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Sabine Wils Bearbeiten

Verleumderische Aussagen (auch wenn sie aus einem Zeitungsartikel zitiert wurden) können nicht Inhalt eines Wikipedia-Artikels sein. Zudem ist der beschriebenen Person - hier Sabine Wils - eine Gegendarstellung rechtlich durch Betriebsverfassungsgesetz untersagt. Eine solche trotzdem zu fordern (Doc.Heintz), ist eine Aufforderung zu einer Straftat. Die von mir gestrichenen Passagen verstoßen gegen das Neutralitätsgebot von Wikipedia. Ich werde auch weitere Wikipedia-Stellen einschalten, wenn sie in diesem Artikel wieder aktiviert werden sollten. 17.02.14 --RolWg (Diskussion) 13:04, 17. Feb. 2014 (CET)Beantworten


  Revert wegen fehlender Quellenangabe
Hallo, vielen Dank, dass du bei Wikipedia Beiträge leistest und damit zur Verbesserung der Enzyklopädie beiträgst. Mir sind deine Änderungen oder Löschungen am Artikel aufgefallen, die nicht mit Quellenangaben belegt, bzw. begründet sind. Ich habe sie deshalb zunächst rückgängig gemacht. Um die Qualität der Artikel und die Reputation dieses Nachschlagewerkes zu erhalten, ist es notwendig, für alle wichtigen Änderungen Quellen und Belege anzugeben. Dies kann in der Zusammenfassungszeile unterhalb des Bearbeitungsfensters geschehen oder mittels Einzelnachweisen im Text.
Mit freundlichen Grüßen --Doc.Heintz 10:20, 14. Feb. 2014 (CET)Beantworten


"fehlende Quellenangabe" als Grund für das Rückgängig-Machen? Lieber Doc.Heintz, ich bin davon überzeugt, daß meine Streichungen im Interesse der Wikipedia liegen, weil die gestrichenen Passagen verleumdenden Charakter haben. Die Tatsache, daß sie - möglicherweise - aus Zeitungsartikeln zitiert wurden (also Quellenangaben existieren mögen), macht diesen Charakter ja nicht besser. Zusätzlich zu ihrer tendenziösen Intention - die in einem Lexikon wie Wikipedia nichts zu suchen hat - halte ich es aus Gründen der Fairneß für geboten, daß Beschuldigungen - und nichts anderes sind diese Passagen - nicht öffentlich erhoben werden dürfen, wenn die beschuldigte Person sich mit einer Äußerung dazu nach geltendem Gesetz (in diesem Falle Betriebsverfassungsgesetz) strafbar machen würde.

Ich selbst habe das Review beantragt, damit die ehrabschneidenden Passagen möglichst schnell aus der Öffentlichkeit verschwinden. Wenn ich diese Begründung irgendwo (auf der Versionsseite?) veröffentlichen soll, mache ich das gern. In diesem Fall bitte ich um eine genaue Angabe. Wann darf ich mit der Reaktivierung meiner Streichungen rechnen?

Mit besten Grüßen --RolWg (Diskussion) 14:24, 14. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Hallo RolWg, vielen Dank für deine Stellungnahme. Selbstverständlich hast du jederzeit das Recht, unbelegte Passagen mit verleumdenden Charakter zu entfernen. Passagen die jedoch aus Zeitungsartikeln zitiert wurden (also extern bequellt sind) kannst du jederzeit durch "Gegendarstellungen", insoweit auch diese bequellt sind, im Artikel ergänzen. Ferner hast du die Möglichkeit deine Sichtweise auf der Artikeldiskussionsseite zu schildern und / oder eine Dritte Meinung einzuholen. Beste Grüße --Doc.Heintz 16:16, 14. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Doc.Heintz, tut mir leid, ich denke, daß Du die zugrunde liegende Rechtssituation verkennst und verstehe zudem nicht, warum Du verleumderische Behauptungen in einem Wikipedia-Artikel wieder herstellst.

Ein Grundpfeiler der Wikipedia ist die strikte Neutralität! Die von mir gestrichenen Passagen sind verleumdend und tendenziös und verstoßen eindeutig gegen das Neutralitätsgebot der Wikipedia. So etwas gehört nicht in einen Artikel der Wikipedia. Die von mir gestrichenen Passagen sind Behauptungen, die - auch wenn eine Zeitung sie aufgestellt hat - nicht stimmen (müssen). Die Gegenseite _kann_ keine Richtigstellung schreiben. Sie _darf_ - wie von mir bereits dargestellt - sich aus Gründen des Betriebsverfassungsgesetzes zu den aufgestellten Behauptungen nicht äußern. Du forderst also mit Deinem "Angebot" meiner Möglichkeit einer _bequellten_ Gegendarstellung bewußt etwas Unmögliches bzw. Du forderst eine strafbare Handlung! Es kann keine Quelle geben, die das Gegenteil des Zeitungsartikels behauptet. Ein Betriebsratsmitglied darf sich qua Gesetz nicht öffentlich über behandelte Personalangelegenheiten äußern. Also: Die Passagen sind zu streichen. --RolWg (Diskussion) 22:08, 16. Feb. 2014 (CET)Beantworten