Arnd Diringer

deutscher Jurist und Publizist

Arnd Diringer (* 1972) ist ein deutscher Jurist, Publizist und Hochschullehrer. Er ist Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.

Leben und Wirken Bearbeiten

Diringer studierte 1992 bis 1996 Rechtswissenschaften in Bayreuth und Erlangen und war wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bayreuth. In seiner Dissertation an der Universität Erlangen 1999 schrieb er über verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Scientology-Organisation.

Nach dem Vorbereitungsdienst für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst im Freistaat Bayern 1999 bis 2001 und Tätigkeiten für die Asklepios Kliniken GmbH wechselte Diringer zur Allianz Lebensversicherung AG in den Fachbereich Personal-Leitung. Zudem ist er als Rechtsanwalt tätig.[1]

Seit 2005 lehrt er als Professor an der Hochschule Ludwigsburg.[2] Er leitet dort die Forschungsstelle für Arbeitsrecht.[3]

Daneben ist er als Publizist aktiv. Er hat mehrere Fachbücher und Fachkommentare vor allem zum Arbeitsrecht, aber auch zum Verfassungs- und Zivilrecht geschrieben. Er hat auch Gastkommentare in der Legal Tribune Online[4] und der Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlicht. Seit 2020 schreibt er die wöchentliche Kolumne Recht behalten! für die Welt am Sonntag.[5] Er nahm darin unter anderem Stellung zum „Gender-Zwang“[6] an Hochschulen.

Veröffentlichungen (Auswahl) Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Prof. Dr. Arnd Diringer - Zur Person. Abgerufen am 14. Juni 2020 (deutsch).
  2. Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg: Lehrpersonen. 29. April 2020, abgerufen am 14. Juni 2020.
  3. Forschungsstelle für Arbeitsrecht. Abgerufen am 12. Juli 2023 (deutsch).
  4. Arnd Diringer - Autorenprofil und alle Artikel auf LTO.de. Abgerufen am 14. Juni 2020.
  5. Arnd Diringer: Artikel, Kontakt & Profil - Autorenseite - WELT. Abgerufen am 12. Juli 2023.
  6. Arnd Diringer: Gender-Zwang an Hochschulen ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Grundrechte. In: Die Welt. 1. September 2020 (Online).