Altneckarschleife-Neckarplatten

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Naturschutzgebiet Altneckarschleife-Neckarplatten liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Ilvesheim, Ladenburg und Edingen-Neckarhausen im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Es ist Teil des Natur- und Landschaftsschutzgebiets Unterer Neckar.

Naturschutzgebiet „Altneckarschleife-Neckarplatten“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Ilvesheim, Ladenburg und Edingen-Neckarhausen im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 84,9 ha
Kennung 2100
WDPA-ID 166008
Geographische Lage 49° 28′ N, 8° 35′ OKoordinaten: 49° 28′ 15″ N, 8° 34′ 30″ O
Altneckarschleife-Neckarplatten (Baden-Württemberg)
Altneckarschleife-Neckarplatten (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 17. Dezember 1986
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Kenndaten

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Das Schutzgebiet entstand am 17. Dezember 1986 durch Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit der Schutzgebietsnummer 2.100. Diese Verordnung wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 13. Februar 1987 veröffentlicht und trat danach in Kraft. Der CDDA-Code lautet 166008 [1] und entspricht der WDPA-ID.

Das Naturschutzgebiet befindet sich entlang des Neckars zwischen Ladenburg und dem Mannheimer Stadtteil Seckenheim, es ist Teil des FFH-Gebiets 6517-341 Unterer Neckar Heidelberg-Mannheim. Gemeinsam wurden 1986 unter dem Oberbegriff Unterer Neckar sechs Gebiete als ein gemeinsames Naturschutzgebiet ausgewiesen. Da sie aber räumlich nicht zusammenhängen, wird in der Schutzgebietsstatistik und den Schutzgebiets-Steckbriefen der LUBW mit sechs getrennten Bezeichnungen gearbeitet. Als Ergänzungsflächen dienen mehrere Landschaftsschutzgebiete, die ebenfalls entlang des Unteren Neckars liegen und die Naturschutzgebiete untereinander verbinden. Das hier beschriebene Teilgebiet Altneckarschleife-Neckarplatten liegt im Naturraum 224-Neckar-Rhein-Ebene innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 22-Nördliches Oberrheintiefland.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung

  • die Erhaltung des Unterlaufs des Neckars und seiner Flussufersäume, Auen und Vorländer, insbesondere der noch ursprünglich geformten, naturnahen, nicht schiffbaren Flussabschnitte mit Wildflusscharakter;
  • die Erhaltung und Förderung der verschiedenen für die Flusslandschaft am unteren Neckar typischen und teilweise zunehmend gefährdeten Pflanzengesellschaften, deren Vegetationsmosaik der standörtlichen Vielfalt entspricht;
  • die Erhaltung und Förderung einer auentypischen Fauna, insbesondere europäischer Vogelarten, die vielfach gefährdet und teilweise vom Aussterben bedroht sind;
  • die Sicherung des räumlich engen Verbundes von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere, die insbesondere für wandernde Tierarten als Brut-, Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiet von lebenswichtiger Bedeutung sind.

Siehe auch

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Literatur

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  • Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7

Einzelnachweise

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  1. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
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Commons: Naturschutzgebiet Unterer Neckar: Altneckarschleife-Neckarplatten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien