Bayerischer Staatspreis für Musik

Der Bayerische Musikpreis wird vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst grundsätzlich alle zwei Jahre verliehen und umfasst alle Sparten der Musik, einschließlich der Laienmusik. Er wird sowohl an Einzelpersönlichkeiten als auch an Ensembles vergeben, die sich durch herausragende Leistungen oder innovative Konzepte in besonderer Weise um die Musik, das Singen und Musizieren in Bayern verdient gemacht haben. Die Bayerischen Musikpreise in der Kategorie „Laienmusizieren“ sind jeweils mit 3.000 Euro dotiert.

Vorschlagsberechtigt sind die im Bayerischen Musikrat vertretenen Verbände. Die Entscheidung des Staatsministers wird von einem Gutachterausschuss, der vom Staatsministerium berufen wird, vorbereitet.[1]

Preisträger Bearbeiten

2013 Bearbeiten

Kategorie Laienmusizieren

Professionelles Musizieren

Sonderpreis

2015 Bearbeiten

Kategorie Laienmusizieren

Professionelles Musizieren

Sonderpreis

2017 Bearbeiten

Kategorie Laienmusizieren

Professionelles Musizieren

Sonderpreis

2020 Bearbeiten

Kategorie Laienmusizieren

Professionelles Musizieren

Sonderpreis

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Bayerischer%20Staatspreis%20f%C3%BCr%20Musik/Allgemeine%20Informationen
  2. https://www.bayerischer-musikrat.de/BayerischerMusikpreis/Aktuelles