Benutzer Diskussion:Romwriter/Archiv/2017/IV

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Denalos in Abschnitt Deine Änderung am beA-Artikel

Einladung: Projekt „Kaffee-Stadt Bremen“ am 30. November

„Kaffee-Stadt Bremen“ – Führung und Communitytreffen bei Lloyd Caffee in Bremen
Donnerstag, den 30. November 2017
Herzliche Einladung zur Röstereibesichtigung mit anschließendem Stammtisch in Bremen!


In der „Kaffee-Stadt Bremen“ möchte die Wikipedia-Community der Freien Hansestadt Bremen einen ortsbezogenen Akzent zum Thema „Wikipedia und der Kaffee“ setzen: Wir besuchen in der Überseestadt in Bremen-Walle die Kaffeerösterei von Lloyd Caffee, die sich im ehemaligen Kaffee-HAG-Werk I im Bremer Holzhafen befindet. Im Rahmen einer Führung besichtigen wir den unter Denkmalschutz stehenden Marmorsaal in der früheren Rösterei von Kaffee HAG, erfahren Wissenswertes über die Welt des Kaffees, erleben das Rösten von Kaffee und nehmen an einer Kaffeeverkostung teil – jeweils mit Fotoshooting!
Das „Kaffeeseminar“ beginnt und endet mit einem Communitytreffen und Arbeitsgespräch im Lloyd Rösterei-Café. Anschließend findet in dem nahegelegenen Restaurant „Feuerwache“ der 118. Bremer Wikipedia-Stammtisch statt.

Termine/Orte
Donnerstag, den 30. November 2017 – Führung und „Kaffeeseminar“ von 15:00–18:30 Uhr in der Lloyd Rösterei – Stammtisch ab 19:00 Uhr im Restaurant „Feuerwache“ – jeweils im Holzhafen in Bremen-Walle gelegen – Details zum Programm siehe hier.

Wikipedianer aus Bremen, Bremerhaven „und Umzu“ sind herzlich eingeladen!


Die Bremer Stammtisch-Crew bittet freundlich um Teilnahmeanmeldung bis spätestens zum 31. Oktober 2017.
Für die Teilnahme an der Führung und dem „Kaffeeseminar“ entstehen den Teilnehmenden keine Kosten (Projektförderung ist bei Wikimedia Deutschland e. V. (WMDE) beantragt). Für Pausengetränke und Kekse ist gesorgt. Reisekosten können bei längerem Anfahrtsweg voraussichtlich (Klärung im Gange) gemäß der Reisekostenordnung von WMDE erstattet werden; die Kostenübernahme ist jeweils direkt und vorher bei WMDE zu beantragen.

Moin ROMWriter,
Du bist herzlich zur Teilnahme eingeladen – Teilnahmeanmeldung ab sofort bis spätestens zum 31. Oktober 2017 erbeten!

Hier noch ein weiterer Terminhinweis: Der Bremer Oktober-Stammtisch findet am Donnerstag, den 26. Oktober 2017, ab 19 Uhr im Restaurant „Friesenhof“ statt. Es ist zwar ein „Ischa Freimaak“-Termin, aber wir konnten im Lokal einen etwas ruhigeren Platz reservieren ... ;-)

Man sieht sich?! – Mit besten Grüßen von der gesamten Bremer Stammtisch-Crew, i. A. --Jocian 13:02, 9. Okt. 2017 (CEST)

Moin ROMWriter, kleine Erinnerung: Nachdem bereits eine ausreichende Zahl von Anmeldungen vorliegt, wird das „Kaffee-Seminar“ mit anschließendem Stammtisch am 30. November in jedem Fall stattfinden. Auch Du bist herzlich zur Teilnahme eingeladen – eine baldige Zusage oder ggf. Absage würde „die Orga“ erleichtern ... ;-)
remember-2: Am morgigen Donnerstag, den 26. Oktober 2017, findet ab 19 Uhr der Bremer Oktober-Stammtisch statt (im Restaurant „Friesenhof“).
Man sieht sich?! – Mit besten Grüßen von der gesamten Bremer Stammtisch-Crew, i. A. --Jocian 12:41, 25. Okt. 2017 (CEST)

Einkommensteuer

Hi Romwriter. Hier möchte ich dir den Link zur " Harmonisierung der Einkommensteuer in der Europäischen Union" hinterlegen.

dazu die Zusatz-Info:
Der Familiäre Lebensmittelpunkt ist beim BKF als Wohnsitz zu berücksichtigen. Nach Art. 4 (1b) und Art. 6 (1a) Rom-I iVm. Art. 8 Rom-I im Europa-Recht, ist auch im EU-Recht (VO (EG) 593/2008), systematisch die Auslegung vom Kriterium am Ort, an dem der BKF als Angestellter „gewöhnlich seine Tätigkeit verrichtet“, im Arbeitsvertrag zu beinhalten. Das führt dazu, dass die Anwendung dieser Regel auch in Fällen zu beinhalten sind, wenn die BKF Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten verrichtet wird. Insb. hatte dazu der EuGH bei der konkreten Bestimmung vom Arbeitsvertrags Ort in der „Grossen Kammer“ (C-29/10 Koelzsch) eine mündliche Anhörung durchgeführt. Dabei wurde im Urteil einstimmig auf den Ort Bezug genommen, von dem aus der BKF seine Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber hauptsächlich erfüllt, bzw. auf den Ort, den er zum tatsächlichen Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit gemacht hat, dass dann der Ort ist, an dem er den größten Teil seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit tatsächlich verrichtet, wo sämtliche Rechte zu berücksichtigen sind. Es wurde festgestellt, dass der Ort der Arbeit auch der ständige Wohnsitz bzw. familiärer Lebensmittelpunkt des BKF (Berufskraftfahrer) ist, wo er arbeitsvertraglich nach Europa-Recht (Rom-I) und EURecht (VO (EG) 593/2008), die Arbeit als Dienst am LKW-Steuer plant und vorbereitet, beginnt und beendet. Dazu gehört nach dem Europa-Recht, auch Brüssel-Ia bzw. das zuständige EURecht der VO (EU) 1215/2012 am Ort der Arbeit, als das dort zuständige Gericht. Das bedeutet unter anderem auch für den grenzüberschreitenden Arbeitnehmer, dass der Tätigkeits- bzw. Arbeitvertragsstaat als Berechnungsstaat, die dementsprechende dortig errechnete Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt im Wohnsitzland, als sogenannten Kassenstaat, abzuführen hat
vgl. EuGH C-29/10 vom 15.03.2011 – Grosse Kammer zum Recht und Gericht am Ort der Arbeit
vgl. EuGH C-372/02 vom 11.11.2004 – gewöhnlicher Wohnort, Rn. 37 ff
vgl. BFH VI R 10/07 vom 30.10.2008 – ständiger familiärer Wohnort als Lebensmittelpunkt

LG vom Elkawe (Diskussion) 11:56, 1. Dez. 2017 (CET)

Hallo Elkawe, das ist ganz schön umfangreich. Bei dem Versuch, die Informationen aus Deinem Artikel zu sortieren, habe ich Mühe, den richtigen Ansatzpunkt zu finden. Ich würde zwischen Arbeitsvertragsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht differenzieren, erkenne aber bisher nicht, welche Zusammenhänge Du zwischen diesen Regelungsbereichen herstellst. --[Rw] !? 17:10, 3. Dez. 2017 (CET)
Ja ich habe Rom-I bzw. die VO (EG) 593/2008 iVm. dem Einkommensteuer Recht zusammen im Artikel beinhaltet. Das ganze habe ich aus der Sicht des Arbeitnehmers bzw. des BKF geschrieben, wenn jemand über die Grenzen innerhalb der EU eine arbeitsvertragliche Beschäftigung eingeht. Das Einkommensteuer Recht für den abhängig unselbstständigen Beschäftigten kann man nicht alleine betrachten, da hierbei das Welt-Einkommen, der Arbeitsvertrag (NachwG), das Europa- und EU Recht mit beachtet werden muss. Da ich über 6 Jahre in Luxemburg für deutsche dort Beschäftigte BKF als Gewerkschaftler ehrenamtlich mit Prokura tätig war, habe ich das Europa- und EU Recht mit allen was dazu gehört kennen gelernt. Auch das ein BKF - der in Luxemburg beschäftigt ist -, ein BR mit Mitbestimmung nach deutschem Recht in Deutschland wählen kann.
Du müsstest den Artikel aus der Sicht des Beschäftigten am Ort der Arbeit (Rom-I) betrachten. Beim BKF ist das der familiäre Lebensmittelpunkt als ständiger Wohnort. Alle Rechte sind fähig im Arbeitsvertrag nach seinem eigenen Wünsche zu gestallten und vertraglich zu vereinbaren. Nur schlechter wie "zu Hause" dürfen alle Rechte nicht werden. Nur bei den Einkommensteuern bleibt der Kassen-Staat da wo der ständige gemeldete Wohnsitz ist und der Berechnung-Staat kann da benutzt werden, wo es die gütigere Einkommensteuer gibt.
Was das Recht zur Berechnung der Einkommensteuer im Beschäftigung-Staat betrifft, ist Deutschland auf dem Holzweg und verstösst eindeutig gegen das Europa- und EU-Recht. Das müsste es noch ein Musterverfahren gegen Deutschland vor dem EuGH geben. Danke dir für dein Interesse. LG vom Elkawe (Diskussion) 13:25, 4. Dez. 2017 (CET)

Deine Änderung am beA-Artikel

Hallo Romwriter, Du weißt natürlich, dass das beA momentan höchst explosiv ist. Deine Änderung am Artikel habe ich revertiert, da es nicht den geringsten Beleg für ne Backdoor gibt. Man könnte das HSM als solches als Backdoor betrachten, das wäre jedoch etwas anderes und man müsste das entsprechend formulieren. Die pauschale Unterstellung einer Backdoor ist -da vollkommen unbelegt - extrem gefährlich und setzt die WP ggf. sogar einem Schadensersatzanspruch durch die BRAK aus. Wenn Du das belegen kannst, dann gehört es in die WP, aber so auf keinem Fall. --Denalos(quatschen) 01:58, 26. Dez. 2017 (CET)

Inhaltlich ist es eine Backdoor, das steht so ja auch schon in der aktuellen Fassung drin (in dieser Fassung auch mit Belegen), nur nicht klar und deutlich, sondern etwas verquast. Aber wenn Du da Dein Herzblut reinsteckst, bitte sehr. Schadensersatzanspruch durch die BRAK ist übrigens ein Totschlagargument. --[Rw] !? 11:38, 26. Dez. 2017 (CET)
Lass uns mal alle momentan etwas vorsichtiger sein und die Füße still halten. Ich halte dieses ganze HSM-Zeugs auch für ne Backdoor, das soll aber bitte irgend jemand anderes schreiben und wir zitieren das dann. Derzeit wird der BRAK dermaßen auf die Mütze gehauen, dass es nicht in unserem Interesse sein kann, wenn die WP mit in den Schusswechsel gerät. Sowie irgend eine offizielle Backdoor-Referenz auftaucht, bin ich sofort mit einem go bezüglich der Artikel-Erweiterung dabei. --Denalos(quatschen) 20:01, 26. Dez. 2017 (CET)