Amtshauptmannschaft Dresden

Bezirk im Königreich Sachsen

Die Amtshauptmannschaft Dresden war ein Verwaltungsbezirk im Königreich Sachsen und im späteren Freistaat Sachsen. Ihr Gebiet gehört heute zur Stadt Dresden sowie zu den Landkreisen Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Von 1880 bis 1924 war die Amtshauptmannschaft in die Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt und die Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt geteilt. Von 1939 bis 1952 hieß der Verwaltungsbezirk Landkreis Dresden.

Amtshauptmannschaft Dresden
Basisdaten[1]
Kreishauptmannschaft Dresden
Verwaltungssitz Dresden
Fläche 506 km² (1939)
Einwohnerzahl 148.490 (1939)
Bevölkerungsdichte 293 Einw./km² (1939)
Lage der Amtshauptmannschaft Dresden 1905
Lage der Amtshauptmannschaft Dresden 1905
Lage der Amtshauptmannschaft Dresden 1905

Geschichte Bearbeiten

Die Amtshauptmannschaft Dresden wurde 1874 aus den Bezirken der Gerichtsämter Döhlen, Dresden, Moritzburg, Radeberg, Tharandt, Schönfeld und Wilsdruff gebildet. 1879 bis 1880 bestand in Döhlen eine amtshauptmannschaftliche Delegation. 1880 wurde die Amtshauptmannschaft in die Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt geteilt. Die Stadt Dresden selbst war „exemt“ und nicht Bestandteil der Amtshauptmannschaft.

Nach Eingemeindung zahlreicher Gemeinden in die Stadt Dresden in der ersten Hälfte der 1920er-Jahre verringerte sich der Gebietsumfang beider Amtshauptmannschaften deutlich, weshalb man sie 1924 wieder zusammenlegte. 1924 wurde die Stadt Freital bezirksfrei und schied aus der Amtshauptmannschaft aus. 1935 folgte Radebeul, das ebenfalls bezirksfreie Stadt wurde.

Die Amtshauptmannschaft Dresden gehörte zur übergeordneten Kreishauptmannschaft Dresden und grenzte im Norden an die Amtshauptmannschaft Großenhain, im Osten an die Amtshauptmannschaft Pirna, im Süden an die Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde und im Westen an die Amtshauptmannschaft Meißen. Sie erhielt 1939 die reichseinheitliche Bezeichnung Landkreis. 1946 wurden Freital und Radebeul wieder in den Landkreis eingegliedert, der bis zur Gebietsreform von 1952 in der DDR fortbestand und dann auf die neuen Kreise Dresden-Land, Bischofswerda und Freital im Bezirk Dresden aufgeteilt wurde.

Amtshauptmänner Bearbeiten

Zwischen 1880 und 1924 gab es keine Amtshauptmänner, da die Amtshauptmannschaft geteilt war.

Geographie Bearbeiten

Das Gebiet der Amtshauptmannschaft umfasste die Gebiete der Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und Dresden-Neustadt und lag rechts- und linksseits der Elbe.

Innere Gliederung Bearbeiten

Dem Landkreis Dresden gehörten 1939 91 Kommunen an.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Thomas Klein: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe B: Mitteldeutschland. Band. 14: Sachsen. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn 1982, ISBN 3-87969-129-0, S. 332–336.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Andreas Oettel: Zur Verwaltungsgliederung Sachsens im 19. und 20. Jahrhundert. In: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Statistik in Sachsen. 175 Jahre amtliche Statistik in Sachsen (Festschrift). Nr. 1, 2006, ISSN 0949-4480, S. 69–98 (Online [PDF; 6,3 MB; abgerufen am 23. Dezember 2012]).