Tazacorte

Selbstständig schreibt man in der neuen Rechtschreibung mit stst. Grüße --Hnsjrgnweis (Diskussion) 12:09, 8. Jan. 2013 (CET)

"Selbstständig" ist aber nur eine von zwei erlaubten Varianten. "Selbständig" ist nach aktueller deutscher Rechtschreibung ebenfalls richtig und entspricht der Aussprache des Wortes. Kein Mensch sagt "selbstständig" - sondern selbständig. JimButton (Diskussion) 11:51, 10. Jan. 2013 (CET)

Hallo JimButton, mir widerstrebt das früher falsche „selbstständig“ mit zwei st zwar auch, aber es ist seit einigen Jahren die im Duden empfohlene von zwei möglichen Schreibweisen. Deshalb bitte künftig nicht wieder – wie vorhin im Artikel Porsche – ändern um des Änderns willen oder weil es Dir anders besser gefällt. Ob oder dass wirklich kein Mensch „selbstständig“ sagt, weiß ich nicht, glaube es aber auch nicht. Jedenfalls schrieben es früher sehr viele Leute, und dem haben sich die Rechtschreibreformer offenbar angepasst. Viele Grüße -- Lothar Spurzem (Diskussion) 15:00, 16. Okt. 2013 (CEST)

Selbstständigkeit

Seit der Rechtschreibreform ist Selbstständigkeit, selbstständig die offizielle Schreibweise, die alte Form nur als Variante zugelassen. Die Änderungen kannst Du Dir also sparen. --Köhl1 (Diskussion) 10:33, 19. Feb. 2015 (CET)

Ich schließe mich meinem Vorredner bezüglich dieser überflüssigen Bearbeitung an. -- Johamar (Diskussion) 16:11, 23. Nov. 2015 (CET)
Und noch immer keine Einsicht. Heute und in den letzten Tagen gab es weitere Änderungen. Bitte damit aufhören, das macht allen nur unnötige Arbeit. Gruß, Etmot (Diskussion) 15:05, 9. Dez. 2015 (CET)
… und es geht weiter: [1]. Das kann auch eine Sperre nach sich ziehen, siehe WP:Korrektoren. --Vanellus (Diskussion) 15:42, 20. Jun. 2016 (CEST)
Und Du versuchst es schon wieder. [2] Willst Du unbedingt eine VM provozieren? --Brbg (Diskussion) 19:39, 22. Nov. 2016 (CET)

Problem mit Deiner Datei (07.03.2017)

Hallo JimButton,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:

  1. Datei:Doyourthing.jpg - Problem: Gezeigtes Werk, Hinweis
  • Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z. B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.
  • Hinweis durch den DÜP-Bearbeiter: Freigabe für das Werbeplakat notwendig.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:59, 7. Mär. 2017 (CET)