Zusammensetzung

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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat 13 stimmberechtigte Mitglieder.[1] Die Amtszeit der Plenumsmitglieder beträgt sechs Jahre.

Er besteht aus fünf Vertretern der Kostenträger (entsandt durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)), fünf Vertretern der Leistungserbringer, vertreten durch zwei benannte Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zwei benannte Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und ein benanntes Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sind derzeit (Juli 2018) Doris Pfeiffer, Johann-Magnus von Stackelberg, Gernot Kiefer, Ulrike Hauffe und Dieter Landrock. Vertreter der Leistungserbringer sind Andreas Gassen (KBV), Stephan Hofmeister (KBV), Gerald Gaß (DKG), Georg Baum (DKG) und Wolfgang Eßer (KZBV).

Ferner gibt es drei Unparteiische Mitglieder, von denen einer Vorsitzender des Ausschusses ist. Unparteiischer Vorsitzender ist derzeit (Juli 2018) Josef Hecken, sein erster Stellvertreter ist Friedhelm Hase. Weitere Unparteiische Mitglieder sind Monika Lelgemann und Elisabeth Pott. Über die drei Unparteiischen müssen sich die oben genannten Vertreter der Kostenträger und Leistungserbringer einigen, andernfalls werden sie vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ernannt. Von der Gründung des Gemeinsamen Bundesausschusses 2004 bis 2012 war Rainer Hess Unparteiischer Vorsitzender.

Jeweils bis zu fünf allgemeine Patientenvertreter sowie fünf themenbezogene Patientenvertreter nehmen an Plenums- und Ausschusssitzungen beratend teil, haben ein Antragsrecht und das Recht, vor Abstimmungen ihr Votum einzubringen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Sie werden auf Grundlage des § 140f SGB V einvernehmlich benannt von den gemäß § 2 der Patientenbeteiligungsverordnung (PatBeteiligungsV) hiefür qualifizierten Verbänden:

  1. Mitgliederliste des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)