Das Sommerfest der Hessischen Stipendiatenanstalt zum 475. Jahrestag am 6. Juni 2004

Die Hessischen Stipendiatenanstalt ist eine Einrichtung der Philipps-Universität, die 1529 von Landgraf Philipp von Hessen in Marburg gegründet wurde, um mittellose und begabte Studenten zu fördern. Heute definiert sich die Hessische Stipendiatenanstalt über ihr selbstverwaltetes Studentenwohnheim, das Collegium Philippinum. Das Studentenwohnheim wird von staatlicher, kommunaler, kirchlicher und privater Seite unterstützt und ist Teil des Marburger Schlosses.

Geschichte

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Von der Gründung der Anstalt bis zum 19. Jahrhundert

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Das Marstallgebäude von Südwesten aus gesehen

Die Geschichte der Hessischen Stipendiatenanstalt ist eng mit der Geschichte der Marburger Philipps-Universität verbunden. Landgraf Philipp von Hessen entschied sich im Sommer 1524 nach einer Begegnung mit Philipp Melanchthon sich der Reformation hinzuwenden und die kirchenpolitischen Vorstellungen der neuen Lehren in seinen Territorien umzusetzen. Hierzu stellte er ein Bildungskonzept auf, wozu auch die Gründung einer Universität, die Umstrukturierung des Schulwesens, aber auch die Errichtung einer Anstalt pro studiosis pauperibus, wie es im 32. Kapitel der Homberger Kirchenordnung von 1526 heißt, gehörte. Hier wurde angeordnet ein Haus für die armen Studierenden einzurichten, in dem sie drei Jahre leben könnten und dieses entsprechend zu dotieren.[1] Aus der Idee ein Haus für mittellose Studierende einzurichten wurde schließlich der Plan entwickelt eine Anstalt zur Förderung von begabten Landeskindern zu gründen, in der sie nach den neuen Kirchenlehren ausgebildet werden sollten.

Mit dem Ausschreiben Philipps an die Städte und Flecken vom 11. März 1529 wendete sich der Landgraf erstmals an die späteren Präsentationsstädte, die die Einrichtung fortan finanziell absichern sollten. Aus durch die Säkularisation freigewordenen Pfründen sollten "hinfuro zu jeden zeiten ein oder mehr stipendiaten, ihrer burger kind, an gemeltem studio zu Marpurg, [...] sieben jar lang zu halten [damit sie anschließend] allenthalben in den stetten, flecken und dorfen unserer furstentumb und graveschaften zu pfernern, predicanten und schulmeistern vor andern promoviert und genommen werden sollen."[2] Die Stipendiaten sollten also nach ihrem Studium die Prediger und Beamten für Kirche und Staat stellen. Für den jährlichen Betrag von 15 Gulden, den jede Stadt anfangs zahlen musste, durften die Präsentationsstädte geeignete Stipendiaten präsentieren. In der vierten Stipendiatienordnung des Landgrafen von 1546 wurde den Stipendiaten schließlich ein gemeinsames Wohnheim im Marburger Kugelhaus zugewiesen.[3] Dieses Vorhaben scheiterte allerdings und die Stipendiaten fanden sich im Kugelhaus lediglich zum gemeinsamen Mittagessen ein, für das täglich ein Propst zu sorgen hatte. Wohnung bezogen sie bis 1811 im Collegium Pomerii, dem ehemaligen Franziskanerkloster zu Marburg.[4] Es ist anzunehmen, dass die Zusammenfassung der Stipendiaten in einem Haus der besseren disziplinarischen Aufsicht dienen sollte.

Mit der Stipendiatenordnung von 1560 wurde schließlich die wirtschaftliche Absicherung der Institution neu geregelt und das Stipendiatenmajorat eingerichtet. Neben den gewöhnlichen Stipendiaten, den stipendiarii minores, deren Anzahl auf 50 festgesetzt wurde, standen von nun an 10 Theologen als stipendiarii maiores vor.[5] Diese in der Regel älteren maiores, die nach dem Studium eine wissenschaftliche Karriere anstreben sollten, sollten für die minores als Vorbilder fungieren und sie in ihrem Studium unterstützen, sowie sie in ihrer Lebensführung beaufsichtigen. Ebenso überwachte ein Praefectus, später ein Ephorus, der ein Mitglied der theologischen Fakultät sein musste, die Stipendiaten. Dieses Amt des Ephorus existiert noch heute.

Mit der Teilung des Landes Hessen 1605, in dessen Zuge die Marburger Universität für einige Zeit calvinistisch wurde, gründete Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt 1607 die lutherische Landesuniversität von Gießen als Gegenuniversität. Nach der Teilung Hessens verlor die Stipendiatenanstalt 33 südhessische Präsentationsstädte und in Gießen wurde eine eigene Gießener Stipendiatenanstalt gegründet, die bis 1780 bestand.[6] Nach den Wirren des Dreißigjährigen Krieges und dem Wegzug aller Marburger Professoren nach Gießen hörte die Marburger Universität, wie auch die Hessische Stipendiatenanstalt, praktisch auf zu bestehen. 1653 veranlasste der Landgraf Wilhelm VI. von Hessen-Kassel die Wiedereröffnung der Universität und der Hessischen Stipendiatenanstalt. Da die Präsentationsstädte infolge des Krieges verarmt waren und der Institution nicht mehr regelmäßig Geld zuweisen konnten, finanzierte der Landgraf die Stipendiatenanstalt über Abgaben aus der Tranksteuer.

Vom 19. Jahrhundert bis zur Errichtung des neuen Wohnheims Collegium Philippinum 1946

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Als 1807 Kurhessen ein Bestandteil des Königreichs Westphalen wurde, setzte der Niedergang der Wohngemeinschaft ein. Das Gebäude der Stipendiaten verfiel und die Finanzierung ging auf den Staatshaushalt über. 1812 wurde das Wohnheim abgebrochen und die Stipendiaten verloren für fast 150 Jahre ihr zentrales Wohnhaus und damit auch ihre Wohngemeinschaft. Bis zur Gründung des neuen Wohnheims, des Collegium Philippinum, verteilten sich die Stipendiaten über ganz Marburg. Nach der bürgerlichen Revolution fiel 1849 auch der Freitisch weg und den Stipendiaten wurden nach regelmäßig abgenommenen Fleißprüfungen lediglich die Stipendien ausgezahlt.[7] Erst 1927 wurde versucht, durch eine Spende der hessischen Kirchen die Hessische Stipendiatenanstalt im Forsthof am Schlossberg wieder zu beleben. Allerdings wurde das Gebäude bald darauf durch die Nationalsozialisten zweckentfremdet. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Besetzung Marburgs durch die Alliierten, geriet das Marbrger Schloss in Besitz der Universität. Der Theologieprofessor Heinrich Frick, seit 1934 Ephorus der Stipendiatenanstalt, setzte sich in Folgendem verstärkt dafür ein, dass den Stipendiaten wieder ermöglicht wurde, zentral in einem eigenen Haus zu wohnen. Zum neuen Wohnheim der Hessischen Stipendiatenanstalt wurde schließlich ab dem Sommersemester 1946 der Marstall in der Vorburg des Marburger Schlosses. Das Wohnheim der Stipe, dass sich seitdem Collegium Philippinum nennt, wurde 1955 um das Zeughaus sowie 1974 die Kommandantur und die Schmiede des Landgrafenschlosses erweitert. Heinrich Frick und seinem stetigen Einsatz für die alte Einrichtung zu Ehren wurde der Gesellschaftsraum im Marstall „Frickzimmer“ getauft und heißt auch heute noch so. Die ersten Jahre des neuen Wohnheims Collegium Philippinum waren geprägt von Finanzproblemen. Von Beginn an war die Einrichtung auf Spenden angewiesen. Ob Wäsche, Weizenschrot, Möbel, Nudeln oder Kleider - es fehlte an allen Ecken und Enden. Hilfe erhielten die Stipendiaten von den evangelischen Kirchen in Hessen, vom Land Hessen, von den Präsentationsstädten und auch von vielen ausländischen Helfern. Hierzu zählt auch Birger Forell, der ein großer Förderer der Hessischen Stipendiatenanstalt war und viel Werbung für Spenden in seinem Heimatland Schweden machte.[8]

Die Durchsetzung der studentischen Selbstverwaltung seit 1971

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In den folgenden Jahren sollte sich das Leben in der Stipendiatenanstalt entscheidend ändern. 1971 machten sich verspätete Einflüsse der Studentenbewegung und der gesellschaftlichen Umbrüche von 1968 bemerkbar. Im gleichen Jahr wurde die Mitbestimmung der Heimbewohner in den Angelegenheiten des Wohnheims konstitutionell verankert. Die Hausversammlung erarbeitete im Februar 1971 ein Papier zur Beschlussfähigkeit. Die Hausversammlung definierte sich fortan als Gremium, "in der alle die Hausgemeinschaft betreffenden Belange entschieden werden."[9] Nach anfänglichem Zögern gab die Universität nach und erlaubte die studentische Mitbestimmung. Seit diesem Zeitpunkt war die demokratisch handelnde Hausversammlung durch zwei stimmberechtigte Vertreter in der Verwaltungskommission vertreten. 2013 wurde die Zahl der Vertreter auf drei erhöht. Repräsentant der Hausselbstverwaltung ist der Tutor. Mit Durchsetzung der studentischen Selbstverwaltung und Mitbestimmung setzte sich die Bewohnerschaft auch zunehmend für geschlechtliche Gleichberechtigung ein und im Sommersemester 1973 wurden schließlich auch Studentinnen als Bewohner zugelassen. Im Laufe der nächsten Jahre ging der christlich-evangelische Charakter des Hauses mehr und mehr verloren. Die vormals obligatorischen Tischgebete wurden abgeschafft und Theologen bilden schon seit längerem bloß eine Minderheit innerhalb der Hausgemeinschaft. Heute leben im Collegium Philippinum 39 Studenten vieler unterschiedlicher Nationalitäten, Fachrichtungen, Weltanschauungen und Konfessionen. Das Leben im Haus ist geprägt vom Studium, von gemeinsamen Aktivitäten und von der Selbstverwaltung. Im Studium werden die Collegiaten und Stipendiaten von einem Repetenten, der evangelischer Pfarrer ist, begleitet. Da die Präsentationsstädte heute nur noch äußerst selten ihr Präsentationsrecht in Anspruch nehmen, werden mittlerweile fast alle Hausbewohner nach einer Bewerbung durch die Hausversammlung gewählt. Es bestehen Austauschprogramme mit Studierenden aus den Vereinigten Staaten und aus Ungarn. Im Jahr 2002 wurde das veraltete Regulativ vom 11. Februar 1849 durch ein neues heute für das Hausleben gültige ersetzt.

Die Präsentationsstädte

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Die 27 Präsentationsstädte sind seit dem 11. März 1529 nicht nur zur Unterstützung der Hessischen Stipendiatenanstalt verpflichtet. Sie haben auch das Recht, einen Bewerber – meist ein Kind der Stadt bzw. der Gemeinde – zur Aufnahme in das Collegium Philippinum zu bestimmen.

 
Eingangsportal der Stipendiatenanstalt am Marstallgebäude

Bedeutende Stipendiaten

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Die fast 500 jährigen Geschichte der Stipendiatenanstalt brachte mehrere bedeutende Persönlichkeiten hervor. Hierzu gehören u.a.:

Bedeutende Ephori

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Der Ephorus ist der oberste Vorsteher der Hessischen Stipendiatenanstalt und repräsentiert die Institution nach Außen. Zu seinen Aufgaben gehörte lange Zeit auch die disziplinarische Überwachung der Stipendiaten, während er heute u.a. für die Erhaltung des wissenschaftlichen Charakters des Hauses verantwortlich ist und das Hausrecht ausübt. Der Ephorus ist immer ein Professor des Fachbereichs evangelische Theologie.

Freunde und Förderer

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1970 gründeten ehemalige Heimbewohner den gemeinnützigen Verein: „Gesellschaft der Freunde und Förderer der Hessischen Stipendiatenanstalt in Marburg e.V.“ Vereinsziele sind die Aufrechterhaltung des Kontakts, Pflege der Freundschaft und die aktive Unterstützung der Wohngemeinschaft. Der Verein trift sich jährlich zu Vereinssitzung in Marburg und hält mit den aktiven Stipendiaten das „Sommerfest“ ab.

Literatur

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  • Frick, Heinrich: Die hessische Stipendiatenanstalt zu Marburg. Darmstadt 1941.
  • Heinemeyer, Walter (ed.): Studium und Stipendium. Untersuchungen zur Geschichte des hessischen Stipendiatenwesens. Marburg 1977, ISBN 3-863540-68-9.
  • Heinemeyer, Walter: Die Bildungspolitik Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte. 21. Band. Marburg 1971, S.100-128.
  • Hillebold, Lars (ed.): Aufgeschlossen. Festschrift zum Jubiläum. 475 Jahre Hessische Stipendiatenanstalt Marburg. Marburg 2004, ISBN 3-925600-10-8.
  • Kaiser, Otto: Zwischen Reaktion und Revolution. Hermann Hupfeld (1796-1866) - ein deutsches Professorenleben. Göttingen 2005, ISBN 3-525825-40-4.
  • Hermelink, Heinrich: Die Philipps-Universität zu Marburg 1527-1927. Marburg 1927.
  • Zimmermann, Ludwig: Das hessische Stipendiatenwesen im Zeitalter der Gründung der Universität Marburg (1527-1560). In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, 56. Band, Kassel 1927.
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Anmerkungen

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  1. Emil Sehling, Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Tübingen, 1965. 8. Band Hessen 1. Hälfte, S.63 f.
  2. Emil Sehling Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Tübingen, 1965. 8. Band Hessen 1. Hälfte, S.66.
  3. Bruno Hildebrand, Urkundensammlung über die Verfassung und Verwaltung der Universität unter Philipp dem Grossmüthigen. Marburg, 1848, Nr.11, S.45. In digitalisierter Form: Vierte Stipendiatenordnung 1546
  4. Emil Sehling Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. Tübingen, 1965. 8. Band Hessen 1. Hälfte, S.171 Anm.26.
  5. Fünfte Stipendiatenordnung 1560
  6. Vgl. hierzu: Wilhelm Diel Geschichte der Gießener Stipendiatenanstalt. In digitalisierter Form: Geschichte der Gießener Stipendiatenanstalt (PDF)
  7. Klaus-Dieter Stephan Die Hessische Stipendiatenanstalt von 1946 bis 1976. In: Studium und Stipendium S. 248.
  8. Klaus-Dieter Stephan Die Hessische Stipendiatenanstalt von 1946 bis 1976. In: Studium und Stipendium S. 256.
  9. Kommissionspapier, das der Hausversammlung am 08.02.1971 zur Beschlußfassung vorlag.
  10. a b c d Wilhelm Diel. Die Stipendiatenreform Landgraf Philipps i. J. 1560 und das ältere Marburger Stipendiatenalbum. In: Philipp der Großmütige. Beiträge zur Geschichte seines Lebens und seiner Zeit (1904), S.252.
  11. Hans Günther Bickert. Der Armenologe Johann Joachim Schröder. Leben und Wirken eines bedeutenden Gelehrten aus der Schwalm. Ein Skizze. In: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde (ZHG) 116 (2011), S.173.
  12. a b Heinrich Meyer zu Ermgassen Tisch und Losament. Verköstigung und Unterbringung der Stipendiaten in Marburg. In: Walter Heinemeyer. Studium und Stipendium. Untersuchungen zur Geschichte des hessischen Stipendiatenwesens. Marburg 1977, S. 199

Koordinaten: 50° 48′ 36,8″ N, 8° 46′ 1,3″ O


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