Das Amtsgericht Geithain war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der sächsischen Stadt Geithain.
Es wurde 1856 als Gerichtsamt Geithain eingerichtet und war eine Veraltungseinheit im Königreich Sachsen. Ihr Gebiet gehört heute zum Landkreis Leipzig in Sachsen. Ab 1874 war das Gebiet als Amtsgerichtsbezirk Geithain Teil der Amtshauptmannschaft Borna.
Geschichte
BearbeitenGerichtsamt Geithain 1856-1879
BearbeitenDas Gerichtsamt Geithain wurde 1856 eingerichtet war eine Verwaltungseinheit im Königreich Sachsen.
Amtsgericht Geithain 1879-1952
Bearbeiten-Trennung Justiz/Verwaltung -Amtshauptmannschaften als untere Verwaltungsbehörde eingerichtet.
Kreisgericht Geithain 1952-1992
BearbeitenMit der in der DDR im Jahr 1952 erfolgten Verwaltungsreform und der damit einhergehenden Abschaffung der Amtsgerichte wurde das Amtsgericht Geithain aufgehoben. Nachfolger wurde das Kreisgericht Geithain mit Sitz in Bad Lausick. Mit der Auflösung des Landkreises Geithain wurde Ende 1992 auch das Kreisgericht Geithain aufgelöst. Nachfolger wurde das wiedereingerichtete Amtsgericht Borna.
Amtsgerichtsbezirk
BearbeitenZum Gerichtsamts- bzw. Amtsgerichtsbezirk Geithain gehörte die Stadt Geithain (mit der Vorstadt Neumarkt und der Mark Ottenhain) sowie 22 Ortschaften:
Altdorf, Bruchheim, Ebersbach, Frauendorf, Hermsdorf, Hopfgarten, Kolka, Narsdorf, Nauenhain, Niederfrankenhain, Niedergräfenhain, Niederpickenhain, Oberfrankenhain, Oberpickenhain, Ossa, Ottenhain, Seifersdorf, Syhra, Tautenhain, Theusdorf (mit Eckertsberg), Wenigossa, Wickershain.