Diskussion:Bankrott

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von H7 in Abschnitt Assoziationsblaster

BANKROTT kann man nicht mehr gehen.... Siehe: Wirtschaft ;)


Es sollte unterschieden werden zwischen Bankrott und Insolvenz. Ein Bankrott ist gegeben, wenn den Zahlungsverpflichtungen des Schuldners ein geringeres Vermögen gegenübersteht. "Man ist bankrott, wenn man mehr Schulden als Vermögen hat." (H. Flassbeck, SZ, 07.04.2010), [[1]]. Eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit jedoch existiert schon, wenn Kredite nicht bedient werden können, weil Vermögen nicht (unverzüglich) zu Geld gemacht wird oder werden kann. Eine Insolvenz kann vom Schuldner sogar willkürlich geschaffen werden, wenn er - aus welchen Gründen auch immer - seine Zahlung an seine Gläubiger einstellt, obwohl er Cash hat oder haben könnte. -- Peter Posthorn 21:57, 7. Mai 2010 (CEST)Beantworten

bankrott, rotte ...

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im gegensatz zum bankrott wirkt die "rottbank" bereits aufbauend ... (nicht signierter Beitrag von 79.152.13.241 (Diskussion) 00:24, 21. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

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Von den derzeit zehn weblinks verweist gerade mal einer auf eine in deutsch gehaltene und im deutschen sprachraum geltendes recht erörternde seite. Internationale bezüge und vergleiche können mitunter zwar hilfreich sein, doch sehe ich hier ein krasses missverhältnis, zumal der artikeltext sich auf deutschsprachiges recht konzentriert. Zuerst und hauptsächlich sollte m. e. auf deutschsprachige ressourcen verwiesen werden. -- Zooloo 19:05, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Einleitung

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Hallo 95.222.187.65, zu deinen Bearbeitungen der Begriffsdefinition ([2], [3]): Richtig ist zwar, dass der Begriff Bankrott in §§ 283, 283a StGB Verwendung findet, wie auch aus dem Abschnitt #Deutschland hervorgeht, doch weder ist dort eine Legaldefinition – wie auch nicht in der InsO oder anderen Rechtsvorschriften – noch sind dort ausschließlich Handlungen benannt, die nur annähernd in Richtung der Tatbestandsmerkmale des Betrugs („ist ein betrügerisch begangener Konkurs“) weisen (so u.a. reine Pflichtverletzungen ohne zwingenden Vorsatz, vgl. z.B. § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB, ferner explizit Fahrlässigkeit nach § 283 Abs. 4 und 5). Die eingebrachte Definition stammt bitte aus welcher Quelle? Oder handelt es sich um eine Privattheorie? Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 01:13, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Habe Hand angelegt, hoffe die neugefasste Begriffsdef. sagt zu, in jedem Fall stelle ich sie zur Diskussion. --GUMPi (Diskussion) 02:06, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Nebelkerzen

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Insolvenz = Bankrott (bzw. Pleite)  ?

Letzte beide Ausdrücke stehen wohl eher für ein absolutes Scheitern des wirtschaftlichen Unterfangens, d.h. über das Vermögen insgesamt sowie (Real-)Werte offener Forderungen (und evt. noch mehr). Wenn man hier im Minus gesehen wird dann ist man Bankrott oder auch Pleite. In dieser Hinsicht sagt Insolvenz prinzipiell wenig bis gar nichts aus, und ist auch nur von sekundärer Bedeutung. Man ist eben einfach nicht flüssig, aber kann noch praktisch beliebig vermögend sein, sowohl als juristische als auch als natürliche Person. --  itu (Disk) 21:48, 6. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Privat-Insolvenz

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Hier fehlt m. E. ein Abschnitt zu Privat-Insolvenz.

<kreuz des südens. 151021.> (nicht signierter Beitrag von 85.180.139.144 (Diskussion) 11:08, 21. Okt. 2015‎)

Zunächst einmal danke ich dir für die Anregung. Privatinsolvenz war bereits im Abschnitt zum deutschen Strafrecht verlinkt, nun sind auch weiterführende Links zur Restschuldbefreiung und zum Verbraucherinsolvenzverfahren im Artikel. Unbenommen davon ist die ansatzweise Darstellung der Thematik mittels Fließtext sicherlich wünschenswert. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 14:28, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Verschiebung Pleitegeier/Pleite

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Siehe Diskussion:Pleitegeier. --Andropov (Diskussion) 19:31, 8. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Staatsbankrott

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Die Aussage über den Staatsbankrott in der BRD nach 1945 ist seit dem Bankrott der Geraer Verkehrsbetriebe nicht mehr aktuell.

http://www.otz.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/Nach-Insolvenz-des-GVB-Stadt-Gera-strickt-an-neuem-Verkehrsbetrieb-496671415

Der Artikel sollte entsprechend geändert werden, dass es nach 1945 auch in der BRD zum Staatsbankrott gekommen ist. (nicht signierter Beitrag von 217.110.38.73 (Diskussion) 15:08, 27. Nov. 2017‎)

Stimmt, die betr. Aussage mit Stand 2011 ist seit 2014/15 veraltet. Jedoch ist der bundesweit einmalige Fall Gera wesentlicher breiter und tiefgehender zu berücksichtigen. Der alte Geraer Verkehrsbetrieb war eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der in Insolvenz gegangenen Geraer Stadtwerke AG. Vgl. [4][5][6] usw. Die ganze Kausa fehlt im Übrigen auch im Ortsartikel (bzw. Geschichte der Stadt Gera) sowie im Artikel Geraer Verkehrsbetrieb. Setze umseitig auf die Schnelle einen Veraltet-Baustein. --Verzettelung (Diskussion) 15:47, 27. Nov. 2017 (CET) Nachtrag: Genau genommen stimmt der betreffende Satz („Seit dem Zweiten Weltkrieg hat es in Deutschland – soweit ersichtlich – keinen Fall einer Zahlungsunfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gegeben.“ [von mir ergänzt um Angabe des Stands: 2011]) offenbar noch, denn sämtliche insolventen kommunalen Geraer Unternehmen waren keine juristischen Personen d.ö.R. (bspw. AöR), worauf sich die Aussage bezieht, sondern juristische Personen des Privatrechts (AG, GmbH). Inwieweit die Kausa dennoch umseitig anzuführen ist, da bundesweiter Präzedenzfall, wäre wohl zu klären. --Verzettelung (Diskussion) 15:57, 27. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Auf 2017 geändert, die Ausführungen zu Gera sind zutreffend (keine juristische Person des öfftl. Rechts), kann man getrost bis Stand 2017 fortschreiben. Dass juristische Personen des Privatrechts in Mehrheitsbesitz von Kommunen bankrott gehen, ist so selten nicht, gehört aber nicht hierher.--Rote4132 (Diskussion) 16:04, 27. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Empfehle WP:Belege und WP:KTF zu beachten betr. Änderung des Stands auf 2017. Belegt ist lediglich Stand 2011, eine Aktualisierung bedarf einer validen Quelle. --Verzettelung (Diskussion) 16:10, 27. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Rausgenommen, betrifft jPöR, die ohnehin mit wenigen Ausnahmen insolvenzunfähig sind und auch nicht zum Thema Staatsbankrott gehören.--Rote4132 (Diskussion) 10:02, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Assoziationsblaster

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Siehe-auch-Abschnitte sind nicht dazu da, um dort alles reinzustopfen, was irgendwie mit dem Thema in Zusammenhang steht. Bitte hier folgende Richtlinien beachten: WP:Assoziative Verweise! Die folgenden Links geben deshalb Anhaltspunkte, was im Rahmen der Bankrottbeschreibung noch im Artikeltext fehlt, sei es zur Abgrenzung, zur Klärung von Sonderfällen, die in diesem Fall nicht selbsterklärend sind, oder was auch immer:

Viele Grüße --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 10:55, 4. Jul. 2023 (CEST)Beantworten