Amtsgericht Prien

ehemaliges Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Prien am Chiemsee

Das Amtsgericht Prien (auch Amtsgericht Prien am Chiemsee) war ein von 1879 bis 1959 bestehendes Amtsgericht mit Sitz in Prien am Chiemsee.

Ehemaliges Amtsgericht in Prien

Geschichte

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Prien war von 1813 bis 1848 Sitz des Gräfl. Preysing'schen Herrschaftsgerichts Hohenaschau, zu dem ab 1827 auch noch die Herrschaftsgerichte in Brannenburg und Neubeuern zählten. Von 1848 bis 1853 fungierte es noch als Gerichts- und Polizeibehörde und wurde 1853 dann in ein Landgericht älterer Ordnung umgewandelt. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben erfolgte 1862. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Prien. Der Sprengel blieb im Verhältnis zum vorhergehenden Landgerichtsbezirk Prien unverändert und folglich aus den Ortschaften Bernau, Endorf, Frasdorf, Greimharting, Halfing, Hemhof, Hirnsberg, Hittenkirchen, Höslwang, Hohenaschau, Mauerkirchen, Niederaschau, Prien, Rimsting, Sachrang, Umrathshausen und Wildenwart zusammengesetzt war.[1][2] Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Traunstein und das Oberlandesgericht München.

Am 1. Januar 1900 wurden dem Amtsgericht Prien noch die vom Amtsgericht Trostberg abgetrennten Gemeinden Breitbrunn am Chiemsee, Chiemsee, Eggstätt und Gstadt am Chiemsee zugeteilt.[3]

Nach der kriegsbedingt erfolgten Herabstufung des Amtsgerichts Prien zur Zweigstelle des Amtsgerichts Rosenheim[4] und der amtlichen Bestätigung dieser Maßnahme im Jahre 1956[5], wurde das Priener Gericht durch Verordnung des Bayerischen Staatsministers der Justiz am 1. Juli 1959 endgültig aufgehoben.[6]

Gebäude

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Das Gericht befand sich an der Alten Rathausstraße 11 in einem zweigeschossigen Walmdachbau aus dem 18. Jahrhundert, der daher unter Denkmalschutz steht. Heute ist das Gebäude in Teilen öffentlich zugänglich, es beherbergt die Büros der Prien Marketing GmbH sowie im Dachgeschoss die öffentliche Bücherei.[7][8]

Einzelnachweise

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  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 362)
  2. Landgericht Prien. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 265–276.
  3. Bekanntmachung vom 16. September 1899, Amtsbezirksänderung der Gemeinden Breitbrunn, Chiemsee, Eggstätt und Gstadt betreffend (GVBl. 1899 S. 832)
  4. 8. Die Oberlandesgerichts-, Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. München 1952, S. 111*-120*.
  5. Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
  6. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)
  7. Öffnungszeiten Tourismusbüro Prien am Chiemsee. In: Prien. (prien.de [abgerufen am 12. Februar 2018]).
  8. Bücherei Prien
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Commons: Alte Rathausstraße 11 (Prien am Chiemsee) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Koordinaten: 47° 51′ 18,5″ N, 12° 20′ 32,7″ O