Diskussion:Absetzung für Abnutzung

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 217.249.244.180 in Abschnitt Ende der AfA
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Neue Regeln seit 2008 Bearbeiten

Hallo, ich mache gerade meine Steuererklärung und stolpere über das im Artikel angegebene Beispiel (Kauf im Jahre 2005). Seit 2008 gelten einige neue Regelungen (siehe z.B. hier: [http://unternehmensgruendung-selbststaendigkeit.suite101.de/article.cfm/neue_regeln_fuer_abschreibungen]), die im Artikel nicht erwähnt sind und die m.E. reingehören würden:

  • Wirtschaftsgüter bis 150€ werden im Anschaffungsjahr abgesetzt
  • Wirtschaftsgütern zwischn 150€ und 1000€ werden in Abschreibungspools zusammengefasst (einer pro Jahr) und über 5 Jahre abgeschrieben
  • Teurere Wirtschaftsgüter wie bisher gemäß Afa-Tabelle

Demnach wäre auch das Beispiel im Artikel verjährt. Sehe ich das richtig? --Pnolle 13:56, 17. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Nein - siehe geringwertiges Wirtschaftsgut. Este 04:57, 18. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ende der AfA Bearbeiten

Ich vermute einen Fehler im Artikel. Das Ende der AfA (egal ob linear oder degressiv) berechnet sich nicht, wie genannt, monatsgenau, sondern auf den Tag genau. Siehe dazu auch R7.4 Abs.8 EStR. Wird ein Wirtschaftsgut zB am 20. Januar veräußert, kann man nicht die AfA für einen ganzen Monat (1/12) geltend machen, sondern nur für 20 Tage (20/365). -- 84.146.89.7 19:19, 11. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Wir scheinen unterschiedliche Einkommensteuerrichtlinien zu haben! Die AfA wird immer gezwölftelt. --Schlauchen ebt 14:57, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Liebes/r Schlauchen ebt: um R 7.4 VIII zu zitieren (und damit von den gleichen EStR auszugehen):
"Bei Wirtschaftsgütern, die im Laufe eines Wirtschaftsjahres oder Rumpfwirtschaftsjahres veräußert oder aus dem Betriebsvermögen entnommen werden oder nicht mehr zur Erzielung von Einkünften i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG dienen, kann für dieses Jahr nur der Teil des auf ein Jahr entfallenden AfA-Betrags abgesetzt werden, der dem Zeitraum zwischen dem Beginn des Jahres und der Veräußerung, Entnahme oder Nutzungsänderung entspricht."
Von einer Zwölftelung ist hier kein Wort erwähnt. Das Ende ist deshalb taggenau zu berechnen. Die AfA ist nur beim Beginn zu zwölfteln. (nicht signierter Beitrag von 217.249.244.180 (Diskussion) 23:05, 6. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Erinnerungswert Bearbeiten

Gibt es dazu, dass es keinen Erinnerungswert mehr gibt, einen Nachweis? Mein Dozent lehrt nämlich in diesem Augenblick, dass es einen Erinnerungswert gibt. 217.86.155.236 11:29, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Der Dozent hat vollkommen recht. Es gibt den Erinnerungswert, da ohne diesen eine Nicht-Bilanzierung eines aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgutes vorliegen würde. Was wiederum einen Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung darstellen würde.-- 83.79.109.33 06:23, 18. Jul. 2011 (CEST)Beantworten