Bezirksamt Blumberg

von 1813 bis 1824 bestehende Verwaltungseinheit im Südosten des Großherzogtums Baden

Das Bezirksamt Blumberg war eine von 1813 bis 1824 bestehende Verwaltungseinheit im Südosten des Großherzogtums Baden.

Geschichte Bearbeiten

 
Orte des Bezirksamtes Blumberg

Im hohen Mittelalter hatte sich am südwestlichen Ende der Baaralb mit den Herren von Blumberg ein lokales Adelsgeschlecht etablieren können. Ihr gleichnamiges Herrschaftsgebiet wurde 1537 vom Haus Fürstenberg käuflich erworben. Als Teil des Fürstentums Fürstenberg bildete es das, unter der Leitung eines Obervogtes stehende, Obervogteiamt Blumberg. Mit der Rheinbundakte von 1806 wurde das Haus Fürstenberg mediatisiert, ihr Fürstentum zum größten Teil der badischen Landeshoheit unterstellt. Dessen Regierung errichtete daher im Sommer 1807 das standesherrliche Amt Blumberg, das sich, wie bereits zuvor, neben dem Hauptort Blumberg aus den Ortschaften Riedböhringen, Hondingen, Randen, Riedöschingen und Mundelfingen zusammensetzte. Die, im Rahmen der Verwaltungsgliederung des Landes, übergeordnete Behörde war seit Anfang 1810 der Seekreis.

Nachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Ämter ermöglicht hatte, war vorgesehen, Blumberg dem Bezirksamt Hüfingen zuzuschlagen.[1] Dies wurde aber nicht umgesetzt, stattdessen entstand aus dem fürstenbergischen Amt Blumberg das großherzogliche Bezirksamt Blumberg.[2] 1824 wurde es dann doch aufgelöst und dem Bezirksamt Hüfingen eingegliedert.[3] Der ehemalige Obervogt, Franz Aloys Würth,[4] der das Bezirksamt geleitet hatte, wurde zum neu errichteten Bezirksamt Möhringen versetzt.[5]

Weitere Entwicklung Bearbeiten

Das Bezirksamt Hüfingen ging 1849 im Bezirksamt Donaueschingen, das 1939 in den Landkreis Donaueschingen umgewandelt wurde, auf. Im Zuge der Kreisreform Anfang 1973 wurde er aufgeteilt, dabei kamen Blumberg und Umgebung zum Schwarzwald-Baar-Kreis.

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 133.
  2. Siehe diese Bekanntmachung vom 25. Oktober 1813, veröffentlicht am 30. Oktober 1813 im Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-, Donau-, Wiesen- und Dreisam-Kreis.
  3. Entsprechende Verordnung vom 29. April 1824, veröffentlicht am 8. Mai 1824 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft X, S. 68.
  4. Hochfürstlich-Fürstenbergischer Staats- und Addresse-Kalender auf das Jahr 1802, S. 78.
  5. Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.