Dnspynrta
Beigetreten 28. Januar 2022
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Codc in Abschnitt Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2024-04-02T12:12:59+00:00)
Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2024-03-18T14:22:37+00:00)
BearbeitenHallo Dnspynrta, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 15:22, 18. Mär. 2024 (CET)
- Hallo Dnspynrta, ich habe Dir für eine Woche das Schreibrecht auf der Seite Wolfgang von Stetten entzogen. Auf der dazugehörigen Diskussionsseite kannst Du nach wie vor schreiben. Bitte kläre inhaltliche Fragen dort. --Zinnmann d 15:34, 18. Mär. 2024 (CET)
- Der Abschnitt unter "Vergewaltigung in der Ehe ist zu streichen". Er wurde bereits 2013 aus Wikipedia herausgenommen. Der Abschnitt ist aus dem Zusammenhang gerissen. Mit den Ausführungen wollte von Stetten erreichen, dass die ursprünglich im Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion enthaltene Widerspruchsklausel wieder aufgenommen wurde. Von der SPD und der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wurde eine "Versöhnungsklausel" favorisiert und die Grünen brachten eine "Vollstreckungsklausel" ins Spiel (vgl. Humanistische Union-Grundrechtreport 1998). Wegen der fehlenden Widerspruchsklausel stimmten 138 Abgeordnete dagegen und 35 enthielten sich der Stimme. --Dnspynrta (Diskussion) 16:11, 18. Mär. 2024 (CET)
- Andere Leute sehen das anders.
- Beteilige dich bitte mit neuen Argumenten an der Diskussion auf der zugehörigen Diskussionsseite, nicht hier. --PCP (Disk) 16:51, 18. Mär. 2024 (CET)
- Der Abschnitt unter "Vergewaltigung in der Ehe ist zu streichen". Er wurde bereits 2013 aus Wikipedia herausgenommen. Der Abschnitt ist aus dem Zusammenhang gerissen. Mit den Ausführungen wollte von Stetten erreichen, dass die ursprünglich im Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion enthaltene Widerspruchsklausel wieder aufgenommen wurde. Von der SPD und der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wurde eine "Versöhnungsklausel" favorisiert und die Grünen brachten eine "Vollstreckungsklausel" ins Spiel (vgl. Humanistische Union-Grundrechtreport 1998). Wegen der fehlenden Widerspruchsklausel stimmten 138 Abgeordnete dagegen und 35 enthielten sich der Stimme. --Dnspynrta (Diskussion) 16:11, 18. Mär. 2024 (CET)
Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2024-04-02T12:12:59+00:00)
BearbeitenHallo Dnspynrta, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 14:12, 2. Apr. 2024 (CEST)
- Ich habe dich nun wieder für den Artikel Wolfgang von Stetten gesperrt. Wenn das so weiter geht dann wird dein Konto stillgelegt werden. Editwar zu führen ist ein Regelverstoß und jeder Artikel hat eine Diskussionsseite um umstrittene Änderungen zu besprechen. --codc
senf
14:18, 2. Apr. 2024 (CEST)