Benutzer Diskussion:Havs/Archiv/2010

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Havs in Abschnitt Wassergefärdungsklasse

Mattscheibe

Hallo Havs, mich gerade an diese Disk erinnernd, eine vorsichtig optimistische Frage: Geht´s zufällig seit der Umstellung auf Vector vor 4 Tagen? Gruß, ggis 03:14, 14. Jun. 2010 (CEST)

Leider ist alles beim alten Zustand geblieben. --Havs 08:31, 14. Jun. 2010 (CEST)
Und jetzt? --Hæggis || ☎→ 20:52, 19. Jun. 2010 (CEST)
Jetzt OK - mehr im verlinkten Dialog. --Havs 22:10, 19. Jun. 2010 (CEST)
Klasse. Wenn du Ähnliches entdeckt, hier nochmal die Bearbeitung vom Umherirrenden. Gruß, Hæggis || ☎→ 01:23, 20. Jun. 2010 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Havs 08:58, 21. Jun. 2010 (CEST)

Quellen

Hallo, bitte gehe etwas sorgsamer mit den Begriffen "Original", "amtlich", "offiziell" um. Diese Änderung [1] und die Begründung [2] ist unzutreffend. "Amtlich" ist ausschließlich die gedruckte Fassung des BGBl., was du mit "Original" und "offiziell" meinst, ist mir unklar. --217.83.7.140 11:51, 31. Jul. 2010 (CEST)

Mit eiener IP zu reden ist immer dumm - die Adresse kann sich ändern und dann weiß man nicht, wer wer ist. Begründe bitte deinen Rüffel und sage mir, was ich falsch gemacht habe und wie es richtig wäre.--Havs 12:26, 31. Jul. 2010 (CEST)
Hm, habe ich doch bereits geschrieben!? Die amtliche Fassung (was du wahrscheinlich mit "offiziell", "original" meinst) gibts nur gedruckt, nicht online. Das habe ich eben mal in BGBl ergänzt. Daher sind diese Worte im Zusammenhang mit den Änderungen ungeeignet. Der Link zum BGBl ist schon fast amtlich (sollte eigentlich keine Abweichungen enthalten). Aber bei juris handelt es sich ausschließlich um konsolidierte Fassungen, mit eigener Zitierweise und Weglassungen aller Änderungen und Aufhebungen, teilweise den Eigangsformeln mit ihren Ermächtigungsgrundlagen. Bei [1] hast du zudem irgendwas zur von "offizieller Zitierweise" geschrieben, obwohl diese Zitierweise in der amtlichen Fassung nie so gebraucht wird - nur in dem "Original" das du nutzt. Mit dieser Begründung "Original" tauschst du auch Links aus bei [2] oder auch schon vorher mal im selben Artikel [3]. Was die Anmerkung zum Thema IP oder nicht soll, verstehe ich nicht, erst recht, da du selbst eine offizielle "Sockenpuppe" benutzt. Aber das ist doch völlig schnurz, wenn es um den Austausch von Argumenten geht. --217.83.2.222 18:28, 31. Jul. 2010 (CEST)
Also, vielleicht solltest du besser nicht vermuten, was ich meine, sondern einfach meine Texte so lesen, wie ich sie schreibe. "Amtlich" habe ich nie geschrieben - aus gutem Grund, weil ich ja schon weiß, wo die amtlichen Gesetzestexte zu lesen sind. "Offiziell" schrieb ich stets im Zusammenhang mit bundesrecht.juris.de. Dort ist nämlich die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ), der Diensteanbieter. Juris stellt lediglich die Technik. Die Inhalte stammen sämtlich vom BMJ. Und das ist eine Pflichtveröffentlichung gem. Informationsfreiheitsgesetz bzw. in diesem Fall Umweltinformationsgesetz zur Erfüllung von EU-Richtlinien. Offizieller geht nicht.
Ich habe den Link getauscht, weil dem offiziellen Anbieter der Vorzug vor einer Sekundärquelle zu geben ist. Ich habe ursprünglich die Datumsschreibweise gemäß der Zitierweise in der offiziellen Veröffentlichung (Fußnote zu § 78 WHG) übernommen. Das wurde irgendwann von Benutzer:Giftmischer geändert, der schematisch Datumsformate "verbessert". Auf seiner Diskusionsseite habe ich begründet, warum ich das revertiert habe. Was ist daran falsch?
Zur IP Havs bleibt immer Havs. Du heißt um 11:51 217.83.7.140 und um 18:28 217.83.2.222. Wie soll ich sicher sein, dass du du bist? Ich habe eine Diskussionsseite, du nicht. Wie soll ich Kontakt mit dir aufnehmen, wenn ich was anmeckern will? IPs haben keine eigene Beitragsliste. Ich habe im Zweifel keine Möglichkeit zu beurteilen, ob ich es mit einem Spinner zu tun habe. Ich habe ebenso keine Möglichkeit, deine Leistungen für die Wikipedia zu würdigen. Mit einer IP zu reden ist daher immer dumm.--Havs 22:34, 31. Jul. 2010 (CEST)
hm, vielleicht liegt's daran, dass ich nur eine IP habe, aber in deiner Begründung zur schonmal benannten Änderung [4] lese ich ein "amtlich" - du nicht? Die Begründung für offiziell kann ich nachvollziehen, aber juris ist eben auch nur eine Sekundärquelle - primär ist nur das BGBl, wegen meiner auch dessen online-Ausgabe! Und dort wird nicht so zitiert, wie es juris tut, sondern immer mit ausgeschriebenen Monat etc. Es ist ja schön, wenn du die "offizielle" Quelle bevorzugst, aber die ist eben nicht primär oder vollständig. Außerdem gibt es keine "amtliche" Fußnote in § 78 WHG, es gibt eine eigene Veröffentlichung im BGBl. dazu - Hinweis/Bekanntmachung vom 17. März 2010 (BGBl. I S. 275). Die Änderung an sich war ja auch nicht falsch, nur störte micgh in dem Gesamtzusammenhang die Begründung, die halt falsch ist und das Format verstößt zudem noch gegen das Format der wiki. Pflichtangebot: genau ein Minimalangebot, sehr unhandlich, vergleiche das mal mit öffentlichen Angeboten in Österreich oder der Schweiz, die zeigen, wie es gehen könnte. dejure.org und buzer.de bieten da beide weitaus mehr, z.B. auch direkten Zugang zum BGBl, in dem du recherchieren solltest, wenn du "offizielles" oder "amtliches" lesen willst. IP: Für mich macht es absolut keinen Unterschied, ob ich einer oder drei bin - ist hier schließlich keine Abstimmung! --217.83.17.123 15:41, 1. Aug. 2010 (CEST)
Ja, du bist klasse - einfach der Größte! EOD --Havs 18:22, 1. Aug. 2010 (CEST)
Gut, du hättest auch gleich am Anfang schreiben können, das alles interessiert dich nicht, danke fürs Gespräch --217.83.41.218 23:01, 1. Aug. 2010 (CEST)
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Wassergefärdungsklasse

Die Kennzeichnung der Versandstücke sind nach ADR 5.2.1.8 (Gefahrgut im Straßenverkehr) erst ab 5kg/l (Gefahrmenge) durchzuführen, Übergangsreglungen gelten nur bis zum 31. Dezember 2010.

was du entnommen hast hat die Wassergefährdungs-Kennzeichnung in Straßenverkehr beschrieben, wenn du meinst das ich das erfunden habe kannst ja im ADR Buch 2009 oder 2011 unter 5.2.1.8 nachschauen oder im BundesGesetzBlatt I wo das ADR Buch abgeleitet wird, wenn du schon dabei bist in der RID (Schienenverkehr) und INDG (Seeverkehr)auch. ich habe solche Einträge in der Wiki vergebens gesucht, also habe ich es unter Wassergefährdung dazu geschrieben. Wenn du im Google unter "Toterbaum Toterfisch" mal googels wirst auch das Wassergefährdung´s Logo finden was auch im Gefahrgut Recht Gültigkeit hat und da es ab nächsten Jahr Pflicht ist wird jeder LKW der Wasser gefährdende Stoffe Transportiert (zb. Heizöl, Diesel) es neben den restlichen Logos/UN-nummern haben.

eigentlich wollte ich das Logo auch unter dem gleichem Artikel einfügen, nur weiß ich nicht wie das geht, wenn du es einfügst, solltest du aufpassen das du das neue Logo verwendest die Bürogratie hat da ein Paar kleine Änderungen vorgenommen für 2011.

also wenn du es nicht wieder einfügst, ich werde es nicht dann bleibt der Artikel halt unvollständig. zumglück weiß ich wie man Richtig Versandstücke und LKWs kennzeichnet.

nun ja als Gefahrgutbeauftragter sollte man das wissen, wenn man 500€ Sparen will (Unvollständige -kennzeichnung)

wenn du meinst ich währ sauer, stimmt nicht ich schreib immer so :)

Gruß Termi(nicht signierter Beitrag von Termi1 (Diskussion | Beiträge) 00:50, 11. Dezember 2010)

Hallo Termi, wie ich in der Zuasammenfassung schrieb, geht es in dem Artikel ausschließlich um die wasserrechtliche Einstufung der Stoffe. Der Artikel erklärt den Begriff Wassergefährdungsklasse. Auf die Rechtsfolgen einer Einstufung wird an dieser Stelle nicht im Detail eingegangen - nicht einmal die wasserrechtlichen. Und da gibt es neben Labeling noch weit Gravierenderes! Dafür gibt es ja Verweise, auch in Richtung Gefahrgut. Baue die Kennzeichnung doch dort entsprechen aus (wenn du magst) und gut is. --Havs 07:08, 11. Dez. 2010 (CET)
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