ernst gemeint wäre ... und note c) würde Andererseits auch die Kleinbuchstaben als Spezialität zulassen. In den Beispielen ist der Name in der VIZ aber jeweils groß geschrieben.
Wie dem auch sei. Ich kenne einen aktuell gültigen maschinenlesbaren deutschen/europäischen Reisepass von 2005 (ohne Chip) mit vorwiegender Kleinschreibung (mit Ausnahme des ersten Buchstaben) des Namens in der VIZ. Wie ist hier der Ablauf bei der Erstellung des Passes in Deutschland? Legt das Meldeamt die Schreibung des Namens fest? Gibt es über die ICAO-Richtlinie hinaus deutsche maßgebliche Verordnungen/Gesetze?--Jocme 10:17, 24. Nov. 2011 (CET)
Stell doch bitte mal ein Bild der Personaldatenseite des von Dir zitierten Passes hier ein, dann kann man der Sache gezielt nachgehen. --Detlef Emmridet 11:28, 24. Nov. 2011 (CET)
Nein. Mache ich nicht aus Datenschutzgründen. Außerdem wäre gezieltes "Nachgehen" kaum Wikipediazuträglich. Interessant sind lediglich die generellen Regeln/Verfahrensweisen bei der Ausstellung von Pässen. --Jocme 12:24, 24. Nov. 2011 (CET)
Du kannst ja die relevanten Daten schwärzen, ansonsten bleibt das einfach nur eine Behauptung, die nachzuweisen wäre. --Detlef Emmridet 12:36, 24. Nov. 2011 (CET)
Wenn der Name geschwärzt wird, ist die Schreibweise allerdings nicht mehr zu erkennen ;-)--Jocme 12:26, 28. Nov. 2011 (CET)
Hier ist Phantasie gefragt: Lass doch einfach den Vornamen und Teile des Nachnamens (z.B. den ersten und letzen Buchstaben) stehen. --Detlef Emmridet 14:24, 28. Nov. 2011 (CET)
Hier einfach mal ein öffentlich zugängliches Foto (mit Kleinschreibung!): http://www.flickr.com/photos/alexander_johmann/140804179/ -- 77.180.96.232 21:49, 1. Dez. 2011 (CET)
Prima! Vorwiegende Kleinschreibung scheint es also auch nach 2005 zu geben.--Jocme 16:58, 2. Dez. 2011 (CET)
Nachtrag: In neuen Pässen wird bei derselben Stelle offenbar wieder vorwiegende Großschreibung verwendet. Erklärung der Sachbearbeiterin (wie oft bei Unkenntniss): das würde automatisch vom Computer so gemacht. Gab es da evtl. mal einen Softwarewechsel?--Jocme 20:50, 30. Jan. 2012 (CET)

Bild

Ist das Bild Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg OK? Wenn es ein offizielles Muster ist, ist es IMHO unzureichend als Muster gekenntzeichnet und hat die falsche Lizenz (vgl. Personalausweis Bild mit Musteraufdruck und Lizenz amtl. Werk.) Wenn es kein Muster sein sollte, ist es erst recht problematisch und URV. --Kungfuman 14:45, 20. Apr. 2009 (CEST)

Endlich mal jemand, dem das auch aufgefallen ist. Du hast in jedem Fall recht, dass das Bild kein offizielles Muster im Sinne eines entsprechenden Dokumentes ist und nehme es bis auf Weiteres mal aus dem Artikel heraus. LG --Detlef ‹ Emmridet 15:05, 20. Apr. 2009 (CEST)
Nein, es ist mein eigener Reisepass, den ich abfotografiert und per EBV abgeändert habe. Und jetzt? Dein "Bis auf Weiteres" ist 1 1/2 Jahre her. Hauptsache mal was rausgenommen und fertig. 'Du bist Wikipedia', und zwar die WP, an der niemand mehr mitarbeiten will. --VisualBeo 15:27, 29. Okt. 2010 (CEST)
Vielleicht ist es ja Deiner Aufmerksamkeit entgangen: Bei dem Bild ging es um ein unzureichend gekennzeichnetes Muster mit falscher Lizenz. Und da sich hieran nach 1½ Jahren nichts geändert hat, bleibt es halt so. --Detlef Emmridet 21:48, 29. Okt. 2010 (CEST)

Warum wird das Bild hier und in anderen Artikeln wieder verwendet?--Holgado (Diskussion) 14:34, 29. Mär. 2012 (CEST)

Richtig bemerkt! Ich hab es wieder rausgenommen, da es kein offizielles Musterdokument ist. --Detlef Emmridet 14:57, 29. Mär. 2012 (CEST)
zK:Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Datei:Biometrie-reisepass-deutsch.jpg --Holgado (Diskussion) 00:35, 30. Mär. 2012 (CEST)
Müsst ihr denn päpstlicher sein als der Papst? Der einzige der sich an der Abbildung stören könnte ist der Passinhaber. Der hat aber das Foto gemacht...Bin auf jeden Fall dafür das Bild zu behalten, weil es den Artikel sinnvoll bereichert. --92.229.56.233 00:48, 30. Mär. 2012 (CEST)
Was heißt denn hier „päpstlicher sein als der Papst?“ Entweder wir haben WP-Regel, an die wir uns halten, oder jeder macht das, was er will. Da es aber die Regeln gibt, sollten wir uns auch daran halten. --Detlef Emmridet 09:11, 30. Mär. 2012 (CEST)

Familienpass

gab es bis in die 70er Jahre, und zwar nicht nur für Kinder sondern auch für Ehepaare in Deutschland. Fehlt noch --93.135.45.118 20:02, 11. Mai 2012 (CEST)

Gültigkeit alter, grüner Reisepässe (at)

Also mein alter Reispass war definitiv (ohne Verlängerung) 10 Jahre gültig, insofern ist

 [...] den alten grünen Pässen, die nur fünf Jahre galten, dafür aber einmal verlängert werden konnten.

einfach falsch. Widerspricht ja auch irgendwie dem nachfolgendem Satz, der sagt, dass auch im Ausland ausgestellte Dokumente 10 Jahre gültig waren.

Tut mir leid, aber die grünen galten wirklich nur fünf Jahre. Über solche die im Ausland ausgestellt wurden kann ich nichts sagen. --K@rl 20:15, 26. Jun 2006 (CEST)
Die Aussage "die grünen galten wirklich nur fünf Jahre" ist definitv falsch. Vor der Einführung der roten

Pässe gab es nur grüne Pässe. Diese waren je nach Alter des Besitzers fünf oder zehn Jahre gültig, genau wie heute. Wer also 1950 geboren wurde und 1980 einen Pass beantragt hat, hat einen grünen bekommen, der 10 Jahre gültig war. Mvb 21:32, 1. Nov. 2007 (CET)

Naja, mein grüner BRD-Pass von 1986 war 5 Jahre gültig, konnte aber zweimal um je 5 Jahre verlängert werden. Leider wurde er 1991 aber nicht verlängert, denn es waren zwischenzeitlich die bordeauxroten BRD-Pässe (10 Jahre gültig, keine Verlängerung möglich) eingeführt worden. Beide Pässe liegen mir entwertet heute noch vor wegen enth. Visa. mfg --Drdoht (Diskussion) 17:58, 25. Jun. 2012 (CEST)

Zum Thema Sicherheit/Duplizierbarkei

Heisst es im Artikel: "Lesegeräte, die sich nur auf die im RFID-Chip gespeicherten Daten stützen würden, könnten hiermit getäuscht werden, solche finden jedoch im Grenzschutzbetrieb keine Anwendung."

Die an englischen Flughäfen eingesetzten e-Pass Gates lesen doch den Chip aus und vergleichen die biometrischen Daten dann mit dem Gesicht, das in die Kamera blickt? Wäre also bei identischem Gesicht, aber verändeem zB Namen bei einer optischen Sichtkontrolle dies nicht ein Angriffsszenario? (nicht signierter Beitrag von 88.153.246.192 (Diskussion) 23:20, 13. Apr. 2013 (CEST))

Expresspass

Zum einen ist der Expresspass heute schon in 48 Stunden lieferbar, nicht nur in 72 Stunden!

Zum anderen war ich heute auf einer Schulung in unserem Regionalen Rechenzentrum, dort wurde uns Sachbearbeitern (ich erfasse Reisepassanträge) mitgeteilt, dass geplant sei, den Expresspass auch innerhalb von 24 Stunden ausstellen zu können. Die Gebühr solle sich auf 500 Euro belaufen! Weiß da jemand von Euch schon was genaueres? Grüße Juanzorro

Obige Frage besteht bereits seit 16:55, 2. Jun. 2008 ! Laut [6][7] ist ein "Expresspass" ein Pass, der von der Bundesdruckerei GmbH innerhalb von zwei Werktagen (48 Stunden) erstellt wird, sofern die Bestellung bis 12:00 Uhr eingegangen ist. Auf etlichen kommunalen Behörden-Wegweiserseiten im Internet ist jedoch weiterhin von 72 Stunden die Rede. Hinweise für einen Expresspass innerhalb 24 Stunden sind bei einer kurzen Internet-Recherche nicht aufgefallen. Wie soll mit der Anfrage weiter verfahren werden? Anpassung des aktuellen Artikels und Löschen dieser Diskussion? Theklun (Diskussion) 17:22, 1. Mai 2013 (CEST)

Alter

Mit welchem Alter kann man den Reisepass beantragen? Gibt es eine überschneidung mit dem Kinderreisepass? (nicht signierter Beitrag von 77.190.17.77 (Diskussion) 21:33, 29. Jan. 2014 (CET))

Verfassungsbeschwerde

Ich finde, die momentan laufenden Verfassungsbeschwerden haben eine detaillierte Beschreibung verdient. In jedem Fall ist die momentane Einordnung unter "Entstehungsgeschichte" irgendwie unpassend, dann schon eher unter "Datenschutzrechtliche Problematik" oder in dem Absatz über die zweite Stufe.88.65.90.98 17:18, 10. Mär. 2008 (CET)

Moin, die Sortierung ist in der Tat unglücklich. Das ist aber ein Problem nicht nur des Abschnitts "Entstehungsgeschichte". ePässe sind umstritten, gewiss, aber die Kritik sollte sich in einem einzelnen Absatz strukturiert zusammenfassen lassen. Statt dessen wogt der Artikel in jedem Abschnitt hin und her, die gleichen Argumente wiederholen sich. Einer Enzyklopädie ist das nicht würdig. Nur habe ich die Sorge, dass es als POV-lastig auf Widerstand stieße, wenn auch nur eine einzige kritische Anmerkung zwecks Vermeidung von Redundanz verschoben oder - ganz undenkbar! - gar gelöscht würde. Oder? Gruß ColaBear 19:59, 11. Mär. 2008 (CET)

Hallo, wollte mal anfragen, was aus den im Artikel angeführten Klagen (2007 und 2008) geworden ist. Sind ja nun schon länger unterwegs, also müsste da langsam ein Ergebnis da sein, so dass man den Absatz entsprechend abändern könnte. -- 141.30.229.231 07:53, 28. Jan. 2010 (CET)

Aktueller Stand der Klage gegen die Stadt Bochum: http://www.derwesten.de/staedte/bochum/Verfassungsbeschwerde-gegen-Verwaltungsgericht-id3116949.html (nicht signierter Beitrag von 212.227.35.74 (Diskussion) 15:25, 28. Jun. 2010 (CEST))
Ich hab Folgendes in den Text eingebaut: Urteil VG Dresden vom September 2011, Beschluss VG Gelsenkirchen (= Bochumer Klage) vom Mai 2012 und bislang keine Entscheidung des BVerfG. --Holgado (Diskussion) 01:22, 1. Jun. 2012 (CEST)
... jetzt ist auch ein Beschluss des BVerfG zur Beschwerde von Juli Zeh eingebaut ... --Holgado (Diskussion) 23:16, 18. Feb. 2013 (CET)
Vielleicht hat jemand Lust und Zeit, folgende Vorabinfo mitaufzunehmen: EU-Generalanwalt befürwortet Fingerabdrücke im Pass: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-06/eugh-biometrie-fingerabdruecke --188.174.193.151 00:52, 3. Sep. 2013 (CEST)
Der EuGH findet Fingerabdrücke leider gut: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-10/cp130135de.pdf (nicht signierter Beitrag von 188.98.66.119 (Diskussion) 21:49, 15. Mär. 2014 (CET))

Wo sind die Maße des Reisepaßes auf der Seite?

Guten Tag

Kann jemand noch die Maße des Reisepaßes zum besten geben?

Bester Gruß, Jan Girke (nicht signierter Beitrag von Jangirke (Diskussion | Beiträge) 03:03, 4. Mai 2014 (CEST))

88 mm × 125 mm, entspricht dem Papierformat B7 . Keine quelle gefunden --93.133.134.215 14:39, 4. Mai 2014 (CEST)

Bild des Passes

Sollte man als Titelbild nicht eher ein Bild des aktuellen Passes verwenden statt eines Passes aus dem 19. Jahrhundert eines Gliedstaates, der heute lediglich in Teilen zu Deutschland gehört? --91.221.59.29 13:13, 3. Jun. 2015 (CEST)

Finde das Bild ebenfalls vollkommen unpassend und hab es rausgenommen. Hab den Bordeaux-Pass nicht hochgenommen, weil es ja nicht der einzige ist. Da er aber zweifellos der häufigste ist wäre das auch noch eine Variante. --Studmult (Diskussion) 09:16, 23. Sep. 2015 (CEST)

Verlängerung

möglich und wenn ja wie lange? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 20:54, 26. Jan. 2016 (CET)

Nein; das ist nicht mehr möglich. Leider fehlt diese wichtige Info im Artikel. Mich würde interessieren, seit wann das nicht mehr möglich ist. Gruß --Sir James (Diskussion) 11:38, 7. Feb. 2016 (CET)

Vorläufiger Reisepass: Anzahl Seiten?

Wie viele Seiten hat denn der vorläufige Reisepass? (nicht signierter Beitrag von 176.2.101.255 (Diskussion) 13:16, 11. Feb. 2016 (CET))

Zweck des Deutschen Reisepasses?

Sehe ich das falsch oder findet sich im gesamten Artikel kein Hinweis auf den Zweck des deutschen Reisepasses? Man könnte ja überlegen Stichworte wie Grenzkontrolle, Identitätsfeststellung und EasyPASS im Artikel unterzubringen. Im Lemma Reisepass gibt es immerhin einen Abschnitt Funktionen des Passes. Gruß, Olli1800 (Diskussion) 17:56, 27. Okt. 2016 (CEST)

BMI INFOS

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_1082274/Internet/Navigation/DE/Themen/PaesseUndAusweise/Ueberblick/ueberblick__node.html__nnn=true

Dokumente im Überblick

Reisepässe und Personalausweise werden in Deutschland bei den zuständigen kommunalen Pass- und Ausweisbehörden (meist in sog. „Bürgerämtern“) beantragt. Während das Passrecht insgesamt bundeseinheitlich geregelt ist, bestehen für Personalausweise unterschiedliche Regelungen in den Ländern. Die nachfolgende Tabelle enthält die wichtigsten Informationen zur Beantragung der Dokumente, beispielsweise zu den Anforderungen an Lichtbilder. Nähere Informationen erteilt die zuständige Pass- bzw. Ausweisbehörde Ihres Wohnortes

Dieser Abschnitt wurde am 6. August 2007 um 13:19 Uhr von 84.161.225.141 auf dieser Diskussionsseite eingefügt. Der Inhalt der Internetseite lässt sich per Wayback-Machine rekonstruieren:
Dokumente im Überblick. Bundesministerium des Innern, 6. August 2007, archiviert vom Original am 24. Dezember 2008; abgerufen am 28. Oktober 2016.
Frage: Warum steht diese Info seit knapp 10 Jahren auf dieser Diskussionsseite? Soll diese Quelle irgendwann in den Artikel aufgenommen werden? Gruß, Olli1800 (Diskussion) 16:20, 28. Okt. 2016 (CEST)

Zweitpass bei Reisen nach Israel

Israel stempelt keine Pässe mehr ab, sondern verteilt Drucke auf Thermopapier (optisch ähnlich von Fahrkarten) mit der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung. Daher kann dieses Beispiel in der Auflistung für die Regelung zu Zweitpässen entfallen.

--Hinterwäldler18 (Diskussion) 16:53, 21. Sep. 2016 (CEST)

Und wie sieht es umgekehrt aus? Einreise nach Israel mit einem Stempel aus den Vereinigten Arabischen Emiraten? Gruß, Olli1800 (Diskussion) 14:44, 31. Okt. 2016 (CET)

Quellen für Aussagen?

Im Text steht im Abschnitt Entstehungsgeschichte: Diese Begründung ist umstritten. Es wird argumentiert, dass der deutsche Reisepass schon vor der Biometrisierung als eines der fälschungssichersten Dokumente weltweit gegolten habe. Es sei beispielsweise kein Terrorakt in Europa bekannt, zu dessen Durchführung ein gefälschter Pass oder Personalausweis benutzt wurde. Von mancher Seite wird dem entgegengehalten, dass bereits die RAF-Terroristen regelmäßig falsche oder verfälschte Dokumente verwendeten, dabei handelte es sich aber noch um eine ältere Form des Passes. Wer meint bitte, dass diese Begründung umstritten ist? Wer argumentiert? Wer ist von mancher Seite? Alles ganz schön schwammig formuliert und ohne Quellenangabe. Und was haben die Aussagen mit der Entstehungsgeschichte des deutschen Reisepasses zu tun? Olli1800 (Diskussion) 18:02, 28. Okt. 2016 (CEST)

Text im Lemma entfernt, da Aussagen nicht belegt werden konnten. Olli1800 (Diskussion) 13:10, 7. Nov. 2016 (CET)

Schutzziele?

Schutzziele

Der Reisepass mit digital gespeicherten biometrischen Daten soll die Sicherheit des Dokumentes gegen Fälschung, Verfälschung und Missbrauch erhöhen.[1] Diese Begründung ist allerdings umstritten. Auf eine Kleine Anfrage im Bundestag wurde geantwortet, dass zwischen 2001 und 2006, also zu Zeiten des Reisepasses ohne digital gespeicherte biometrische Daten, nur sechs Fälschungen und 344 Verfälschungen von deutschen Reisepässen festgestellt wurden. Kein ge- oder verfälschter deutscher Reisepass wurde in diesem Zeitraum bei terroristischen Anschlägen oder deren Vorbereitung genutzt.[2] Daher bestreiten Kritiker, dass Terrorismusabwehr ein plausibler Grund für die Einführung sei. Befürworter argumentieren, dass insbesondere im Zusammenhang mit illegaler Immigration der Dokumentenmissbrauch, also die Nutzung eines fremden Passes durch eine äußerlich ähnliche Person, mit Hilfe der im ePass enthaltenen Biometrie verhindert werden könne.[3] Dies erfordert den Einsatz geeigneter Technik und Organisation, die eine ausreichende Schutzhöhe gegen Angriffe auf biometrische Geräte erzielt.

Die Reisepässe mit digital gespeicherten biometrischen Daten der Inhaber werden neben der ICAO vor allem von den USA gefordert. Seit dem 26. Oktober 2004 ist der maschinenlesbare Reisepass (wie er in der EU in Form des Europa-Passes bereits Standard ist) bei Reisen von Deutschen in die USA verpflichtend. Pässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich die biometrischen Daten beinhalten. Ziel ist, dass alle Einreisenden in die USA bereits in ihrem Herkunftsland biometrisch erfasst werden. Daneben müssen sich alle Einreisenden in die USA im Rahmen des „US-VISIT-Systems“ bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabdruck und Foto unterziehen.

Am 1. November 2010 wurde bei deutschen Personalausweisen die Option eingeführt, auf freiwilliger Basis maschinenlesbare biometrische Daten zu speichern.

Ich verstehe die Überschrift für diesen Abschnitt nicht; erst recht nicht im Zusammenhang mit dem Deutschen Reisepass. Was soll hier geschützt werden mit welchem Ziel? Oder soll es hier um Ziele des ePasses gehen?
Gleich die erste Quelle (Link defekt, nur über Internet-Archive verfügbar) ist überhaupt kein Beleg für die eingangs gemachte Aussage.
Es folgt eine (IMHO müßige) Diskussion über das Für und Wider der (nicht belegten) Aussage am Beginn des Abschnitts.
Dann sollen die USA Reisepässe mit biometrischen Daten fordern bzw. gefordert haben (ohne Beleg), gefolgt von dem Satz "Daneben müssen sich alle Einreisenden in die USA im Rahmen des „US-VISIT-Systems“ bei der Einreise einer Abnahme von Fingerabdruck und Foto unterziehen." Gibt es dafür einen Beleg?
Das ganze gipfelt dann in einem Hinweis auf den deutschen PERSONALAUSWEIS.
Falls etwas von dem Text erhalten werden soll, dann wohl nicht unter der Überschrift "Schutzziele". Gruß, Olli1800 (Diskussion) 19:30, 4. Jan. 2017 (CET)

Visafreie Länder

Hallo, seit kurzem steht im Artikel geschrieben allerdings lassen sich mit den meisten europäischen Pässen 170 Länder oder mehr visafrei bereisen. Wenn ich mir den VISA Restrictions Index so anschaue, lässt sich folgendes feststellen:

  • 170 oder mehr visafreie Reiseländer gilt für folgende europäische Staaten: Deutschland, Schweden, Finnland, Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, Belgien, Dänemark, Niederlande, Österreich, Irland, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Schweiz, Griechenland,
(und für folgende außereuropäische Staaten: USA, Japan, Singapur, Kanada, Südkorea, Neuseeland)
  • maximal 168 visafreie Länder gilt für folgende europäische Staaten: Malta, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Liechtenstein, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Polen, Monaco, Zypern, San Marino, Bulgarien, Rumänien, Andorra, Kroatien, Vatikan, Serbien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Albanien, Ukraine, Weißrussland, Kosovo (und je nach Zuordnung auch für Russland, Türkei und Kasachstan)

Ganz offensichtlich ist die Aussage, dass sich mit den meisten europäischen Pässen 170 Länder oder mehr visafrei bereisen lassen, unzutreffend.

Bitte korrigieren, andernfalls werde ich eine entsprechende Anpassung vornehmen.

Gruß, Olli1800 (Diskussion) 14:00, 18. Jan. 2017 (CET)

Erledigt. Gruß, Olli1800 (Diskussion) 11:28, 23. Jan. 2017 (CET)
Die gemachte Aussage stand exakt so im angegebenen Einzelnachweis (der im übrigen nicht von mir stammt). Wenn du dich an dem Wort "meisten" störst, wegen mir. Die Aussage, so wie sie jetzt (wieder) im Artikel steht, klingt aber so, als wäre der deutsche Reispass einsame Spitze. Ist er aber nicht. Mit ganz knappen Abstand folgen zahlreiche weitere (große) europäische Länder. Der Unterschied zu diesen ist beispielsweise, dass man mit dem deutschen Reisepass kein Visa für Ruanda benötigt. Mehr nicht.
Die aktuelle Formulierung legt nahe, dass der deutsche Reisepass eine einmalige Sonderstellung inne hätte. Dies hat er nicht und deshalb ist in meinen Augen die aktuelle Formulierung ein Verstoß gegen den neutralen Standpunkt. --Asturius (Diskussion) 21:17, 14. Feb. 2017 (CET)

Sprachen auf der Passkarte

In der 2017er Version ist ja der jeweiligen Bezeichnung ein Code vorangestellt, was das Ganze deutlich übersichtlicher macht. Gibt es einen Grund, warum statt einer Abkürzung für die Sprache (z.B. en, nl) eine Länderabkürzung (GBR, NED) gewählt wurde, obwohl die Sprachen jeweils in mehreren Ländern Amtssprache sind (Irland, Malta, Belgien)? Durch was wird GBR post-Brexit ersetzt werden? --Studmult (Diskussion) 13:17, 4. Feb. 2020 (CET)

  1. Bundesministerium des Innern, Fragen und Antworten zum ePass, abgerufen am 19. Juni 2007
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 16/5507, 29. Mai 2007 (PDF; 61 kB).
  3. Drucksache 16. Januar 2007 des Deutschen Bundesrats