Hirschacker und Dossenwald

Naturschutzgebiet in Baden-Württemberg

Hirschacker und Dossenwald ist ein Naturschutzgebiet und ein ergänzendes Landschaftsschutzgebiet zwischen Mannheim und Schwetzingen im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Es gehört zum Naturraum Schwetzinger Sand und umfasst eines der bedeutendsten Flugsandgebiete in Baden-Württemberg. Der Dünenzug besitzt bis zu 13 Meter hohe, nach Osten steil abfallende, kalkhaltige Dünen. Im Westen befindet sich das Flugsandfeld und im Osten der Neckarschwemmfächer.

Natur- und Landschaftsschutzgebiet Hirschacker und Dossenwald

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Düne mit Kiefern

Düne mit Kiefern

Lage Mannheim, Schwetzingen, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 128,9 ha
Kennung 2.171
WDPA-ID 163696
Geographische Lage 49° 25′ N, 8° 34′ OKoordinaten: 49° 25′ 8″ N, 8° 33′ 41″ O
Hirschacker und Dossenwald (Baden-Württemberg)
Hirschacker und Dossenwald (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 100 m bis 114 m
Einrichtungsdatum 16. Dezember 1993
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Der Name „Dossenwald“ ist von „Dosse“, dem altdeutschen Wort für die Kiefer abgeleitet.[1]

Steckbrief

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Das Gebiet wurde per Verordnung am 16. Dezember 1993 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und wird unter der Schutzgebietsnummer 2.171 beim Regierungspräsidium Karlsruhe geführt.[2] Es hat eine Fläche von 128,9 Hektar, davon gehören 67,5 ha zur Gemarkung von Mannheim und 61,4 ha zum Rhein-Neckar-Kreis. Die Flächen im südlichen Teil befinden sich seit 2016 im Besitz der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe.[3] Das Naturschutzgebiet ist in die IUCN-Kategorie IV, ein Biotop- und Artenschutzgebiet, eingeordnet. Die WDPA-ID lautet 163696[4] und entspricht dem europäischen CDDA-Code.

Gebietsfotos

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Schutzzweck

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Der Schutzzweck[5] „ist die Erhaltung und Förderung:

  • eines ausgeprägten Binnendünenzuges mit den angrenzenden Flugsandfeldern und Waldstreifen des Neckarschwemmfächers;
  • der offenen Sandflächen mit ihrer spezifischen Sandrasenflora und -fauna sowie einem einzigartigen Flechtenvorkommen;
  • der lückigen Kiefernwälder sowie der geophytenreichen Eichen-Hainbuchen-Wälder auf den schweren Böden des Neckarschwemmfächers;
  • der an diese schutzwürdigen Biotoptypen angepaßten Pflanzen- und Tierarten.“

Flora und Fauna

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Sand-Thymian (Thymus serpyllum) im Naturschutzgebiet.

Das Gebiet ist fast komplett bewaldet, vorwiegend mit Kiefern aber auch mit Robinien- und Laubmischwäldern. Gehölzfrei sind Hochspannungstrassen und große Lichtungen im südlichen Hirschacker, wegen der früheren militärischen Nutzung. Hier wachsen Kreuz-Enzian, Sandrasen mit Silbergras und Sand-Strohblume und Zwergstrauchheide mit Heidekraut. Typische Sandbewohner sind Blauflügelige Ödlandschrecke, Ameisenlöwe, Dünen-Sandlaufkäfer und Kreiselwespe. Auf dem Neckarschwemmfächer mit seinen lehmigen Böden wächst ein Eichen-Hainbuchen-Wald.

Vegetation auf den Hirschacker Dünen

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Besondere Schutzmaßnahmen

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Teilweise Einzäunung

Aufgrund zunehmender Störungen durch Besucher hat das Regierungspräsidium Karlsruhe zum Schutz störungssensibler Tiere und Pflanzen Anfang 2020 eine teilweise Absperrung durch Einzäunung vorgenommen und auf einer Länge von insgesamt 1200 Metern Besucherleiteinrichtungen aufgestellt. Zudem wurden 850 Meter Sand- und Erdwege entfernt sowie Trampelpfade mit Hilfe von querliegenden Bäumen gesperrt – das entspricht etwa zwei Drittel der bisherigen Wege.[6]

Siehe auch

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Literatur

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  • Thomas Breunig, Siegfried Demuth: Naturführer Mannheim, Verlag Regionalkultur 2000, ISBN 978-3-89735-132-5, S. 88/89
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Commons: Hirschacker und Dossenwald – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. Pressemeldung der Stadt Mannheim „Fit durch Mannheims Natur: Neue Laufstrecken im Dossenwald“. 16. Juni 2016, abgerufen am 2. April 2017.
  2. Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  3. Steckbrief Hirschacker (PDF). NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, abgerufen am 9. Februar 2024.
  4. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
  5. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, 19. Dezember 1985, abgerufen am 20. November 2014.
  6. Schwetzinger Zeitung vom 17. Januar 2020, Seite 10. Massive Zäune sollen die Besucher leiten.