Rechtsgeschichte Bearbeiten

Die deutsche Rechtsgeschichte war lange Zeit von Uneinheitlichkeit und von zwei Strömungen, dem deutschen (auf germanischen Stammesrechten und Rechtssammlungen wie dem Sachsenspiegel beruhend) und dem gemeinen Recht (auf römisch-kanonischer Grundlage), geprägt. Vorrangig galten viele Partikularrechte (Statuten) wie Stadtrechte und landesherrliche oder ständische Rechtssetzungen.

Im Heiligen Römischen Reich waren nur wenige Versuche reichsweiter Rechtssetzung erfolgreich, darunter Reichsgrundgesetze wie 1356 die Goldene Bulle und das Strafgesetzbuch Constitutio Criminalis Carolina von 1532. Das 1495 gegründete Reichskammergericht war durch das Privilegium de non appellando in seiner Wirkung beschränkt, konnte aber durch Untertanenprozesse auch Einzelnen zu ihrem Recht verhelfen. Ende des 18. Jahrhunderts kam es in einigen Territorien zu naturrechtlichen Kodifikationen (Allgemeines Landrecht), und in der Franzosenzeit wurden in einigen Rheinbundstaaten die napoleonischen Cinq codes eingeführt.

Der 1814 begonnene Kodifikationsstreit um die Frage, ob ein deutschlandweit einheitliches Privatrecht eingeführt werden solle, wurde durch den Sieg der historischen Rechtsschule vorerst beendet. Zu einer Rechtsvereinheitlichung kam es im Lauf des 19. Jahrhunderts im Deutschen Bund (Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch von 1861), im Norddeutschen Bund (Strafgesetzbuch von 1870) und im ersten deutschen Nationalstaat, dem Kaiserreich (Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung von 1877). Am 1. Januar 1900 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch reichsweit eingeführt, das auf einer Verschmelzung römischrechtlicher (Pandektenwissenschaft) und deutschrechtlicher (etwa Genossenschaftsrecht) Systematisierungen beruhte.

Nach der Pervertierung des Rechts durch das NS-Regime in der Zeit des Nationalsozialismus stellte die Bundesrepublik Deutschland 1949 wieder Rechtsstaatlichkeit her; über die Grund- und Menschenrechte wachte ab 1952 das Bundesverfassungsgericht. Die DDR-Justiz stand unter dem Primat des Sozialismus und kannte eine richterliche Unabhängigkeit nicht. In den letzten Jahren ist die deutsche Rechtsetzung durch die Rechtsharmonisierung innerhalb der Europäischen Union geprägt, insbesondere durch gemeinsame Mindeststandards wie beim Verbraucherschutz. Die nationale Justiz wird zunehmend durch supranationale Spruchkörper wie den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebunden.