Daniel von Kunheim

Söldnerführer im Deutschordensstaat, Landrichter im brandenburgischen Teil

Daniel von Kunheim (* um 1430 in Lothringen; † 1507 in Mühlhausen bei Preußisch Eylau, Herzogtum Preußen) war ein Söldnerführer und späterer Ordens-Landrichter in Preußen.

Volkmar Daniel von Kunheim wurde bei Metz in Lothringen geboren, wo sein Urgroßvater Hugo von Kunheim bereits 1309 ansässig war.[1] Seine Eltern waren die Eheleute Volkmar von Kunheim und Barbara von Zessingen, sein Großvater väterlicherseits war Kilian von Kunheim.[1] Während des Dreizehnjährigen Kriegs (1454–1466) kam er als Söldnerführer nach Preußen, um auf der Seite des Deutschen Ordens gegen das Königreich Polen zu kämpfen. Als Abfindung für bei der Verteidigung der Veste Marienburg erworbener Verdienste erhielt er 1468[1] vom Hochmeister Ludwig von Erlichshausen das Dorf Mühlhausen bei Preußisch Eylau mit 84 Hufen und Schultitten mit acht Hufen, einschließlich des Patronats über die Dorfkirche Mühlhausen. Unter dem Hofmeister Johann von Tiefen wurde er Landrichter im Gebiet Brandenburg und erhielt das Fischrecht für das Frische Haff sowie eine Reihe anderer wichtiger Privilegien. Bald darauf setzte ihn der Hochmeister Friedrich von Sachsen als Landrichter über das Bartensteinsche Gebiet ein und belehnte ihn zugleich mit dem Gut Knauten.

Daniel von Kunheim genoss als geschickter Unterhändler hohes Ansehen und nahm als Vertreter des Ordens häufig an den ständischen Tagungen teil, unter anderem 1474 an den Verhandlungen mit den westpreußischen Ständen wegen des ermländischen Bischofsstreits sowie 1476 und 1478 als Wortführer an den Verhandlungen mit den Westpreußen in Elbing. Wegen besonderer Verdienste wurde er 1474 auf Lebenszeit von allen Leistungen und Abgaben befreit, die bisher mit seinen Mühlhausener Gütern verbunden gewesen waren.[2] 1478 begleitete er den Hochmeister Martin Truchsess von Wetzhausen zur Huldigung nach Petrikau[3] bei Lodz in Polen und 1489 auch den Hochmeister Johann von Tiefen nach Radom. Unter dem Hochmeister Friedrich von Sachsen fungierte er bis ins hohe Alter als Landrat auf den Städtetagen. 1492 unternahm er eine Reise nach Rom und erwirkte vom Papst eine hundert Jahre lang gültige Erlaubnis, in der Mühlhausener Dorfkirche Ablassbriefe verkaufen zu dürfen, um Renovierungsarbeiten an dem Kirchenbau finanzieren zu können. Danach war die Dorfkirche Mühlhausen bis zur Reformation ein Wallfahrtsort.

Daniel von Kunheim ist der Ahnherr des ostpreußischen Zweigs der Familie Kuenheim, deren Stammsitz bis in die Neuzeit Mühlhausen blieb.

Literatur

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  • Lettau: Einige Nachrichten über die Kirche zu Mühlhausen; vorzüglich der Feststellung der geschichtlichen Merkwürdigkeit, daß Dr. Martin Luthers Tochter Margarethe, vermählte v. Kunheim, hier begraben liegt. In: Preußische Provinzial-Blätter. Band 5, Königsberg 1831, S. 49–62.
  • Altdeutsche Biographie. Band 1, Ewert, Marburg/Lahn 1974, S. 274.

Einzelnachweise

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  1. a b c Großes vollständiges Universal-Lexicon der Wissenschaften und Künste. Band 15: K, Zedler, Halle und Leipzig 1737, Spalte 2131–2133.
  2. Johann Gottlob Behnisch: Versuch einer Geschichte der Stadt Bartenstein in Ostpreußen und des Kirchspiels, als Denkmal der fünfhundertjährigen Jubelfeier der Stadt am 3ten August 1832, nebst Beschreibung der Stadt und LIX. Beilagen. Königsberg 1836, S. 465.
  3. Johannes Voigt: Geschichte Preußens, von den ältesten Zeiten bis zum Untergange der herrschaft des Deutschen Ordens. Band 9, Königsberg 1839, S. 118