Das Amtsgericht Gettorf war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Gettorf.

Geschichte

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Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Gettorf als eines von 12 Amtsgerichten des Kreisgerichts Schleswig. Den Gerichtssprengel bildete die Kirchspiele Gettorf, Dänischenhagen, Krusendorf und Sehestedt.[2]

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Gettorf blieb bestehe und war nun dem Landgericht Kiel nachgeordnet.

Sein Gerichtsbezirk umfasste nun aus dem Kreis Eckernförde die Gemeindebezirke Dänischenhagen, Gettorf, Haby-Lehmsiek, Klausdorf, Neuwittenbek, Osdorf, Schinkel und Tüttendorf sowie die Gutsbezirke Altbülk, Altenhof, Augustenhof, Behrensbrook, Birkenmoor, Borghorst, Borghorsterhütten, Dänisch-Nienhof, Eckhof, Eckernförde Kanalgutsbezirk, Großkönigsflrde, Grönwohld, Grühorst, Harzhof, Hohenhain, Hohenholm, Hohenlieth, Kaltenhof, Knoop, Lindau, Neubülk, Roer, Rathmannsdorf, Rosenfranz, Sehestedt, Uhlenhorst, Warleberg, Wulfshagen und Wulfshagenerhütten.[3]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]

Zum 1. Januar 1978 wurde das Amtsgericht Gettorf aufgehoben.[5]

Amtsgerichtsgebäude

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Das Amtsgericht nutzte von 1867 bis 1870 Räumlichkeiten des "Landkrugs" (Kieler Chaussee 2). Von 1870 bis 1888 hatte es seinen Sitz im Altenteilerhaus (Friedrichsorter Straße 3). Von 1887 bis 1888 wurde dann ein eigenes Gebäude mit Gerichtssaal, Schreibzimmer und Wohnung für Richter und Gerichtsdiener errichtet. Im Westflügel befand sich das Gefängnis mit Gefängnishof und Wachtmeisterwohnung.

Persönlichkeiten

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D229~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20213~PUR%3D)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 501, Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 441 online
  5. Artikel III des Haushaltsgesetzes 1973 vom 25. Mai 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 205)

Koordinaten: 54° 24′ 41,3″ N, 9° 58′ 40,3″ O